Weitere Entscheidung unten: BFH, 29.07.1992

Rechtsprechung
   BFH, 12.03.1992 - IV R 31/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5376
BFH, 12.03.1992 - IV R 31/91 (https://dejure.org/1992,5376)
BFH, Entscheidung vom 12.03.1992 - IV R 31/91 (https://dejure.org/1992,5376)
BFH, Entscheidung vom 12. März 1992 - IV R 31/91 (https://dejure.org/1992,5376)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,5376) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wertung des Beginns von Umbaumaßnahmen als Entnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 405
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.04.1970 - IV R 192/67

    Bewertung eines Wochenendehauses als Privatvermögen bei Verwendung zu eigenen

    Auszug aus BFH, 12.03.1992 - IV R 31/91
    Bei der Errichtung eines Gebäudes, das nach den objektiven Gegebenheiten sowohl Betriebs- als auch Privatvermögen sein kann, auf einem zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstück kann bei Fehlen einer Entnahmeerklärung nach der Rechtsprechung des BFH eine Entnahme erst für den Zeitpunkt angenommen werden, in dem feststeht, daß das Gebäude auf Dauer im außerbetrieblichen Bereich genutzt werden soll (vgl. BFH-Urteile vom 11.März 1980 VIII R 151/76, BFHE 131, 290, BStBl II 1980, 740, und vom 29. April 1970 IV R 192/67, BFHE 99, 523, BStBl II 1970, 754).

    Ob der Beginn der Wohnnutzung im Jahre 1987 zur Entnahme geführt hat oder ob es sich, wie der Kläger dem FG vorgetragen hat, hinsichtlich der früheren Praxisräume nur um eine vorübergehende und deshalb nach den Grundsätzen des Urteils in BFHE 99, 523, BStBl II 1970, 754 nicht zur Entnahme führende Wohnnutzung handeln sollte, weil diese Räume wegen des erwarteten Großauftrags für eine jederzeit mögliche betriebliche Nutzung bereitgehalten werden sollten, kann dahinstehen.

  • BFH, 21.10.1976 - IV R 222/72

    Behandlung eines in früheren Wirtschaftsjahren entnommenen, aber

    Auszug aus BFH, 12.03.1992 - IV R 31/91
    Wäre es schon in einem der Vorjahre zur Entnahme gekommen, eine solche aber im Entnahmejahr nicht erfaßt worden, käme eine nachträgliche Erfassung dieser Entnahme im Streitjahr nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Senatsurteil vom 21. Oktober 1976 IV R 222/72, BFHE 120, 369, BStBl II 1977, 148, m.w.N.) nicht in Betracht.
  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus BFH, 12.03.1992 - IV R 31/91
    Ob ein Gebäude aus mehreren Wirtschaftsgütern besteht, bestimmt sich vornehmlich nach der Funktion der einzelnen Gebäudeteile (vgl. Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132).
  • BFH, 11.03.1980 - VIII R 151/76

    Der zum Betriebsvermögen gehörende Grund und Boden wird entnommen, wenn das

    Auszug aus BFH, 12.03.1992 - IV R 31/91
    Bei der Errichtung eines Gebäudes, das nach den objektiven Gegebenheiten sowohl Betriebs- als auch Privatvermögen sein kann, auf einem zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstück kann bei Fehlen einer Entnahmeerklärung nach der Rechtsprechung des BFH eine Entnahme erst für den Zeitpunkt angenommen werden, in dem feststeht, daß das Gebäude auf Dauer im außerbetrieblichen Bereich genutzt werden soll (vgl. BFH-Urteile vom 11.März 1980 VIII R 151/76, BFHE 131, 290, BStBl II 1980, 740, und vom 29. April 1970 IV R 192/67, BFHE 99, 523, BStBl II 1970, 754).
  • BFH, 06.02.1992 - IV R 85/90

    Keine Betriebsausgaben mangels räumlicher Trennung einer Empore vom privaten

    Auszug aus BFH, 12.03.1992 - IV R 31/91
    Wird dieser Gebäudeteil betrieblich genutzt, auch von Arbeitnehmern, so entspräche es auch nicht den tatsächlichen Gegebenheiten, ihn als vom privaten Wohnbereich nicht trennbares häusliches Arbeitszimmer des Betriebsinhabers (vgl. hierzu Senatsurteil vom 6. Februar 1992 IV R 85/90, BFHE 167, 114 [BFH 06.02.1992 - IV R 85/90], BStBl II 1992, 528) anzusehen.
  • BFH, 10.11.2004 - XI R 31/03

    Sog. Einheitlichkeitsgrundsatz kann nicht zur "Zwangsentnahme" führen

    Dagegen wendet sich das FA mit seiner Revision, zu deren Begründung es im Wesentlichen vorbringt: Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 12. März 1992 IV R 31/91, BFH/NV 1993, 405) könne eine Entnahme auch dann vorliegen, wenn der Steuerpflichtige die bisherige betriebliche Nutzung eines Wirtschaftsguts auf Dauer so ändere, dass es seine Beziehung zum Betrieb verliere und dadurch zu notwendigem Privatvermögen werde.

    Dagegen führt eine Nutzungsänderung, durch die das Wirtschaftsgut zwar einerseits seinen Charakter als notwendiges Betriebsvermögen verliert, andererseits aber auch nicht zu notwendigem Privatvermögen wird, ohne eindeutige Entnahmeerklärung des Steuerpflichtigen nicht zu einer Entnahme des Wirtschaftsguts (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 405).

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.12.2019 - 3 K 1681/19

    Ermittlung des Entnahmewerts für die private Nutzung eines betrieblichen Pkw bei

    Auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist der Wert einer Entnahme dem Gewinn hinzuzurechnen (ständige Rechtsprechung seit BFH, Urteil vom 16. Januar 1975 - IV R 180/71 -, BFHE 115, 202, BStBl II 1975, 526; BFH, Urteil vom 31. Oktober 1978 - VIII R 196/77 -, BFHE 127, 168, BStBl II 1979, 401; BFH, Urteil vom 12. März 1992 - IV R 31/91 -, BFH/NV 1993, 405).
  • FG Schleswig-Holstein, 26.08.2020 - 5 K 194/18

    Private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeuges: Berücksichtigung eines

    Auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist der Wert einer Entnahme dem Gewinn hinzuzurechnen (BFH, Urteil vom 16.01.1975, IV R 180/71, BStBl. II 1975, 526; Urteil vom 31.10.1978, VIII R 196/77, BStBl. II 1979, 401; Urteil vom 12.03.1992, IV R 31/91, BFH/NV 1993, 405).
  • BGH, 04.05.2000 - IX ZR 142/99

    Risikoaufklärung des Steuerberaters

    In anderen Entscheidungen hat der Bundesfinanzhof ausgesprochen, bei beabsichtigten Baumaßnahmen könne eine Entnahme schon vor (BFH/NV 1990, 424, 425) bzw. mit Baubeginn (BFH/NV 1993, 405, 406) angenommen werden.
  • BFH, 14.02.2008 - IV R 44/05

    Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten - Aussetzung des Verfahrens - Fall

    Die Entnahme kann erst zu dem Zeitpunkt angenommen werden, zu dem feststeht, dass das Gebäude auf Dauer außerbetrieblich genutzt werden soll (BFH-Urteil vom 12. März 1992 IV R 31/91, BFH/NV 1993, 405).
  • BFH, 14.11.2007 - XI R 37/06

    Berechnung des Entnahmegewinns bei überhöht in Anspruch genommenen Gebäude-AfA

    a) Auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist der Wert einer Entnahme dem Gewinn hinzuzurechnen (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Januar 1975 IV R 180/71, BFHE 115, 202, BStBl II 1975, 526; vom 31. Oktober 1978 VIII R 196/77, BFHE 127, 168, BStBl II 1979, 401; vom 12. März 1992 IV R 31/91, BFH/NV 1993, 405).
  • BFH, 24.06.2009 - IV R 47/06

    Beabsichtigte Privatnutzung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks steht

    Die Entnahme kann jedoch erst zu dem Zeitpunkt angenommen werden, zu dem feststeht, dass das Gebäude auf Dauer außerbetrieblich genutzt werden soll (BFH-Urteil vom 12. März 1992 IV R 31/91, BFH/NV 1993, 405).
  • BFH, 01.02.2000 - IV B 138/98

    ESt-Bescheid vor Erlass des erforderlichen Feststellungsbescheides; AdV; LuF;

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann bei der Errichtung eines Gebäudes, das nach den objektiven Gegebenheiten sowohl Betriebsvermögen als auch Privatvermögen sein kann, auf einem zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstück eine Entnahme erst für den Zeitpunkt angenommen werden, in dem feststeht, dass das Gebäude auf Dauer im außerbetrieblichen Bereich genutzt werden soll (BFH-Urteil vom 12. März 1992 IV R 31/91, BFH/NV 1993, 405; s. auch Urteil in BFH/NV 1990, 424).
  • FG Köln, 09.04.2003 - 4 K 3389/00

    Entnahme eines Gebäudeteils durch Nutzungsänderung

    Dies gilt, wie sich aus § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG ergibt, auch bei der Gewinnermittlung durch Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG (BFH-Urteil vom 12. März 1992 IV R 31/91, BFH/NV 1993, 405).
  • FG Schleswig-Holstein, 23.07.2001 - V 24/99

    Zurückhalten und Ausüben des lebenslangen Wohnrechts an einem zum

    Dagegen führt eine Nutzungsänderung, durch die das Wirtschaftsgut zwar seinen Charakter als notwendiges Betriebsvermögen verliert, andererseits aber auch nicht zu notwendigem Privatvermögen wird, ohne eindeutige Entnahmeerklärung des Steuerpflichtigen nicht zur Entnahme des Wirtschaftsguts (BFH-Urteil vom 12. März 1992 IV R 31/91, BFH/NV 1993, 405).
  • FG Baden-Württemberg, 09.01.1998 - 9 K 197/97

    Voraussetzungen der ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit eines Steuerbescheides i.

  • FG Niedersachsen, 22.02.1996 - II 347/94

    Anforderungen an die Erfassung eines Betriebsaufgabegewinns; Bewertung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 29.07.1992 - II R 140/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,25124
BFH, 29.07.1992 - II R 140/88 (https://dejure.org/1992,25124)
BFH, Entscheidung vom 29.07.1992 - II R 140/88 (https://dejure.org/1992,25124)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 1992 - II R 140/88 (https://dejure.org/1992,25124)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,25124) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 405
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 15.11.1989 - II R 77/86

    Der Freibetrag nach § 111 Nr. 9 BewG ist personenbezogen und wird auch bei

    Auszug aus BFH, 29.07.1992 - II R 140/88
    Bestätigung des BFH-Urteils vom 15. November 1989 II R 77/86.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht