Weitere Entscheidung unten: BFH, 05.05.1992

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   BFH, 12.05.1992 - VII S 2/92   

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BFH, 12.05.1992 - VII S 2/92 (https://dejure.org/1992,2610)
BFH, Entscheidung vom 12.05.1992 - VII S 2/92 (https://dejure.org/1992,2610)
BFH, Entscheidung vom 12. Mai 1992 - VII S 2/92 (https://dejure.org/1992,2610)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 262
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.11.1984 - V R 146/83

    Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid - Anfechtung

    Auszug aus BFH, 12.05.1992 - VII S 2/92
    Soweit die Beschwerde auf eine Abweichung des FG-Urteils von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. November 1984 V R 146/83 (BFHE 143, 101, BStBl II 1985, 370) gestützt wird (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO), fehlt es ebenfalls an einer hinreichenden Bezeichnung der Divergenz (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO).
  • BFH, 03.02.1982 - VII R 101/79

    Versagung rechtlichen Gehörs - Revisionsverfahren - Verfahrensrüge -

    Auszug aus BFH, 12.05.1992 - VII S 2/92
    Im übrigen gehört zu einer schlüssigen Begründung der Verfahrensrüge der Verletzung rechtlichen Gehörs (§§ 115 Abs. 3 Satz 3, 120 Abs. 2 Satz 2 FGO), daß der Beschwerdeführer substantiiert darlegt, wozu er sich nicht hat äußern können und was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (Urteil des Senats vom 3. Februar 1982 VII R 101/79, BFHE 135, 167, BStBl II 1982, 355; Klein/Ruban, a.a.O., Rdnr.167).
  • BFH, 22.05.2001 - V B 204/00

    Abgabenordnung - Bekanntgabe an Nichterben

    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet nach der für das PKH-Verfahren gebotenen summarischen Beurteilung (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Mai 1992 VII S 2/92, BFH/NV 1993, 262) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 142 FGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO).
  • BFH, 20.02.2001 - V B 191/00

    Unternehmereigenschaft

    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet nach der für das PKH-Verfahren gebotenen summarischen Beurteilung (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Mai 1992 VII S 2/92, BFH/NV 1993, 262) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 142 der Finanzgerichtsordnung --FGO-- i.V.m. § 114 der Zivilprozeßordnung --ZPO--).
  • BFH, 19.01.1995 - VII S 26/94

    Laienhaftes Vorbringen der Gründe im Rahmen der Begründungsanforderungen einer

    Der Zulässigkeit des Antrags steht nicht entgegen, daß die Antragstellerin sich nicht durch eine der in Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs genannten Personen hat vertreten lassen und die Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr fristgemäß unter Wahrung des in dieser Vorschrift festgelegten Vertretungszwangs eingelegt werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. März 1992 VII S 52/91, BFH/NV 1993, 118, und vom 5. Mai 1992 VII S 13/92, BFH/NV 1993, 262).

    Für die Entscheidung kann dahingestellt bleiben, ob die Antragstellerin selbst zumindest in laienhafter Weise das Vorliegen der in § 115 Abs. 2 FGO genannten Gründe für die Nichtzulassungsbeschwerde darlegen oder bezeichnen muß oder ob an die nicht vertretene mittellose Antragstellerin solche Begründungsanforderungen nicht gestellt werden dürfen und die Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde anhand der Vorentscheidung und des Protokolls über die mündliche Verhandlung zu überprüfen sind (vgl. dazu im einzelnen BFH/NV 1993, 262).

  • BFH, 25.09.1998 - V B 53/98

    Unberechtigter Steuerausweis auch bei Blankounterschrift

    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet nach der für das PKH-Verfahren gebotenen summarischen Beurteilung (vgl. BFH-Beschluß vom 12. Mai 1992 VII S 2/92, BFH/NV 1993, 262) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 Satz 1 der Zivilprozeßordnung, § 142 FGO).
  • BFH, 11.08.2000 - IV B 27/00

    Ablehnung von PKH; mutwillige Rechtsverfolgung

    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet nach der für das PKH-Verfahren gebotenen summarischen Beurteilung (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Mai 1992 VII S 2/92, BFH/NV 1993, 262) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 142 FGO i.V.m. § 114 der Zivilprozeßordnung --ZPO--).
  • BFH, 31.05.2000 - V B 36/00

    PKH; Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet nach der für das PKH-Verfahren gebotenen summarischen Beurteilung (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Mai 1992 VII S 2/92, BFH/NV 1993, 262) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 142 FGO i.V.m. § 114 der Zivilprozeßordnung --ZPO--).
  • BFH, 02.05.1995 - VIII B 135/94

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Darüber hinaus hatte der erkennende Senat in der angeblichen Divergenzentscheidung über einen vergleichbaren Sachverhalt nicht zu befinden, wie die Beschwerdeführer mit ihrem weiteren Schriftsatz vom 5. August 1994 selbst erkennen (vgl. dazu auch BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 1992 VII S 2/92, BFH/NV 1993, 262, 263; vom 18. Januar 1993 X B 14/92, BFH/NV 1993, 667, 669, m. w. N. zum nicht "mitentschiedenen" Sachverhalt).
  • BFH, 01.02.2001 - V B 148/00

    Umsatzsteuer - Prozesskostenhilfe - Sprungklage - Erfolgsaussicht -

    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet nach der für das PKH-Verfahren gebotenen summarischen Beurteilung (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Mai 1992 VII S 2/92, BFH/NV 1993, 262) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 142 FGO i.V.m. § 114 Satz 1 der Zivilprozeßordnung --ZPO--).
  • BFH, 28.08.2000 - V B 133/00

    Abgewiesene Klage; rückwirkende PKH-Bewilligung

    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung durch Klage vor dem FG gegen die Umsatzsteuerfestsetzungen für 1989 bis 1996 bot nach der für das PKH-Verfahren gebotenen summarischen Beurteilung (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Mai 1992 VII S 13/92, BFH/NV 1993, 262) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 Satz 1 der Zivilprozeßordnung, § 142 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).
  • BFH, 06.12.2000 - V S 22/00

    NZB; PKH

    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet nach der für das PKH-Verfahren gebotenen summarischen Beurteilung (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Mai 1992 VII S 2/92, BFH/NV 1993, 262) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 Satz 1 der Zivilprozeßordnung --ZPO--, § 142 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).
  • BFH, 24.11.1999 - V B 141/99

    PKH; summarische Prüfung

  • BFH, 30.10.2003 - V S 17/03

    Keine hinreichende Erfolgsaussicht für ein Rechtsmittel eines Nichtbeteiligten

  • BFH, 15.03.2001 - V B 185/00

    PKH, rückwirkende Bewilligung

  • BFH, 31.05.2000 - V B 37/00

    Selbständiger - Beratungsleistungen für Unternehmen - Umsatzsteuer - Schätzung

  • BFH, 11.08.2000 - IV B 28/00

    Beratungsleistungen - Verdachts der Steuerhinterziehung - Kürzung der

  • BFH, 15.03.2001 - V R 185/00

    Umsatzsteuerfestsetzung - Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Herabsetzung der

  • BFH, 01.02.2001 - V B 149/00

    Umsatzsteuer - Prozesskostenhilfe - Sprungklage - Erfolgsaussicht -

  • BFH, 07.07.1997 - X B 229/96
  • BFH, 25.01.1996 - V S 10/95

    Abziehbarkeit von Vorsteuerbeträgen aus Rechnungen über den Wiederaufbau eines

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Rechtsprechung
   BFH, 05.05.1992 - VII S 13/92   

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https://dejure.org/1992,10046
BFH, 05.05.1992 - VII S 13/92 (https://dejure.org/1992,10046)
BFH, Entscheidung vom 05.05.1992 - VII S 13/92 (https://dejure.org/1992,10046)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 1992 - VII S 13/92 (https://dejure.org/1992,10046)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 262
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.01.1991 - II S 17/90

    Zulässigkeit eines Antrags auf Prozesskostenhilfe im Falle einer Nichtvertretung

    Auszug aus BFH, 05.05.1992 - VII S 13/92
    Für den beim Bundesfinanzhof (BFH) als Prozeßgericht zu stellenden Antrag auf PKH besteht kein Vertretungszwang nach Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs -- BFHEntlG -- (vgl. BFH-Beschluß vom 23.Januar 1991 II S 17/90, BFH/NV 1991, 338, m.w.N.).

    Der Senat braucht für den Streitfall nicht abschließend zu entscheiden, ob -- wie allgemein verlangt wird -- zumindest in laienhafter Weise der Zulassungsgrund (§ 115 Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 FGO) dargelegt oder bezeichnet werden muß (so BFH/NV 1990, 450, und BFH-Beschluß vom 8.August 1990 X S 18/90, BFH/NV 1991, 185) oder ob an den nicht vertretenen mittellosen Antragsteller solche Begründungsanforderungen nicht gestellt werden dürfen und die Erfolgsaussichten des in Betracht kommenden Rechtsmittels anhand der Vorentscheidung und des Protokolls über die mündliche Verhandlung zu überprüfen sind (so der II.Senat des BFH in BFH/NV 1991, 338, 340).

  • BFH, 13.10.1989 - V S 3/89
    Auszug aus BFH, 05.05.1992 - VII S 13/92
    Da der Antragsteller innerhalb der Beschwerdefrist (§ 115 Abs. 3 Satz 1 FGO) bei dem Prozeßgericht den Antrag auf PKH gestellt und die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 117 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung -- ZPO --) vorgelegt hat, müßte ihm, wenn der PKH-Antrag Erfolg hätte, wegen der Versäumung der Rechtsmittelfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 FGO) zum Zwecke der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den beizuordnenden Rechtsanwalt oder einen anderen nach Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG befugten Vertreter gewährt werden (vgl. BFH-Beschluß vom 13.Oktober 1989 V S 3/89, BFH/NV 1990, 450, m.w.N.).

    Der Senat braucht für den Streitfall nicht abschließend zu entscheiden, ob -- wie allgemein verlangt wird -- zumindest in laienhafter Weise der Zulassungsgrund (§ 115 Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 FGO) dargelegt oder bezeichnet werden muß (so BFH/NV 1990, 450, und BFH-Beschluß vom 8.August 1990 X S 18/90, BFH/NV 1991, 185) oder ob an den nicht vertretenen mittellosen Antragsteller solche Begründungsanforderungen nicht gestellt werden dürfen und die Erfolgsaussichten des in Betracht kommenden Rechtsmittels anhand der Vorentscheidung und des Protokolls über die mündliche Verhandlung zu überprüfen sind (so der II.Senat des BFH in BFH/NV 1991, 338, 340).

  • BFH, 08.08.1990 - X S 18/90

    Antrag auf Prozesskostenhilfe bei einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem

    Auszug aus BFH, 05.05.1992 - VII S 13/92
    Der Senat braucht für den Streitfall nicht abschließend zu entscheiden, ob -- wie allgemein verlangt wird -- zumindest in laienhafter Weise der Zulassungsgrund (§ 115 Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 FGO) dargelegt oder bezeichnet werden muß (so BFH/NV 1990, 450, und BFH-Beschluß vom 8.August 1990 X S 18/90, BFH/NV 1991, 185) oder ob an den nicht vertretenen mittellosen Antragsteller solche Begründungsanforderungen nicht gestellt werden dürfen und die Erfolgsaussichten des in Betracht kommenden Rechtsmittels anhand der Vorentscheidung und des Protokolls über die mündliche Verhandlung zu überprüfen sind (so der II.Senat des BFH in BFH/NV 1991, 338, 340).
  • BFH, 13.07.1995 - VII S 1/95

    Anwendbarkeit des § 850 c Zivilprozessordnung (ZPO) auf den

    Dabei kann dahinstehen, ob der Antragsteller selbst in zumindest laienhafter Weise das Vorliegen eines -- oder mehrerer -- der in § 115 Abs. 2 FGO genannten Gründe für die Nichtzulassungsbeschwerde darlegen oder bezeichnen muß oder ob an den nicht vertretenen mittellosen Antragsteller solche Begründungsanforderungen nicht gestellt werden dürfen und die Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde von Amts wegen anhand der Vorentscheidung und -- im Streitfall wegen Verzichts auf die mündliche Verhandlung nicht einschlägig -- des Protokolls über die mündliche Verhandlung zu überprüfen sind (vgl. dazu im einzelnen BFH-Beschluß vom 5. Mai 1992 VII S 13/92, BFH/NV 1993, 262).
  • BFH, 07.07.1994 - VIII S 1/94

    Unwahrscheinliches Obsiegen in Verbindung mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe

    Da die Klägerin PKH innerhalb der Beschwerdefrist beantragt und die Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 142 Abs. 1 FGO i. V. m. § 117 Abs. 2 ZPO) vorgelegt hat, müßte ihr im Falle des Erfolgs des PKH-Antrags Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 FGO) zur wirksamen Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde gewährt werden (BFH-Beschlüsse vom 13. Oktober 1989 V S 3/89, BFH/NV 1990, 450, und vom 5. Mai 1992 VII S 13/92, BFH/NV 1993, 262).
  • BFH, 28.08.2000 - V B 133/00

    Abgewiesene Klage; rückwirkende PKH-Bewilligung

    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung durch Klage vor dem FG gegen die Umsatzsteuerfestsetzungen für 1989 bis 1996 bot nach der für das PKH-Verfahren gebotenen summarischen Beurteilung (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Mai 1992 VII S 13/92, BFH/NV 1993, 262) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 Satz 1 der Zivilprozeßordnung, § 142 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).
  • BFH, 19.01.1995 - VII S 26/94

    Laienhaftes Vorbringen der Gründe im Rahmen der Begründungsanforderungen einer

    Der Zulässigkeit des Antrags steht nicht entgegen, daß die Antragstellerin sich nicht durch eine der in Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs genannten Personen hat vertreten lassen und die Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr fristgemäß unter Wahrung des in dieser Vorschrift festgelegten Vertretungszwangs eingelegt werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. März 1992 VII S 52/91, BFH/NV 1993, 118, und vom 5. Mai 1992 VII S 13/92, BFH/NV 1993, 262).
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