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   BFH, 13.07.1993 - VII R 92/92   

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https://dejure.org/1993,5102
BFH, 13.07.1993 - VII R 92/92 (https://dejure.org/1993,5102)
BFH, Entscheidung vom 13.07.1993 - VII R 92/92 (https://dejure.org/1993,5102)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 1993 - VII R 92/92 (https://dejure.org/1993,5102)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Neufestsetzung einer Milchanlieferungsreferenzmenge (ARM) durch das Hauptzollamt (HZA) - Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 137
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.10.1990 - VII R 101/89
    Auszug aus BFH, 13.07.1993 - VII R 92/92
    In Übereinstimmung mit dem Senatsurteil vom 30. Oktober 1990 VII R 101/89 (BFHE 162, 156) ist die Vorinstanz zutreffend davon ausgegangen, daß es sich bei dem Bescheid des HZA um einen solchen handelt, dessen Rechtmäßigkeit nach den Grundsätzen des § 10 Abs. 1 Satz 1 MOG zu beurteilen ist.

    Der Senat hat mehrfach entschieden, daß es sich bei der Festsetzung der ARM um einen Verwaltungsakt des HZA handelt (zuletzt in BFHE 162, 156 m.w.N.).

    Der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 162, 156 entschieden, daß ein rechtswidriger begünstigender Bescheid nach § 10 Abs. 1 Satz 1 MOG zurückzunehmen ist, ohne daß Raum für eine Ermessensbetätigung der Behörde besteht, wenn die Voraussetzungen des § 48 Abs. 2 bis 4 VwVfG vorliegen.

    Der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 162, 156 (vgl. auch Dänzer-Vanotti, Anmerkung in ZfZ 1991, 149) - auch die in seinem Urteil vom 13. März 1990 VII R 47/88 (BFHE 164, 141, 145) [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88] noch offengelassene Frage - nach der Anwendbarkeit des § 48 Abs. 2 VwVfG - dahin entschieden, daß sich der Vertrauensschutz bei einer in Betracht kommenden Rücknahme der Festsetzung einer ARM nach dieser Vorschrift richtet.

    In seiner späteren Entscheidung in BFHE 162, 156 ist er jedoch im Ergebnis dazu gelangt, daß der fiskalische Aspekt der Festsetzung der ARM überwiegt und deshalb § 48 Abs. 2 VwVfg anzuwenden ist, woran der Senat auch im Streitfall festhält.

  • BFH, 13.03.1990 - VII R 47/88
    Auszug aus BFH, 13.07.1993 - VII R 92/92
    Der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 162, 156 (vgl. auch Dänzer-Vanotti, Anmerkung in ZfZ 1991, 149) - auch die in seinem Urteil vom 13. März 1990 VII R 47/88 (BFHE 164, 141, 145) [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88] noch offengelassene Frage - nach der Anwendbarkeit des § 48 Abs. 2 VwVfG - dahin entschieden, daß sich der Vertrauensschutz bei einer in Betracht kommenden Rücknahme der Festsetzung einer ARM nach dieser Vorschrift richtet.

    Der Senat hat es in seinem Urteil in BFHE 164, 141 [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88] zwar noch dahingestellt sein lassen, ob der Festsetzung der ARM eine besondere staatsbezogene Qualität zukommt, die ihre Aufrechterhaltung, sofern sie rechtswidrig ist, schwer erträglich machen würde, ihre Rücknahme deshalb in jedem Fall erforderlich wäre und der Vertrauensschutz nur durch Ausgleich des Vermögensnachteils in Geld gewährt werden könnte.

    Die vom HZA angeführten Entscheidungen (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 21. September 1983 Rs. 205 bis 215/82, EuGHE 1983, 2633, 2669, und Senatsurteil in BFHE 164, 141, 145) [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88] stehen der Gewährung von Vertrauensschutz im Streitfall nicht entgegen.

  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 12.89

    Vertriebenenausweis - Vertrauensschutz - Ausweiseinziehungsverfahren -

    Auszug aus BFH, 13.07.1993 - VII R 92/92
    Dies ist der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 20. März 1990 BVerwG 9 C 12.89, BVerwGE 85, 79, 88) [BVerwG 20.03.1990 - 9 C 12/89].

    Deshalb ist der Vertrauensschutz auch insoweit zu berücksichtigen, und zwar unabhängig davon, daß die Milchaufgabevergütung aufgrund eines besonderen Verwaltungsaktes durch eine andere Behörde gewährt wird (vgl. BVerwGE 85, 79, 88, 90) [BVerwG 20.03.1990 - 9 C 12/89].

  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    Auszug aus BFH, 13.07.1993 - VII R 92/92
    Die vom HZA angeführten Entscheidungen (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 21. September 1983 Rs. 205 bis 215/82, EuGHE 1983, 2633, 2669, und Senatsurteil in BFHE 164, 141, 145) [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88] stehen der Gewährung von Vertrauensschutz im Streitfall nicht entgegen.
  • BFH, 21.10.1999 - VII B 133/99

    Rücknahme einer Milchreferenzmenge; Vertrauensschutz

    Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (BGBl I 1995, 1146) sind Bescheide zur Feststellung einer Referenzmenge nach der Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) zurückzunehmen, wenn sie rechtswidrig sind; dabei ist § 48 Abs. 2 bis 4 VwVfG, soweit mit jener Vorschrift vereinbar, anzuwenden, wie der beschließende Senat seit seinem Urteil vom 13. März 1990 VII R 47/88 (BFHE 164, 141) wiederholt ausgesprochen hat (vgl. u.a. Urteile in BFH/NV 1994, 748, und vom 13. Juli 1993 VII R 92/92, BFH/NV 1994, 137), wobei sich der Vertrauensschutz bei einer Rücknahme der Festsetzung einer Referenzmenge nach § 48 Abs. 2 VwVfG richtet.

    Sonstige ihr nachteilige Rechtswirkungen gehen von der Erstreckung der Rücknahmewirkungen auf die Jahre 1993 bis 1996 --anders als in dem vom Senat in dem Urteil in BFH/NV 1994, 137 entschiedenen Fall-- nicht ohne weiteres erkennbar aus und sind auch nicht geltend gemacht worden.

  • FG Sachsen, 17.01.2013 - 7 K 1561/08

    Rückwirkende Einziehung der vorläufigen Anlieferungsmenge für Milch wegen

    Unabhängig von der Streitfrage, ob die Festsetzung der ARM durch das HZA oder durch den Käufer als beliehenen Unternehmer erfolgt (vgl. Rechtsprechungsübersicht bei Busse, ZFZ 2009, 235f.), ist jedenfalls das HZA für die Rücknahme der fehlerhaften ARM aufgrund seiner allgemeinen Zuständigkeit zur Durchführung der Verordnung nach § 2 MGV zuständig (BFH-Urteil vom 13.07.1993 VII R 92/92, BFH/NV 1994, 137; vom 07.09.1993 VII R 110/92, BFH/NV 1995, 173).

    Die Rücknahme rechtswidriger Referenzmengenfeststellungsbescheide gemäß § 10 Abs. 1 MOG richtet sich nach den Voraussetzungen des § 48 Abs. 2 VwVfG und nicht nach § 48 Abs. 3 VwVfG (vgl. BFH-Urteil vom 31.08.1993 VII R 142/92, BFH/NV 1994, 512; vom 13.07.1993 VII R 92/92, BFH/NV 1994, 137; BFH-Urteil vom 30.10.1990 VII R 101/89, BFHE 162, 156).

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 19.00

    Referenzmengenübergang bei Rückgabe ganzer Betriebe; Referenzmengenberechnung der

    Dies zeigt sich u.a. darin, dass eine Rücknahme der durch einen Käufer erfolgten Referenzmengenberechnung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur im Wege des § 10 Abs. 1 MOG i.V.m. § 48 Abs. 2 und 4 VwVfG erfolgen kann (vgl. Urteile vom 13. Juli 1993 - VII R 92/92 - BFH/NV 1994, 137; sowie vom 14. Dezember 1993 - VII R 113/92 - BFH/NV 1994, 748).
  • BFH, 07.09.1993 - VII R 110/92

    Berechnung der Anlieferungs-Referenzmenge Milch (ARM) - Rücknahme der

    Ein selbständiges Tätigwerden des HZA, das sich zur Erfüllung seiner Aufgaben nur des Käufers -- gleichsam als seines Beauftragten -- bedient (Senatsurteil vom 22. April 1986 VII R 184/85, BFHE 146, 302, 305), ohne daß diesem dadurch die Bedeutung einer instanziellen Zuständigkeit eingeräumt wäre, wird dadurch nicht ausgeschlossen (vgl. Senatsurteile vom 13. Juli 1993 VII R 92/92, BFH/NV 1994, 137, und vom 31. August 1993 VII R 142/92, BFH/NV 1994, 512).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urteile in BFHE 162, 156 und vom 13. Juli 1993 VII R 92/92, NV) ist die Vorinstanz auch zutreffend davon ausgegangen, daß sich der Vertrauensschutz bei einer in Betracht kommenden Rücknahme des Bescheides über die Höhe der ARM nach § 48 Abs. 2 VwVfG richtet.

  • FG Hamburg, 22.11.2000 - IV 835/97

    Berechtigung zur Rückforderung gewährter Ausfuhrerstattungsbeträge; Rücknahme

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  • BFH, 31.08.1993 - VII R 142/92

    Neufestsetzung einer Milchanlieferungsreferenzmenge (ARM) - Zuständigkeit der

    Insbesondere vermag das Argument, § 10 Abs. 1 Satz 1 MOG erfordere in Fällen wie dem vorliegenden zwingend die Anwendung von § 48 Abs. 3 VwVfG, nicht zu überzeugen (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1993 VII R 92/92, BFH/NV 1994, 137).
  • VGH Hessen, 21.02.1996 - 8 UE 2043/94

    Voraussetzungen für die Gewährung der Milchaufgabevergütung - hier Übergang von

    Überdies hat der Bundesfinanzhof im Urteil vom 13. Juli 1993 - VII R 92/92 - in einem obiter dictum die Auffassung vertreten, bei einer Festsetzung der Anlieferungs-Referenzmenge auf dem Weg über die stillschweigende Entgegennahme der Mitteilung der Molkerei durch das Hauptzollamt sei diese Festsetzung zugleich die bindende Grundlage für die Berechnung der Milchaufgabevergütung nach der Verordnung über die Gewährung einer Vergütung für die Aufgabe der Milcherzeugung für den Markt.
  • VG Düsseldorf, 22.02.2006 - 20 K 6661/04

    Übergang einer Milchreferenzmenge; Ausstellung von Bescheinigungen nach der

    Diese Geldleistung ist darin zu sehen, dass der Milcherzeuger nach Maßgabe der Feststellung und der darauf ausgestellten Bescheinigung im Sinne einer Schuldbefreiung nicht mit der Abgabe nach der ZAV bzw. der MGV belastet wird und infolgedessen den vollen Milchpreis für sein Erzeugnis erhält, vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 23. März 1990 - 8 A 77/89 - AgraR 1991, 218 zur Bescheinigung nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 MGV sowie BFH, Urteile vom 30. Oktober 1990 - VII R 101/89 - BB 1991, 336 und vom 13. Juli 1993 - VII R 92/92 - für den Referenzmengenfeststellungsbescheid.
  • VG Düsseldorf, 13.12.2006 - 20 K 2363/05

    Pacht eines zur Milcherzeugung genutzten landwirtschaftlichen Teilbetriebs;

    Allerdings kann eine Geldleistung darin gesehen werden, dass der Milcherzeuger nach Maßgabe der ausgestellten Bescheinigung im Sinne einer Schuldbefreiung nicht mit der Abgabe nach der ZAV bzw. der MGV belastet wird und infolgedessen den vollen Milchpreis für sein Erzeugnis erhält, vgl. zu der gleichgelagerten Vorschrift des § 48 Abs. 2 VwVfG: Urteil der Kammer vom 22.02.2006 - 20 K 6661/04 - JURIS unter Berufung auf OVG Koblenz, Urteil vom 23.03.1990 - 8 A 77/89 - AgraR 1991, 218 zur Bescheinigung nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 MGV sowie BFH, Urteile vom 30.10.1990 - VII R 101/89 - BB 1991, 336 und vom 13.07.1993 - VII R 92/92 - für den Referenzmengenfeststellungsbescheid.
  • FG Hessen, 23.05.1997 - 7 K 2746/95

    Aufhebung der Änderung der Abgabenanmeldung in Form der Festsetzung der

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