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   BFH, 30.09.1992 - I R 75/91   

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https://dejure.org/1992,803
BFH, 30.09.1992 - I R 75/91 (https://dejure.org/1992,803)
BFH, Entscheidung vom 30.09.1992 - I R 75/91 (https://dejure.org/1992,803)
BFH, Entscheidung vom 30. September 1992 - I R 75/91 (https://dejure.org/1992,803)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verdeckten Gewinnausschüttung bei einer Kapitalgesellschaft als Vermögensminderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfrühte Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 330
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

    Auszug aus BFH, 30.09.1992 - I R 75/91
    Zudem muß ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter dafür Sorge tragen, daß der GmbH ein angemessener Teil des erwirtschafteten Gewinns verbleibt (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854).
  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer

    Auszug aus BFH, 30.09.1992 - I R 75/91
    Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. März 1990 I R 6/89, BFHE 160, 459 [BFH 14.03.1990 - I R 6/89], BStBl II 1990, 795 m.w.N.).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus BFH, 30.09.1992 - I R 75/91
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH-Urteil vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626).
  • BFH, 25.05.1988 - I R 107/84

    Klage - Körperschaftsteuerbescheid - Feststellungsbescheid - Eigenkapital -

    Auszug aus BFH, 30.09.1992 - I R 75/91
    Angesichts der mit der streitigen Pensionszusage zu erwartenden dauerhaften Belastung des Gewinns der Gesellschaft wird sich ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter zunächst angemessene Zeit nehmen, um die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Geschäftsführers zuverlässig beurteilen zu können (vgl. BFH-Urteile vom 25. Mai 1988 I R 107/84, BFHE 154, 12; vom 25. Mai 1988 I R 107/84, BFH/NV 1989, 195 unter A.3. der Entscheidungsgründe).
  • FG Düsseldorf, 04.07.1991 - 6 K 324/85
    Auszug aus BFH, 30.09.1992 - I R 75/91
    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1992, 38 veröffentlicht.
  • BFH, 28.04.2010 - I R 78/08

    Abfindung und Ablösung von (überversorgenden) Pensionsrückstellungen für

    Die ohne Beachtung dieser unter Fremden üblichen Fristen zugesagte Pension war damit im Zusagezeitpunkt als vGA zu beurteilen (vgl. z.B. Senatsurteile vom 30. September 1992 I R 75/91, BFH/NV 1993, 330; vom 11. Februar 1998 I R 73/97, BFH/NV 1998, 1262; vom 24. April 2002 I R 18/01, BFHE 199, 144, BStBl II 2002, 670; BMF-Schreiben vom 14. Mai 1999, BStBl I 1999, 512 Tz. 1), was sich sowohl auf die erstmalige Bildung der Pensionsrückstellung als auch auf die nachfolgenden Rückstellungszuführungen auswirkt.
  • BFH, 29.10.1997 - I R 52/97

    VGA bei Pensionszusagen

    b) Stand die Qualifikation des Geschäftsführers, insbesondere aufgrund einer entsprechenden Probezeit, fest, die dem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter eine weitere Bindung des Geschäftsführers an dem Betrieb durch eine Pensionszusage nahelegte (vgl. BFH-Urteile vom 16. Dezember 1992 I R 2/92, BFHE 170, 175, BStBl II 1993, 455; vom 30. September 1992 I R 75/91, BFH/NV 1993, 330)?.

    c) Stand im Zusagezeitpunkt fest, daß die Ertragslage auch künftig die Erfüllung der Pensionszusage wirtschaftlich erlaubte (vgl. BFH in BFH/NV 1993, 330)?.

    Die Rechtsprechung, wonach ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter ohne Erprobung des neu angestellten Geschäftsführers und ohne gesicherte Kenntnis der künftigen Ertragsentwicklung der Kapitalgesellschaft eine Pension noch nicht zugesagt hätte (vgl. BFH in BFHE 170, 175, BStBl II 1993, 455; in BFH/NV 1993, 330), kann aus tatsächlichen Gründen jedenfalls für solche Unternehmen nicht gelten, die aus eigener Erfahrung Kenntnisse über die Befähigung des Geschäftsführers haben und die Ertragserwartungen aufgrund ihrer bisherigen unternehmerischen Tätigkeit hinreichend deutlich abschätzen können.

  • BFH, 24.04.2002 - I R 18/01

    Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. z.B.: Senatsurteile vom 30. September 1992 I R 75/91, BFH/NV 1993, 330; vom 11. Februar 1998 I R 73/97, BFH/NV 1998, 1262), ist davon auszugehen, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer neu gegründeten GmbH ihrem Geschäftsführer eine Pension erst dann zusagen wird, wenn er die künftige wirtschaftliche Entwicklung und damit die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kapitalgesellschaft ebenso wie die Leistungsfähigkeit des neu bestellten Geschäftsführers zuverlässig abzuschätzen vermag.
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