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   BFH, 17.02.1993 - X R 47/91   

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https://dejure.org/1993,630
BFH, 17.02.1993 - X R 47/91 (https://dejure.org/1993,630)
BFH, Entscheidung vom 17.02.1993 - X R 47/91 (https://dejure.org/1993,630)
BFH, Entscheidung vom 17. Februar 1993 - X R 47/91 (https://dejure.org/1993,630)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten bei der Berichtigung von Verwaltungsakten - Annahme einer ähnlichen Unrichtigkeit bei irrtümlichem Ausfüllen des Eingabewertbogens, bei einem Irrtum über den Programmablauf oder der Nichtbeachtung der für das maschinelle ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 638
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 27.03.1987 - VI R 63/84

    Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten in Sinne mechanischer Versehen eines

    Auszug aus BFH, 17.02.1993 - X R 47/91
    Hiernach ist eine Berichtigung nach § 129 AO 1977 möglich, wenn auszuschließen ist, daß der Fehler auf unzutreffenden rechtlichen Überlegungen oder darauf beruht, daß die Finanzbehörde infolge mangelhafter Überprüfung der vom Kläger eingereichten Unterlagen einen in Wirklichkeit nicht vorliegenden Sachverhalt angenommen hat (vgl. BFH-Urteil vom 27. März 1987 VI R 63/84, BFH/NV 1987, 480).

    In diesem Zusammenhang kommt es darauf an, ob das betreffende Besteuerungsmerkmal offen zutage liegt und der Steuererklärung ohne weitere Überlegungen und Schlußfolgerungen entnommen werden kann (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1987, 480).

  • BFH, 08.03.1989 - X R 116/87

    Steuerbescheid - Berichtigung - Änderung - Verwaltungsakt - Offenbare

    Auszug aus BFH, 17.02.1993 - X R 47/91
    Ist die mehr als nur theoretische Möglichkeit eines Rechtsirrtums gegeben, liegt kein mechanisches Versehen und damit keine offenbare Unrichtigkeit vor; ebenso nicht bei einer unrichtigen Tatsachenwürdigung, bei der unzutreffenden Annahme eines in Wirklichkeit nicht vorliegenden Sachverhalts oder bei Fehlern, die auf mangelnder Sachaufklärung beruhen (Senatsurteil vom 8. März 1989 X R 116/87, BFHE 156, 59, BStBl II 1989, 531; zur mangelnden Sachaufklärung BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 I R 116/88, BFHE 162, 115, BStBl II 1991, 22, m.w.N.).

    Ob jede Möglichkeit eines Rechtsirrtums, eines Denkfehlers oder unvollständiger Sachaufklärung bzw. fehlerhafter Tatsachenwürdigung ausgeschlossen ist, beurteilt sich nach den Verhältnissen des Einzelfalles, vor allem nach der Aktenlage (vgl. BFHE 156, 59, BStBl II 1989, 5341, unter I. 1. a).

  • BFH, 18.04.1986 - VI R 4/83

    Berlinpräferenz - Berlinzulage - Berichtigung - Kontrollmitteilung - Fehler eines

    Auszug aus BFH, 17.02.1993 - X R 47/91
    - beim Übersehen einer zu den Steuerakten gelangten, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht eindeutigen (Kontroll-)Mitteilung (BFH-Urteil vom 18. April 1986 VI R 4/83, BFHE 146, 350, 354, BStBl II 1986, 541, m.w.N.),.

    Die - auf Flüchtigkeit zurückzuführende - Nichtbeachtung feststehender Tatsachen ist der Regelfall der offenbaren Unrichtigkeit (BFHE 146, 350, 355, BStBl II 1986, 541).

  • FG Hamburg, 29.06.1988 - I 268/86
    Auszug aus BFH, 17.02.1993 - X R 47/91
    Es hat ausgeführt: Nach der Entscheidung des FG Hamburg vom 29. Juni 1988 I 268/86 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1989, 209) liege eine offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 129 AO 1977 nicht vor, wenn einem Steuerpflichtigen durch die fehlerhafte Eintragung der Kennziffer 2 im Eingabewertbogen die ungekürzte Vorsorgepauschale gewährt werde, obwohl ihm als Beamten nur die gekürzte Vorsorgepauschale zustehe.

    Es hat - unter Bezugnahme auf die Urteilsbegründung des FG Hamburg in EFG 1989, 209 - lediglich abstrakt ausgeführt, eine offenbare Unrichtigkeit liege nicht vor, wenn einem Steuerpflichtigen, der Beamter ist, durch die fehlerhafte Eintragung der Kennziffer 2 im Eingabewertbogen die ungekürzte Vorsorgepauschale gewährt werde.

  • BFH, 31.03.1987 - VIII R 46/83

    Steuerbescheid - Berichtigung - Offenbare Unrichtigkeit - Erkennbarkeit aus

    Auszug aus BFH, 17.02.1993 - X R 47/91
    Es ist nicht erforderlich, daß die offenbare Unrichtigkeit aus dem Bescheid erkennbar ist (BFH-Urteile vom 31. März 1987 VIII R 46/83, BFHE 149, 478, BStBl II 1987, 588, m.w.N. der Rechtsprechung; vom 25. Februar 1992 VII R 8/91, BFHE 168, 6, 9f. [BFH 25.02.1992 - VII R 8/91], BStBl II 1992, 713; Woerner/Grube, Die Aufhebung und Änderung von Steuerverwaltungsakten, 8. Aufl. 1988, S. 19).

    § 129 AO 1977 ist angewandt worden- bei einem Übertragungsfehler innerhalb eines vom Sachbearbeiter in einem Aktenvermerk dokumentierten Rechengangs (vgl. BFHE 149, 478, 480, BStBl II 1987, 588) oder bei einer Nebenbestimmung zum Steuerbescheid (BFH-Urteil vom 22.August 1989 VIII R 110/86, BFH/NV 1990, 205),.

  • BFH, 02.04.1987 - IV R 255/84

    Offenbare Unrichtigkeit - Anlagegegenstand - Restbuchwert - Absetzung im

    Auszug aus BFH, 17.02.1993 - X R 47/91
    Ein Fehler ist "offenbar", wenn er "auf der Hand liegt, wenn er durchschaubar, eindeutig oder augenfällig ist" (BFH-Beschluß vom 4. September 1984 VIII B 157/83, BFHE 142, 13, BStBl II 1984, 834, m.w.N.; BFH-Urteil vom 2. April 1987 IV R 255/84, BFHE 149, 490, 492, BStBl II 1987, 762).

    Eine "offenbare" Unrichtigkeit i.S. des § 129 AO 1977 kommt namentlich dann in Betracht, wenn sich der Fehler aus der Steuererklärung und/oder aus den dieser beigefügten Unterlagen ergibt (BFHE 162, 115, 117, BStBl II 1991, 22; BFHE 149, 490, BStBl II 1987, 762).

  • BFH, 31.07.1990 - I R 116/88

    Keine offenbare Unrichtigkeit i. S. des § 129 AO, wenn der Steuerpflichtige den

    Auszug aus BFH, 17.02.1993 - X R 47/91
    Ist die mehr als nur theoretische Möglichkeit eines Rechtsirrtums gegeben, liegt kein mechanisches Versehen und damit keine offenbare Unrichtigkeit vor; ebenso nicht bei einer unrichtigen Tatsachenwürdigung, bei der unzutreffenden Annahme eines in Wirklichkeit nicht vorliegenden Sachverhalts oder bei Fehlern, die auf mangelnder Sachaufklärung beruhen (Senatsurteil vom 8. März 1989 X R 116/87, BFHE 156, 59, BStBl II 1989, 531; zur mangelnden Sachaufklärung BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 I R 116/88, BFHE 162, 115, BStBl II 1991, 22, m.w.N.).

    Eine "offenbare" Unrichtigkeit i.S. des § 129 AO 1977 kommt namentlich dann in Betracht, wenn sich der Fehler aus der Steuererklärung und/oder aus den dieser beigefügten Unterlagen ergibt (BFHE 162, 115, 117, BStBl II 1991, 22; BFHE 149, 490, BStBl II 1987, 762).

  • BFH, 29.03.1985 - VI R 140/81

    Änderungsbescheid - Berichtigung - Offenbare Unrichtigkeit des Erstbescheids -

    Auszug aus BFH, 17.02.1993 - X R 47/91
    Dabei muß es sich dann um Unrichtigkeiten handeln, die über mechanische Versehen deshalb hinausgehen, weil sie nicht ohne weitere Prüfung erkannt und berichtigt werden können (BFHE 141, 485, BStBl II 1984, 785) und die deshalb letztlich auf unzureichender Sachaufklärung beruhen (vom 29. März 1985 VI R 140/81, BFHE 144, 118, 120, BStBl II 1985, 569).

    Hat die Nichtberücksichtigung einer Tatsache dagegen ihren Grund in einer bloßen Unachtsamkeit und liegt sie offen zutage, so kann von einem auf mangelnder Sachaufklärung beruhenden Nichterkennen der Tatsache nicht gesprochen werden (BFHE 144, 118, 120, BStBl II 1985, 569, m.w.N. der Rechtsprechung des BFH).

  • BFH, 24.07.1984 - VIII R 304/81

    Übernimmt das Finanzamt einen Fehler des Steuerpflichtigen, der nicht aus der

    Auszug aus BFH, 17.02.1993 - X R 47/91
    Sie müssen ebenso mechanisch wie Schreib- und Rechenfehler, also ohne weitere Prüfung erkannt und berichtigt werden können (vgl. u.a. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Juli 1984 VIII R 304/81, BFHE 141, 485, BStBl II 1984, 785; vom 19. März 1985 VIII R 156/80, BFH/NV 1986, 2).

    Dabei muß es sich dann um Unrichtigkeiten handeln, die über mechanische Versehen deshalb hinausgehen, weil sie nicht ohne weitere Prüfung erkannt und berichtigt werden können (BFHE 141, 485, BStBl II 1984, 785) und die deshalb letztlich auf unzureichender Sachaufklärung beruhen (vom 29. März 1985 VI R 140/81, BFHE 144, 118, 120, BStBl II 1985, 569).

  • BFH, 30.11.1989 - IV R 76/88

    Ansetzung einer Absetzung für Abnutzung (AfA) auf ein Nießbrauchsrecht -

    Auszug aus BFH, 17.02.1993 - X R 47/91
    Diese Rüge ist grundsätzlich rechtserheblich: Das FG darf die entscheidungserhebliche Rechtsfrage nicht aufgrund von abstrakter Erwägungen beantworten, sondern muß zunächst die tatsächlichen Vorgänge ermitteln, die zu der Unrichtigkeit geführt haben (vgl. BFH-Urteil vom 30. November 1989 IV R 76/88, BFH/NV 1991, 457).
  • BFH, 04.08.1988 - IV R 78/86

    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte - Anforderungen an die die

  • BFH, 27.07.1988 - I R 130/84

    Sonstige juristische Person des privaten Rechts - Liechtenstein - Inländischer

  • BFH, 22.08.1989 - VIII R 110/86

    Vergleichbarkeit des bei der unterbliebenen Übernahme des Zusatzes

  • BFH, 14.06.1991 - III R 64/89

    1. Übersehen eines vorliegenden Grundlagenbescheides führt nicht zur offenbaren

  • BFH, 25.02.1992 - VII R 8/91

    Aufnahme eine nicht zuvor festgesetzten Erstattungsanspruchs in

  • BFH, 09.06.1988 - VI B 170/87

    Anwendbarkeit der Ehegattensplittingtabelle trotz Ableben eines Ehegatten

  • BFH, 09.10.1979 - VIII R 226/77

    Überlegungsfehler - Veranlagungsbeamte - Maschinelles Veranlagungsverfahren -

  • BFH, 26.04.1989 - VI R 39/85

    Möglichkeit zur Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten eines Verwaltungsaktes

  • BFH, 04.09.1984 - VIII B 157/83

    Urteil - Offenbare Unrichtigkeiten im Urteil - Berichtigung des Urteils -

  • BFH, 19.03.1985 - VIII R 156/80

    Berichtigung von Einkommensteuerbescheiden wegen offenbarer Unrichtigkeit

  • BFH, 08.04.1987 - II R 236/84

    Verwaltungsakt - Berichtigung - Eingabewertbogen - Ergebnis einer aktenkundigen

  • BFH, 31.07.1975 - V R 121/73

    Auslegung - Umsatzsteuerveranlagung - Elektronische Datenverarbeitung -

  • FG Baden-Württemberg, 09.01.1998 - 9 K 197/97

    Voraussetzungen der ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit eines Steuerbescheides i.

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  • BFH, 15.03.1994 - XI R 78/92

    Berichtigung eines Steuerbescheides durch die Finanzbehörde bei offensichtlicher

    Bei der bloßen Möglichkeit eines Rechtsirrtums, Denkfehlers oder unvollständiger Sachaufklärung liegt ein mechanisches Versehen dagegen nicht vor (BFH- Urteile vom 24. Juli 1984 VIII R 304/81, BFHE 141, 485, BStBl II 1984, 785; vom 14. Juni 1991 III R 64/89, BFHE 165, 438, BStBl II 1992, 52; vom 28. Oktober 1992 II R 111/89, BFH/NV 1993, 637; vom 17. Februar 1993 X R 47/91, BFH/NV 1993, 638).

    Die Entscheidung, ob eine offenbare Unrichtigkeit in diesem Sinne vorliegt, ist nach den Verhältnissen des Einzelfalles, vor allem nach der Aktenlage zu treffen (BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 638).

    Offenbare Unrichtigkeiten können sich auch aus Übertragungsfehlern infolge unbeabsichtigt unrichtigen Ausfüllens eines Eingabewertbogens ergeben (BFH-Urteile in BFHE 165, 438, BStBl II 1992, 52; in BFH/NV 1993, 637; in BFH/NV 1993, 638; vgl. auch Tipke/Kruse, Abgabenordnung -- Finanzgerichtsordnung, § 129 AO 1977 Tz. 3).

    Bei Offenlegung des Sachverhalts war diese Unrichtigkeit der Einzelwerteingabe für jeden unvoreingenommenen Dritten auch eindeutig und augenfällig und damit offenbar (BFH-Urteile in BFH/NV 1993, 637; in BFH/NV 1993, 638).

    Zwar ist die Entscheidung über die tatsächlichen Voraus setzungen des Erlasses eines Berichtigungsbescheides nach § 129 AO 1977 im Regelfalle der Tatsacheninstanz vorbehalten und revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbar (BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 638).

  • FG Düsseldorf, 17.10.2017 - 13 K 3544/15

    Verfahrensrecht: Änderung eines Eintrags in einer falschen Formularzeile nach §

    Der Fehler kann daher im Ergebnis nicht anders behandelt werden, als der Fall, in dem einem Finanzbeamten aufgrund eines Versehens eine falsche Eintragung im Eingabewertbogen unterläuft (vgl. BFH-Urteil vom 17.2.1993 X R 47/91, abrufbar in juris).
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