Weitere Entscheidung unten: BFH, 12.05.1992

Rechtsprechung
   BFH, 25.11.1992 - II R 78/90   

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https://dejure.org/1992,15626
BFH, 25.11.1992 - II R 78/90 (https://dejure.org/1992,15626)
BFH, Entscheidung vom 25.11.1992 - II R 78/90 (https://dejure.org/1992,15626)
BFH, Entscheidung vom 25. November 1992 - II R 78/90 (https://dejure.org/1992,15626)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Person des Schenkers im Fall der Auflösung einer Stiftung - Bestimmung der anzuwendenden Steuerklasse bei dem Erwerb von Vermögen nach der Auflösung einer Stiftung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 438
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.04.1954 - III 211/52 S

    Freistellung von Schenkungsteuer

    Auszug aus BFH, 25.11.1992 - II R 78/90
    Soweit der für einen Sonderfall des § 9 Abs. 2, 1. Halbsatz ErbStG 1951 getroffenen Entscheidung des BFH vom 23. April 1954 III 211-214/52 S (BFHE 58, 701, BStBl III 1954, 178) etwas anderes zu entnehmen wäre, folgt dem der erkennende Senat nicht.

    Ohne hierüber eine abschließende Aussage zu treffen, denn dieser Sachverhalt liegt dem Senat nicht zur Beurteilung vor, neigt der erkennende Senat zu der Auffassung, daß es jedenfalls die Fassung des § 15 Abs. 2 Satz 2, 1. Halbsatz ErbStG 1974 nicht erforderlich macht, die Erwägungen im Urteil in BFHE 58, 701, BStBl III 1954, 178 auch für den Fall anzustellen, daß das Stiftungsvermögen an den Stifter zurückfällt.

  • BFH, 28.07.1975 - VI R 217/72

    Gesetzlicher Zuschlag - Tarifvertraglicher Zuschlag - Sonntagsarbeit -

    Auszug aus BFH, 25.11.1992 - II R 78/90
    Die gegenteilige Auffassung des FG - und der Klägerin - wäre allenfalls durch ein buchstäbliches Verständnis des Wortlauts gedeckt, sie läßt aber den Sinnzusammenhang und damit den wahren Wortsinn des Gesetzes außer Betracht (s. zur Auslegung von Gesetzen nach Wortlaut und Sinnzusammenhang Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Juli 1975 VI R 217/72, BFHE 116, 376, BStBl II 1975, 824, m.w.N.).
  • BFH, 06.11.1991 - II B 86/90

    Bestimmheitserfordernis eines Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 25.11.1992 - II R 78/90
    Zweifel über den Inhalt eines Steuerbescheides, insbesondere auch über die Person des Steuerschuldners, können durch Auslegung behoben werden (vgl. Senatsbeschluß vom 6. November 1991 II B 86/90, BFH/NV 1992, 769).
  • BFH, 25.11.1992 - II R 77/90

    Zuwendender ist bei Aufhebung einer Stiftung die Stiftung selbst

    Auszug aus BFH, 25.11.1992 - II R 78/90
    Anmerkung: Ebenfalls am 25. November 1992 sind die weiteren gleichlautenden Urteile IIR 79 und 80/90 sowie das Urteil II R 77/90 ergangen.
  • BFH, 11.01.1984 - II R 187/81

    Bedeutung der Gesetzesüberschrift - Auslegung eines Gesetzes - Steuerfreiheit -

    Auszug aus BFH, 25.11.1992 - II R 78/90
    Nach der durch die Gesetzesüberschriften gekennzeichneten Systematik des ErbStG 1974 betrifft § 15 sachlich die Berechnung der Steuer, nicht die Steuerpflicht, andernfalls wäre § 15 im 1. Abschnitt des Gesetzes, und nicht in dessen 3. Abschnitt angesiedelt, in dem die die Berechnung der Steuer regelnden Vorschriften zusammengefaßt sind (zur Bedeutung der Gesetzesüberschrift für die Auslegung eines Gesetzes s. BFH-Urteil vom 11.Januar 1984 II R 187/81, BFHE 140, 312, BStBl II 1984, 327 zu 2. b aa).
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Rechtsprechung
   BFH, 12.05.1992 - VII B 24/92   

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https://dejure.org/1992,18707
BFH, 12.05.1992 - VII B 24/92 (https://dejure.org/1992,18707)
BFH, Entscheidung vom 12.05.1992 - VII B 24/92 (https://dejure.org/1992,18707)
BFH, Entscheidung vom 12. Mai 1992 - VII B 24/92 (https://dejure.org/1992,18707)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich der grundsätzlichen Bedeutung der Betriebserlaubnis als Voraussetzung für die Zulassung zum Verkehr

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 438
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.10.1989 - VII R 58/87

    Kraftfahrzeugsteuer - Gesamtgewicht - Allgemein zulässiges Gesamtgewicht -

    Auszug aus BFH, 12.05.1992 - VII B 24/92
    Die Klage gegen die Höherbesteuerung nach dem genehmigten zulässigen Gesamtgewicht, mit der die Klägerin sich auf die Nichtausnutzung dieses Gewichts und die fehlende Eintragung in den Fahrzeugpapieren berief, wurde unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 17. Oktober 1989 VII R 58/87 (BFHE 158, 466, BStBl II 1990, 249) abgewiesen.

    Allein dieser Umstand ist, ebenso wie bei einer Verlautbarung des höheren Gewichts in den Fahrzeugpapieren, kraftfahrzeugsteuerrechtlich maßgebend (BFHE 158, 466, 469).

  • BFH, 31.03.1998 - VII R 116/97

    Kombinationskraftwagen als Lkw

    Dies hat der erkennende Senat bereits in dem Urteil in BFHE 158, 466, BStBl II 1990, 249 (vgl. auch Senatsbeschluß vom 12. Mai 1992 VII B 24/92, BFH/NV 1993, 438) für den Fall einer nach § 70 Nr. 1 StVZO von der Verkehrsbehörde zugelassenen Ausnahme von dem nach § 34 StVZO zulässigen Gesamtgewicht entschieden, welche ebenfalls nach § 20 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 2 StVZO in dem Kraftfahrzeugschein zu bezeichnen ist, wenn dies auch keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der diesbezüglichen verkehrsbehördlichen Entscheidung ist und die Ausnahme, wie sich aus § 70 Abs. 3 a Satz 1 StVZO ergibt, unabhängig von einer Eintragung in den Fahrzeugpapieren gilt (vgl. Beschluß des Senats in BFH/NV 1993, 438).
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