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   BFH, 11.08.1992 - VII R 90/91   

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https://dejure.org/1992,2223
BFH, 11.08.1992 - VII R 90/91 (https://dejure.org/1992,2223)
BFH, Entscheidung vom 11.08.1992 - VII R 90/91 (https://dejure.org/1992,2223)
BFH, Entscheidung vom 11. August 1992 - VII R 90/91 (https://dejure.org/1992,2223)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Androhung und Festsetzung des Zwangsgeldes zur Ausübung des dem Adressaten zustehenden Wahlrechts zur Ermittlung des Gewinns aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft - Ermittlung des Gewinns durch Bestandsvergleich oder durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 346
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 02.03.1978 - IV R 45/73

    Keine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG bei nicht buchführungspflichtigem

    Auszug aus BFH, 11.08.1992 - VII R 90/91
    Mit der vom Senat zugelassenen Revision macht das FA geltend, entgegen der Rechtsauffassung des FG von dem Hilfsnormencharakter des § 4 EStG ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), daß ein bestehendes Wahlrecht des Steuerpflichtigen zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder § 4 Abs. 3 EStG im Sinne einer Wahlpflicht, und zwar spätestens zu Beginn eines Wirtschaftsjahres auszuüben sei (Urteil vom 2. März 1978 IV R 45/73, BFHE 125, 45, BStBl II 1978, 431, 433).

    Soweit die Revision vorträgt, die Vorentscheidung weiche von der Rechtsprechung des BFH ab, verkennt sie, daß in den von ihr genannten Urteilsfällen (zur Form und zum Zeitpunkt der Ausübung des Wahlrechts: BFHE 125, 45, BStBl II 1978, 431, und BFHE 159, 123, BStBl II 1990, 287) - im Gegensatz zum Streitfall - der Steuerpflichtige sein Gewinnermittlungswahlrecht in bestimmter Weise ausgeübt hatte bzw. diese Tatsache nach Zurückverweisung vom FG noch festgestellt werden sollte, so daß dort über die Frage der Erzwingbarkeit der Ausübung des Wahlrechts nicht zu entscheiden war.

    Die Ausübung des Wahlrechts zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich oder durch Ansatz des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben durch den Steuerpflichtigen dokumentiert sich in etwa um den Zeitpunkt zu Beginn des Wirtschaftsjahres, in dem eine Eröffnungsbilanz aufgestellt, eine Buchführung eingerichtet oder Vorkehrungen zur laufenden Aufzeichnung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben getroffen werden (vgl. BFH in BFHE 125, 45, BStBl II 1978, 431, 433).

  • BFH, 13.10.1989 - III R 30/85

    Gewinnermittlung - Überschußrechnung - Erkennbarkeit nach außen - Sammeln von

    Auszug aus BFH, 11.08.1992 - VII R 90/91
    Für die Dokumentation der Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG verlange der BFH zumindest eine sog. "Schuhkarton-Buchführung" zum Sammeln der Einnahme- und Ausgabebelege (BFH-Urteil vom 13. Oktober 1989 III R 30-31/85, BFHE 159, 123, BStBl II 1990, 287).

    Soweit die Revision vorträgt, die Vorentscheidung weiche von der Rechtsprechung des BFH ab, verkennt sie, daß in den von ihr genannten Urteilsfällen (zur Form und zum Zeitpunkt der Ausübung des Wahlrechts: BFHE 125, 45, BStBl II 1978, 431, und BFHE 159, 123, BStBl II 1990, 287) - im Gegensatz zum Streitfall - der Steuerpflichtige sein Gewinnermittlungswahlrecht in bestimmter Weise ausgeübt hatte bzw. diese Tatsache nach Zurückverweisung vom FG noch festgestellt werden sollte, so daß dort über die Frage der Erzwingbarkeit der Ausübung des Wahlrechts nicht zu entscheiden war.

    Für die inhaltliche Bestimmtheit (§ 119 Abs. 1 AO 1977) einer mit Zwangsmitteln durchzusetzenden Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung wäre im Streitfall angesichts der unklaren Rechtsgrundlage und der Vielzahl der denkbaren Aufzeichnungsmöglichkeiten und -pflichten (vgl. BFH in BFHE 159, 123, BStBl II 1990, 287, 289: Sammeln der Einnahme- und Ausgabebelege für § 4 Abs. 3 EStG ausreichend) die konkrete Angabe erforderlich gewesen, welche Aufzeichnungen das FA vom Kläger zur Erfüllung der von ihm angenommenen Gewinnermittlungspflicht verlangt.

  • BFH, 02.03.1982 - VIII R 225/80

    Zu den Anforderungen an die Schätzungsmethode der Geldverkehrsrechnung

    Auszug aus BFH, 11.08.1992 - VII R 90/91
    Die danach bestehende Verpflichtung des Unternehmers zur Aufzeichnung der Entgelte und des Eigenverbrauchs hat auch Bedeutung für die Einkommensteuer (BFH-Urteil vom 2. März 1982 VIII R 225/80, BFHE 136, 28, BStBl II 1984, 504, 506, 507).

    Insbesondere fehlt es an jeglicher Verpflichtung, die Betriebsausgaben aufzuzeichnen (ebenso: BFH in BFHE 136, 28, BStBl II 1984, 504, 507; Segebrecht, a.a.O., Rdnr.123).

  • BFH, 30.09.1980 - VIII R 201/78

    Zum Wahlrecht zwischen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 3 EstG

    Auszug aus BFH, 11.08.1992 - VII R 90/91
    Reicht der Land- und Forstwirt in einem derartigen Fall dem FA keine Gewinnermittlung ein, so ist der Gewinn nach § 162 AO 1977 zu schätzen, und zwar - wenn keinerlei Aufzeichnungen geführt werden - nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleichs (Leingärtner/Zaisch, a.a.O., Tz.724, 758, 784; BFH-Urteil vom 30. September 1980 VIII R 201/78, BFHE 132, 228, BStBl II 1981, 301).

    Fehlt es daran - wie im Streitfall -, so ist der Gewinn nach § 162 AO 1977 zu schätzen (BFH in BFHE 132, 228, BStBl II 1981, 301, 302).

  • BFH, 20.10.1981 - VII R 13/80

    Zwangsgeld - Beschwerde - Anordnungsverfügung

    Auszug aus BFH, 11.08.1992 - VII R 90/91
    Denn Einwendungen gegen den zu erzwingenden Verwaltungsakt sind nach § 256 AO 1977 außerhalb des Festsetzungsverfahrens (= Vollstreckungsverfahrens) mit den hierfür zugelassenen Rechtsbehelfen zu verfolgen (BFH-Urteil vom 20. Oktober 1981 VII R 13/80, BFHE 135, 141, BStBl II 1982, 371).
  • BFH, 16.02.2006 - X B 57/05

    Führung Kassenbuch - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

    Insbesondere kann eine solche Verpflichtung nicht auf die Vorschrift des § 4 Abs. 3 EStG gestützt werden, da diese lediglich die Art der Gewinnermittlung bestimmt (BFH-Urteil vom 11. August 1992 VII R 90/91, BFH/NV 1993, 346).

    Auch die §§ 145, 146 AO 1977 können eine dahin gehende Verpflichtung nicht begründen, da die Anwendung dieser Vorschriften gerade eine ausdrückliche gesetzliche Aufzeichnungsverpflichtung zur Voraussetzung hat (BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 346).

  • BFH, 16.12.2014 - X R 42/13

    Möglichkeit des Zugriffs auf Kassendaten einer Apotheke im Rahmen einer

    Von daher geht auch der Verweis der Klägerin auf das BFH-Urteil vom 11. August 1992 VII R 90/91 (BFH/NV 1993, 346) ins Leere.

    Die Klägerin verkennt jedoch, dass sie als Ist-Kaufmann bereits aufgrund der GoB ausdrücklich gesetzlich zu Aufzeichnungen verpflichtet ist, während der Steuerpflichtige in dem der Entscheidung in BFH/NV 1993, 346 zugrunde liegenden Fall gerade nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen musste (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 346, unter 3.a).

  • BFH, 19.03.2009 - IV R 57/07

    Recht zur Wahl der Einnahmen-Überschussrechnung als vereinfachte Gewinnermittlung

    § 22 UStG wirkt auch für die Einkommensteuer (BFH-Urteile in BFHE 188, 291, BStBl II 1999, 481, und vom 11. August 1992 VII R 90/91, BFH/NV 1993, 346, m.w.N.).

    Derjenige, der keinen Gewinn ermitteln will, hat nach ständiger Rechtsprechung des BFH aber auch (durch schlüssiges Verhalten) keine Wahl zwischen den Gewinnermittlungsarten getroffen (BFH-Urteile in BFHE 132, 228, BStBl II 1981, 301; in BFHE 156, 443, 445, BStBl II 1989, 714, 715; in BFH/NV 1986, 158; vom 11. Dezember 1987 III R 204/84, BFH/NV 1988, 296; vom 20. Mai 1988 III R 217/84, BFH/NV 1990, 17, 18; in BFH/NV 1993, 346, 348; vom 1. Oktober 1996 VIII R 40/94, BFH/NV 1997, 403, und in BFH/NV 1999, 1195).

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