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Rechtsprechung
   BFH, 13.05.1993 - II B 163/92   

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BFH, 13.05.1993 - II B 163/92 (https://dejure.org/1993,8278)
BFH, Entscheidung vom 13.05.1993 - II B 163/92 (https://dejure.org/1993,8278)
BFH, Entscheidung vom 13. Mai 1993 - II B 163/92 (https://dejure.org/1993,8278)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zur grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage (§ 115 FGO )

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 111
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 04.03.1992 - II B 201/91

    Behauptung eines nicht protokollierten Beweisantrags genügt nicht

    Auszug aus BFH, 13.05.1993 - II B 163/92
    Vielmehr ist dann zusätzlich vorzutragen, daß das FG den Beweisantrag nicht in das Protokoll aufgenommen hat und hierüber einen Beschluß nach § 160 Abs. 4 der Zivilprozeßordnung (ZPO) getroffen hat und - soweit dieser Beschluß nicht in das Protokoll aufgenommen wurde - ein Antrag auf Berichtigung des Protokolls nach § 164 ZPO gestellt wurde (vgl. Senatsbeschluß vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562).
  • BFH, 18.03.2003 - I B 98/02

    Übergehen von Beweisanträgen; Verfahrensmangel

    Vielmehr ist zusätzlich vorzutragen, dass das FG den Beweisantrag nicht in das Protokoll aufgenommen und das dahin gehende Begehren des Beteiligten (§ 94 FGO i.V.m. § 160 Abs. 4 Satz 1 der Zivilprozessordnung --ZPO--) abgelehnt und den diesbezüglichen Beschluss (§ 160 Abs. 4 Sätze 2 und 3 ZPO) nicht in das Protokoll aufgenommen hat; weiter ist erforderlich vorzutragen, dass von der Möglichkeit, eine entsprechende Berichtigung des Protokolls zu beantragen (§ 164 ZPO), Gebrauch gemacht wurde (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562; vom 13. Mai 1993 II B 163/92, BFH/NV 1994, 111).
  • BFH, 16.07.1996 - VII B 25/96

    Voraussetzungen der Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Die bloße Behauptung, die Richtigstellung der angeblich unzutreffenden Rechtsmeinungen des Finanzgerichts (FG) zu diesen Fragen liege im allgemeinen Interesse und sei deshalb von grundsätzlicher Bedeutung, reicht für die erforderliche Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nicht aus (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 13. Mai 1993 II B 163/92, BFH/NV 1994, 111).
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Rechtsprechung
   BFH, 22.03.1993 - V B 105/91   

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https://dejure.org/1993,26789
BFH, 22.03.1993 - V B 105/91 (https://dejure.org/1993,26789)
BFH, Entscheidung vom 22.03.1993 - V B 105/91 (https://dejure.org/1993,26789)
BFH, Entscheidung vom 22. März 1993 - V B 105/91 (https://dejure.org/1993,26789)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 111
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 05.06.1991 - II B 180/90
    Auszug aus BFH, 22.03.1993 - V B 105/91
    Die Verfahrensrügen der Klägerin (Ablehnung des Antrags auf Verlegung der mündlichen Verhandlung, Übergehen von Beweisantritten, Versagung des rechtlichen Gehörs durch Abstellen auf nicht erörterte Gesichtspunkte) können auch deshalb nicht die Zulassung der Revision rechtfertigen, weil sie Verfahrensvorschriften betreffen, auf deren Beachtung die Beteiligten verzichten können (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozeßordnung), und weil die Klägerin die Verletzung dieser Verfahrensvorschriften nicht in der mündlichen Verhandlung gerügt hat (vgl. hierzu z.B. BFH-Beschluß vom 5.Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397, m.w.N.).
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