Rechtsprechung
BFH, 22.09.1992 - VII R 41/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine schlüssige Rüge des Vorliegens eines Verfahrensmangels
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1993, 256
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 21.04.1986 - IV R 190/85
Zulassungsfreie Revision - Rüge von Verfahrensmängeln - Schlüssiger Vortrag - …
Auszug aus BFH, 22.09.1992 - VII R 41/92
Dies wäre nur dann der Fall, wenn die zur Begründung des Verfahrensmangels vorgetragenen Tatsachen - ihre Richtigkeit unterstellt - einen Mangel i.S. von § 116 Abs. 1 FGO ergeben würden (§ 120 Abs. 2 Satz 2 FGO, vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568, und vom 24. August 1990 X R 45-46/90, BFHE 161, 427, BStBl II 1990, 1032). - BGH, 08.05.1980 - X ZB 15/79
Auszug aus BFH, 22.09.1992 - VII R 41/92
Denn nur die Sitzgruppe als solche, nicht aber der Berichterstatter, ist in diesem Fall Entscheidungsträger und damit als gesetzlicher Richter i.S. von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) anzusehen (Bundesgerichtshof - BGH -, Urteile vom 15. Juni 1967 I StR 516/66, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1967, 1622; vom 8. Mai 1980 X ZB 15/79, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1980, 843;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 14. Aufl., § 4 FGO Tz.27). - BGH, 15.06.1967 - 1 StR 516/66
Änderung der Geschäftsverteilung auf begrenzte Zeit durch das Präsidium - Wegfall …
Auszug aus BFH, 22.09.1992 - VII R 41/92
Denn nur die Sitzgruppe als solche, nicht aber der Berichterstatter, ist in diesem Fall Entscheidungsträger und damit als gesetzlicher Richter i.S. von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) anzusehen (Bundesgerichtshof - BGH -, Urteile vom 15. Juni 1967 I StR 516/66, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1967, 1622; vom 8. Mai 1980 X ZB 15/79, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1980, 843;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 14. Aufl., § 4 FGO Tz.27). - BFH, 24.08.1990 - X R 45/90
Auf die Öffentlichkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens kann Beteiligter …
Auszug aus BFH, 22.09.1992 - VII R 41/92
Dies wäre nur dann der Fall, wenn die zur Begründung des Verfahrensmangels vorgetragenen Tatsachen - ihre Richtigkeit unterstellt - einen Mangel i.S. von § 116 Abs. 1 FGO ergeben würden (§ 120 Abs. 2 Satz 2 FGO, vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568, und vom 24. August 1990 X R 45-46/90, BFHE 161, 427, BStBl II 1990, 1032). - BFH, 27.01.1988 - VIII R 95/86
Auszug aus BFH, 22.09.1992 - VII R 41/92
Der Vorsitzende kann den Berichterstatter nach § 79 Satz 1 FGO frei bestimmen oder selbst als Berichterstatter tätig werden (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 1988 VIII R 95/86, BFH/NV 1989, 585), solange sich dadurch an der konkreten Besetzung der geschäftsplanmäßig zur Entscheidung berufenen Sitzgruppe nichts ändert.
- BFH, 20.05.1994 - VI R 105/92
Hinweis im Änderungsbescheid, daß ein bisher festgesetzter Verspätungszuschlag …
Die Bestimmung von Berichterstatter und Mitberichterstatter aus dem Kreis der geschäftsplanmäßig zur Entscheidung berufenen Richter durch den Senatsvorsitzenden begegnet keinen Bedenken (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 22. September 1992 VII R 41/92, BFH/NV 1993, 256;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 4 Anm. 24 jeweils m. w. N.). - BFH, 05.05.1999 - II R 49/98
Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts
Die bloße Tatsache, daß statt des bisherigen Berichterstatters ein anderer Richter teilgenommen hat, begründet noch keinen Besetzungsmangel (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 1992 VII R 41/92, BFH/NV 1993, 256).
Rechtsprechung
BFH, 01.09.1992 - VII B 138/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit, weil dieser sich vor Verfahrensende eine Meinung über den Verfahrensausgang gebildet hat
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1993, 256
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 15.06.1988 - IV B 33/87
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BFH, 01.09.1992 - VII B 138/92
Ein Grund, der geeignet ist, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen, kann nicht darin gesehen werden, daß sich der Berichterstatter eine Meinung über den Verfahrensausgang gebildet hat und er den Hinweis auf seine Rechtsmeinung mit der Empfehlung verbindet, eine Klagerücknahme zu erwägen (Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, 148f., BStBl II 1985, 555, und vom 15. Juni 1988 IV B 33/87, BFH/NV 1990, 39). - BFH, 04.07.1985 - V B 3/85
Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag
Auszug aus BFH, 01.09.1992 - VII B 138/92
Ein Grund, der geeignet ist, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen, kann nicht darin gesehen werden, daß sich der Berichterstatter eine Meinung über den Verfahrensausgang gebildet hat und er den Hinweis auf seine Rechtsmeinung mit der Empfehlung verbindet, eine Klagerücknahme zu erwägen (Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, 148f., BStBl II 1985, 555, …und vom 15. Juni 1988 IV B 33/87, BFH/NV 1990, 39).
- BFH, 08.12.1998 - VII B 227/98
Richterablehnung; Äußerung des Richters zur Sach- und Rechtslage
Um keine Besorgnis der Befangenheit des Richters zu begründen, bedarf es aber bei Meinungsäußerungen nicht etwa stets eines ausdrücklichen Hinweises darauf, daß es sich um eine lediglich vorläufige, persönliche Meinung handelt (BFH-Beschluß vom 1. September 1992 VII B 138/92, BFH/NV 1993, 256). - BFH, 25.01.1996 - X B 130/95
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit - Hinweise auf …
Den richterlichen Meinungsbekundungen müssen indes nicht stets und ausnahmslos ausdrückliche salvatorische Klauseln etwa des Inhalts beigefügt werden, es bleibe nicht nur die Entscheidung des Spruchkörpers vorbehalten, sondern auch die eigene Auffassung stehe unter dem Vorbehalt besserer Rechtserkenntnis (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. September 1992 VII B 138/92, BFH/NV 1993, 256;… in BFH/NV 1995, 526, 528;… vom 28. September 1995 XI B 54/95, BFH/NV 1996, 235). - BFH, 28.09.1995 - XI B 54/95
Anforderungen an die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
Selbst bei Fehlen eines ausdrücklichen Hinweises des Richters darauf, daß seine Äußerung auf einer lediglich vorläufigen (persönlichen) Meinungsbildung beruhe, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, der Berichterstatter hätte sich bereits endgültig fest gelegt (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 1. September 1992 VII B 138/92, BFH/NV 1993, 256;… vom 27. September 1994 VIII B 64--76/94, BFH/NV 1995, 526). - BFH, 12.12.1996 - VII B 137/96
Ablehnungsgrund der Besorgnis der Befangenheit bei einer auf vorläufigen …
Insbesondere hat auch der Senat bereits entschieden (Beschluß vom 1. September 1992 VII B 138/92, BFH/NV 1993, 256), daß die auf erkennbar vorläufiger Einschätzung beruhende richterliche Empfehlung, eine Klagerücknahme zu erwägen, noch kein berechtigtes Bedenken erwecken kann.