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   BFH, 09.03.1993 - I B 132/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,12631
BFH, 09.03.1993 - I B 132/92 (https://dejure.org/1993,12631)
BFH, Entscheidung vom 09.03.1993 - I B 132/92 (https://dejure.org/1993,12631)
BFH, Entscheidung vom 09. März 1993 - I B 132/92 (https://dejure.org/1993,12631)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Erteilung einer Prozeßvollmacht für Mitglieder einer Rechtsanwaltssozietät, der der Kläger angehört, zur Klageerhebung in Privatangelegenheiten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 553
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.11.1971 - I R 116/71

    Klageschrift - Prozeßbevollmächtigter - Unterzeichnung durch Angestellten -

    Auszug aus BFH, 09.03.1993 - I B 132/92
    Die Nichtzulassungsbeschwerde kann auch nicht deswegen Erfolg haben, weil möglicherweise der im Klageverfahren vom Kläger persönlich unterzeichnete Schriftsatz vom 20. Februar 1990, mit dem die Klage begründet wurde, als stillschweigende Genehmigung der Prozeßführung durch die Rechtsanwältin X angesehen werden kann (vgl. § 155 FGO i. V. m. § 69 der Zivilprozeßordnung; Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. November 1971 I R 116/71, BFHE 103, 408, BStBl II 1972, 95, m. w. N.).
  • BFH, 19.02.1999 - XI B 215/96

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Überraschungsentscheidung

    Denn mit Beschluß vom 9. März 1993 I B 132/92 (BFH/NV 1993, 553) hat der BFH entschieden, daß im finanzgerichtlichen Verfahren eine Prozeßvollmacht vorzulegen ist, wenn ein Mitglied einer Sozietät ein anderes Mitglied vor Gericht vertritt.
  • FG Sachsen, 30.06.1999 - 2 K 151/97

    Getrennte oder zusammen mit dem übrigen Lohn nach der Lohnsteuertabelle

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