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   BFH, 05.11.1992 - X B 85/92   

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https://dejure.org/1992,6912
BFH, 05.11.1992 - X B 85/92 (https://dejure.org/1992,6912)
BFH, Entscheidung vom 05.11.1992 - X B 85/92 (https://dejure.org/1992,6912)
BFH, Entscheidung vom 05. November 1992 - X B 85/92 (https://dejure.org/1992,6912)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Gesetzgeber bei der Schaffung von Steuertatbeständen hinsichtlich des Gleichbehandlungsgrundsatzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 373
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt

    Auszug aus BFH, 05.11.1992 - X B 85/92
    Auf dieser Grundlage darf er generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen verwenden, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (ständige Rechtsprechung des BVerfG, z.B. Beschluß vom 6. November 1985 1 BvL 47/83, BVerfGE 71, 146, 157 m.w.N.).
  • BFH, 14.12.1987 - V B 77/87

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verfahrensmangels

    Auszug aus BFH, 05.11.1992 - X B 85/92
    Fehlt eine solche Darlegung, ist die Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig (vgl. BFH-Beschluß vom 14. Dezember 1987 V B 77/87, BFH/NV 1989, 27).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus BFH, 05.11.1992 - X B 85/92
    Auch verwaltungstechnische Gründe können die Verschiedenbehandlung vergleichbarer Sachverhalte durch den Gesetzgeber rechtfertigen (ständige Rechtsprechung des BVerfG, z.B. Beschluß vom 8. Februar 1983 1 BvL 28/79, BVerfGE 63, 119, 128 m.w.N.).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus BFH, 05.11.1992 - X B 85/92
    Er ist hier vielmehr berechtigt, von einem Gesamtbild auszugehen, das sich aus den ihm vorliegenden Erfahrungen ergibt (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 28. Juni 1960 2 BvL 19/59, BVerfGE 11, 245, 254, und vom 31. Mai 1988 1 BvR 520/83, BVerfGE 78, 214, 227).
  • BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59

    Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

    Auszug aus BFH, 05.11.1992 - X B 85/92
    Er ist hier vielmehr berechtigt, von einem Gesamtbild auszugehen, das sich aus den ihm vorliegenden Erfahrungen ergibt (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 28. Juni 1960 2 BvL 19/59, BVerfGE 11, 245, 254, und vom 31. Mai 1988 1 BvR 520/83, BVerfGE 78, 214, 227).
  • BFH, 10.09.1991 - V B 102/91
    Auszug aus BFH, 05.11.1992 - X B 85/92
    Es genügt nicht der Hinweis, die aufgeworfene Rechtsfrage sei für eine Vielzahl von Fällen von Bedeutung, wenn sich aus den Darlegungen nicht ergibt, daß die Rechtsfrage klärungsbedürftig ist (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. September 1991 V B 102/91, BFH/NV 1992, 320).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BFH, 05.11.1992 - X B 85/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) kommt eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes dann in Betracht, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (vgl. z.B. Beschluß des BVerfG vom 7. Oktober 1980 1 BvL 50, 89/79, 1 BvR 240/79, BVerfGE 55, 72, 88).
  • BFH, 20.09.1995 - X R 86/94

    Der Grundsatz von Treu und Glauben steht einer Festsetzung von Nachzahlungszinsen

    Der Gesetzgeber darf im Interesse der möglichst einfachen Handhabung der sog. Vollverzinsung dem Erfordernis der Praktikabilität Rechnung tragen (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 29. Mai 1990 1 BvL 20, 26, 84 und 4/86, BVerfGE 82, 60; Senatsbeschluß vom 5. November 1992 X B 85/92, BFH/NV 1993, 373).
  • FG Münster, 25.11.2014 - 2 K 3941/11

    Verrechnung von Altverlusten mit Kapitaleinkünften bei Abgeltungsbesteuerung

    Eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes kommt nämlich nur dann in Betracht, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BFH-Beschluss vom 05.11.1992 X B 85/92, BFH/NV 1993, 373).
  • BFH, 04.10.1996 - VIII B 2/96

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Der bloße Hinweis darauf, wegen einer fehlenden höchstrichterlichen Entscheidung komme der Rechtsfrage eine über den Streitfall hinausgehende Bedeutung zu, ist ebensowenig geeignet, ein im allgemeinen Interesse liegendes Bedürfnis an der Klärung der Rechtsfrage darzutun (vgl. dazu auch BFH-Beschluß vom 5. November 1992 X B 85/92, BFH/NV 1993, 373).
  • BFH, 01.07.1996 - VIII B 113/95

    Voraussetzungen einer Divergenzentscheidung

    Der bloße Hinweis, die Rechtsfrage sei für eine größere Zahl von Fällen bedeutsam, genügt ebensowenig zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. November 1992 X B 85/92, BFH/NV 1993, 373; vom 10. September 1991 V B 102/91, BFH/NV 1992, 320) wie für sich allein das Fehlen einer speziell diese Sachverhaltsvariante betreffenden Entscheidung des BFH (vgl. BFH-Beschluß vom 26. August 1992 II B 100/92, BFH/NV 1993, 662, 663).
  • BFH, 19.02.1999 - VIII B 77/98

    Nachträgliche AK; Bürgschaftsinanspruchnahme und Darlehensverluste

    Macht der Kläger geltend, daß eine steuerrechtliche Ungleichbehandlung vorliege, so reicht zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO der bloße Hinweis auf die Ungleichbehandlung vergleichbarer Lebenssachverhalte nicht aus (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. November 1992 X B 85/92, BFH/NV 1993, 373; vom 21. Juni 1994 III B 68/94, nicht veröffentlicht); vielmehr ist schlüssig und substantiiert darzulegen, mit welchen anderen Lebenssachverhalten der streitige Sachverhalt vergleichbar ist und inwieweit die bisher zu diesen Sachverhalten ergangene Rechtsprechung zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung führt.
  • BFH, 17.03.1997 - VIII B 45/96

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage des zuständigen Wohnsitzfinanzamts für

    Auch die Behauptung, eine Rechtsfrage sei von allgemeinem Interesse für alle Steuerpflichtigen und betreffe die Prinzipien und Grundsätze des Steuerrechts, genügt zur Darstellung der allgemeinen Klärungsbedürftigkeit einer Rechtssache nicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. August 1986 V B 46/96, BFH/NV 1987, 171, und vom 5. November 1992 X B 85/92, BFH/NV 1993, 373).
  • BFH, 15.12.1995 - VIII B 47/95

    Voraussetzungen für die Annahme einer Divergenz

    Ebensowenig genügt der Hinweis, die Rechtsfrage sei für eine größere Zahl von Fällen (noch) bedeutsam (vgl. BFH-Beschluß vom 5. November 1992 X B 85/92, BFH/NV 1993, 373, m. w. N.).
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