Rechtsprechung
   BFH, 02.09.1992 - XI R 46/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2004
BFH, 02.09.1992 - XI R 46/91 (https://dejure.org/1992,2004)
BFH, Entscheidung vom 02.09.1992 - XI R 46/91 (https://dejure.org/1992,2004)
BFH, Entscheidung vom 02. September 1992 - XI R 46/91 (https://dejure.org/1992,2004)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2004) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Folgen auf die Steuerbarkeit bei der Einordnung einer Tätigkeit einer Person als teilweise gewerblich und teilweise privat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2; GewStDV § 1
    Zuordnung einer auf Gewinnerzielung gerichteten Tätigkeit beim Grundstückshandel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerblicher Grundstückshandel: Isolierte Betrachtung (IBR 1993, 85)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 24
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.03.1989 - VIII R 373/83

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei

    Auszug aus BFH, 02.09.1992 - XI R 46/91
    Das Finanzgericht (FG) führte zur Begründung seiner Entscheidung insbesondere aus, die Nichtüberschreitung der sog. Drei-Objekt-Grenze (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFHE 158, 214, BStBl II 1990, 1053, und vom 25. April 1991 IV R 111/90, BFHE 165, 188, BStBl II 1992, 283) habe im vorliegenden Fall keine rechtliche Auswirkung auf die Beurteilung des Objekts B-Straße.
  • BFH, 25.04.1991 - IV R 111/90

    Gewerblicher Grundstückshandel bei GbR-Beteiligungen

    Auszug aus BFH, 02.09.1992 - XI R 46/91
    Das Finanzgericht (FG) führte zur Begründung seiner Entscheidung insbesondere aus, die Nichtüberschreitung der sog. Drei-Objekt-Grenze (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFHE 158, 214, BStBl II 1990, 1053, und vom 25. April 1991 IV R 111/90, BFHE 165, 188, BStBl II 1992, 283) habe im vorliegenden Fall keine rechtliche Auswirkung auf die Beurteilung des Objekts B-Straße.
  • BFH, 18.03.1982 - IV R 183/78

    Erwerb von Wertpapiere - Vermittlung von Wertpapierverkäufen - Betriebseinnahme -

    Auszug aus BFH, 02.09.1992 - XI R 46/91
    Zwar ist es möglich, daß auch ein gewerblicher Grundstückshändler Grundstücke im Privatvermögen hält (generell zu branchengleichen Geschäften vgl. BFH-Urteil vom 18. März 1982 IV R 183/78, BFHE 136, 76, BStBl II 1982, 587).
  • BFH, 27.02.1991 - XI R 37/89

    Steuerliche Berücksichtigung von Gewinnen für Veräußerung von Wohnungen

    Auszug aus BFH, 02.09.1992 - XI R 46/91
    Gelingt dieser Nachweis nicht, so ist es wegen der durch die geschäftstypische Betätigung bedingten Nähe zum Gewerbebetrieb sachlich gerechtfertigt, die Grundstücke im Betriebsvermögen zu erfassen (vgl. u.a. Urteil des BFH vom 27. Februar 1991 XI R 37/89, BFH/NV 1991, 524).
  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94

    Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel

    Insbesondere dann, wenn jeweils vom Steuerpflichtigen mit seiner Familie nur vorübergehend eigengenutzte Objekte veräußert werden, ohne daß hierfür offensichtliche Sachzwänge wie beruflich bedingte örtliche Veränderungen, Umzug in eine näher am Arbeitsplatz gelegene Wohnung, größerer Platzbedarf durch Familienzuwachs, Trennung der Eheleute oder andere plausible private Gründe bestehen, sind sie nicht dem notwendigen Privatvermögen, sondern dem notwendigen Betriebsvermögen in Gestalt von Umlaufvermögen zuzurechnen (vgl. BFH-Urteile vom 28. Oktober 1993 IV R 66-67/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463, 465; in BFH/NV 1994, 627, 629;vom 2. September 1992 XI R 46/91, BFH/NV 1993, 24, 25; in BFH/NV 1992, 310, 311, 312; in BFH/NV 1991, 524, 525;vom 23. Januar 1991 X R 105-107/88, BFHE 163, 382, BStBl II 1991, 519, mit umfangreichen Nachweisen und zugleich mit Abgrenzung zum BFH-Urteil in BFHE 156, 476, BStBl II 1989, 621; in BFH/NV 1991, 524, 525;vom 28. Januar 1988 IV R 2/85, BFH/NV 1989, 580;vom 16. Januar 1969 IV R 34/67, BFHE 95, 219, BStBl II 1969, 375).
  • BFH, 12.12.2002 - III R 20/01

    Umfang eines gewerblichen Grundstückshandels

    Geschäftsvorfälle, die ihrer Art nach ständig in einem Gewerbebetrieb anfallen, können nur dann der privaten Vermögensverwaltung eines Steuerpflichtigen zugerechnet werden, wenn sie eindeutig privat veranlasst sind und aufgrund der vorliegenden Tatsachen klar von den betrieblich veranlassten Geschäftsvorfällen zu unterscheiden sind (z.B. BFH-Urteile vom 27. Februar 1991 XI R 37/89, BFH/NV 1991, 524, und vom 2. September 1992 XI R 46/91, BFH/NV 1993, 24).
  • BFH, 15.03.2005 - X R 51/03

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Gelingt der Nachweis nicht, so ist es wegen der durch die geschäftstypische Betätigung bedingten Nähe zum Gewerbebetrieb sachlich gerechtfertigt, das Objekt im Betriebsvermögen zu erfassen (BFH-Entscheidungen in BFH/NV 1991, 524; vom 2. September 1992 XI R 46/91, BFH/NV 1993, 24; vom 11. Juni 1997 XI R 71/96, BFH/NV 1997, 839, m.w.N.; vom 27. Oktober 2003 X B 30/03, BFH/NV 2004, 194).
  • FG Düsseldorf, 09.02.2006 - 14 K 4944/02

    Gewerblicher Grundstückshandel; Umfang des Umlaufvermögens; AfA für langfristig

    Ergänzend machen sie geltend, zwar habe der BFH in der auch vom Beklagten zitierten Entscheidung vom 2. September 1992, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofes -BFH/NV- 1992, 54 f. ( richtig wohl : BFH/NV 1993, 24) eine isolierte Betrachtung von zwei Bauvorhaben des dortigen Klägers mit der vom Kläger angestrebten Folge, das eine dem gewerblichen, das andere dagegen dem privaten Bereich zuzuordnen, abgelehnt und beide Bauvorhaben dem gewerblichen Grundstücksvermögen zugeordnet.

    Eine andere Betrachtungsweise ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des BFH vom 2. September 1992, BFH/NV 1993, 24.

    Gelingt der Nachweis nicht, so ist es wegen der durch die geschäftstypische Betätigung bedingten Nähe zum Gewerbebetrieb sachlich gerechtfertigt, das Objekt im Betriebsvermögen zu erfassen (BFH-Urteile vom 2. September 1992 XI R 46/91, BFH/NV 1993, 24; vom 11. Juni 1997 XI R 71/96, BFH/NV 1997, 839, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2003 X B 30/03, BFH/NV 2004, 194).

  • BFH, 11.06.1997 - XI R 71/96

    Zuordnung von Grundstücksveräußerungen

    Allerdings ist die Aussonderung von ständig im Gewerbebetrieb anfallenden Geschäften in den "privaten Vermögensbereich" nicht schlechthin ausgeschlossen, sofern eine entsprechende Veranlassung gegeben und eine abweichende Zuordnung klar und eindeutig vorgenommen worden ist (BFH-Urteile vom 27. Februar 1991 XI R 37/89, BFH/NV 1991, 524, und vom 2. September 1992 XI R 46/91, BFH/NV 1993, 24, jeweils m. w. N.).
  • FG Hamburg, 16.12.2004 - VI 94/03

    Voraussetzung für gewerblichen Grundstückshandel bei zeitweilig eigengenutzter

    Geschäftsvorfälle, die ihrer Art. nach ständig in einem Gewerbebetrieb anfallen, können danach nur dann der privaten Vermögensverwaltung eines Steuerpflichtigen zugerechnet werden, wenn sie eindeutig privat veranlasst sind und aufgrund der vorliegenden Tatsachen klar von betrieblich veranlassten Geschäftsfällen zu unterscheiden sind (z.B. BFH-Urteil vom 12.12.2002, III R 20/01, BStBl II 2003, 297; vom 27.2.1991, XI R 37/89, BFH/NV 1991, 524; vom 2.9.1992, XI 46/91, BFH/NV 1993, 24).

    Werden vom Steuerpflichtigen nur vorübergehend selbst genutzte Objekte veräußert, ohne dass hierfür offensichtliche Sachzwänge, wie beruflich bedingte örtliche Veränderungen, Umzug in eine näher am Arbeitsplatz gelegene Wohnung, größerer Platzbedarf durch Familienzuwachs, Trennung der Eheleute oder andere plausible private Gründe bestehen, sind sie nicht in dem notwendigen Privatvermögen, sondern dem notwendigen Betriebsvermögen in Gestalt von Umlaufvermögen zuzurechnen (vgl. im BFH-Urteile vom 23.4.1996, VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170; vom 28.10.1993, IV R 66-67/91, BStBl II 1994, 463 ; vom 2.9.1992, XI R 46/91, BFH/NV 1993, 24).

  • BFH, 20.12.2005 - X B 120/05

    Divergenz; materiell-rechtliche Fehler

    Eine Zuordnung von ständig im Gewerbebetrieb anfallenden Geschäften zum "privaten Vermögensbereich" ist nicht schlechthin ausgeschlossen, sofern eine entsprechende Veranlassung gegeben und eine abweichende Zuordnung klar und eindeutig vorgenommen worden ist (BFH-Entscheidungen in BFH/NV 1991, 524; vom 2. September 1992 XI R 46/91, BFH/NV 1993, 24, jeweils m.w.N.; vom 11. Juni 1997 XI R 71/96, BFH/NV 1997, 839).
  • BFH, 24.01.1996 - X R 12/92

    Gewerblicher Grundstückshandel mit unbebauten Grundstücken

    Im zweiten Rechtsgang wird das FG ferner zu prüfen haben, ob auch die unentgeltlich übertragenen Grundstücke zum Betriebsvermögen des gewerblichen Grundstückshandels der Klägerin gehörten (vgl. BFH- Entscheidungen vom 16. Januar 1969 IV R 34/67, BFHE 95, 219, BStBl II 1969, 375; vom 23. Januar 1991 X R 105--107/88, BFHE 163, 382, BStBl II 1991, 519; vom 2. September 1992 XI R 46/91, BFH/NV 1993, 24; in BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463, 466, und vom 20. April 1994 X B 100/93, BFH/NV 1994, 853).
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 1 K 1442/07

    Fortführung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft - Unternehmer einer

    Gelingt dieser Nachweis nicht, so ist es wegen der durch die geschäftstypische Betätigung bedingten Nähe zum Betrieb sachlich gerechtfertigt, die Grundstücke im Betriebsvermögen zu erfassen (vgl. BFH, Urteile vom 27. Februar 1991, XI R 37/89, BFH/NV 1991, 524 und vom 2. September 1992, XI R 46/91, BFH/NV 1993, 24).
  • BFH, 17.12.2002 - X B 189/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; grundsätzliche Bedeutung

    Eine Zuordnung von ständig im Gewerbebetrieb anfallenden Geschäften zum "privaten Vermögensbereich" ist nicht schlechthin ausgeschlossen, sofern eine entsprechende Veranlassung gegeben und eine abweichende Zuordnung klar und eindeutig vorgenommen worden ist (BFH-Entscheidungen vom 27. Februar 1991 XI R 37/89, BFH/NV 1991, 524; vom 2. September 1992 XI R 46/91, BFH/NV 1993, 24, jeweils m.w.N.; vom 11. Juni 1997 XI R 71/96, BFH/NV 1997, 839).
  • FG Hamburg, 09.07.1996 - V 221/95

    Abgrenzung der "privaten Vermögensverwaltung" von gewerblicher Tätigkeit mit

  • FG Hessen, 29.03.2001 - 8 K 1568/98

    Betriebsvermögen bei gewerblichem Grundstückshandel

  • BFH, 20.04.1994 - X B 100/93

    Einkommensteuer; Umfang des Betriebsvermögens bei einem gewerblichen

  • FG Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 14 K 374/94

    Beurteilung eines Getränkehandels und der Tätigkeit als Aufsteller von

  • FG Baden-Württemberg, 20.12.2000 - 2 K 96/99

    Gewerblicher Grundstückshandel durch Errichtung und Verkauf von drei

  • FG Düsseldorf, 08.12.2021 - 15 K 1186/21

    Prüfen der Grenzen für die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages für

  • FG Hessen, 20.03.2001 - 8 K 1610/98

    Gewerblicher Grundstückshandel; Finanzierung; Gewerbebetrieb; Grundstück;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht