Weitere Entscheidung unten: BFH, 08.07.1993

Rechtsprechung
   BFH, 28.07.1993 - XI R 4/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2229
BFH, 28.07.1993 - XI R 4/93 (https://dejure.org/1993,2229)
BFH, Entscheidung vom 28.07.1993 - XI R 4/93 (https://dejure.org/1993,2229)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 1993 - XI R 4/93 (https://dejure.org/1993,2229)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2229) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ablösung unverfallbarer Versorgungszusagen - Entschädigungen für entgangene Einnahmen als steuerbare Einkünfte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ablösung einer Versorgungszusage (§§ 24 , 34 EStG )

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 165
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.07.1992 - XI R 5/91

    Tarifbegünstigung bei Umwandlung von Pensionsansprüchen in Abfindung

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - XI R 4/93
    Der Abschluß einer Vereinbarung über die Abfindung von Ansprüchen aus einer Pensionsanwartschaft werde als eine neue Rechtsgrundlage angesehen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Juli 1992 XI R 5/91, BFHE 168, 338, BStBl II 1993, 27).

    Aus der Sicht des FA unterscheide sich der Streitfall insoweit von dem im Urteil in BFHE 168, 338, BStBl II 1993, 27 zugrunde liegenden Sachverhalt, so daß sich eine Zurückverweisung erübrige.

    Begrifflich setzt eine Entschädigung voraus, daß die Leistung als Ersatz an die Stelle eines ursprünglich vorhandenen und später entfallenden Anspruchs getreten ist; dies kann auch durch Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage in Gestalt einer Vertragsänderung geschehen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 164, 243, BStBl II 1991, 703, und in BFHE 168, 338, BStBl II 1993, 27).

    Ist dies der Fall, muß der Steuerpflichtige bei Aufgabe seiner Rechte aber unter erheblichem rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Druck gestanden und darf das schadenstiftende Ereignis nicht aus eigenem Antrieb herbeigeführt haben (vgl. BFH-Urteile in BFHE 162, 329, BStBl II 1991, 337, und in BFHE 168, 338, BStBl II 1993, 27).

  • BFH, 24.10.1990 - X R 161/88

    Streikunterstützungen unterliegen nicht der Einkommensteuer (Änderung der

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - XI R 4/93
    Nach dem BFH-Urteil vom 24. Oktober 1990 X R 161/88 (BFHE 162, 329, BStBl II 1991, 337) setze eine Entschädigung voraus, daß sie hinter dem vollen Ausgleich zurückbleibe.

    Aus dem Umstand, daß die Kapitalabfindung hinter dem vollen Ausgleich des aufgegebenen Pensionsanspruchs zurückbleibe, könne nicht schon allein darauf geschlossen werden, daß der Kläger unter Druck gehandelt habe (BFH-Urteil in BFHE 162, 329, BStBl II 1991, 337).

    Ist dies der Fall, muß der Steuerpflichtige bei Aufgabe seiner Rechte aber unter erheblichem rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Druck gestanden und darf das schadenstiftende Ereignis nicht aus eigenem Antrieb herbeigeführt haben (vgl. BFH-Urteile in BFHE 162, 329, BStBl II 1991, 337, und in BFHE 168, 338, BStBl II 1993, 27).

  • BFH, 27.02.1991 - XI R 8/87

    Bei Abschluß oder während des Arbeitsverhältnisses vereinbarte Abfindung für den

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - XI R 4/93
    Das FG habe sich zu Unrecht auf die BFH-Urteile vom 27. Februar 1991 XI R 8/87 (BFHE 164, 243, BStBl II 1991, 703) und vom 24. April 1991 XI R 9/87 (BFHE 164, 279, BStBl II 1991, 723) berufen.

    In dem Fall des Urteils in BFHE 164, 243, BStBl II1991, 703 sei in der abgeschlossenen Versorgungszusage die Kapitalisierung und Abfindung vorgesehen gewesen, in dem Fall des Urteils in BFHE 164, 279, BStBl II 1991, 723 sei es darum gegangen, ob eine Entschädigung für unverfallbare Ansprüche aus einer Versorgungszusage als Abfindung gemäß § 3 Nr. 9 EStG gewertet werden könne.

    Begrifflich setzt eine Entschädigung voraus, daß die Leistung als Ersatz an die Stelle eines ursprünglich vorhandenen und später entfallenden Anspruchs getreten ist; dies kann auch durch Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage in Gestalt einer Vertragsänderung geschehen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 164, 243, BStBl II 1991, 703, und in BFHE 168, 338, BStBl II 1993, 27).

  • BFH, 24.04.1991 - XI R 9/87

    Entschädigung zur Abfindung einer unverfallbaren betrieblichen

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - XI R 4/93
    Das FG habe sich zu Unrecht auf die BFH-Urteile vom 27. Februar 1991 XI R 8/87 (BFHE 164, 243, BStBl II 1991, 703) und vom 24. April 1991 XI R 9/87 (BFHE 164, 279, BStBl II 1991, 723) berufen.

    In dem Fall des Urteils in BFHE 164, 243, BStBl II1991, 703 sei in der abgeschlossenen Versorgungszusage die Kapitalisierung und Abfindung vorgesehen gewesen, in dem Fall des Urteils in BFHE 164, 279, BStBl II 1991, 723 sei es darum gegangen, ob eine Entschädigung für unverfallbare Ansprüche aus einer Versorgungszusage als Abfindung gemäß § 3 Nr. 9 EStG gewertet werden könne.

    Dementsprechend wurde in dem Fall des vom FA zitierten Urteils in BFHE 164, 279, BStBl II 1991, 723 - wie sich aus dem Tatbestand des Urteils ergibt - § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG angewendet.

  • BFH, 14.01.2004 - X R 37/02

    Ablösung einer betrieblichen Veräußerungsleibrente bei Zuflussbesteuerung

    Entgegen der Auffassung des FG nimmt die ständige Rechtsprechung des BFH bei einer nach der ursprünglichen Pensionsvereinbarung nicht möglichen Kapitalisierung von Pensionsansprüchen eine "neue Rechtsgrundlage" im vorstehend bezeichneten Sinne ohne weiteres an (BFH-Urteile vom 16. April 1980 VI R 86/77, BFHE 130, 168, BStBl II 1980, 393 unter 3. a; vom 9. Juli 1992 XI R 5/91, BFHE 168, 338, BStBl II 1993, 27; vom 28. Juli 1993 XI R 4/93, BFH/NV 1994, 165 unter II. 1.).
  • BFH, 06.03.2002 - XI R 51/00

    Entlassungsentschädigung und Pensionsanspruch

    Davon kann nur ausgegangen werden, wenn er in seiner Sphäre freiwillig eine Ursachenkette in Gang gesetzt hätte, die ihm später keinen Entscheidungsraum mehr belassen hätte (vgl. BFH-Urteile vom 28. Juli 1993 XI R 4/93, BFH/NV 1994, 165; vom 7. März 1995 XI R 54/94, BFH/NV 1995, 961).
  • FG München, 25.03.2015 - 1 K 2723/13

    Ermäßigte Besteuerung der Auszahlung eines Versorgungsguthabens an die Witwe des

    Dies wäre nach der ständigen Rechtsprechung des BFH dann der Fall, wenn bei einer nach der ursprünglichen Pensionsvereinbarung nicht möglichen Kapitalisierung von Pensionsansprüchen eine "neue Rechtsgrundlage" geschaffen würde, indem als "neu" eine Kapitalisierung vereinbart würde (vgl. BFH, Urteile vom 16. April 1980 VI R 86/77, BFHE 130, 168, BStBl II 1980, 393 unter 3. a; vom 9. Juli 1992 XI R 5/91, BFHE 168, 338, BStBl II 1993, 27; vom 28. Juli 1993XI R 4/93, BFH/NV 1994, 165 unter II. 1.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 08.07.1993 - VI R 28/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,26871
BFH, 08.07.1993 - VI R 28/93 (https://dejure.org/1993,26871)
BFH, Entscheidung vom 08.07.1993 - VI R 28/93 (https://dejure.org/1993,26871)
BFH, Entscheidung vom 08. Juli 1993 - VI R 28/93 (https://dejure.org/1993,26871)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,26871) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 165
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 07.05.1993 - VI R 38/91

    Der Verlust einer normalverzinslichen Darlehensforderung gegen den Arbeitgeber

    Auszug aus BFH, 08.07.1993 - VI R 28/93
    Anmerkung: Der BFH hat die Vorentscheidung unter Hinweis auf das Urteil vom 7.5.1993 VI R 38/91 (BStBl II 1993, 663) aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen.
  • FG Düsseldorf, 06.03.2001 - 16 K 9228/98

    Steuerliche Berücksichtigung des Verlusts eines weitergeleiteten Darlehens als

    Ohnehin hätte der Kläger (wie in der vorstehenden Überlegung zur fehlenden Sicherheitsleistung angeschnitten) dann, wenn er das Darlehen aufgrund der krisenhaften Situation der BB-GmbH ausschließlich zur Rettung bedrohter Mieteinnahmen hingeben wollte, das Risiko des Darlehensverlustes aus Vermietungsgründen bewußt auf sich nehmen müssen (so entsprechend bei Arbeitnehmerdarlehen zB BFH-Urteile vom 8.7.1993 VI R 28/93, BFH/NV 1994, 165; VI R 44/91, BFH/NV 1993, 654).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht