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   BFH, 25.11.1992 - X R 148/90   

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BFH, 25.11.1992 - X R 148/90 (https://dejure.org/1992,1868)
BFH, Entscheidung vom 25.11.1992 - X R 148/90 (https://dejure.org/1992,1868)
BFH, Entscheidung vom 25. November 1992 - X R 148/90 (https://dejure.org/1992,1868)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerrechtliche Beachtung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen - Verzicht auf den Nießbrauch als (unentgeltliche) Vermögensübergabe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 586
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 25.11.1992 - X R 34/89

    Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs als unentgeltliche Vermögensübergabe

    Auszug aus BFH, 25.11.1992 - X R 148/90
    Nach Auffassung des erkennenden Senats (Urteil vom heutigen Tag X R 34/89, BFHE 170, 76 [BFH 25.11.1992 - X R 34/89]) kann der Nießbrauch als vermögenswerter Gegenstand des Rechtsverkehrs ebenso wie das belastete Grundstück selbst Gegenstand einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen sein.

    Außerhalb des Sonderrechts der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen (oben a) auf die Lebenszeit einer Bezugsperson gezahlte abänderbare Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung sind beim Verpflichteten von Beginn an in einen Vermögensumschichtungs- und einen Zinsanteil zu zerlegen (BFHE 167, 375 [BFH 27.02.1992 - X R 136/88], BStBl II 1992, 609; vgl. ferner Senatsurteil vom heutigen Tage X R 34/89).

    Bei der rechnerischen Sonderung des Zinsanteils abänderbarer wiederkehrender Leistungen von den Anschaffungskosten sind die Rechnungsgrundlagen der Ertragswerttabelle (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG) maßgebend (BFH-Urteil vom heutigen Tage X R 34/89).

  • BFH, 21.07.1992 - IX R 72/90

    Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Verhinderung der Wiedereintragung eines

    Auszug aus BFH, 25.11.1992 - X R 148/90
    Dem entspricht auf seiten des ablösenden Eigentümers die steuerrechtliche Wertung, daß er - im Falle eines entgeltlichen Vorgangs - die Aufwendungen tätigt, um die Beschränkungen seiner Eigentümerbefugnisse aufzuheben und die freie Verfügungsbefugnis i.S. von § 903 BGB zu erlangen; diese Aufwendungen sind Anschaffungskosten (BFH-Urteil vom 21. Juli 1992 IX R 72/90, Der Betrieb - DB - 1993, 307).

    Der vom IX.Senat des BFH (IX R 72/90) entschiedene Fall unterscheidet sich vom hier zu beurteilenden dadurch, daß dort Einmalzahlungen als Anschaffungskosten behandelt wurden.

    Aufwendungen zur Ablösung eines dinglichen Nutzungsrechts an einem Grundstück sind grundsätzlich Anschaffungskosten, denn erst mit der Ablösung des Nießbrauchs erlangt der Eigentümer die volle wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Grundstück (BFH-Urteile in BFHE 166, 263 [BFH 28.11.1991 - XI R 2/87], BStBl II 1992, 381, zur Ablösung eines dinglichen Wohnrechts; vom 21. Juli 1992 IX R 14/89 und IX R 72/90, DB 1993, 307, 308, zur Ablösung des Nießbrauchs).

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 25.11.1992 - X R 148/90
    Hinsichtlich der Grundsätze über die - unentgeltliche - Vermögensübergabe gegen - abänderbare oder nicht abänderbare - Versorgungsleistungen wird auf die Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, 326 ff., BStBl II 1990, 847) und vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78) Bezug genommen.

    Der Große Senat hat in seinen Beschlüssen in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 und BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78 nicht abschließend festgelegt, was unter einer Vermögensübergabe zu verstehen ist.

    Werden lebenslänglich wiederkehrende Leistungen vereinbart, ist die vom Großen Senat im Beschluß in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 vorgezeichnete Grenzziehung zwischen der entgeltlichen Anschaffung und der unentgeltlichen Vermögensübergabe gegen Versorgungleistungen zu beachten (Senatsurteil X R 147/88, unter 5.).

  • BFH, 27.02.1992 - X R 136/88

    Keine dauernde Last durch Eltern-Unterhalt bei Geldbetrag als Gegenleistung

    Auszug aus BFH, 25.11.1992 - X R 148/90
    Versorgungsleistungen, die anläßlich einer Vermögensübergabe im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vom Übernehmer zugesagt werden, sind weder beim Übergeber Veräußerungsentgelt noch beim Übernehmer Anschaffungskosten; sie sind bei letzterem - als Leibrente oder dauernde Last abziehbare - Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) und beim Übergeber als entsprechende wiederkehrende Bezüge steuerbar (vgl. - zusammenfassend - BFH-Urteil vom 27. Februar 1992 X R 136/88, BFHE 167, 375 [BFH 27.02.1992 - X R 136/88], BStBl II 1992, 609).

    Der erkennende Senat hat hierzu durch Urteil in BFHE 167, 375 [BFH 27.02.1992 - X R 136/88], BStBl II 1992, 609 entschieden: Mit diesem Begriff wird auf ein Institut des Zivilrechts verwiesen, dessen Kernbereich die Übergabe von Wirtschaftseinheiten wie Hof oder Gewerbebetrieb betrifft.

    Außerhalb des Sonderrechts der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen (oben a) auf die Lebenszeit einer Bezugsperson gezahlte abänderbare Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung sind beim Verpflichteten von Beginn an in einen Vermögensumschichtungs- und einen Zinsanteil zu zerlegen (BFHE 167, 375 [BFH 27.02.1992 - X R 136/88], BStBl II 1992, 609; vgl. ferner Senatsurteil vom heutigen Tage X R 34/89).

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus BFH, 25.11.1992 - X R 148/90
    Hinsichtlich der Grundsätze über die - unentgeltliche - Vermögensübergabe gegen - abänderbare oder nicht abänderbare - Versorgungsleistungen wird auf die Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, 326 ff., BStBl II 1990, 847) und vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78) Bezug genommen.

    Der Große Senat hat in seinen Beschlüssen in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 und BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78 nicht abschließend festgelegt, was unter einer Vermögensübergabe zu verstehen ist.

    Der Große Senat des BFH hat mit Beschluß in BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78, unter C. II. 3. entschieden: Auch soweit Geldleistungen Inhalt eines in sachlichem Zuammenhang mit einer Vermögensübergabe abgeschlossenen Vertrages sind, haben die Vertragschließenden die rechtlich anerkannte Möglichkeit, diese als abänderbar und damit als dauernde Last zu vereinbaren.

  • BFH, 19.03.1991 - IX R 247/87

    Ermittlung der Einkunftserzielung durch Bestellung des Nießbrauchs an einem

    Auszug aus BFH, 25.11.1992 - X R 148/90
    Eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO 1977 ist demgegenüber ein selbständiger Verwaltungsakt, dessen Ablehnung in einem gesonderten Verfahren angefochten werden muß (z.B. BFH-Urteile vom 28. November 1980 VI R 226/77, BFHE 132, 264, BStBl II 1981, 319; vom 26. Februar 1991 IX R 95/88, BFHE 163, 562, BStBl II 1991, 572; vom 19. März 1991 IX R 247/87, BFH/NV 1991, 744).

    Kann - wie oben unter 1. ausgeführt - steuerrechtlich die Rückwirkung des Nießbrauchsverzichts durch Vertrag vom 23. September 1985 nicht berücksichtigt werden, dürfen für diesen Zeitraum dem Kläger die Einnahmen aus der Vermietung nur dann zugerechnet werden, wenn nicht der Nießbraucher aufgrund seines Nutzungsrechts, sondern tatsächlich der Kläger als Eigentümer die Wohnungen vermietet hat (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13. Mai 1980 VIII R 63/79, BFHE 131, 212, BStBl II 1981, 295; vom 15. April 1986 IX R 52/83, BFHE 146, 415, BStBl II 1986, 605; in BFH/NV 1991, 744).

    Nur dann kann er von ihm getragene Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen (z.B. BFHE 131, 212, BStBl II 1981, 295; BFH/NV 1991, 744).

  • BFH, 11.03.1992 - X R 141/88

    Vermögensübertragung gegen lebenslängliche Geldrente

    Auszug aus BFH, 25.11.1992 - X R 148/90
    Vorrangig ist zu prüfen, ob der Vertrag dem Typus des Übergabevertrages zugeordnet werden kann, den das Gesetz dem Rechtsinstitut der dauernden Last zugewiesen hat; für diesen ist charakteristisch die Verknüpfung der beiderseitigen Lebensverhältnisse als typischerweise notwendige Folge der Übertragung von existenzsicherndem Vermögen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 11.März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499, unter 4.).

    Denn wenn die Vertragschließenden ihre Leistungen nicht nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen haben, sondern wenn - idealtypisch - der Übergeber eines existenzsichernden Vermögens aus den Erträgen des übergebenen Vermögens versorgt werden soll, liegt bürgerlich-rechtlich ein Versorgungsvertrag vor, der schon nach bürgerlichem Recht abgeändert werden kann (Senatsurteil in BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499).

  • BFH, 28.11.1991 - XI R 2/87

    Einräumung eines Wohnrechts im Rahmen einer Erbauseinandersetzung und spätere

    Auszug aus BFH, 25.11.1992 - X R 148/90
    Eine Form der Realteilung kann die Abrede sein, daß ein Miterbe auf eine Beteiligung am Vermögensstamm verzichtet und dafür die Nutzung des Vermögens in bestimmtem Umfang erhalten soll (BFH-Urteil vom 28. November 1991 XI R 2/87, BFHE 166, 263 [BFH 28.11.1991 - XI R 2/87], BStBl II 1992, 381).

    Aufwendungen zur Ablösung eines dinglichen Nutzungsrechts an einem Grundstück sind grundsätzlich Anschaffungskosten, denn erst mit der Ablösung des Nießbrauchs erlangt der Eigentümer die volle wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Grundstück (BFH-Urteile in BFHE 166, 263 [BFH 28.11.1991 - XI R 2/87], BStBl II 1992, 381, zur Ablösung eines dinglichen Wohnrechts; vom 21. Juli 1992 IX R 14/89 und IX R 72/90, DB 1993, 307, 308, zur Ablösung des Nießbrauchs).

  • BFH, 03.06.1992 - X R 147/88

    Sonderausgabe durch Nießbrauch ablösende Versorgungsrente

    Auszug aus BFH, 25.11.1992 - X R 148/90
    Im Anschluß an die genannten Beschlüsse des Großen Senats hat der erkennende Senat mit Urteil vom 3. Juni 1992 X R 147/88 (BFHE 169, 127 [BFH 03.06.1992 - X R 147/88], BStBl II 1993, 98) entschieden: Ein anläßlich einer unentgeltlichen Übergabe von Vermögen zunächst zugunsten des Übergebers vorbehaltener Nießbrauch kann später durch Versorgungsleistungen abgelöst werden.

    Werden lebenslänglich wiederkehrende Leistungen vereinbart, ist die vom Großen Senat im Beschluß in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 vorgezeichnete Grenzziehung zwischen der entgeltlichen Anschaffung und der unentgeltlichen Vermögensübergabe gegen Versorgungleistungen zu beachten (Senatsurteil X R 147/88, unter 5.).

  • BFH, 13.05.1980 - VIII R 63/79

    Zurechnung der Einkünfte nach Nießbrauchsbestellung an einem Grundstück

    Auszug aus BFH, 25.11.1992 - X R 148/90
    Kann - wie oben unter 1. ausgeführt - steuerrechtlich die Rückwirkung des Nießbrauchsverzichts durch Vertrag vom 23. September 1985 nicht berücksichtigt werden, dürfen für diesen Zeitraum dem Kläger die Einnahmen aus der Vermietung nur dann zugerechnet werden, wenn nicht der Nießbraucher aufgrund seines Nutzungsrechts, sondern tatsächlich der Kläger als Eigentümer die Wohnungen vermietet hat (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13. Mai 1980 VIII R 63/79, BFHE 131, 212, BStBl II 1981, 295; vom 15. April 1986 IX R 52/83, BFHE 146, 415, BStBl II 1986, 605; in BFH/NV 1991, 744).

    Nur dann kann er von ihm getragene Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen (z.B. BFHE 131, 212, BStBl II 1981, 295; BFH/NV 1991, 744).

  • BFH, 21.10.1985 - GrS 2/84

    Bestandskräftiger Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheid hindert nicht

  • BFH, 29.01.1992 - X R 193/87

    Unterscheidung von betrieblicher Veräußerungsrente und privater Ersorgungsrente

  • BFH, 11.09.1991 - XI R 20/89

    Entstehung von Anschaffungskosten durch die Übertragung eines Grundstücks im Wege

  • BFH, 21.07.1992 - IX R 14/89

    Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Ablösung eines Wohnungsrechts

  • BFH, 17.12.1991 - VIII R 80/87

    Ob bei einer Vermögensübertragung als Entgelt vereinbarte wiederkehrende

  • BFH, 18.09.1984 - VIII R 119/81

    Zum steuerrechtlichen Rückwirkungsverbot; hier: bei wesentlicher Beteiligung i.

  • BFH, 29.11.1988 - VIII R 83/82

    Rückwirkend vereinbarte Tantiemezahlungen an Angehörige sind keine

  • BFH, 15.04.1986 - IX R 52/83

    Einkünftezurechnung bei nicht im Grundbuch eingetragenem Grundstücksnießbrauch

  • BFH, 12.09.1991 - X R 199/87

    Abzugsfähigkeit von Leistungen an Unterhaltsberechtigte als dauernde Last

  • BFH, 26.02.1991 - IX R 95/88

    Anwendung der Übergangsregelung beim Nießbrauch; Beachtung von

  • BFH, 23.01.1986 - IV R 335/84

    Kapitalgesellschaft - Einlage - Einbringung eines Betriebs - Einbringungsgewinn -

  • BFH, 28.11.1980 - VI R 226/77

    Unterhaltsleistung - Übergangsregelung - Anfechtungsverfahren -

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