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   BFH, 09.11.1993 - IX R 74/90   

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https://dejure.org/1993,2799
BFH, 09.11.1993 - IX R 74/90 (https://dejure.org/1993,2799)
BFH, Entscheidung vom 09.11.1993 - IX R 74/90 (https://dejure.org/1993,2799)
BFH, Entscheidung vom 09. November 1993 - IX R 74/90 (https://dejure.org/1993,2799)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Mietverträge zwischen nahen Angehörigen (§ 9 EStG )

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 474
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 23.02.1988 - IX R 157/84

    Vermietung einer Eigentumswohnung an unterhaltsberechtigtes volljähriges Kind als

    Auszug aus BFH, 09.11.1993 - IX R 74/90
    Zur Begründung führte es unter Bezugnahme auf die Senatsentscheidung vom 23. Februar 1988 IX R 157/84 (BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604) aus, der Nutzungswert der der Mutter des Klägers überlassenen Wohnung sei nach § 21a des Einkommensteuergesetzes (EStG) im Ergebnis mit Null DM zu ermitteln und dem Kläger nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Alternative 1 EStG zuzurechnen, da im Streitfall der Kläger die Eigentumswohnung seiner Mutter im Rahmen einer Unterhaltsgewährung überlasse.

    Unerörtert kann damit auch bleiben, ob in dem Abschluß des Mietvertrages ein Gestaltungsmißbrauch zu sehen ist (vgl. hierzu BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604).

  • BFH, 09.02.1993 - IX R 86/90

    Voraussetzungen für Zugrundelegung eines Mietverhältnisses zwischen nahen

    Auszug aus BFH, 09.11.1993 - IX R 74/90
    Wird, wie im Streitfall, eine Wohnung an nahe Angehörige vermietet, kann dieses Mietverhältnis der Besteuerung grundsätzlich nur dann zugrunde gelegt werden, wenn der Mietvertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75; vom 9. Februar 1993 IX R 86/90, BFH/NV 1993, 592; vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834; vom 22. Juni 1993 IX R 19/89, BFH/NV 1994, 96.

    Ist der Mietvertrag der Besteuerung nicht zugrunde zu legen, so folgt daraus, daß die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung so zu ermitteln sind, als ob der Kläger die Eigentumswohnung selbst genutzt hätte (vgl. BFH/NV 1993, 592).

  • BFH, 25.05.1993 - IX R 17/90

    Keine Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen, wenn die

    Auszug aus BFH, 09.11.1993 - IX R 74/90
    Wird, wie im Streitfall, eine Wohnung an nahe Angehörige vermietet, kann dieses Mietverhältnis der Besteuerung grundsätzlich nur dann zugrunde gelegt werden, wenn der Mietvertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75; vom 9. Februar 1993 IX R 86/90, BFH/NV 1993, 592; vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834; vom 22. Juni 1993 IX R 19/89, BFH/NV 1994, 96.
  • BFH, 10.08.1990 - III R 45/87

    Aufwendungen für die Zuwendung von Büchern an Angehörige in der (früheren) DDR

    Auszug aus BFH, 09.11.1993 - IX R 74/90
    Gemäß § 33a Abs. 1 EStG sind unter bestimmten weiteren hier nicht streitigen Voraussetzungen typische Unterhaltsaufwendungen, wie z.B. Aufwendungen zur Befriedigung leiblicher Bedürfnisse wie Wohnung, Ernährung und Kleidung, begünstigt (vgl. BFH-Urteil vom 10. August 1990 III R 45/87, BFHE 162, 55, BStBl II 1991, 74).
  • BFH, 19.06.1991 - IX R 306/87

    Ausschluß der pauschalierten Nutzungswertbesteuerung nach § 21a EStG bei

    Auszug aus BFH, 09.11.1993 - IX R 74/90
    Wird, wie im Streitfall, eine Wohnung an nahe Angehörige vermietet, kann dieses Mietverhältnis der Besteuerung grundsätzlich nur dann zugrunde gelegt werden, wenn der Mietvertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75; vom 9. Februar 1993 IX R 86/90, BFH/NV 1993, 592; vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834; vom 22. Juni 1993 IX R 19/89, BFH/NV 1994, 96.
  • BFH, 22.06.1993 - IX R 19/89

    Zulässigkeit der Pauschalierung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Haus im

    Auszug aus BFH, 09.11.1993 - IX R 74/90
    Wird, wie im Streitfall, eine Wohnung an nahe Angehörige vermietet, kann dieses Mietverhältnis der Besteuerung grundsätzlich nur dann zugrunde gelegt werden, wenn der Mietvertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75; vom 9. Februar 1993 IX R 86/90, BFH/NV 1993, 592; vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834; vom 22. Juni 1993 IX R 19/89, BFH/NV 1994, 96.
  • BFH, 15.03.1991 - III R 26/89

    Ermäßigung der Einkommensteuer bei außergewöhnlicher Belastung

    Auszug aus BFH, 09.11.1993 - IX R 74/90
    Der Begriff der Aufwendungen i.S. des § 33a Abs. 1 EStG umfaßt Geldausgaben und die Hingabe von Sachwerten in gleicher Weise (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 1991 III R 26/89, BFH/NV 1991, 669).
  • BFH, 27.01.1993 - IX R 229/87

    Geltendmachung von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und

    Auszug aus BFH, 09.11.1993 - IX R 74/90
    Soweit der Kläger überdies die steuerliche Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen gemäß § 33 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 EStG in verfassungskonformer Höhe beanspruchen, genügt diese Rüge nicht den Anforderungen des § 120 Abs. 2 FGO; denn sie läßt nicht erkennen, in welchen Grundrechten sich der Kläger verletzt fühlt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. Februar 1993 IX R 229/87, BFH/NV 1993, 603 Ziff.3.).
  • BFH, 12.04.2000 - XI R 127/96

    Wohnungsüberlassung als Unterhaltsleistung

    Die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung stellt eine sog. Naturalunterhaltsleistung dar, die in sinngemäßer Anwendung des § 15 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsorts anzusetzen ist (--z.B. ortsüblicher Mietzins bei unentgeltlicher Wohnungsüberlassung zu Unterhaltszwecken-- BFH-Urteil vom 9. November 1993 IX R 74/90, BFH/NV 1994, 474; vgl. auch Blümich/Hutter, a.a.O., Rz. 60).
  • BFH, 29.06.2022 - X R 33/20

    Trennungsunterhalt durch Naturalleistungen

    Dies deckt sich mit der vom BFH bereits getroffenen Entscheidung, dass Unterhaltsaufwendungen durch die Überlassung einer Wohnung für Zwecke eines Abzugs nach § 33a Abs. 1 EStG mit dem ortsüblichen Mietzins --d.h. einer objektiven Komponente-- zu bewerten sind (Urteil vom 09.11.1993 - IX R 74/90, BFH/NV 1994, 474, unter 3.).
  • BFH, 28.03.1995 - IX R 47/93

    Vermietung einer Wohnung an unterhaltsberechtigtes Kind kein Mißbrauch von

    Ihnen standen darüber hinaus eigene Gelder zur freien Verfügung, aus denen sie die Miete bezahlen konnten; insoweit vermag der Senat den entgegenstehenden Urteilen einiger FG nicht zu folgen (vgl. FG des Saarlandes, Urteil vom 6. September 1989 1 K 76/88, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1989, 637, rkr.; Hessisches FG, Urteil vom 13. September 1989 13 K 520/87, EFG 1990, 317, rkr.; FG Münster, Urteile vom 18. Mai 1989 XIV-VI 1376/86 E, nicht veröffentlicht - NV -, aufgehoben durch BFH-Urteil vom 9. November 1993 IX R 74/90, BFH/NV 1994, 474, und vom 3. September 1991 12 K 6193/88 E - 12 K 287/90 E, NV, rkr.; offen Oberfinanzdirektion Münster, Verfügung vom 20. Februar 1992, S 2254 - 57 - St 12-31, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1992, 580).
  • BFH, 05.06.2003 - III R 10/02

    Unterhaltsleistungen an ausländische Angehörige

    Sachaufwendungen sind in sinngemäßer Anwendung des § 15 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen (BFH, Urteil vom 9. November 1993 IX R 74/90, BFH/NV 1994, 474).
  • FG Niedersachsen, 11.06.2020 - 1 K 99/19

    Abzug von bisher nicht berücksichtigten Unterhaltsaufwendungen als Sonderausgaben

    Die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung stellt eine sog. Naturalunterhaltsleistung dar, die in sinngemäßer Anwendung des § 15 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsorts anzusetzen ist (-z.B. ortsüblicher Mietzins bei unentgeltlicher Wohnungsüberlassung zu Unterhaltszwecken- BFH-Urteil vom 9. November 1993 IX R 74/90, BFH/NV 1994, 474).
  • BFH, 02.02.1994 - IX B 92/93

    Bewertung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen

    Die von den Klägern aufgeworfene Rechtsfrage, ob ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen einem Fremdvergleich standhält und der Besteuerung zugrunde gelegt werden kann, wenn die tatsächliche Mietzinsentrichtung einschließlich der Nebenkosten nicht der vertraglich vereinbarten Miete entspricht, ist durch Senatsentscheidungen vom 25. Mai 1993 IX R 17/90 (BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834), vom 22. Juni 1993 IX R 19/89 (BFH/NV 1994, 96) und vom 9. November 1993 IX R 74/90 (BFH/NV 1994, 474) geklärt.

    Nach der Senatsentscheidung vom 9. November 1993 IX R 74/90 scheitert ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen u.a. auch dann, wenn einerseits wie im Streitfall eine monatliche Bruttomiete vereinbart wird und andererseits davon abweichend tatsächlich nur eine monatliche Nettomiete (ohne Nebenkosten) gezahlt wird.

  • BFH, 22.03.1994 - IX R 78/92

    Liebhaberei bei vermieteter Einliegerwohnung

    Wie der erkennende Senat zwischenzeitlich wiederholt entschieden hat, ist ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen der Besteuerung nur dann zugrunde zu legen, wenn der Mietvertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (Urteile in BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75; vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834; BFH in BFH/NV 1994, 96; vom 9. November 1993 IX R 74/90, BFH/NV 1994, 474).
  • BFH, 27.06.1995 - IX R 90/93

    Mietverträge zwischen nahen Angehörigen

    Da das Mietverhältnis steuerrechtlich nicht anzuerkennen ist, sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung so zu ermitteln, als ob die Klägerin die Einliegerwohnung selbst genutzt hätte (Senatsurteile in BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834, und vom 9. November 1993 IX R 74/90, BFH/NV 1994, 474, je m. w. N.).
  • BFH, 17.01.1995 - IX R 85/92

    Mieterdarlehen bei Mietverträgen zwischen Angehörigen

    Da der Mietvertrag der Besteuerung nicht zugrundezulegen ist, sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus dem Haus so zu ermitteln, als ob es die Klägerin nach Beendigung des früheren Mietverhältnisses selbst genutzt hätte (Senatsurteile in BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834; vom 9. November 1993 IX R 74/90, BFH/NV 1995, 474).
  • FG Baden-Württemberg, 18.12.1998 - 9 K 218/95

    Auf das Pflichtteilsrecht beschränkter Erbverzicht als freigebige Zuwendung;

    Der Verzicht des Pflichtteilsberechtigten auf sein Pflichtteilsrecht macht die Leistung des künftigen Erblassers nicht zu einer entgeltlichen, die die Annahme einer freigebigen Zuwendung im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG 1974 ausschließen könnte (BGH-Urteil vom 28. Februar 1991 IX R 74/90, BGHZ 113, 393 , NJW 1991, 1610 ; Siegmann, INF 1998, 561 zu 1.4.2.).
  • BFH, 28.03.1995 - IX R 14/93

    Mietverträge zwischen nahen Angehörigen

  • FG Thüringen, 13.03.1996 - I 120/95

    Abzug von Erhaltungsaufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus

  • FG Hamburg, 18.12.1996 - V 152/95

    Ermittlung der Einkünfte aus einer vermieteten Wohnung; Gegenüberstellung der

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