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   BFH, 21.04.1993 - XI R 62/92   

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https://dejure.org/1993,2427
BFH, 21.04.1993 - XI R 62/92 (https://dejure.org/1993,2427)
BFH, Entscheidung vom 21.04.1993 - XI R 62/92 (https://dejure.org/1993,2427)
BFH, Entscheidung vom 21. April 1993 - XI R 62/92 (https://dejure.org/1993,2427)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewährte Entschädigungsleistungen für entgangene oder entgehende Einnahmen im Sinne von Einkünften nach dem Einkommensteuergesetz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 721
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 09.07.1992 - XI R 5/91

    Tarifbegünstigung bei Umwandlung von Pensionsansprüchen in Abfindung

    Auszug aus BFH, 21.04.1993 - XI R 62/92
    Anderenfalls könnte die unterschiedliche Behandlung der Fälle des § 34 Abs. 3 EStG nicht gerechtfertigt werden; dem Urteil des FG des Saarlandes vom 27. November 1990 1 K 31/89 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1991, 392; aufgehoben durch Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Juli 1992 XI R 5/91, BFHE 168, 338, BStBl II 1993, 27) sei nicht zu folgen.

    Der BFH vertrete nach wie vor die Auffassung, daß die Annahme einer Entschädigung ein "Handeln unter Druck" voraussetze (vgl. BFH-Urteile vom 24. Oktober 1990 X R 161/88, BFHE 162, 329, BStBl II 1991, 337, und in BFHE 168, 338, BStBl II 1993, 27).

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1990, 429; vom 30. Januar 1991 XI R 21/88, BFH/NV 1992, 646, und in BFHE 168, 338, BStBl II 1993, 27, jeweils m.w.N.) ist die Mitwirkung des Steuerpflichtigen an der Entstehung des Einnahmeausfalls unschädlich, wenn er bei der Aufgabe seiner Rechte unter erheblichem wirtschaftlichen, rechtlichen oder tatsächlichen Druck gehandelt hat.

  • BFH, 15.12.1989 - VI R 4/85

    Unterwerfen außerordentlicher Einkünfte auf Antrag unter einen ermäßigten

    Auszug aus BFH, 21.04.1993 - XI R 62/92
    Wirtschaftlicher Druck liege aber nicht schon dann vor, wenn bei dem Arbeitnehmer wirtschaftlich vernünftige Gründe dafür sprächen, die Kapitalisierung zu wählen (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1989 VI R 4/85, BFH/NV 1990, 429).

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1990, 429; vom 30. Januar 1991 XI R 21/88, BFH/NV 1992, 646, und in BFHE 168, 338, BStBl II 1993, 27, jeweils m.w.N.) ist die Mitwirkung des Steuerpflichtigen an der Entstehung des Einnahmeausfalls unschädlich, wenn er bei der Aufgabe seiner Rechte unter erheblichem wirtschaftlichen, rechtlichen oder tatsächlichen Druck gehandelt hat.

  • BFH, 18.09.1986 - IV R 228/83

    Für Fall der Kündigung in Architektenvertrag vereinbarte Vergütung ist keine

    Auszug aus BFH, 21.04.1993 - XI R 62/92
    Entsprechend und konsequent werden bei Gewinneinkünften Ersatzleistungen wegen der Nichtdurchführung einzelner Verträge nicht als Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG erfaßt (BFH-Urteil vom 18. September 1986 IV R 228/83, BFHE 147, 477, BStBl II 1987, 25, m.w.N.).
  • BFH, 18.12.1987 - VI R 204/83

    Keine Vervielfältigung der Pauschalierungsgrenze nach § 40 b Abs. 2 Satz 3 EStG

    Auszug aus BFH, 21.04.1993 - XI R 62/92
    Im übrigen sei § 40b Abs. 2 Satz 3 EStG eine Sonderregelung, die über ihren Regelungsbereich hinaus nicht angewendet werden dürfe (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1987 VI R 204/83, BStBl II 1988, 379).
  • BFH, 05.02.1992 - I B 93/91

    Freistellung von Einkünften bei nur kurzfristigen Italienaufenthalten

    Auszug aus BFH, 21.04.1993 - XI R 62/92
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1990, 429; vom 30. Januar 1991 XI R 21/88, BFH/NV 1992, 646, und in BFHE 168, 338, BStBl II 1993, 27, jeweils m.w.N.) ist die Mitwirkung des Steuerpflichtigen an der Entstehung des Einnahmeausfalls unschädlich, wenn er bei der Aufgabe seiner Rechte unter erheblichem wirtschaftlichen, rechtlichen oder tatsächlichen Druck gehandelt hat.
  • BFH, 30.01.1991 - XI R 21/88

    Berücksichtigung eines Kapitalwertes von Pensionsansprüchen bei der

    Auszug aus BFH, 21.04.1993 - XI R 62/92
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1990, 429; vom 30. Januar 1991 XI R 21/88, BFH/NV 1992, 646, und in BFHE 168, 338, BStBl II 1993, 27, jeweils m.w.N.) ist die Mitwirkung des Steuerpflichtigen an der Entstehung des Einnahmeausfalls unschädlich, wenn er bei der Aufgabe seiner Rechte unter erheblichem wirtschaftlichen, rechtlichen oder tatsächlichen Druck gehandelt hat.
  • BFH, 24.10.1990 - X R 161/88

    Streikunterstützungen unterliegen nicht der Einkommensteuer (Änderung der

    Auszug aus BFH, 21.04.1993 - XI R 62/92
    Der BFH vertrete nach wie vor die Auffassung, daß die Annahme einer Entschädigung ein "Handeln unter Druck" voraussetze (vgl. BFH-Urteile vom 24. Oktober 1990 X R 161/88, BFHE 162, 329, BStBl II 1991, 337, und in BFHE 168, 338, BStBl II 1993, 27).
  • FG Saarland, 27.11.1990 - 1 K 31/89
    Auszug aus BFH, 21.04.1993 - XI R 62/92
    Anderenfalls könnte die unterschiedliche Behandlung der Fälle des § 34 Abs. 3 EStG nicht gerechtfertigt werden; dem Urteil des FG des Saarlandes vom 27. November 1990 1 K 31/89 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1991, 392; aufgehoben durch Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Juli 1992 XI R 5/91, BFHE 168, 338, BStBl II 1993, 27) sei nicht zu folgen.
  • BFH, 12.04.2000 - XI R 1/99

    Auflösung des Dienstverhältnisses i.S.d. § 3 Nr. 9 EStG

    Zwar verlange der Bundesfinanzhof (BFH) gelegentlich, dass die Tätigkeit beendet werde (BFH-Urteil vom 24. April 1993 XI R 62/92, BFH/NV 1993, 721).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (Urteile in BFH/NV 1993, 721; vom 25. August 1993 XI R 7/93, BFHE 172, 427, BStBl II 1994, 185) ist eine die Anwendung des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG rechtfertigende neue Rechtsgrundlage nicht gegeben, wenn unter Fortsetzung des Einkunftserzielungstatbestandes im Rahmen des bisherigen Rechtsverhältnisses ein bestehender Anspruch durch den Vertragspartner abgegolten wird, wobei die Ablösung ebenso auf einer Vertragsänderung wie auf einem vertragsrechtlichen Schadensersatzanspruch beruhen kann.

  • BFH, 14.05.2003 - XI R 12/00

    Steuerbegünstigte Entlassungsentschädigung

    Während im Streitfall mit der freiwilligen Vereinbarung über die Zahlung eines Einmalbetrags lediglich eine andere Auszahlungsweise einer bereits vereinbarten Abfindung mit Entschädigungscharakter festgelegt worden ist, kam es in den vom FG zitierten Fällen erst durch die Ausübung des Wahlrechts auf Kapitalisierung zur Aufgabe von Rechten aus Pensionsanwartschaften bzw. -ansprüchen und zur Vereinbarung einer dafür zu zahlenden Kapitalabfindung (vgl. BFH-Urteile vom 30. Januar 1991 XI R 21/88, BFH/NV 1992, 646; vom 21. April 1993 XI R 62/92, BFH/NV 1993, 721).
  • BFH, 10.10.2001 - XI R 54/00

    EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1 und 2; BGB § 613a

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 21. April 1993 XI R 62/92, BFH/NV 1993, 721; vom 25. August 1993 XI R 7/93, BFHE 172, 427, BStBl II 1994, 185; vom 12. April 2000 XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195) ist eine die Anwendung des § 24 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. § 34 Abs. 1 und 2 EStG rechtfertigende Entschädigung nicht gegeben, wenn unter Fortsetzung der Einkünfteerzielung im Rahmen des bisherigen Arbeitsverhältnisses ein bestehender Anspruch durch den Arbeitgeber abgegolten wird, wobei die Ablösung ebenso auf einer Vertragsänderung wie auf einem vertragsrechtlichen Schadensersatzanspruch beruhen kann.
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