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   BFH, 05.02.1993 - VIII B 103/92   

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https://dejure.org/1993,2561
BFH, 05.02.1993 - VIII B 103/92 (https://dejure.org/1993,2561)
BFH, Entscheidung vom 05.02.1993 - VIII B 103/92 (https://dejure.org/1993,2561)
BFH, Entscheidung vom 05. Februar 1993 - VIII B 103/92 (https://dejure.org/1993,2561)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Höhe der Besteuerungsgrundlagen durch Schätzung - Darlegung der hinreichenden Erfolgsaussichten im Rahmen des Prozesskostenhilfebegehrens - Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 351
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 17.07.1989 - X B 39/89

    Rechtmäßigkeit eines schätzweisen Steuerbescheids bei Versäumen der für die

    Auszug aus BFH, 05.02.1993 - VIII B 103/92
    Davon ist auszugehen, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Februar 1990 VIII B 39/85, BFH/NV 1990, 785, m.w.N.; vom 17. Juli 1989 X B 39/89, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Abgabenordnung 1977, § 162, Rechtsspruch 38).

    Der Kläger bestreitet selber nicht die Befugnis des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt - FA -), im Streitfall wegen mangelhafter Buchführung und fehlender Steuererklärungen für die Streitjahre die Besteuerungsgrundlagen dem Grunde nach durch Schätzungen zu ermitteln (vgl. §§ 162 Abs. 1, Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) und 96 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz FGO für die eigene Schätzungsbefugnis des FG; ferner BFH-Beschluß vom 17. Juli 1989 X B 39/89, a.a.O.).

  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus BFH, 05.02.1993 - VIII B 103/92
    Da jede Schätzung gewisse Unsicherheiten enthält (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226, 228), muß der Steuerpflichtige, will er eine abweichende Schätzung herbeiführen, erweisbare Tatsachen oder Erfahrungssätze vortragen, die geeignet sind, zu dem Schluß zu gelangen, daß ein anderer als der von der Finanzbehörde geschätzte Betrag wahrscheinlicher sei (vgl. BFH-Urteile vom 10. Mai 1961 IV 101/60 U, BFHE 73, 146, BStBl III 1961, 321; vom 18. August 1960 IV 299/58 U, BFHE 71, 545, BStBl III 1960, 451; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 14. Aufl., § 162 AO 1977 Tz.10).
  • BFH, 10.05.1961 - IV 101/60 U

    Nahezu unveränderte Übernahme des Buchergebnisses des Steuerpflichtigen als

    Auszug aus BFH, 05.02.1993 - VIII B 103/92
    Da jede Schätzung gewisse Unsicherheiten enthält (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226, 228), muß der Steuerpflichtige, will er eine abweichende Schätzung herbeiführen, erweisbare Tatsachen oder Erfahrungssätze vortragen, die geeignet sind, zu dem Schluß zu gelangen, daß ein anderer als der von der Finanzbehörde geschätzte Betrag wahrscheinlicher sei (vgl. BFH-Urteile vom 10. Mai 1961 IV 101/60 U, BFHE 73, 146, BStBl III 1961, 321; vom 18. August 1960 IV 299/58 U, BFHE 71, 545, BStBl III 1960, 451; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 14. Aufl., § 162 AO 1977 Tz.10).
  • BFH, 13.06.1988 - IV B 114/86

    Geltendmachung von Kosten für eine Reise eines Bildhauers und Mietkosten als

    Auszug aus BFH, 05.02.1993 - VIII B 103/92
    Für die Angabe über rechtlich bedeutsame Tatsachen genügt zur Darlegung der hinreichenden Erfolgsaussichten ein schlüssiges Vorbringen mit Beweisantritt, demzufolge im Hauptverfahren eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 1990 V B 127/89, BFH/NV 1992, 848, und vom 13. Juni 1988 IV B 114/86, BFH/NV 1988, 804).
  • BFH, 17.12.1991 - VII B 163/91

    Feststellungen in einem Strafurteil - Weiterer Schuldner von Einfuhrumsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 05.02.1993 - VIII B 103/92
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Dezember 1991 VII B 163/91, BFH/NV 1992, 612, m.umf.N.), kann sich das FG in tatsächlicher Hinsicht die Feststellungen eines in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteils zu eigen machen, es sei denn, die Beteiligten trügen gegen diese Feststellungen substantiierte Einwendungen vor und stellten entsprechende Beweisanträge, die das FG nach den allgemein für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet lassen kann.
  • BFH, 20.02.1990 - VIII B 39/85

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 05.02.1993 - VIII B 103/92
    Davon ist auszugehen, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Februar 1990 VIII B 39/85, BFH/NV 1990, 785, m.w.N.; vom 17. Juli 1989 X B 39/89, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Abgabenordnung 1977, § 162, Rechtsspruch 38).
  • BFH, 18.08.1960 - IV 299/58 U

    Umfang der Berücksichtigungspflicht von Tatsachenbehauptungen des

    Auszug aus BFH, 05.02.1993 - VIII B 103/92
    Da jede Schätzung gewisse Unsicherheiten enthält (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226, 228), muß der Steuerpflichtige, will er eine abweichende Schätzung herbeiführen, erweisbare Tatsachen oder Erfahrungssätze vortragen, die geeignet sind, zu dem Schluß zu gelangen, daß ein anderer als der von der Finanzbehörde geschätzte Betrag wahrscheinlicher sei (vgl. BFH-Urteile vom 10. Mai 1961 IV 101/60 U, BFHE 73, 146, BStBl III 1961, 321; vom 18. August 1960 IV 299/58 U, BFHE 71, 545, BStBl III 1960, 451; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 14. Aufl., § 162 AO 1977 Tz.10).
  • BVerfG, 30.10.1991 - 1 BvR 1386/91

    Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussicht eines Rechtsschutzbegehrens

    Auszug aus BFH, 05.02.1993 - VIII B 103/92
    Bei der Abwägung dieser Umstände darf noch keine abschließende Prüfung vorgenommen werden (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 30. Oktober 1991 1 BvR 1386/91, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1992, 889; vom 13. März 1990 2 BvR 94/88, NJW 1991, 413 [BVerfG 13.03.1990 - 2 BvR 94/88]; Beschluß des BFH vom 6. Februar 1987 III B 169 und 170/86, BFH/NV 1987, 322).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BFH, 05.02.1993 - VIII B 103/92
    Bei der Abwägung dieser Umstände darf noch keine abschließende Prüfung vorgenommen werden (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 30. Oktober 1991 1 BvR 1386/91, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1992, 889; vom 13. März 1990 2 BvR 94/88, NJW 1991, 413 [BVerfG 13.03.1990 - 2 BvR 94/88]; Beschluß des BFH vom 6. Februar 1987 III B 169 und 170/86, BFH/NV 1987, 322).
  • BFH, 06.02.1991 - X B 184/90

    Prüfungspflicht des Gerichtes hinsichtlich der Erfolgsaussichten in

    Auszug aus BFH, 05.02.1993 - VIII B 103/92
    Dies schließt indessen nicht aus, daß das Gericht die Möglichkeit einer Beweisführung dann für völlig unwahrscheinlich hält, wenn der Steuerpflichtige den der Schätzung zugrunde-liegenden konkreten Tatsachen und Schlußfolgerungen lediglich pauschal entgegentritt oder er keinen Versuch unternimmt, in Erfüllung der ihm obliegenden Mitwirkungspflicht zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Februar 1991 X B 184/90, BFH/NV 1991, 405, und vom 7. August 1990 X B 48, 49/90, BFH/NV 1991, 184).
  • BFH, 07.02.1990 - V B 127/89
  • BFH, 07.08.1990 - X B 48/90

    Gewährung von Prozesskostenhilfe in Schätzungsfällen

  • BFH, 06.02.1987 - III B 169/86
  • BFH, 20.04.2006 - VIII B 33/05

    Sitzungsniederschrift, Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist es im Allgemeinen nicht zu beanstanden, wenn sich das FG die tatsächlichen Feststellungen, Beweiswürdigungen und rechtlichen Beurteilungen des Strafverfahrens zu Eigen macht, wenn und soweit es zu der Überzeugung gelangt ist, dass diese zutreffend sind und keine substantiierten Einwendungen gegen die Feststellungen des Strafurteils erhoben werden (BFH-Urteil vom 13. Juli 1994 I R 112/93, BFHE 175, 489, BStBl II 1995, 198; BFH-Beschluss vom 5. Februar 1993 VIII B 103/92, BFH/NV 1993, 351, ständige Rechtsprechung).

    Will der Steuerpflichtige eine abweichende Schätzung herbeiführen, ist er gehalten, erweisbare Tatsachen vorzutragen, die geeignet sind, einen anderen als den von der Finanzbehörde geschätzten Betrag als wahrscheinlich erscheinen zu lassen (BFH-Beschlüsse vom 13. März 2000 III B 62/99, BFH/NV 2000, 1119; in BFH/NV 1993, 351).

    Der Einwand der Kläger, die Verhältnisse seien in den einzelnen Jahren nicht ohne weiteres gleich, trifft ebenso für die durch rechtskräftig gewordenen Strafbefehl erfassten Streitjahre 1992 bis 1996 zu, ohne dass sich der Kläger gegen diesen Strafbefehl durch Fortführung des von ihm zunächst eingelegten Einspruchs gewehrt hätte (vgl. dazu auch BFH-Beschluss in BFH/NV 1993, 351).

  • BFH, 01.02.2001 - III R 11/98

    Tontechniker - Steuererklärung - Einnahme-Überschuss-Rechnung -

    Denn das FG hat insoweit das hilfsweise Vorbringen des Klägers im Schriftsatz vom 27. Januar 1997 als nicht hinreichend substantiiert beurteilt, um die abweichende, teilweise ebenfalls auf Schätzungen beruhende Aufteilung durch das FA zu entkräften (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 5. Februar 1993 VIII B 103/92, BFH/NV 1993, 351, 353, m.w.N.).
  • BFH, 13.03.2000 - III B 62/99

    Beschwerde gegen PKH-Ablehnung; Erfolgsaussichten i.S.v. § 114 Satz 1 ZPO

    Hinreichende Erfolgsaussicht i.S. des § 114 ZPO ist im Allgemeinen gegeben, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund der Sachdarstellung und vorhandener Unterlagen für richtig, zumindest aber für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (BFH-Beschluss vom 5. Februar 1993 VIII B 103/92, BFH/NV 1993, 351, m.w.N.).

    Jedoch ist ein Steuerpflichtiger --sofern er eine abweichende Schätzung herbeiführen will-- gehalten, erweisbare Tatsachen oder Erfahrungssätze vorzutragen, die geeignet sind, einen anderen als den von der Finanzbehörde geschätzten Betrag als wahrscheinlicher erscheinen zu lassen (BFH-Beschluss in BFH/NV 1993, 351, m.w.N.).

  • BFH, 09.03.1994 - VIII S 9/93

    Verhandlungsunfähigkeit aufgrund der für einen Strafgefangenen geltenden

    Davon ist auszugehen, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (BFH-Beschluß vom 5. Februar 1993 VIII B 103/92, BFH/NV 1993, 351, 352 m. w. N.).

    Bei der Abwägung dieser Umstände darf noch keine abschließende Prüfung vorgenommen werden (BFH/NV 1993, 351, 352; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfG -- vom 13. März 1990 2 BvR 94/88 u. a., BVerfGE 81, 347, 357).

  • BFH, 26.07.2010 - VIII B 198/09

    Unmittelbare Beweisaufnahme im Finanzgerichtsprozess

    Die Rechtsprechung lässt es damit zu, dass sich das FG die tatsächlichen Feststellungen, Beweiswürdigungen und rechtlichen Beurteilungen eines Strafverfahrens zu eigen machen kann, wenn und soweit es zu der Überzeugung gelangt ist, dass diese zutreffend sind und keine substantiierten Einwendungen gegen die Feststellungen des Strafurteils erhoben werden (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 13. Juli 1994 I R 112/93, BFHE 175, 489, BStBl II 1995, 198; vom 2. Dezember 2003 VII R 17/03, BFHE 204, 380; BFH-Beschlüsse vom 5. Februar 1993 VIII B 103/92, BFH/NV 1993, 351; vom 14. November 2003 VIII B 70/02, BFH/NV 2004, 513; vom 20. April 2006 VIII B 33/05, BFH/NV 2006, 1338; vom 17. März 2010 X B 120/09, BFH/NV 2010, 1240).
  • FG München, 04.05.2010 - 13 V 540/10

    Nachkalkulation anerkannte Schätzungsmethode - Anforderungen an die Kassenführung

    Da jede Schätzung gewisse Unsicherheiten enthält (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226, 228), muss der Steuerpflichtige, will er eine abweichende Schätzung herbeiführen, erweisbare Tatsachen oder Erfahrungssätze vortragen, die geeignet sind, zu dem Schluss zu gelangen, dass ein anderer als der von der Finanzbehörde geschätzte Betrag wahrscheinlicher sei (BFH-Beschluss vom 5. Februar 1993 VIII B 103/92, BFH/NV 1993, 351, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 01.02.2001 - III R 12/98

    Einheitlicher Gewerbebetrieb einer natürlichen Person

    Denn das FG hat insoweit das hilfsweise Vorbringen des Klägers im Schriftsatz vom 27. Januar 1997 als nicht hinreichend substantiiert beurteilt, um die abweichende, teilweise ebenfalls auf Schätzungen beruhende Aufteilung durch das FA zu entkräften (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 5. Februar 1993 VIII B 103/92, BFH/NV 1993, 351, 353, m.w.N.).
  • BFH, 29.01.2007 - V B 160/06

    NZB: ausländische Zeugen, Übergehen von Beweisanträgen

    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH im Allgemeinen nicht zu beanstanden, wenn sich das FG die tatsächlichen Feststellungen, Beweiswürdigungen und rechtlichen Beurteilungen des Strafverfahrens zu Eigen macht, wenn und soweit es zu der Überzeugung gelangt ist, dass diese zutreffend sind und keine substantiierten Einwendungen gegen die Feststellungen des Strafurteils erhoben werden (BFH-Urteil vom 13. Juli 1994 I R 112/93, BFHE 175, 489, BStBl II 1995, 198; BFH-Beschluss vom 5. Februar 1993 VIII B 103/92, BFH/NV 1993, 351, ständige Rechtsprechung).
  • FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18

    Schätzungsbefugnis bei Verwendung einer objektiv manipulierbaren elektronischen

    Da jede Schätzung gewisse Unsicherheiten enthält, muss der Steuerpflichtige, will er eine abweichende Schätzung herbeiführen, erweisbare Tatsachen oder Erfahrungssätze vortragen, die geeignet sind, zu dem Schluss zu gelangen, dass ein anderer als der von der Finanzbehörde geschätzte Betrag wahrscheinlicher sei ( Beschluss des BFH vom 05.02.1993, VIII B 103/92 , BFH/NV 1993, 351).
  • FG Hessen, 22.08.2012 - 4 K 1620/10

    Auflösung der Rückstellung für Bestandspflege - Rückstellung für die zukünftige

    Die Klägerin hätte die Schätzung des FA durch Beibringung der fehlenden Nachweise entkräften können und müssen (BFH vom 10.05.1961 - IV 101/60 U, BStBl. III 1961, 371; BFH vom 05.02.1993 - VIII B 103/92, BFH/NV 1993, 351), was jedoch nicht geschehen ist.
  • BFH, 24.11.1993 - X R 12/89

    Gewinnermittlung aus dem Betrieb einer Schankwirtschaft - Ermittlung eines

  • FG München, 30.08.2011 - 10 V 735/11

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Verstoß gegen mathematische oder

  • BFH, 17.12.1993 - IV B 21/93

    Erlaß von Steuern aus Billigkeitsgründen (§ 227 AO )

  • BFH, 18.08.1999 - IX B 47/99

    Gewerbliche Einkünfte bei spekulativen Devisengeschäften

  • BFH, 18.10.1994 - VIII S 11/93

    Zulässigkeit innerprozesslicher Bedingungen - Rechtsmissbräuchliche Ablehnung

  • BFH, 07.07.1994 - VIII S 1/94

    Unwahrscheinliches Obsiegen in Verbindung mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.11.2015 - 2 K 2158/13

    Zur Schätzung nach den amtlichen Richtsatzsammlungen bei Überschreiten der darin

  • BFH, 03.12.1996 - IV S 2/96

    Berücksichtigung von Unterstützungsleistungen an Angehörige als außergewöhnliche

  • BFH, 09.07.1996 - IV B 105/95

    Registrierung von Betriebseinnahmen im Rahmen der Festsetzung von Einkommens- und

  • BFH, 23.06.1994 - XI B 74/93

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen wegen fehlender Buchführungsunterlagen

  • FG München, 17.05.2011 - 13 V 357/11

    Gewinnzuschätzungen bei einem die Kasseneinnahmen täglich nur in einer Summe

  • BFH, 26.11.1997 - V B 48/97

    Voraussetzungen für eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

  • FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18 zurück zur Übersicht Seite drucken

    Hinzuschätzung anhand durchschnittlicher Tagesumsätze

  • FG München, 11.11.2020 - 9 K 2397/18

    Nichtermittelbarkeit oder Nichtberechenbarkeit der Besteuerungsgrundlagen bei

  • FG Hamburg, 20.04.2005 - II 7/05

    Zu den Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung von Schätzungsbescheiden

  • FG Sachsen, 17.09.2007 - 1 V 237/05
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