Weitere Entscheidung unten: BFH, 29.01.1992

Rechtsprechung
   BFH, 26.06.1992 - III R 43/91   

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BFH, 26.06.1992 - III R 43/91 (https://dejure.org/1992,1664)
BFH, Entscheidung vom 26.06.1992 - III R 43/91 (https://dejure.org/1992,1664)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 1992 - III R 43/91 (https://dejure.org/1992,1664)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Vorliegens von Einbauten als aktivierungspflichtiger Wirtschaftsgüter eines Mieters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 436
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.12.1987 - III R 191/85

    Schallschutzdecke einer Bar keine Betriebsvorrichtung

    Auszug aus BFH, 26.06.1992 - III R 43/91
    Einbauten, die wesentliche Gebäudebestandteile geworden sind, können beim Mieter selbständig aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter sein, und zwar unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Eigentums, der Betriebsvorrichtung, des Scheinbestandteils oder des einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs des Einbaus mit dem in dem gemieteten Gebäude unterhaltenen Betrieb (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11.Dezember 1987 III R 191/85, BFHE 151, 53, BStBl II 1988, 300).

    Es reicht nicht aus, wenn eine Anlage für einen Betrieb lediglich nützlich oder notwendig oder sogar gewerbepolizeilich vorgeschrieben ist (vgl. BFH in BFHE 151, 573, BStBl II 1988, 300 und Urteil vom 23. März 1990 III R 63/87, BFHE 161, 240, BStBl II 1990, 751).

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung in BFHE 151, 573, BStBl II 1988, 300 ausgeführt hat, ist der Begriff des einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs auf das Bewertungsrecht nicht übertragbar.

  • BFH, 01.12.1989 - III R 46/86

    Voraussetzungen der Gewährung einer Investitionszulage bei Gebäuden

    Auszug aus BFH, 26.06.1992 - III R 43/91
    Entscheidend ist vielmehr, ob das Gebäude (hier der abgeschlossene Raum) in seiner Funktion unmittelbar zur Ausübung des Gewerbes genutzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 1. Dezember 1989 III R 46/86, BFH/NV 1990, 598).

    Dabei wird es entscheidend darauf ankommen, ob der Glastrennwand nach ihrem Ausbau noch ein beachtlicher Wiederverwendungswert zukommt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1990, 598, m.w.N.).

  • BFH, 23.03.1990 - III R 63/87

    Schallschutzvorrichtungen können ausnahmsweise Betriebsvorrichtungen sein

    Auszug aus BFH, 26.06.1992 - III R 43/91
    Es reicht nicht aus, wenn eine Anlage für einen Betrieb lediglich nützlich oder notwendig oder sogar gewerbepolizeilich vorgeschrieben ist (vgl. BFH in BFHE 151, 573, BStBl II 1988, 300 und Urteil vom 23. März 1990 III R 63/87, BFHE 161, 240, BStBl II 1990, 751).
  • BFH, 06.08.1998 - III R 28/97

    Erhöhte Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Hingegen reicht es nicht aus, wenn eine Anlage für einen Betrieb lediglich nützlich oder notwendig oder sogar gewerbepolizeilich vorgeschrieben ist (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1998, 215 unter Ziff. 3. b der Gründe; vom 26. Juni 1992 III R 43/91, BFH/NV 1993, 436, m.w.N.).
  • BFH, 30.10.1997 - III B 123/94

    Anforderungen an die Divergenzrüge

    Entscheidend ist vielmehr, ob die betreffende Anlage in ihrer Funktion unmittelbar zur Ausübung des jeweiligen konkreten Gewerbes genutzt wird (s. hierzu das Senatsurteil vom 26. Juni 1992 III R 43/91, BFH/NV 1993, 436, m. w. N.).

    Der Begriff der Betriebsvorrichtung ist wesentlich enger (s. auch hierzu das Urteil des Senats in BFH/NV 1993, 436).

  • FG Thüringen, 05.05.1999 - I 132/99

    Fahnenmasten als investitionszulagenbegünstigte bewegliche Wirtschaftsgüter

    Erforderlich ist, dass die Anlage in einer besonderen und unmittelbaren Beziehung zum gegenwärtig im Gebäude bzw. auf dem Grundstück ausgeübten Betrieb steht, das heißt, dass ihr in Bezug auf die Ausübung des Gewerbebetriebes eine ähnliche Funktion wie einer Maschine zukommt (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1990 II R 171/87, BStBl II 1991, 59 ; BFH-Urteil vom 26. Juni 1992 III R 43/91, BFH/NV 1993, 436).

    Hingegen reicht es nicht aus, wenn eine Anlage für einen Betrieb lediglich nützlich oder notwendig oder sogar gewerbepolizeilich vorgeschrieben ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juni 1992 III R 43/91, BFH/NV 1993, 436).

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Rechtsprechung
   BFH, 29.01.1992 - II B 133/91   

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https://dejure.org/1992,25116
BFH, 29.01.1992 - II B 133/91 (https://dejure.org/1992,25116)
BFH, Entscheidung vom 29.01.1992 - II B 133/91 (https://dejure.org/1992,25116)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 1992 - II B 133/91 (https://dejure.org/1992,25116)
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Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 436
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 29.01.1992 - II B 139/91

    Anforderungen an formularmäßige Erlassung von Steuerbescheiden

    Auszug aus BFH, 29.01.1992 - II B 133/91
    Anmerkung: Im übrigen entspricht die Entscheidung im wesentlichen dem Beschluß II B 139/91 vom 29. Januar 1992 (S. 399 in diesem Heft).
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