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   BFH, 27.11.1992 - III B 80/92   

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https://dejure.org/1992,6649
BFH, 27.11.1992 - III B 80/92 (https://dejure.org/1992,6649)
BFH, Entscheidung vom 27.11.1992 - III B 80/92 (https://dejure.org/1992,6649)
BFH, Entscheidung vom 27. November 1992 - III B 80/92 (https://dejure.org/1992,6649)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 325
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.05.1990 - III B 62/89

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 27.11.1992 - III B 80/92
    Denn einmal hat er nicht belegt, in welchem Umfang Anrechnungen des Arbeitslosengeldes auf das Krankengeld erfolgt sind; zum anderen kann eine Beschwerde gegen die Versagung der PKH auch nicht ausschließlich damit begründet werden, daß unterlassenes Vorbringen nachgeschoben wird (Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluß vom 11.Oktober 1988 - 17 W 35/88, Monatsschrift für Deutsches Recht 1989, 918; Baumbach/Hartmann, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, § 127 Anm.20; vgl. ferner Senatsbeschluß vom 18. Mai 1990 III B 62/89, BFH/NV 1991, 260).
  • BFH, 08.06.1990 - III R 107/88

    Eheleute - Ausländischer Familienhaushalt - Haushaltsfreibetrag -

    Auszug aus BFH, 27.11.1992 - III B 80/92
    Soweit lediglich die Gewährung eines Unterhaltsfreibetrages in Höhe des Kinderfreibetrages für noch nicht 16 Jahre alte Kinder in Frage steht, genügt insoweit der Existenznachweis des Kindes in geeigneter Weise (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 8. Juni 1990 III R 107/88, BFHE 161, 103 [BFH 08.06.1990 - III R 107/88], BStBl II 1990, 898, und vom 15. April 1992 III R 80/90, BFHE 168, 316, BStBl II 1992, 896).
  • BFH, 15.04.1992 - III R 80/90

    Unterhaltsfreibetrag gem. § 33 a Abs. 1 EStG (1986)

    Auszug aus BFH, 27.11.1992 - III B 80/92
    Soweit lediglich die Gewährung eines Unterhaltsfreibetrages in Höhe des Kinderfreibetrages für noch nicht 16 Jahre alte Kinder in Frage steht, genügt insoweit der Existenznachweis des Kindes in geeigneter Weise (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 8. Juni 1990 III R 107/88, BFHE 161, 103 [BFH 08.06.1990 - III R 107/88], BStBl II 1990, 898, und vom 15. April 1992 III R 80/90, BFHE 168, 316, BStBl II 1992, 896).
  • OLG Karlsruhe, 11.10.1988 - 17 W 35/88

    Möglichkeit zur Stellung eines neuen Antrags auf Prozesskostenhilfe nach einem

    Auszug aus BFH, 27.11.1992 - III B 80/92
    Denn einmal hat er nicht belegt, in welchem Umfang Anrechnungen des Arbeitslosengeldes auf das Krankengeld erfolgt sind; zum anderen kann eine Beschwerde gegen die Versagung der PKH auch nicht ausschließlich damit begründet werden, daß unterlassenes Vorbringen nachgeschoben wird (Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluß vom 11.Oktober 1988 - 17 W 35/88, Monatsschrift für Deutsches Recht 1989, 918; Baumbach/Hartmann, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, § 127 Anm.20; vgl. ferner Senatsbeschluß vom 18. Mai 1990 III B 62/89, BFH/NV 1991, 260).
  • BFH, 23.12.1993 - VIII B 98/93

    Zeitnaher Nachweis der persönlichen Einkommensverhältnisse und

    Wären die Unterlagen verspätet erstmals im Beschwerdeverfahren vorgelegt worden, so wäre die Beschwerde schon deshalb unbegründet; denn PKH kann grundsätzlich nur für die Zukunft bewilligt werden (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. August 1993 VII B 71/93, BFH/NV 1994, 257; vom 27. Novemer 1992 III B 80/92, BFH/NV 1993, 325 m.w.N.).

    Damit wird jedoch nicht zeitnah ein Nachweis über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung Ende Januar 1993 erbracht (vgl. auch BFH-Beschluß in BFH/NV 1993, 325).

  • BFH, 13.02.2008 - III S 32/07

    Prozesskostenhilfe: Bezugnahme im Revisionsverfahren auf früher vorgelegte

    Die Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Belege ist im Rechtsmittelverfahren grundsätzlich auch dann erforderlich, wenn im Klageverfahren bereits der Nachweis erbracht wurde, dass der Antragsteller die Kosten des Rechtsstreits nicht aus eigenen Mitteln aufbringen kann; die Verhältnisse sind zeitnah nachzuweisen (BFH-Beschluss vom 27. November 1992 III B 80/92, BFH/NV 1993, 325).
  • BFH, 09.11.2005 - III S 22/05

    Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und der mit dieser einzureichenden Belege ist auch dann erforderlich, wenn im Klageverfahren bereits der Nachweis erbracht wurde, dass der Antragsteller die Kosten des Rechtsstreits nicht aus eigenen Mitteln aufbringen kann; die Verhältnisse sind zeitnah nachzuweisen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. November 1992 III B 80/92, BFH/NV 1993, 325, und in BFH/NV 2002, 668).
  • BFH, 15.01.2002 - VIII S 8/01

    PKH; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

    Die Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und der mit dieser einzureichenden Belege ist auch dann erforderlich, wenn im Klageverfahren der Nachweis bereits erbracht wurde, dass der Antragsteller die Kosten des Rechtsstreits nicht aus eigenen Mitteln aufbringen konnte (ständige Rechtsprechung, vgl. dazu Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 142 Rz. 16, m.w.N.); die Verhältnisse sind --woran es hier ebenfalls fehlt-- zeitnah nachzuweisen (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 27. November 1992 III B 80/92, BFH/NV 1993, 325).
  • BFH, 13.11.2002 - VII S 26/02

    Voraussetzung der Prozesskostenhilfe (PKH) - Erklärung über die persönlichen und

    Dieser Antrag ist schon deshalb abzulehnen, weil der Antragsteller nicht, wie erforderlich (§ 142 FGO i.V.m. § 117 Abs. 2 der Zivilprozessordnung --ZPO--), die vorgeschriebene Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb der Rechtsmittelfrist vorgelegt oder zumindest auf seine dem Finanzgericht (FG) vorgelegte Erklärung unter der Versicherung Bezug genommen hat, dass sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers nicht inzwischen geändert haben (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 10. März 1994 IX B 24/94, BFH/NV 1994, 823); denn es ist --woran es hier fehlt-- zeitnah nachzuweisen, dass der PKH-Antragsteller die Mittel für die beabsichtigte Prozessführung nicht selbst aufbringen kann (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 27. November 1992 III B 80/92, BFH/NV 1993, 325).
  • BFH, 23.11.1993 - VII B 175/93

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei entsprechenden persönlichen und

    Eine erst im Beschwerdeverfahren vorgelegte Erklärung ist verspätet, weil die Bewilligung der PKH grundsätzlich nur in die Zukunft wirkt; der Senat ist darin bereits in seinem Beschluß vom 3. August 1993 VII B 71/93, BFH/NV 1994, 257 der Auffassung des III.Senats des BFH gefolgt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 1992 III B 96/91, BFH/NV 1992, 834 m.w.N., und vom 27. November 1992 III B 80/92, BFH/NV 1993, 325).
  • BFH, 29.06.1998 - X B 65/98

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beschwerdeführerin den letztgenannten Anforderungen zeitnah gerecht geworden ist (vgl. dazu die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 27. November 1992 III B 80/92, BFH/NV 1993, 325, und vom 23. Dezember 1993 VIII B 98/93, BFH/NV 1994, 657, 658), denn jedenfalls aus sachlichen Gründen kann das Rechtsmittel keinen Erfolg haben.
  • BFH, 03.08.1993 - VII B 71/93

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Die erst im Beschwerdeverfahren vorgelegte Erklärung der Antragstellerin ist verspätet, weil die Bewilligung der PKH grundsätzlich nur in die Zukunft wirkt; der Senat folgt darin der Auffassung des III.Senats des BFH (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 1992 III B 96/91, BFH/NV 1992, 834 m.w.N. und vom 27. November 1992 III B 80/92, BFH/NV 1993, 325).
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