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BFH, 25.11.1992 - X R 148/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Steuerrechtliche Beachtung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen - Verzicht auf den Nießbrauch als (unentgeltliche) Vermögensübergabe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1993, 586
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (22)
- BFH, 25.11.1992 - X R 34/89
Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs als unentgeltliche Vermögensübergabe
Auszug aus BFH, 25.11.1992 - X R 148/90
Nach Auffassung des erkennenden Senats (Urteil vom heutigen Tag X R 34/89, BFHE 170, 76 [BFH 25.11.1992 - X R 34/89]) kann der Nießbrauch als vermögenswerter Gegenstand des Rechtsverkehrs ebenso wie das belastete Grundstück selbst Gegenstand einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen sein.Außerhalb des Sonderrechts der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen (oben a) auf die Lebenszeit einer Bezugsperson gezahlte abänderbare Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung sind beim Verpflichteten von Beginn an in einen Vermögensumschichtungs- und einen Zinsanteil zu zerlegen (BFHE 167, 375 [BFH 27.02.1992 - X R 136/88], BStBl II 1992, 609; vgl. ferner Senatsurteil vom heutigen Tage X R 34/89).
Bei der rechnerischen Sonderung des Zinsanteils abänderbarer wiederkehrender Leistungen von den Anschaffungskosten sind die Rechnungsgrundlagen der Ertragswerttabelle (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG) maßgebend (BFH-Urteil vom heutigen Tage X R 34/89).
- BFH, 21.07.1992 - IX R 72/90
Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Verhinderung der Wiedereintragung eines …
Auszug aus BFH, 25.11.1992 - X R 148/90
Dem entspricht auf seiten des ablösenden Eigentümers die steuerrechtliche Wertung, daß er - im Falle eines entgeltlichen Vorgangs - die Aufwendungen tätigt, um die Beschränkungen seiner Eigentümerbefugnisse aufzuheben und die freie Verfügungsbefugnis i.S. von § 903 BGB zu erlangen; diese Aufwendungen sind Anschaffungskosten (BFH-Urteil vom 21. Juli 1992 IX R 72/90, Der Betrieb - DB - 1993, 307).Der vom IX.Senat des BFH (IX R 72/90) entschiedene Fall unterscheidet sich vom hier zu beurteilenden dadurch, daß dort Einmalzahlungen als Anschaffungskosten behandelt wurden.
Aufwendungen zur Ablösung eines dinglichen Nutzungsrechts an einem Grundstück sind grundsätzlich Anschaffungskosten, denn erst mit der Ablösung des Nießbrauchs erlangt der Eigentümer die volle wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Grundstück (BFH-Urteile in BFHE 166, 263 [BFH 28.11.1991 - XI R 2/87], BStBl II 1992, 381, zur Ablösung eines dinglichen Wohnrechts; vom 21. Juli 1992 IX R 14/89 und IX R 72/90, DB 1993, 307, 308, zur Ablösung des Nießbrauchs).
- BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89
Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und …
Auszug aus BFH, 25.11.1992 - X R 148/90
Hinsichtlich der Grundsätze über die - unentgeltliche - Vermögensübergabe gegen - abänderbare oder nicht abänderbare - Versorgungsleistungen wird auf die Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, 326 ff., BStBl II 1990, 847) und vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78) Bezug genommen.Der Große Senat hat in seinen Beschlüssen in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 und BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78 nicht abschließend festgelegt, was unter einer Vermögensübergabe zu verstehen ist.
Werden lebenslänglich wiederkehrende Leistungen vereinbart, ist die vom Großen Senat im Beschluß in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 vorgezeichnete Grenzziehung zwischen der entgeltlichen Anschaffung und der unentgeltlichen Vermögensübergabe gegen Versorgungleistungen zu beachten (Senatsurteil X R 147/88, unter 5.).
- BFH, 27.02.1992 - X R 136/88
Keine dauernde Last durch Eltern-Unterhalt bei Geldbetrag als Gegenleistung
Auszug aus BFH, 25.11.1992 - X R 148/90
Versorgungsleistungen, die anläßlich einer Vermögensübergabe im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vom Übernehmer zugesagt werden, sind weder beim Übergeber Veräußerungsentgelt noch beim Übernehmer Anschaffungskosten; sie sind bei letzterem - als Leibrente oder dauernde Last abziehbare - Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) und beim Übergeber als entsprechende wiederkehrende Bezüge steuerbar (vgl. - zusammenfassend - BFH-Urteil vom 27. Februar 1992 X R 136/88, BFHE 167, 375 [BFH 27.02.1992 - X R 136/88], BStBl II 1992, 609).Der erkennende Senat hat hierzu durch Urteil in BFHE 167, 375 [BFH 27.02.1992 - X R 136/88], BStBl II 1992, 609 entschieden: Mit diesem Begriff wird auf ein Institut des Zivilrechts verwiesen, dessen Kernbereich die Übergabe von Wirtschaftseinheiten wie Hof oder Gewerbebetrieb betrifft.
Außerhalb des Sonderrechts der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen (oben a) auf die Lebenszeit einer Bezugsperson gezahlte abänderbare Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung sind beim Verpflichteten von Beginn an in einen Vermögensumschichtungs- und einen Zinsanteil zu zerlegen (BFHE 167, 375 [BFH 27.02.1992 - X R 136/88], BStBl II 1992, 609; vgl. ferner Senatsurteil vom heutigen Tage X R 34/89).
- BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90
1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von …
Auszug aus BFH, 25.11.1992 - X R 148/90
Hinsichtlich der Grundsätze über die - unentgeltliche - Vermögensübergabe gegen - abänderbare oder nicht abänderbare - Versorgungsleistungen wird auf die Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, 326 ff., BStBl II 1990, 847) und vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78) Bezug genommen.Der Große Senat hat in seinen Beschlüssen in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 und BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78 nicht abschließend festgelegt, was unter einer Vermögensübergabe zu verstehen ist.
Der Große Senat des BFH hat mit Beschluß in BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78, unter C. II. 3. entschieden: Auch soweit Geldleistungen Inhalt eines in sachlichem Zuammenhang mit einer Vermögensübergabe abgeschlossenen Vertrages sind, haben die Vertragschließenden die rechtlich anerkannte Möglichkeit, diese als abänderbar und damit als dauernde Last zu vereinbaren.
- BFH, 19.03.1991 - IX R 247/87
Ermittlung der Einkunftserzielung durch Bestellung des Nießbrauchs an einem …
Auszug aus BFH, 25.11.1992 - X R 148/90
Eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO 1977 ist demgegenüber ein selbständiger Verwaltungsakt, dessen Ablehnung in einem gesonderten Verfahren angefochten werden muß (z.B. BFH-Urteile vom 28. November 1980 VI R 226/77, BFHE 132, 264, BStBl II 1981, 319; vom 26. Februar 1991 IX R 95/88, BFHE 163, 562, BStBl II 1991, 572; vom 19. März 1991 IX R 247/87, BFH/NV 1991, 744).Kann - wie oben unter 1. ausgeführt - steuerrechtlich die Rückwirkung des Nießbrauchsverzichts durch Vertrag vom 23. September 1985 nicht berücksichtigt werden, dürfen für diesen Zeitraum dem Kläger die Einnahmen aus der Vermietung nur dann zugerechnet werden, wenn nicht der Nießbraucher aufgrund seines Nutzungsrechts, sondern tatsächlich der Kläger als Eigentümer die Wohnungen vermietet hat (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13. Mai 1980 VIII R 63/79, BFHE 131, 212, BStBl II 1981, 295; vom 15. April 1986 IX R 52/83, BFHE 146, 415, BStBl II 1986, 605; in BFH/NV 1991, 744).
Nur dann kann er von ihm getragene Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen (z.B. BFHE 131, 212, BStBl II 1981, 295; BFH/NV 1991, 744).
- BFH, 11.03.1992 - X R 141/88
Vermögensübertragung gegen lebenslängliche Geldrente
Auszug aus BFH, 25.11.1992 - X R 148/90
Vorrangig ist zu prüfen, ob der Vertrag dem Typus des Übergabevertrages zugeordnet werden kann, den das Gesetz dem Rechtsinstitut der dauernden Last zugewiesen hat; für diesen ist charakteristisch die Verknüpfung der beiderseitigen Lebensverhältnisse als typischerweise notwendige Folge der Übertragung von existenzsicherndem Vermögen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 11.März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499, unter 4.).Denn wenn die Vertragschließenden ihre Leistungen nicht nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen haben, sondern wenn - idealtypisch - der Übergeber eines existenzsichernden Vermögens aus den Erträgen des übergebenen Vermögens versorgt werden soll, liegt bürgerlich-rechtlich ein Versorgungsvertrag vor, der schon nach bürgerlichem Recht abgeändert werden kann (Senatsurteil in BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499).
- BFH, 28.11.1991 - XI R 2/87
Einräumung eines Wohnrechts im Rahmen einer Erbauseinandersetzung und spätere …
Auszug aus BFH, 25.11.1992 - X R 148/90
Eine Form der Realteilung kann die Abrede sein, daß ein Miterbe auf eine Beteiligung am Vermögensstamm verzichtet und dafür die Nutzung des Vermögens in bestimmtem Umfang erhalten soll (BFH-Urteil vom 28. November 1991 XI R 2/87, BFHE 166, 263 [BFH 28.11.1991 - XI R 2/87], BStBl II 1992, 381).Aufwendungen zur Ablösung eines dinglichen Nutzungsrechts an einem Grundstück sind grundsätzlich Anschaffungskosten, denn erst mit der Ablösung des Nießbrauchs erlangt der Eigentümer die volle wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Grundstück (BFH-Urteile in BFHE 166, 263 [BFH 28.11.1991 - XI R 2/87], BStBl II 1992, 381, zur Ablösung eines dinglichen Wohnrechts; vom 21. Juli 1992 IX R 14/89 und IX R 72/90, DB 1993, 307, 308, zur Ablösung des Nießbrauchs).
- BFH, 03.06.1992 - X R 147/88
Sonderausgabe durch Nießbrauch ablösende Versorgungsrente
Auszug aus BFH, 25.11.1992 - X R 148/90
Im Anschluß an die genannten Beschlüsse des Großen Senats hat der erkennende Senat mit Urteil vom 3. Juni 1992 X R 147/88 (BFHE 169, 127 [BFH 03.06.1992 - X R 147/88], BStBl II 1993, 98) entschieden: Ein anläßlich einer unentgeltlichen Übergabe von Vermögen zunächst zugunsten des Übergebers vorbehaltener Nießbrauch kann später durch Versorgungsleistungen abgelöst werden.Werden lebenslänglich wiederkehrende Leistungen vereinbart, ist die vom Großen Senat im Beschluß in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 vorgezeichnete Grenzziehung zwischen der entgeltlichen Anschaffung und der unentgeltlichen Vermögensübergabe gegen Versorgungleistungen zu beachten (Senatsurteil X R 147/88, unter 5.).
- BFH, 13.05.1980 - VIII R 63/79
Zurechnung der Einkünfte nach Nießbrauchsbestellung an einem Grundstück
Auszug aus BFH, 25.11.1992 - X R 148/90
Kann - wie oben unter 1. ausgeführt - steuerrechtlich die Rückwirkung des Nießbrauchsverzichts durch Vertrag vom 23. September 1985 nicht berücksichtigt werden, dürfen für diesen Zeitraum dem Kläger die Einnahmen aus der Vermietung nur dann zugerechnet werden, wenn nicht der Nießbraucher aufgrund seines Nutzungsrechts, sondern tatsächlich der Kläger als Eigentümer die Wohnungen vermietet hat (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13. Mai 1980 VIII R 63/79, BFHE 131, 212, BStBl II 1981, 295; vom 15. April 1986 IX R 52/83, BFHE 146, 415, BStBl II 1986, 605;… in BFH/NV 1991, 744).Nur dann kann er von ihm getragene Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen (z.B. BFHE 131, 212, BStBl II 1981, 295;… BFH/NV 1991, 744).
- BFH, 21.10.1985 - GrS 2/84
Bestandskräftiger Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheid hindert nicht …
- BFH, 29.01.1992 - X R 193/87
Unterscheidung von betrieblicher Veräußerungsrente und privater Ersorgungsrente
- BFH, 11.09.1991 - XI R 20/89
Entstehung von Anschaffungskosten durch die Übertragung eines Grundstücks im Wege …
- BFH, 21.07.1992 - IX R 14/89
Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Ablösung eines Wohnungsrechts
- BFH, 17.12.1991 - VIII R 80/87
Ob bei einer Vermögensübertragung als Entgelt vereinbarte wiederkehrende …
- BFH, 18.09.1984 - VIII R 119/81
Zum steuerrechtlichen Rückwirkungsverbot; hier: bei wesentlicher Beteiligung i. …
- BFH, 29.11.1988 - VIII R 83/82
Rückwirkend vereinbarte Tantiemezahlungen an Angehörige sind keine …
- BFH, 15.04.1986 - IX R 52/83
Einkünftezurechnung bei nicht im Grundbuch eingetragenem Grundstücksnießbrauch …
- BFH, 12.09.1991 - X R 199/87
Abzugsfähigkeit von Leistungen an Unterhaltsberechtigte als dauernde Last
- BFH, 26.02.1991 - IX R 95/88
Anwendung der Übergangsregelung beim Nießbrauch; Beachtung von …
- BFH, 23.01.1986 - IV R 335/84
Kapitalgesellschaft - Einlage - Einbringung eines Betriebs - Einbringungsgewinn - …
- BFH, 28.11.1980 - VI R 226/77
Unterhaltsleistung - Übergangsregelung - Anfechtungsverfahren - …
- BFH, 22.05.2019 - X R 19/17
Abzinsung von Verbindlichkeiten im Jahr 2010 noch verfassungsgemäß
Ausnahmen hiervon sind allenfalls dann anerkannt, wenn --anders als vorliegend-- die schuldrechtliche Rückbeziehung nur von kurzer Dauer ist und sich hieraus keine steuerrechtlichen Folgen ergeben (Senatsurteil vom 25. November 1992 - X R 148/90, BFH/NV 1993, 586). - BFH, 09.02.1994 - IX R 110/90
Als dauernde Last zu beurteilende wiederkehrende Leistungen zum Erwerb eines zum …
Dies allein wird dem Charakter der Zahlungen als langfristig gestundetes Entgelt im Rahmen einer Vermögensumschichtung gerecht (vgl. BFH-Urteile vom 22. September 1955 IV 451/53 U, BFHE 61, 315, BStBl III 1955, 320; vom 29. September 1955 IV 326/53 U, BFHE 63, 1, BStBl III 1956, 194; vom 29. Oktober 1974 VIII R 131/70, BFHE 114, 79, BStBl II 1975, 173, und vom 25. November 1992 X R 148/90, BFH/NV 1993, 586).Die vereinbarte Abänderbarkeit (nach § 323 ZPO) oder Ungleichmäßigkeit (z. B. bei umsatz- oder gewinnabhängigen Leistungen) des für den Erwerb eines Wirtschaftsguts langfristig abzutragenden Entgelts bildet kein Unterscheidungsmerkmal, das die Besteuerungsunterschiede rechtfertigen könnte, die sich ergeben, wenn man bei dauernden Lasten im GegenSatz zu Leibrenten von der durchgängigen Erfassung eines Zinsanteils absieht (ebenso für den Abzug dauernder Lasten als Sonderausgaben BFH-Urteile vom 27. Februar 1992 X R 136/88, BFHE 167, 375, 378 ff. [BFH 27.02.1992 - X R 136/88] , BStBl II 1992, 609; vom 25. November 1992 X R 34/89, BFHE 170, 76 [BFH 25.11.1992 - X R 34/89] , X R 91/89, BFHE 170, 82; in BFH/NV 1993, 586, 588, und vom 26. November 1992 X R 187/87, BFHE 170, 98, BStBl II 1993, 298).
- BFH, 13.12.2005 - X R 61/01
(Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
Dies gilt nicht nur für den Vorbehaltsnießbrauch (vgl. z.B. Senatsurteile vom 3. Juni 1992 X R 14/89, BFHE 169, 25, BStBl II 1993, 23; vom 3. Juni 1992 X R 147/88, BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98; vom 25. November 1992 X R 34/89, BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663;… vom 3. März 2004 X R 38/01, BFH/NV 2004, 1095, unter II.1., letzter Absatz; in BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130), sondern ebenso für den hier in Rede stehenden Zuwendungsnießbrauch (…vgl. z.B. Senatsurteile vom 15. März 1994 X R 93/90, BFH/NV 1994, 848, unter 2.b; vom 25. November 1992 X R 148/90, BFH/NV 1993, 586, unter II.1.a bb und cc der Gründe).
- BFH, 24.04.1997 - VIII R 53/95
Umwidmung eines Darlehens
Rückwirkende Vereinbarungen sind steuerrechtlich grundsätzlich nicht anzuerkennen, weil der Steuerpflichtige nicht auf einen entstandenen Steueranspruch mit Wirkung für die Vergangenheit Einfluß nehmen kann (vgl. § 38 der Abgabenordnung - AO 1977 - BFH-Urteile vom 25. November 1992 X R 148/90, BFH/NV 1993, 586, 587, m. w. N.;… vom 12. September 1991 X R 199/87, BFH/NV 1992, 233, 234, m. w. N.; vom 29. November 1988 VIII R 83/82, BFHE 155, 114, BStBl II 1989, 281, 282; vom 18. September 1984 VIII R 119/81, BFHE 142, 130, BStBl II 1985, 55; Vorlagebeschlüsse vom 26. März 1991 VIII R 315/84, BFHE 166, 7, BStBl II 1992, 472, 477, und VIII R 55/86, BFHE 166, 21, BStBl II 1992, 479, 485).Eine schuldrechtliche Rückbeziehung hat die Rechtsprechung allenfalls dann anerkannt, wenn sie nur von kurzer Dauer ist und sich daraus keine steuerrechtlichen Folgen ergeben (BFH-Urteile in BFH/NV 1993, 586, 587; vom 23. Januar 1986 IV R 335/84, BFHE 146, 236, BStBl II 1986, 623).
- BFH, 16.12.2003 - VIII R 6/93
Stille Gesellschaft: Mitunternehmerschaft bei fehlender Beteiligung an den …
Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich die Rückwirkung nur über eine kurze Zeit erstreckt und sich aus ihr keine steuerrechtlichen Auswirkungen ergeben, sie also nur technische Bedeutung hat (BFH-Urteil vom 25. November 1992 X R 148/90, BFH/NV 1993, 586). - BFH, 14.02.1996 - X R 106/91
Gibt der Vorbehaltsnießbrauch sein Nutzungsrecht an einem Mietwohngrundstück auf, …
Dies ist unter der Voraussetzung anzunehmen, daß der Nießbrauch für den Berechtigten eine existenzsichernde Wirtschaftseinheit ist und der Verzicht einer Hof- und Betriebsübergabe oder einer ähnlichen Vermögensübergabe wirtschaftlich gleichzustellen ist (Senatsurteile in BFHE 170, 76; vom 25. November 1992 X R 148/90, BFH/NV 1993, 586;… vom 15. März 1994 X R 93/90, BFH/NV 1994, 848).Das bei Hof- und Betriebsübergaben als den idealtypischen Fällen der Vermögensübergabe übertragene Vermögen ist eine Wirtschaftseinheit, die die Existenz der weichenden Generation wenigstens teilweise sichert und dem Übernehmer zur Fortsetzung des Wirtschaftens überlassen wird (s. auch BFH/NV 1993, 586, 588).
- BFH, 03.03.2004 - X R 135/98
Versorgungsvertrag - Von der Leibrente zu einer dauernden Last
Der erkennende Senat hat auf letzteren Gesichtspunkt insbesondere in Fällen entscheidungsleitend abgehoben, in denen ein typischer Leibgedings-/Altenteilsvertrag oder eine dem zivilrechtlichen Vertragstypus des Altenteilsvertrages vergleichbare Vereinbarung vorlag (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile vom 25. November 1992 X R 148/90, BFH/NV 1993, 586, 589; vom 16. Dezember 1993 X R 67/92, BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669; vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499; vom 27. November 1996 X R 85/94, BFHE 182, 110, BStBl II 1997, 284, …und vom 16. März 1999 X R 87/95, BFH/NV 2000, 12, jeweils m.w.N.). - BFH, 22.08.2002 - IV R 6/01
Stille Gesellschaft; Mitunternehmerrisiko
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann die rückwirkende Geltung eines Rechtsgeschäfts mit steuerlicher Wirkung grundsätzlich nicht vereinbart werden (vgl. BFH-Urteile vom 18. September 1984 VIII R 119/81, BFHE 142, 130, BStBl II 1985, 55; vom 25. November 1992 X R 148/90, BFH/NV 1993, 586;… BFH-Beschluss vom 15. März 2000 IV B 35/99, BFH/NV 2000, 1185). - BFH, 27.11.1996 - X R 85/94
Zur Ablösung eines Vermächtnisnießbrauchs oder eines Pflichtteilsanspruchs von …
Demzufolge hat der erkennende Senat auf die "Rechtsnatur des Versorgungsvertrages" insbesondere in Fällen abgehoben, in denen ein typischer Leibgedings-/Altenteilsvertrag vorlag (z. B. Urteile vom 25. November 1992 X R 148/90, BFH/NV 1993, 586, 589; in BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669;… in BFH/NV 1994, 848). - FG Hamburg, 18.10.2013 - 6 K 175/11
Beginn und Ende einer Mitunternehmerschaft bei einer Schiffsgesellschaft, die zur …
Insoweit unterscheidet sich die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) auch von der rückwirkenden Vereinbarung, die steuerrechtlich grundsätzlich deshalb nicht anzuerkennen ist, weil der Steuerpflichtige auf einen entstandenen Steueranspruch nicht mit Wirkung für die Vergangenheit Einfluss nehmen kann (vgl. § 38 AO; BFH-Urteil vom 25. November 1992 X R 148/90, BFH/NV 1993, 586 m. w. N.). - FG Köln, 01.09.2016 - 12 K 3383/14
Bilanzierung - Auf die Abzinsung einer Verbindlichkeit nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG …
- BFH, 31.08.1994 - X R 58/92
Übertragung eines Vermögensgegenstandes im Wege vorweggenommener Erbfolge gegen …
- BFH, 24.08.2006 - IX R 40/05
Verträge zwischen nahen Angehörigen
- BFH, 17.05.2006 - X R 2/05
Voraussetzungen einer gleitenden Vermögensübergabe
- BFH, 19.09.1995 - IX R 61/94
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- BFH, 09.02.1994 - IX R 53/91
Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs
- BFH, 15.03.1994 - X R 93/90
Rente oder dauernde Last bei Ablösung eines Nießbrauchs
- BFH, 06.11.2003 - IV R 27/02
Buchführungspflicht bei Hofübergabe
- FG Nürnberg, 21.09.2004 - I 210/02
Steuerrechtliche Anerkennung der rückwirkenden Erhöhung von Mietzahlungen …
- FG Düsseldorf, 17.04.1997 - 15 K 547/88
Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ; Voraussetzungen für …
- BFH, 26.01.1994 - X R 141/90
Einkommensteuer; Abänderbarkeit eines Vermögensübergabevertrags gegen …
- FG München, 21.10.2008 - 10 K 4128/07
Keine Anerkennung rückwirkend geänderter und nicht wie vereinbart durchgeführter …
- FG München, 16.03.2001 - 8 K 3680/98
Buchführungspflicht des Übernehmers eines land- und forstwirtschaftlichen …
- FG München, 09.11.1999 - 7 K 2273/98
Anerkennung einer rückwirkenden Kürzung eines geschuldeten Pachtzinses; …
- FG Thüringen, 02.10.1997 - II 4/96
Sonderausgabenabzug nach § 10e Einkommensteuergesetz (EStG); Teilentgeltlicher …