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   BFH, 27.07.1992 - IX R 81/91   

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https://dejure.org/1992,6919
BFH, 27.07.1992 - IX R 81/91 (https://dejure.org/1992,6919)
BFH, Entscheidung vom 27.07.1992 - IX R 81/91 (https://dejure.org/1992,6919)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 1992 - IX R 81/91 (https://dejure.org/1992,6919)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 114
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.07.1984 - II R 188/82

    Unzulässigkeit der Klage - Fehlender Nachweis der Prozeßvollmacht - Mangel der

    Auszug aus BFH, 27.07.1992 - IX R 81/91
    Das FG hat insoweit keine Vorschriften über die Vertretung verletzt, weil der vollmachtlose Vertreter keinen Anspruch auf eine Fristsetzung nach § 62 Abs. 3 Satz 2 FGO hat und eine Fristsetzung nicht zwingend Voraussetzung für den Erlaß des Urteils ist (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 1984 II R 188/82, BFHE 142, 3, BStBl II 1984, 831; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 14. Aufl., § 62 FGO Tz.11b).
  • BFH, 27.07.1990 - VIII R 1/90

    Handeln ohne Bevollmächtigung

    Auszug aus BFH, 27.07.1992 - IX R 81/91
    Diese Vollmacht wurde vom Kläger am 24. Juni 1991 vor Zustellung des FG-Urteils an den Prozeßbevollmächtigten ausgestellt (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Juli 1990 VIII R 1/90, BFH/NV 1991, 254).
  • BFH, 16.09.1991 - IX R 43/91

    Einordnung einer Nichtvorlage der Vollmachtsurkunde prozessführungsberechtigten

    Auszug aus BFH, 27.07.1992 - IX R 81/91
    Ohne Bevollmächtigung in diesem Sinne handelt aber nicht der zur Prozeßführung Bevollmächtigte, der es lediglich versäumt, die schriftliche Vollmacht gemäß § 62 Abs. 3 Satz 1 FGO vorzulegen (vgl. BFH-Beschluß vom 16.September 1991 IX R 43/91, BFH/NV 1992, 187).
  • BFH, 29.06.1989 - V R 112/88

    Schlüssige Rüge - Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Klage gegen

    Auszug aus BFH, 27.07.1992 - IX R 81/91
    Der Kläger hat jedenfalls einen wesentlichen Verfahrensmangel i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO, der im Streitfall allein einschlägig sein könnte, nicht schlüssig gerügt (vgl. BFH-Beschluß vom 29. Juni 1989 V R 112/88, V B 72/89, BFHE 157, 308, BStBl II 1989, 850).
  • BFH, 17.01.1990 - IX R 6/89
    Auszug aus BFH, 27.07.1992 - IX R 81/91
    Die zur Begründung des Mangels erforderlichen Tatsachen müssen lückenlos vorgetragen werden (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Januar 1990 IX R 6/89, BFH/NV 1990, 664).
  • BFH, 15.03.2000 - I R 56/99

    Unzulässiges Rechtsmittelverfahren; Erledigungserklärung

    Ohne Bevollmächtigung in diesem Sinne handelt aber nicht der zur Prozessführung Bevollmächtigte, der es lediglich versäumt, die schriftliche Vollmacht gemäß § 62 Abs. 3 Satz 1 FGO vorzulegen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. September 1991 IX R 43/91, BFH/NV 1992, 187; vom 27. Juli 1992 IX R 81/91, BFH/NV 1993, 114).

    Das FG hat insoweit keine Vorschriften über die Vertretung verletzt, weil der vollmachtlose Vertreter keinen Anspruch auf eine Fristsetzung nach § 62 Abs. 3 Satz 2 FGO hat und eine Fristsetzung nicht zwingend Voraussetzung für den Erlass des Urteils ist (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 1984 II R 188/82, BFHE 142, 3, BStBl II 1984, 831; Beschluss in BFH/NV 1993, 114).

  • FG Münster, 01.10.2010 - 11 K 3216/06

    Übernahme von privat veranlassten Darlehensverbindlichkeiten durch eine GbR

    Nach der Rechtsprechung des BFH könne nämlich ein steuerlich erheblicher Aufwand dann nicht anerkannt werden, wenn er nach dem Gesamtplan des Steuerpflichtigen durch gegenläufige Rechtsakte erst geschaffen und wieder ausgeglichen werde und damit von vornherein eine wirtschaftliche Belastung mit dem Aufwand vermieden werden solle (BFH-Urteile BFHE 180, 330, BStBl II 1996, 443; vom 13.10.1993 IX R 81/91, BFH/NV 1994, 620; vom 18.01.2001 IV R 58/99, BFHE 1994, 377, BStBl II 2001, 393; vom 22.01.2002 VIII R 46/00 BFHE 197, 517, BStBl II 2002, 685 und vom 31.07.2002 X R 103/96, BFH/NV 2003, 26 m.w.N.).
  • BFH, 28.04.1999 - V R 49/98

    Verspätete Urteilszustellung

    Diese Rüge ist nicht schlüssig erhoben worden; denn sie wird im Revisionsverfahren nur berücksichtigt, wenn sich der Verfahrensmangel schlüssig aus dem lückenlosen Vortrag (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Juli 1992 IX R 81/91, BFH/NV 1993, 114) des Revisionsklägers ergibt.
  • BFH, 09.11.1998 - V R 67/97

    Ehrenamtliche Richter; nichtvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Sie wird im Revisionsverfahren nur berücksichtigt, wenn sich der Verfahrensmangel schlüssig aus dem lückenlosen Vortrag (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Juli 1992 IX R 81/91, BFH/NV 1993, 114) des Revisionsklägers ergibt.
  • BFH, 18.05.1999 - IX R 4/99

    Mangelnde Vertretung i.S.v. § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO

    Ein Beteiligter ist jedoch vertreten, wenn ein Bevollmächtigter für ihn auftritt, der es lediglich versäumt, dem FG die auf ihn ausgestellte schriftliche Vollmacht vorzulegen (BFH-Beschlüsse vom 16. September 1991 IX R 43/91, BFH/NV 1992, 187; vom 27. Juli 1992 IX R 81/91, BFH/NV 1993, 114).
  • BFH, 26.01.1998 - V R 36/97

    Anforderung an die Zulassung einer Revision wegen der Rüge eines

    Die Rüge, das erkennende Gericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen (§ 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO), wird im Revisionsverfahren nur berücksichtigt, wenn sich der Verfahrensmangel schlüssig aus dem lückenlosen Vortrag (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Juli 1992 IX R 81/91, BFH/NV 1993, 114) des Revisionsklägers ergibt.
  • BFH, 13.02.1998 - V R 76/96
    Verfahrensmangel schlüssig aus dem lückenlosen Vortrag (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Juli 1992 IX R 81/91, BFH/NV 1993, 114) des Revisionsklägers ergibt.
  • BFH, 04.11.1993 - V R 85/92

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Für eine schlüssige Rüge dieses Mangels ist es notwendig, daß durch einen lückenlosen Vortrag (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Juli 1992 IX R 81/91, BFH/NV 1993, 114) die Beweiskraft der Sitzungsniederschrift in Zweifel gezogen wird, wenn sie das Gegenteil bezeugt.
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