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   BFH, 01.06.1992 - V B 57/92   

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https://dejure.org/1992,4845
BFH, 01.06.1992 - V B 57/92 (https://dejure.org/1992,4845)
BFH, Entscheidung vom 01.06.1992 - V B 57/92 (https://dejure.org/1992,4845)
BFH, Entscheidung vom 01. Juni 1992 - V B 57/92 (https://dejure.org/1992,4845)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 249
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.12.1988 - III R 13/85

    Finanzgerichtsverfassung - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BFH, 01.06.1992 - V B 57/92
    Ist wie im vorliegenden Fall ein ausdrücklicher Wiedereinsetzungsantrag nicht erforderlich, weil die versäumte Rechtshandlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt worden ist (§ 56 Abs. 2 Satz 4 FGO), sind innerhalb der Frist die Tatsachen zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags vorzutragen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Dezember 1988 III R 13/85, BFHE 155, 282, BStBl II 1989, 329, m.w.N.).
  • BFH, 14.05.1991 - V B 153/90

    Erfordernis der Darlegung abweichender Rechtssätze bei der Divergenzrüge

    Auszug aus BFH, 01.06.1992 - V B 57/92
    Zur Bezeichnung der Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) muß der Beschwerdeführer dartun, daß das FG seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem abstrakten Rechtssatz in einer Entscheidung des BFH nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung; vgl. Senatsbeschluß vom 14. Mai 1991 V B 153/90, BFH/NV 1992, 279 m.w.N.).
  • BFH, 23.08.1996 - VIII B 26/95
    Innerhalb dieser Frist sind auch die Tatsachen zur Begründung des Wiedereinsetzungsbegehrens vorzutragen (BFH-Beschluß vom 1. Juni 1992 V B 57/92, BFH/NV 1993, 249, m. w. N.).

    Auch in diesem Fall müssen jedoch die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung begründen können, innerhalb der Antragsfrist vorgetragen werden, sofern sie nicht ausnahmsweise für das Gericht nach den Umständen des Streitfalls offensichtlich sind und deshalb keiner Darlegung bedürfen (BFH-Beschluß vom 1. Juni 1992 V B 57/92, BFH/NV 1993, 249; Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 10. Aufl., § 60 Rz. 20, 22).

  • FG Hamburg, 28.06.2023 - 2 K 6/23

    Richtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung in einer Einspruchsentscheidung -

    Doch selbst wenn unterstellt werden kann, dass die Rechtshandlung vor Wegfall des Hindernisses nachgeholt werden kann, so sind innerhalb der Frist jedoch die Tatsachen zur Begründung des Wiedereinsetzungsbegehrens vorzutragen (BFH, Beschlüsse vom 2. März 1994, I R 134/93, I S 18/93, BFH/NV 1995, 121; vom 1. Juni 1992, V B 57/92, BFH/NV 1993, 249).
  • FG München, 26.07.2012 - 5 K 2812/11

    Nichtigkeit von Bescheiden, Schätzung von Besteuerungsgrundlagen,

    Die Antragsbegründung muss grundsätzlich innerhalb der Antragsfrist von einem Monat nach § 110 Abs. 2 Satz 1 AO erfolgen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. Juni 1992 V B 57/92, BFH/NV 1993, 249, vom 6. April 1995 VIII B 61/94, BFH/NV 1996, 137, und vom 3. Juli 2000 VI B 223/99, BFH/NV 2000, 1491, jeweils m.w.N.).
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