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Rechtsprechung
   BFH, 09.03.1993 - VI R 60/90   

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BFH, 09.03.1993 - VI R 60/90 (https://dejure.org/1993,2255)
BFH, Entscheidung vom 09.03.1993 - VI R 60/90 (https://dejure.org/1993,2255)
BFH, Entscheidung vom 09. März 1993 - VI R 60/90 (https://dejure.org/1993,2255)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 616
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.03.1985 - II R 118/83

    Finanzgerichtsverfahren - Wiedereinsetzungsantrag - Frist - Nachschieben von

    Auszug aus BFH, 09.03.1993 - VI R 60/90
    Dies setzt in formeller Hinsicht voraus, daß innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses die versäumte Rechtshandlung nachgeholt und diejenigen Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich die schuldlose Verhinderung ergeben soll (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 27. März 1985 II R 118/83, BFHE 144, 1, BStBl II 1985, 586; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 56 Anm.50 f., m.w.N.).

    Nach Ablauf der Frist können Wiedereinsetzungsgründe nicht mehr nachgeschoben, sondern nur noch unvollständige Angaben ergänzt und vervollständigt werden (BFHE 144, 1, BStBl II 1985, 586).

  • BFH, 13.07.1989 - VIII R 64/88

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Fristwahrung trotz entgegenstehendem

    Auszug aus BFH, 09.03.1993 - VI R 60/90
    Wird im Zusammenhang mit einem Wiedereinsetzungsantrag die fristgerechte Absendung eines beim Empfänger nicht eingegangenen Schriftstückes behauptet, ist im einzelnen darzulegen, wann und von wem es zur Post aufgegeben wurde (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Juli 1983 II R 211/81, BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681, vom 28. Februar 1985 VIII R 261/84, BFH/NV 1986, 30 und vom 13. Juli 1989 VIII R 64/88, BFH/NV 1990, 577).

    Die Angaben sind durch die Vorlage präsenter Beweismittel glaubhaft zu machen (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil vom 25. April 1988 X R 90/87, BFH/NV 1989, 110; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1990, 577 und vom 28. Dezember 1989 VIII R 70/87, BFH/NV 1990, 714).

  • BFH, 25.04.1988 - X R 90/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund verspäteter Einlegung der Revision

    Auszug aus BFH, 09.03.1993 - VI R 60/90
    Die Angaben sind durch die Vorlage präsenter Beweismittel glaubhaft zu machen (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil vom 25. April 1988 X R 90/87, BFH/NV 1989, 110; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1990, 577 und vom 28. Dezember 1989 VIII R 70/87, BFH/NV 1990, 714).
  • BFH, 28.02.1985 - VIII R 261/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist

    Auszug aus BFH, 09.03.1993 - VI R 60/90
    Wird im Zusammenhang mit einem Wiedereinsetzungsantrag die fristgerechte Absendung eines beim Empfänger nicht eingegangenen Schriftstückes behauptet, ist im einzelnen darzulegen, wann und von wem es zur Post aufgegeben wurde (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Juli 1983 II R 211/81, BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681, vom 28. Februar 1985 VIII R 261/84, BFH/NV 1986, 30 und vom 13. Juli 1989 VIII R 64/88, BFH/NV 1990, 577).
  • BFH, 28.12.1989 - VIII R 70/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist

    Auszug aus BFH, 09.03.1993 - VI R 60/90
    Die Angaben sind durch die Vorlage präsenter Beweismittel glaubhaft zu machen (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil vom 25. April 1988 X R 90/87, BFH/NV 1989, 110; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1990, 577 und vom 28. Dezember 1989 VIII R 70/87, BFH/NV 1990, 714).
  • BFH, 20.07.1983 - II R 211/81

    Fristwahrender Schriftsatz - Tatsachenvortrag - Versendung eines Schriftsatzes -

    Auszug aus BFH, 09.03.1993 - VI R 60/90
    Wird im Zusammenhang mit einem Wiedereinsetzungsantrag die fristgerechte Absendung eines beim Empfänger nicht eingegangenen Schriftstückes behauptet, ist im einzelnen darzulegen, wann und von wem es zur Post aufgegeben wurde (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Juli 1983 II R 211/81, BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681, vom 28. Februar 1985 VIII R 261/84, BFH/NV 1986, 30 und vom 13. Juli 1989 VIII R 64/88, BFH/NV 1990, 577).
  • BFH, 25.01.2022 - VI R 34/19

    Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung unter Verwendung gespendeter

    Wird im Zusammenhang mit einem Wiedereinsetzungsgesuch die fristgerechte Absendung eines Schriftstücks behauptet, so sind Tatsachen vorzutragen und glaubhaft zu machen, aus denen sich die rechtzeitige Aufgabe des fristwahrenden Schriftstücks zur Post ergibt (BFH-Beschluss vom 10.03.1994 - IX R 43/90, BFH/NV 1994, 813, und Senatsbeschluss vom 09.03.1993 - VI R 60/90, BFH/NV 1993, 616).

    Die Angaben sind durch Vorlage präsenter Beweismittel glaubhaft zu machen (BFH-Beschluss vom 13.07.1989 - VIII R 64/88, BFH/NV 1990, 577, und Senatsbeschluss in BFH/NV 1993, 616).

  • BFH, 25.01.2022 - VI R 35/19

    Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung unter Verwendung gespendeter

    Wird im Zusammenhang mit einem Wiedereinsetzungsgesuch die fristgerechte Absendung eines Schriftstücks behauptet, so sind Tatsachen vorzutragen und glaubhaft zu machen, aus denen sich die rechtzeitige Aufgabe des fristwahrenden Schriftstücks zur Post ergibt (BFH-Beschluss vom 10.03.1994 - IX R 43/90, BFH/NV 1994, 813, und Senatsbeschluss vom 09.03.1993 - VI R 60/90, BFH/NV 1993, 616).

    Die Angaben sind durch Vorlage präsenter Beweismittel glaubhaft zu machen (BFH-Beschluss vom 13.07.1989 - VIII R 64/88, BFH/NV 1990, 577, und Senatsbeschluss in BFH/NV 1993, 616).

  • BFH, 25.01.2022 - VI R 36/19

    Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung unter Verwendung gespendeter

    Wird im Zusammenhang mit einem Wiedereinsetzungsgesuch die fristgerechte Absendung eines Schriftstücks behauptet, so sind Tatsachen vorzutragen und glaubhaft zu machen, aus denen sich die rechtzeitige Aufgabe des fristwahrenden Schriftstücks zur Post ergibt (BFH-Beschluss vom 10.03.1994 - IX R 43/90, BFH/NV 1994, 813, und Senatsbeschluss vom 09.03.1993 - VI R 60/90, BFH/NV 1993, 616).

    Die Angaben sind durch Vorlage präsenter Beweismittel glaubhaft zu machen (BFH-Beschluss vom 13.07.1989 - VIII R 64/88, BFH/NV 1990, 577, und Senatsbeschluss in BFH/NV 1993, 616).

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Rechtsprechung
   BFH, 09.03.1993 - VI B 37/92   

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https://dejure.org/1993,19668
BFH, 09.03.1993 - VI B 37/92 (https://dejure.org/1993,19668)
BFH, Entscheidung vom 09.03.1993 - VI B 37/92 (https://dejure.org/1993,19668)
BFH, Entscheidung vom 09. März 1993 - VI B 37/92 (https://dejure.org/1993,19668)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 616
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 08.05.1992 - III B 163/92

    Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

    Auszug aus BFH, 09.03.1993 - VI B 37/92
    Für eine Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit besteht ein Rechtsschutzinteresse nur dann und nur insoweit, als die im Beschwerdeverfahren durchgesetzte Ablehnung der Richter in ein Rechtsmittelverfahren oder ein Nichtigkeitsverfahren gegen die Entscheidung in der Hauptsache eingebracht werden könnte, an der die abgelehnten Richter nach Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs mitgewirkt haben (Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. November 1981 GrS 1/80, BFHE 134, 525, BStBl II 1982, 217; BFH-Beschluß vom 8. Mai 1992 III B 163/92, BFHE 167, 299, BStBl II 1992, 675).

    Der III.Senat hat deshalb in BFHE 157, 299, BStBl II 1992, 675 entschieden, daß eine Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Gesuchs auf Ablehnung von Richtern, die gemäß § 130 Abs. 1 FGO an einem Nichtabhilfebeschluß über eine Nichtzulassungsbeschwerde mitgewirkt haben, mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist.

  • BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80

    Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos

    Auszug aus BFH, 09.03.1993 - VI B 37/92
    Für eine Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit besteht ein Rechtsschutzinteresse nur dann und nur insoweit, als die im Beschwerdeverfahren durchgesetzte Ablehnung der Richter in ein Rechtsmittelverfahren oder ein Nichtigkeitsverfahren gegen die Entscheidung in der Hauptsache eingebracht werden könnte, an der die abgelehnten Richter nach Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs mitgewirkt haben (Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. November 1981 GrS 1/80, BFHE 134, 525, BStBl II 1982, 217; BFH-Beschluß vom 8. Mai 1992 III B 163/92, BFHE 167, 299, BStBl II 1992, 675).
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