Weitere Entscheidung unten: BFH, 10.12.1992

Rechtsprechung
   BFH, 09.12.1992 - IV B 154/92   

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BFH, 09.12.1992 - IV B 154/92 (https://dejure.org/1992,2838)
BFH, Entscheidung vom 09.12.1992 - IV B 154/92 (https://dejure.org/1992,2838)
BFH, Entscheidung vom 09. Dezember 1992 - IV B 154/92 (https://dejure.org/1992,2838)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 483
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.12.1990 - III B 102/90

    Aufhebung oder Vertagung der mündlichen Verhandlung wegen Erkrankung des Klägers

    Auszug aus BFH, 09.12.1992 - IV B 154/92
    Welche Gründe als erheblich i.S. von § 227 Abs. 1 ZPO anzusehen sind, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, wofür u.a. die persönlichen Verhältnisse der Beteiligten, der Prozeßstoff und der Umstand maßgebend sind, daß es im Steuerrecht nur eine Tatsacheninstanz gibt (BFH-Beschluß vom 7. Dezember 1990 III B 102/90, BFHE 163, 115, BStBl II 1991, 240).
  • BFH, 24.11.1976 - II R 28/76

    Anwesenheit des Prozeßbevollmächtigten - Zeitpunkt - Antrag auf Verlegung -

    Auszug aus BFH, 09.12.1992 - IV B 154/92
    Das rechtliche Gehör des Klägers und Beschwerdeführers - Kläger - (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG -, § 76 Abs. 1 Satz 2, § 96 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO -) ist nicht dadurch verletzt worden, daß das Finanzgericht (FG) die beantragte Terminsverlegung abgelehnt hat (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. November 1976 II R 28/76, BFHE 121, 132, BStBl II 1977, 293; Gräber/Koch,Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 91 Rdnr.8).
  • BFH, 29.06.1992 - V B 9/91

    Voraussetzungen der Verpflichtung des Gerichts zur Verlegung des Termins der

    Auszug aus BFH, 09.12.1992 - IV B 154/92
    Allerdings hat der V.Senat des BFH entschieden, daß das Gericht in seinem Urteil den Verlegungsantrag nicht mit dieser Begründung zurückweisen darf, wenn der Vorsitzende nicht gemäß § 227 Abs. 3 ZPO die Glaubhaftmachung des vorgetragenen Verlegungsgrundes verlangt hat (BFH-Beschluß vom 29. Juni 1992 V B 9/91, BFH/NV 1993, 180).
  • LSG Bayern, 21.07.2016 - L 15 SB 97/15

    Urteil in Abwesenheit der Klägerin - Grad der Behinderung

    Vielmehr ist im Einzelfall abzuwägen, welcher Termin leichter zu verlegen und in welchem Rechtsstreit eine Verzögerung eher zu vertreten ist (vgl. BFH, Beschluss vom 09.12.1992, Az.: IV B 154/92).
  • FG Saarland, 15.05.2008 - 1 K 1305/05

    Beantragung der Terminsverlegung kurz vor der mündlichen Verhandlung;

    Dabei ist weiter zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung und die Gefahr der Verschleppung des Verfahrens eine strenge Prüfung von Verlegungsgesuchen gebieten, die kurzfristig vor dem Termin gestellt werden (BFH, Beschluss vom 9. Dezember 1992 IV B 154/92, BFH/NV 1993, 483).
  • BFH, 31.05.1995 - IV B 167/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung einer beantragten

    Wird der Antrag auf Terminsverlegung mit einem gleichzeitig stattfindenden Gerichtstermin in einer anderen Sache begründet, so hat das FG zu entscheiden, welche Sache vorrangig ist (vgl. Senats-Beschluß vom 9. Dezember 1992 IV B 154/92, BFH/NV 1993, 483).

    Der anderweitige Termin ist auch sofort glaubhaft zu machen, wenn der Antrag erst am Mittag vor dem Verhandlungstermin bei Gericht eingeht (vgl. Senatsbeschluß in BFH/NV 1993, 483).

  • BFH, 31.08.1995 - VII B 160/94

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör

    Ist diese Zeit -- wie im Streitfall -- nicht mehr vorhanden, so muß der Antragsteller seine Gründe mit der Antragstellung glaubhaft machen, weil andernfalls keine Möglichkeit mehr bestünde, die Angaben des Antragstellers zu überprüfen (vgl. BFH-Beschluß vom 9. Dezember 1992 IV B 154/92, BFH/NV 1993, 483).
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.01.2021 - 3 K 2195/18

    Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten eines Arztes zum Krankenhaus

    Dabei ist weiter zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung und die Gefahr der Verschleppung des Verfahrens eine besonders strenge Prüfung solcher Verlegungsgesuche gebietet, die kurzfristig vor dem Termin gestellt werden (BFH-Beschluss vom 9. Dezember 1992 IV B 154/92, BFH/NV 1993, 483 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2018 - 10 A 62/17
    - IV B 154/92 -, juris, Rn. 3; OVG NRW, Beschlüsse vom 18. Januar 2018 - 5 A 314/17.A -, und vom 10. Januar 2018 - 5 A 2129/16.A -, jeweils mit weiteren Nachweisen.
  • FG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - 6 K 594/11

    Übertragung einer Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis - Pflicht zur

    Dabei ist weiter zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung und die Gefahr der Verschleppung des Verfahrens eine strenge Prüfung von Verlegungsgesuchen gebieten, die kurzfristig vor dem Termin gestellt werden (BFH-Beschluss vom 9. Dezember 1992 IV B 154/92, BFH/NV 1993, 483).
  • BFH, 14.05.1996 - VII B 237/95
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist das FG nicht verpflichtet, dem Antrag eines Beteiligten auf Terminsverlegung, der sozusagen "in letzter Minute" gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung begründet wird, stattzugeben, wenn dieser Antrag den Anforderungen an eine aussagefähige Begründung nicht genügt und die Gründe für die beantragte Terminsverlegung nicht zugleich mit der Antragstellung glaubhaft gemacht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 1992 IV B 154/92, BFH/NV 1993, 483, und vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228).
  • BFH, 09.12.1998 - IV B 90/97

    Antrag auf Terminsverlegung

    Dies wäre mit dem Ziel einer möglichst zügigen Durchführung des Verfahrens unvereinbar (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Dezember 1992 IV B 154/92, BFH/NV 1993, 483, und vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228).
  • BFH, 27.02.2006 - IV B 106/04

    Sondergewinn i. S. des § 13a Abs. 8 EStG a.F.

    Da das FG ohne mündliche Verhandlung entschieden hat und die Verfahrensfehler zuvor nicht erkennbar waren, war dem Kläger eine solche Rüge nicht möglich gewesen (BFH-Beschluss vom 10. Dezember 1992 XI R 13/91, BFH/NV 1993, 483).
  • FG Saarland, 23.09.2008 - 1 K 1305/05

    Terminsverlegung wegen einwöchigem Seminar bei einfachem Streitprogramm;

  • BFH, 03.07.2001 - II B 132/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsanspruch - Aufhebung eines Termins -

  • BFH, 31.07.1997 - VIII B 94/96

    Anforderungen an den Verfahrensmangel der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • FG Saarland, 09.07.2010 - 1 K 1327/05

    Einspruch vor Bekanntgabe des Verwaltungsakts unzulässig; Ladung des

  • BFH, 27.04.1998 - VII B 57/98
  • FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2009 - 5 K 2461/08

    Seitens des Arbeitgebers kurzfristig festgestellte "Unabkömmlichkeit" des

  • FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 158/06

    Voraussetzungen eines Widerrufs der Bestellung als Steuerberater; Kurzfristige

  • FG Köln, 10.10.2002 - 13 K 1235/01

    Betriebsausgabenabzug bei Auslandssachverhalt

  • FG Hessen, 09.06.2005 - 5 K 4436/00

    Land- und Forstwirtschaft; Einnahme-Überschussrechnung; Gewinnermittlung nach

  • FG München, 10.06.1997 - 13 K 389/97
  • BFH, 15.12.1994 - X B 159/94

    Vertagung einer mündlichen Verhandlung wegen Gründen die aus der persönlichen

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Rechtsprechung
   BFH, 10.12.1992 - XI R 13/91   

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https://dejure.org/1992,9239
BFH, 10.12.1992 - XI R 13/91 (https://dejure.org/1992,9239)
BFH, Entscheidung vom 10.12.1992 - XI R 13/91 (https://dejure.org/1992,9239)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 1992 - XI R 13/91 (https://dejure.org/1992,9239)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 483
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 31.01.1989 - VII B 162/88

    Revision - Übergangener Beweisantrag

    Auszug aus BFH, 10.12.1992 - XI R 13/91
    Es geht nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge; ein Verzichtswille ist dafür nicht erforderlich (vgl. BFH-Beschluß vom 31. Januar 1989 VII B 162/88, BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372).
  • BFH, 31.07.1990 - I R 173/83

    An- und Verkauf festverzinslicher Wertpapiere als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 10.12.1992 - XI R 13/91
    Die Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Nichterhebung angebotener Beweise erfordert folgende Aufgaben: Bezeichnung des Beweisthemas, Angabe des Schriftsatzes mit Datum und Seitenzahl, in dem der Beweisantritt erfolgt sein soll, Ausführungen darüber, was das Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre, weshalb das angefochtene Urteil aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann und daß der Mangel in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt worden ist oder daß die Absicht des FG, die angebotenen Beweise nicht zu erheben, nicht so rechtzeitig erkennbar war, um dies noch vor dem FG rügen zu können (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236 [BFH 31.07.1990 - I R 173/83], BStBl II 1991, 66).
  • BFH, 30.10.2003 - III R 4/03

    Schlüssige Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Nichtvernehmung von Zeugen

    Wird mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung geltend gemacht, das FG habe einen gestellten Beweisantrag übergangen, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) darzulegen, welche konkrete Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche bestimmten Beweismittel das FG zu welchen Beweisthemen nicht erhoben hat, die genauen Fundstellen (Schriftsatz mit Datum und Seitenzahl, Terminsprotokoll), in denen die Beweismittel und -themen angeführt worden sind, das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme und inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann (z.B. BFH-Urteile vom 10. Dezember 1992 XI R 13/91, BFH/NV 1993, 483, und vom 9. Juli 1998 V R 68/96, BFHE 186, 161, BStBl II 1998, 637).

    Kann auf die Beachtung verfahrensrechtlicher Vorschriften verzichtet werden (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung --ZPO--), so gehört zur ordnungsgemäßen Rüge eines Verfahrensmangels auch der Vortrag, dass die Verletzung der Verfahrensvorschrift vor dem FG ordnungsgemäß gerügt worden ist, sofern sich dies nicht aus dem Urteil oder den in Bezug genommenen Unterlagen, insbesondere aus der Sitzungsniederschrift, ergibt, oder weshalb eine solche Rüge nicht möglich gewesen ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1993, 483; vom 15. Juli 1997 VIII R 56/93, BFHE 183, 518, BStBl II 1998, 152, unter II. 3. c, und in BFHE 186, 161, BStBl II 1998, 637).

  • BFH, 02.12.2009 - VI B 124/08

    Lebensmittelpunkt bei doppelter Haushaltsführung

    Für die schlüssige Rüge des Verfahrensverstoßes kann auf Darlegungen zum Gebrauch des Rügerechts verzichtet werden, wenn das FG im Einverständnis mit den Beteiligten ohne mündliche Verhandlung entschieden hat (BFH-Urteil vom 10. Dezember 1992 XI R 13/91, BFH/NV 1993, 483).
  • BFH, 28.06.2006 - XI R 78/03

    Stuntman: Abgrenzung gewerbliche-künstlerische Tätigkeit

    Kann auf die Beachtung verfahrensrechtlicher Vorschriften verzichtet werden (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung), so gehört zur ordnungsgemäßen Rüge eines Verfahrensmangels auch der Vortrag, dass die Verletzung der Verfahrensvorschrift vor dem FG ordnungsgemäß gerügt worden ist, sofern sich dies nicht aus dem Urteil oder den in Bezug genommenen Unterlagen, insbesondere aus der Sitzungsniederschrift, ergibt oder weshalb eine solche Rüge nicht möglich gewesen ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 10. Dezember 1992 XI R 13/91, BFH/NV 1993, 483, und vom 9. Juli 1998 V R 68/96, BFHE 186, 161, BStBl II 1998, 637).
  • BFH, 27.02.2006 - IV B 106/04

    Sondergewinn i. S. des § 13a Abs. 8 EStG a.F.

    Da das FG ohne mündliche Verhandlung entschieden hat und die Verfahrensfehler zuvor nicht erkennbar waren, war dem Kläger eine solche Rüge nicht möglich gewesen (BFH-Beschluss vom 10. Dezember 1992 XI R 13/91, BFH/NV 1993, 483).
  • BFH, 27.05.2009 - VI B 119/08

    Unvollständige Auswertung der Akten als Verfahrensfehler - Die dem materiellen

    Deshalb kann offen bleiben, ob der Kläger mit seinem Verzicht auf eine mündliche Verhandlung vor dem FG (§ 90 Abs. 2 FGO) zugleich auf die Einhaltung des Untersuchungsgrundsatzes gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung verzichtet hat (verneinend BFH-Urteil vom 10. Dezember 1992 XI R 13/91, BFH/NV 1993, 483; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 103).
  • BFH, 15.11.2002 - VIII B 119/02

    Rüge der Nichterhebung des angebotenen Beweises - Verzicht auf Durchführung einer

    Entgegen der Auffassung des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) steht der erklärte Verzicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht der rügelosen mündlichen Verhandlung gleich (BFH-Urteil vom 10. Dezember 1992 XI R 13/91, BFH/NV 1993, 483).
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