Weitere Entscheidung unten: BFH, 01.04.1992

Rechtsprechung
   BFH, 30.03.1992 - V B 33/92   

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https://dejure.org/1992,3829
BFH, 30.03.1992 - V B 33/92 (https://dejure.org/1992,3829)
BFH, Entscheidung vom 30.03.1992 - V B 33/92 (https://dejure.org/1992,3829)
BFH, Entscheidung vom 30. März 1992 - V B 33/92 (https://dejure.org/1992,3829)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen den Beschluss über die Aussetzung der Vollziehung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 173
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.01.1976 - V B 91/75

    Nichtzulassung der Beschwerde - Entscheidungen der FG - Beschwerde an BFH

    Auszug aus BFH, 30.03.1992 - V B 33/92
    Die eingelegte "Nichtzulassungsbeschwerde" gegen den Beschluß wegen Aussetzung der Vollziehung ist im Gesetz nicht vorgesehen und deshalb nicht statthaft (Senatsbeschluß vom 22.Januar 1976 V B 91/75, BFHE 117, 531, BStBl II 1976, 241, BFH-Beschluß vom 13. März 1985 I B 14/85, BFH/NV 1986, 418).
  • BFH, 13.03.1985 - I B 14/85

    Zulässigkeit eienr Beschwerde vor dem BFH bei Nichtzulassung der Beschwerde gegen

    Auszug aus BFH, 30.03.1992 - V B 33/92
    Die eingelegte "Nichtzulassungsbeschwerde" gegen den Beschluß wegen Aussetzung der Vollziehung ist im Gesetz nicht vorgesehen und deshalb nicht statthaft (Senatsbeschluß vom 22.Januar 1976 V B 91/75, BFHE 117, 531, BStBl II 1976, 241, BFH-Beschluß vom 13. März 1985 I B 14/85, BFH/NV 1986, 418).
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Rechtsprechung
   BFH, 01.04.1992 - VII S 15/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9026
BFH, 01.04.1992 - VII S 15/92 (https://dejure.org/1992,9026)
BFH, Entscheidung vom 01.04.1992 - VII S 15/92 (https://dejure.org/1992,9026)
BFH, Entscheidung vom 01. April 1992 - VII S 15/92 (https://dejure.org/1992,9026)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 173
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.11.1990 - VII B 126/90

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags wegen Bestandskraft des

    Auszug aus BFH, 01.04.1992 - VII S 15/92
    Die Vorentscheidung weicht schließlich auch nicht von den Rechtsausführungen des Senats im PKH-Beschwerdeverfahren für die vom FG entschiedene Klage (Beschluß vom 28. November 1990 VII B 126/90) ab.

    Das FG ist vielmehr im Klageverfahren den Behauptungen des Antragstellers über die rechtzeitige Einlegung des Einspruchs durch die Zeugenvernehmung und Beweiswürdigung nachgegangen, die es im PKH-Verfahren für die Klage noch unberücksichtigt gelassen hatte, was vom Senat im Beschluß VII B 126/90 beanstandet worden war.

  • BFH, 24.07.1984 - VII R 122/80

    Zulässigkeit einer Klage und einer Klageänderung gem. § 68 FGO nach

    Auszug aus BFH, 01.04.1992 - VII S 15/92
    Wie der Senat im Urteil vom 24. Juli 1984 VII R 122/80 (BFHE 141, 470, 472, BStBl II 1984, 791) entschieden hat, stellt die Frage nach der fristgerechten Einlegung des Einspruchs eine bei der Sachentscheidung zu beachtende materiell-rechtliche Vorfrage dar.
  • BFH, 11.11.2008 - V B 2/08

    Klage trotz unzulässigen Einspruchs

    Hat das FA den unzulässigen Einspruch als unbegründet zurückgewiesen, ist die Klage als unbegründet abzuweisen (BFH vom 1. April 1992 VII S 15/92, BFH/NV 1993, 173).
  • FG Hessen, 20.11.2014 - 4 K 208/13

    Die Beteiligten streiten über die Haftung der Klägerin für Kapitalertragsteuer im

    Denn Fragen des von den Finanzbehörden zu beachtenden Steuerverfahrensrechts sind im Finanzgerichtsprozess materiell-rechtliche Rechtsfragen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1. April 1992 VII S 15/92, BFH/NV 1993, 173).
  • FG Köln, 24.04.2008 - 6 K 2496/06

    Zulässigkeit der einzelnen Anfechtung von Besteuerungsgrundlagen innerhalb eines

    Wenn der Einspruch unzulässig ist, ist die gegen den Verwaltungsakt gerichtete Klage ohne weitere Sachprüfung abzuweisen (vgl. BFH, Urteil vom 24. Juli 1984 VII R 122/80, BStBl II 1984, 791 [793]; Beschluss vom 1. April 1992 VII S 15/92, BFH/NV 1993, 173).
  • FG Hamburg, 12.04.2021 - 6 K 179/19

    Keine Anwendung der Grenzgängerregelung des DBA CHE auf die Einkünfte nach § 49

    Wenn der Ausgangsbescheid bestandskräftig geworden wäre, dürfte eine Entscheidung in der Sache nicht getroffen werden, weil die Frage nach der fristgerechten Einlegung des Einspruchs eine bei der Sachentscheidung zu beachtende materiell-rechtliche Vorfrage darstellt (vgl. BFH, Beschluss vom 1. April 1992, VII S 15/92, juris, Rn. 2; Werth in: Gosch, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 355 AO, Stand: 1. Mai 2018, Rn. 2).
  • FG München, 27.10.2017 - 2 K 956/16

    Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem im Abgeltungssteuersystem

    Ein Verfahrensmangel, der darin liegt, dass die Finanzbehörde einen unzulässigen Einspruch entgegen § 358 S. 2 AO als unbegründet zurückgewiesen hat, wirkt sich jedenfalls dann nicht aus, wenn sich die Wirkungen des als unbegründet zurückgewiesenen Einspruchs im konkreten Fall nicht von einem als unzulässig verworfenen Einspruch unterscheiden und ist daher aus verfahrensökonomischen Gründen hinnehmbar (vgl. Seer in Tipke/Kruse -T/K-, AO und FGO, § 358 AO, Rz. 23 m.w.N.; BFH-Beschluss vom 1. April 1992 VII S 15/92, BFH/NV 1993, 173.).
  • FG Sachsen, 12.04.2022 - 4 K 1571/19

    Empfangsberechtigung eines Kindergeldberechtigten hinsichtlich der

    Sie steht nicht zur Disposition der Behörde, die nicht wirksam auf die Einhaltung der Einspruchsfrist verzichten kann (vgl. Werth, in Gosch, AO/FGO, 1. Auflage 1995, 166. Lieferung, § 355 AO Rn. 2; BFH-Beschluss vom 01.04.1992 VII S 15/92, BFH/NV 1993, 173 ).
  • FG Nürnberg, 09.11.2010 - 6 K 987/10

    Prüfung der fristgerechten Einlegung des Einspruchs durch das Finanzgericht als

    Stellt sich im finanzgerichtlichen Verfahren die Unanfechtbarkeit des den Gegenstand des Verfahrens bildenden Bescheids heraus, so ist die Klage ohne weitere Sachprüfung als unbegründet abzuweisen (vgl. BFH-Beschluss vom 01.04.1992 VII S 15/92, BFH/NV 1993, 173).
  • FG Baden-Württemberg, 04.11.1997 - 11 K 13/95

    Keine Anerkennung von Verlusten aus Nebentätigkeit wegen Liebhaberei; Abgrenzung

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  • FG Hamburg, 06.02.1998 - IV 908/97

    Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung; Rechtsbeständigkeit eines

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  • FG Hamburg, 21.11.2000 - IV 713/97

    Verspäteter Einspruch gegen eine berichtigte Abgabeanmeldung nach der

    Stellt sich daher in einem Klageverfahren die Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts heraus, der den Gegenstand des Verfahrens bildet, ist die Klage ohne weitere Sachprüfung als unbegründet abzuweisen (BFH, Urteil v. 24.7.1984, VII R 122/80, BStBl. II 1984 S. 791, 793; Beschluss v. 1.4.1992, VII S 15/92, BFH/NV 1993 S. 173).
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