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   BFH, 23.04.1993 - III R 28/91   

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https://dejure.org/1993,6321
BFH, 23.04.1993 - III R 28/91 (https://dejure.org/1993,6321)
BFH, Entscheidung vom 23.04.1993 - III R 28/91 (https://dejure.org/1993,6321)
BFH, Entscheidung vom 23. April 1993 - III R 28/91 (https://dejure.org/1993,6321)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Freibetragsmindernde Anrechnung von Einkünften außerhalb des Unterstützungszeitraums

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 598
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.03.1986 - III R 177/80

    Auf den Ausbildungsfreibetag werden als eigene Bezüge des Kindes die

    Auszug aus BFH, 23.04.1993 - III R 28/91
    Unterhaltsleistungen in Form von Gewährung von Wohnung, Essen, Dienst- und Geldleistungen seien Bezüge i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. März 1986 III R 177/80, BFHE 146, 386, BStBl II 1986, 554; vom 6. Juni 1986 III R 211/81, BFH/NV 1986, 660).

    Diese Bezüge, die nach dem Urteil in BFHE 146, 386, BStBl II 1986, 554 etwa mit der Hälfte des Nettoeinkommens des verdienenden Ehegatten bewertet werden könnten und hier mit mindestens monatlich 1040 DM anzusetzen seien, könnten nicht angerechnet werden, weil die Schwester sie erst zu einem späteren Zeitpunkt bezogen habe.

    Zu Recht ist das FG davon ausgegangen, daß als Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, auch Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 EStG in Betracht kommen (BFH-Urteil in BFHE 146, 386, BStBl II 1986, 554).

    Der erkennende III.Senat hat sich dieser Rechtsauffassung im Urteil in BFHE 146, 386, BStBl II 1986, 554 angeschlossen und sie auf Bezüge i.S. des § 33a Abs. 2 Satz 2 EStG ausgedehnt.

    Das muß mit den gleichen Erwägungen ausgeschlossen werden, mit denen der Senat ein solches Ergebnis im Urteil in BFHE 146, 386, BStBl II 1986, 554 für § 33a Abs. 2 EStG abgelehnt hat.

  • BFH, 06.06.1986 - III R 211/81

    Verminderung des Ausbildungsfreibetrages aufgrund Unterhaltsleistungen, die einem

    Auszug aus BFH, 23.04.1993 - III R 28/91
    Unterhaltsleistungen in Form von Gewährung von Wohnung, Essen, Dienst- und Geldleistungen seien Bezüge i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. März 1986 III R 177/80, BFHE 146, 386, BStBl II 1986, 554; vom 6. Juni 1986 III R 211/81, BFH/NV 1986, 660).
  • BFH, 23.09.1980 - VI R 53/79

    Ausbildungsfreibetrag - Zeiträume

    Auszug aus BFH, 23.04.1993 - III R 28/91
    Für die entsprechende Frage in § 33a Abs. 2 Satz 2 EStG in den vor 1986 geltenden Fassungen hat der früher für Rechtsstreitigkeiten betreffend außergewöhnliche Belastungen vornehmlich zuständige VI.Senat im Urteil vom 23. September 1980 VI R 53/79 (BFHE 131, 486, BStBl II 1981, 92) entschieden, daß eigene Einkünfte bei der Berechnung des Minderungsbetrages auch dann nicht ausscheiden, wenn diese erst nach Abschluß der Berufsausbildung, aber innerhalb des Kalenderjahres der Berufsausbildung erzielt werden; dies gelte auch dann, wenn die Einkünfte während der Ausbildungszeit nicht zur Verfügung gestanden hätten.
  • BFH, 12.07.1991 - III R 52/89

    Abziehbarkeit von Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für den Unterhalt seines

    Auszug aus BFH, 23.04.1993 - III R 28/91
    Insbesondere unter dem Eindruck der gesetzlichen Neuregelung hat der Senat im Urteil vom 12. Juli 1991 III R 52/89 (BFH/NV 1991, 814 a.E.) ausgesprochen, daß für Veranlagungszeiträume vor 1986 mangels einer dem § 33a Abs. 4 Satz 2 EStG entsprechenden Vorschrift für die Gegenrechnung eigener Einkünfte und Bezüge auch hinsichtlich des § 33a Abs. 1 EStG noch das Jahresprinzip gilt.
  • BFH, 06.10.1998 - III B 89/97

    Ausbildungsfreibetrag: Unterhaltsleistungen des Ehegatten

    Diese Rechtsprechung hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 23. April 1993 III R 28/91 (BFH/NV 1993, 598) ausdrücklich bestätigt.
  • FG Nürnberg, 10.02.1999 - V 130/98

    Sparer-Freibetrag keine Bezüge des Kindes

    Unterhaltsleistungen des Ehegatten in Form der Gewährung etwa von Wohnung, Essen, Dienst- und Geldleistungen sind zur Bestreitung des Unterhalts oder der Ausbildung bestimmt oder geeignet und somit Bezüge des Kindes (vgl. BFH-Urteile vom 23.04.1993 III R 28/91 BFH/NV 1993, 598 und vom 07.03.1986 a.a.O. m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 14.09.1998 - 18 K 9524/97

    Änderung von Kindergeldfestsetzungen wegen veränderter Einkommensverhältnisse;

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  • FG Rheinland-Pfalz, 06.04.2000 - 4 K 2932/98

    Rückgängigmachung einer mittelbaren

    Erwirbt - wie im Streitfall - der Beschenkte mit dem vom Zuwendenden zur Verfügung gestellten Geld ein Grundstück von einem Dritten und gilt schenkungsteuerrechtlich im Verhältnis zwischen Schenker und Beschenktem das Grundstück als zugewendet, vollzieht sich der Erwerbsvorgang im Sinn des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG ausschließlich in dem - durch den Grundstückskaufvertrag verwirklichten - Rechtsverhältnis zwischen Beschenktem und Veräußerer (so auch FG Münster, Urteil vom 31. Mai 1978 VIII - IV 1058/74 GrE, EFG 1978, 563; Niedersächsisches FG, Urteil vom 2. September 1991 III R 28/91, EFG 1992, 292; Boruttau / Sack, GrEStG , 14. Aufl., § 3 Rz. 206; Hofmann, GrEStG , 6. Aufl., § 3 Rz. 14; Pahlke / Franz, GrEStG , 2. Aufl., § 3 Rz 103).
  • FG Düsseldorf, 24.04.1998 - 14 K 3588/97

    Als Aufwendungen für besondere Ausbildungszwecke

    Dazu zählen auch die Unterhaltsleistungen des Ehegatten ab dem Zeitpunkt der Eheschließung (vgl. BFH-Urteile vom 6. Juni 1986 III R 260/83, BStBl II 1986, 840 ; vom 7. März 1986 II R 177/80, BStBl II 1986, 554 ; vom 23. April 1993 III R 28/91, BFH/NV 1993, 598; Finanzgericht -FG- Hamburg, Urteil vom 8. August 1997 I 68/97, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 106 ; Hessisches FG, Urteil vom 1. Oktober 1997 II K 2873/97, EFG 1998, 107 ; Niedersächisches FG, Urteil vom 19. August 1997 VII 604/96 Ki, EFG 1998, 109 ).
  • FG Hamburg, 08.08.1997 - I 68/97

    Unterhaltsleistungen des Ehegatten eines verheirateten Kindes

    187, § 32 Rdn. 135, sowie BFH-Urteile vom 6.6.1986 - III R 260/83 -, BStBl II 1986, 840 , und vom 23.4.1993 - III R 28/91 -, BFH/NV 1993, 598).
  • FG München, 07.07.1999 - 1 K 4452/97

    Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des Ehegatten bei dem

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