Rechtsprechung
BFH, 10.12.1992 - V R 90/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 42
- Wolters Kluwer
Erwerb eines Grundstücks mit bestehenden Grundschulden - Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AO (1977) § 42
Voraussetzungen für einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten i.S.d. § 42 AO
Papierfundstellen
- BFHE 170, 299
- BB 1993, 782
- DB 1993, 868
- BStBl II 1993, 700
- BFH/NV 1994, 200
Wird zitiert von ... (32) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 16.01.1992 - V R 1/91
Missbräuchliche Vermietung von Praxis an Ehemann
Auszug aus BFH, 10.12.1992 - V R 90/92
Nach seiner Auffassung weicht die Vorentscheidung vom Senatsurteil vom 16. Januar 1992 V R 1/91 (BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541) ab.Ein Mißbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die zur Erreichung des erstrebten Ziels unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (Senatsurteil in BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541, m.w.N.).
Eine Rechtsgestaltung ist unangemessen, wenn der Steuerpflichtige, dessen Steuerschuld zu beurteilen ist, die vom Gesetzgeber bei seiner Regelung vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen bestimmter wirtschaftlicher Ziele nicht gebraucht, hierfür keine beachtlichen außersteuerrechtlichen Gründe vorliegen und er einen Erfolg zu erreichen versucht, der nach den Wertungen des Gesetzgebers auf diesem Weg nicht erreichtbar sein soll (Senatsurteil in BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541).
Wie der Senat im Urteil in BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541 näher dargelegt hat, ist es als unangemessene Gestaltung zu beurteilen, wenn ein Unternehmer, der einen Gegenstand für sein Unternehmen benötigt, die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel seinem Ehegatten zur Verfügung stellt, damit dieser den Gegenstand erwirbt, um ihn an den Unternehmer-Ehegatten zu vermieten.
Liegt eine unangemessene Gestaltung in diesem Sinne vor, widerspricht sie den Wertungen des Gesetzes, weil der Ehemann der Klägerin als Arzt zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt ist (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG 1980; vgl. im einzelnen Senatsurteil in BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541).
- BFH, 10.09.1992 - V R 100/90
Abzug als Vorsteuerbetrag für gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen und …
Auszug aus BFH, 10.12.1992 - V R 90/92
Erhöhungen der Nettobezüge aus nichtselbständiger Arbeit in dem maßgebenden überschaubaren Zeitraum sind zu berücksichtigen (Senatsurteil vom 10. September 1992 V R 100/90, BFH/NV 1993, 447).Das Kindergeld ist bei der Klägerin als Einnahme zu erfassen, soweit sie Berechtigte i.S. des § 3 Abs. 3 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) war (Senatsurteil in BFH/NV 1993, 447).
- BFH, 24.06.1992 - V R 151/84
Vorabentscheidungsbeschluss Sechste EG-Richtlinie
Auszug aus BFH, 10.12.1992 - V R 90/92
Auf den Vorlagebeschluß des Senats vom 24. Juni 1992 V R 151/84 (BFHE 168, 477) wird verwiesen. - BFH, 10.09.1992 - V R 104/91
Missbrauchsabsicht bei Vermietung von Praxis an Ehemann
Auszug aus BFH, 10.12.1992 - V R 90/92
Sollten die weiteren Feststellungen des FG ergeben, daß die objektiven Voraussetzungen für die Anwendung des § 42 AO 1977 gegeben sind, wird sich das FG ferner mit der Mißbrauchsabsicht zu befassen haben (vgl. hierzu im einzelnen Senatsurteil vom 10. September 1992 V R 104/91, BFHE 169, 258, BStBl II 1993, 253).
- BFH, 20.05.1997 - VIII B 108/96
Verdeckte wesentliche Beteiligung - Bewertung
Eine rechtliche Gestaltung ist dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zur Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (vgl. BFH-Urteile vom 16. Januar 1996 IX R 13/92, BFHE 179, 400, BStBl II 1996, 214, 215, m.w.N.; vom 10. Dezember 1992 V R 90/92, BFHE 170, 299, BStBl II 1993, 700), was für jede Steuerart gesondert zu entscheiden ist. - BFH, 19.05.2004 - III R 18/02
Verfahrensrechtliche Voraussetzungen einer abweichenden Ausübung des …
Hingegen ist für § 42 AO 1977 grundsätzlich kein Raum, wenn der Steuerpflichtige einen vom Steuergesetz vorgezeichneten Weg wählt (BFH-Urteile vom 6. Juni 1991 V R 70/89, BFHE 165, 1, BStBl II 1991, 866; vom 10. Dezember 1992 V R 90/92, BFHE 170, 299, BStBl II 1993, 700; vom 20. Dezember 1991 VI R 32/89, BFHE 167, 49, BStBl II 1992, 695; vom 19. Mai 1993 I R 124/91, BFHE 172, 37, BStBl II 1993, 889, 890). - BFH, 09.11.2006 - V R 43/04
Vorsteuerabzug beim sog. Sparkassenmodell oder Bankenmodell - Änderung der …
Es ist deshalb unerheblich, ob eine aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht unangemessene Gestaltung den ertragsteuerrechtlichen Interessen der Beteiligten gerecht wird (vgl. BFH-Urteil vom 10. Dezember 1992 V R 90/92, BFHE 170, 299, unter II. 2. b dd).
- BFH, 18.12.1996 - XI R 12/96
Frage der "inneren Verknüpfung" zwischen Darlehensgewährung zur Finanzierung der …
bb) Andererseits hat es der BFH in ständiger Rechtsprechung (Urteile in BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541; vom 10. September 1992 V R 104/91, BFHE 169, 258, BStBl II 1993, 253; vom 22. Oktober 1992 V R 33/90, BFHE 169, 555, BStBl II 1993, 210;… vom 28. Januar 1993 V R 46/90, BFH/NV 1994, 62; vom 10. Dezember 1992 V R 90/92, BFH/NV 1994, 200, …und vom 28. Juli 1993 XI R 105/90, BFH/NV 1994, 205) als unangemessene Gestaltung des Rechts angesehen, wenn ein Unternehmer, der einen Gegenstand für sein Unternehmen benötigt, die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel seinem Ehegatten zur Verfügung stellt, damit dieser den Gegenstand erwirbt, um ihn an den Unternehmer-Ehegatten zu vermieten. - BFH, 12.01.2011 - XI R 11/08
Erwerberhaftung bei Kauf eines Unternehmens durch eine Bruchteilsgemeinschaft - …
b) Der Unternehmensbegriff des § 75 AO entspricht dem des § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), so dass auch --wie im Streitfall-- die Übereignung steuerpflichtig vermieteter oder verpachteter Grundstücke erfasst wird (vgl. BFH-Entscheidungen vom 10. Dezember 1992 V R 90/92, BFHE 170, 299, BStBl II 1993, 700, …und vom 7. März 1996 VII B 242/95, BFH/NV 1996, 726, m.w.N.). - BFH, 01.04.1993 - V R 85/91
Noch eine schädliche Praxisvermietung (§ 42 AO )
Häufig wird eine bestimmte Gestaltung nur für eine Steuerart zu Vorteilen führen, während sie für andere Steuerrechtsgebiete zu Nachteilen führt oder ohne Auswirkungen bleibt (BFH-Urteil vom 10. Dezember 1992 V R 90/92, BFHE 170, 299 [BFH 10.12.1992 - V R 90/92]).Wie dargelegt, ist ausschließlich entscheidend, daß die gewählte Gestaltung aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht unangemessen ist (BFH-Urteil vom 10. Dezember 1992 V R 90/92).
- BFH, 19.05.1993 - I R 124/91
Einbringung von Mitunternehmeranteilen einschließlich des damit zusammenhängenden …
Indes liegt ein Gestaltungsmißbrauch i. S. des § 42 AO 1977 nur dann vor, wenn die gewählte Gestaltung nach den Wertungen des Gesetzgebers, die den jeweils maßgeblichen steuerrechtlichen Vorschriften zugrunde liegen, der Steuerumgehung dienen soll (BFH-Urteil vom 10. Dezember 1992 V R 90/92, BFHE 170, 299, BStBl II 1993, 700, und BFH-Beschluß vom 3. Februar 1993 I B 90/92, BFHE 170, 197, BStBl II 1993, 426, m. w. N.). - BFH, 19.12.2001 - X R 41/99
Rechtsmissbräuchliche Überkreuzvermietung von ETW; Wohneigentumsförderung
Häufig wird eine bestimmte Gestaltung nur für eine Steuerart zu Vorteilen führen, während sie für andere Steuerrechtsgebiete zu Nachteilen führt oder ohne Auswirkungen bleibt (BFH-Urteile vom 10. Dezember 1992 V R 90/92, BFHE 170, 299, BStBl II 1993, 700;… vom 1. April 1993 V R 85/91, BFH/NV 1994, 64). - FG Baden-Württemberg, 18.11.1998 - 12 K 135/95
Ausübung einer Option zur Steuerpflicht; Versagung des Vorsteuerabzugs; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 12 K 493/00
Kein Vorsteuerabzug bei Missbräuchlichkeit der Einschaltung einer GbR bei …
Da den einzelnen Steuergesetzen vielfach unterschiedliche Wertungen zugrunde liegen, ist nicht zu prüfen, ob eine aus umsatzsteuerlicher Sicht unangemessene Gestaltung den ertragsteuerlichen Interessen der Beteiligten gerecht wird (BFH-Urteil vom 10.12.1992 V R 90/92, BStBl II 1993, 700).Einer Entscheidung der Frage, ob § 42 AO das Vorliegen einer Missbrauchsabsicht voraussetzt, bedarf es nicht, weil die Erfüllung desselben eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen derselben indiziert (BFH-Urteile vom 10. Dezember 1992 VR 90/92, BStBl II 1993, 700;… Tipke/Kruse, AO, § 42 Rn. 44).
- BFH, 14.12.1995 - V R 12/95
Ehegatte - Vermieter - Kindergeld - Vermietung - Arztpraxis - Aufwendungen
- BFH, 04.05.1994 - XI R 67/93
Vorsteuerabzug aus dem Kauf eines PKW, der an den Ehegatten (Nichtunternehmer) …
- FG Hessen, 24.06.1999 - 6 K 4579/96
Versagung der Anerkennung eines Mietverhältnisses wegen Missbrauchs rechtlicher …
- FG Münster, 06.05.2010 - 5 K 3950/07
Aufwendungen für Betriebsausflüge als unentgeltliche Wertabgaben an Arbeitnehmer
- BFH, 09.07.1997 - VIII B 40/97
- FG Hessen, 15.06.2004 - 6 K 2609/00
Vorsteuerabzug; Bürohochhaus; Steuerfreie Rücklage; Option; Vermietung; …
- BFH, 15.04.1999 - V R 85/98
Vermietung - Überlassung von Nutzungsräumen - Verfahrensrügen - …
- BFH, 14.01.1999 - V B 156/97
Missbrauch von Gestaltungen; Vermietung von Praxisräumen an Ärzte durch GbR der …
- FG München, 15.10.2014 - 1 K 3521/11
Schenkungsweise Übertragung von Vermögen im Zusammenhang mit einem Medienfond; …
- FG Niedersachsen, 30.06.2005 - 5 K 796/01
Abschluss eines Mietvertrages zwischen Gesellschafter und Gesellschaft; …
- FG Köln, 16.06.2000 - 14 K 2460/89
Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs; Beschwer durch zu niedrige Festsetzung …
- FG Düsseldorf, 28.10.1998 - 5 K 4716/93
Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15 a Abs. 1 S. 1 UStG …
- BFH, 07.09.1995 - V R 52/94
Ausschluss des Vorsteuerabzugs wegen rechtsmissbräuchlicher Vorschaltung des …
- FG Münster, 12.05.2003 - 9 K 4810/00
Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten
- FG Niedersachsen, 30.06.2005 - 5 K 797/01
Ausschluss des Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit der Anmietung eines Büroraums; …
- FG Niedersachsen, 30.06.2005 - 5 K 798/01
Anspruch auf Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Anmietung eines Büroraums; …
- FG Baden-Württemberg, 24.06.1998 - 12 K 7/97
Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs aus Rechnung für Erwerb einer Wohnung; …
- FG Bremen, 01.12.1998 - 298086K 4
Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs; Bau- und Nebenkosten einer …
- BFH, 26.01.1995 - V R 75/93
Vorsteuerabzug bei Gebäudevermietung an Ehegatten
- FG Hessen, 30.09.1999 - 6 V 1931/99
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids; Missbrauch von …
- FG Köln, 20.01.1998 - 12 K 7564/94
Rechtswidrigkeit der Einheitswertbescheide; Berücksichtigung gewährter Darlehen …
- FG Baden-Württemberg, 11.11.1993 - 10 K 133/91
Rechtsprechung
BFH, 24.11.1992 - V R 44/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Steuerbarkeit von Leistungen eines Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Wäschereinigung des Gaststättenpersonals durch Arbeitgeber (§ 19 EStG )
Papierfundstellen
- BFH/NV 1994, 200
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 11.03.1988 - V R 30/84
Steuerpflicht und Steuersatz bei kostenloser Arbeitnehmer-Sammelbeförderung durch …
Auszug aus BFH, 24.11.1992 - V R 44/88
Wie der Senat im Urteil vom 11. März 1988 V R 30/84 (BFHE 153, 155, BStBl II 1988, 643, unter 2. b) näher ausgeführt hat, ist ein Leistungsaustausch nicht Tatbestandsmerkmal dieser Vorschrift.Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Maßnahme die dem Arbeitgeber obliegende Gestaltung der Dienstausübung betrifft (Senat in BFHE 153, 155, BStBl II 1988, 643).
- BFH, 24.01.1958 - VI 278/56 U
Ausgaben für weiße Wäsche zur Robe des Richters als Werbungskosten
Auszug aus BFH, 24.11.1992 - V R 44/88
Blusen und Hemden von Serviererinnen und Kellnern sind keine typische Berufskleidung, sondern auch im bürgerlichen Leben getragene Kleidungsstücke (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Januar 1958 VI 278/56 U, BFHE 66, 303, BStBl III 1958, 117, und vom 9. März 1979 VI R 171/77, BFHE 127, 522, BStBl II 1979, 519). - BFH, 09.03.1979 - VI R 171/77
Aufwendung für Berufskleidung - Oberkellner - Werbungskosten
Auszug aus BFH, 24.11.1992 - V R 44/88
Blusen und Hemden von Serviererinnen und Kellnern sind keine typische Berufskleidung, sondern auch im bürgerlichen Leben getragene Kleidungsstücke (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Januar 1958 VI 278/56 U, BFHE 66, 303, BStBl III 1958, 117, und vom 9. März 1979 VI R 171/77, BFHE 127, 522, BStBl II 1979, 519). - BFH, 22.03.1985 - VI R 26/82
Die aus besonderem Anlaß vom Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer gegebenen sog. …
Auszug aus BFH, 24.11.1992 - V R 44/88
Aufmerksamkeiten sind Zuwendungen des Arbeitgebers, die nach ihrer Art und ihrem Wert Geschenken entsprechen, die im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung des Arbeitnehmers führen (vgl. BFH-Urteil vom 22. März 1985 VI R 26/82, BFHE 143, 539, BStBl II 1985, 641, zu 1. b) a.E.; Umsatzsteuer-Richtlinien - UStR - 1992 Abschn. 12 Abs. 3).
- BFH, 21.07.1994 - V R 21/92
Hotelübernachtung für österreichische Arbeitnehmer
a) Auch wenn danach die Übernachtungsleistungen der Klägerin an ihre Arbeitnehmer durch das Dienstverhältnis der Leistungsempfänger veranlaßt worden sind und nicht als bloße Aufmerksamkeiten (vgl. dazu BFH-Urteil vom 24. November 1992 V R 44/88, BFH/NV 1994, 200 - Reinigung von Oberhemden) von der Besteuerung ausgenommen sind (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b Satz 2 UStG 1980), erfüllen sie nicht den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b Satz 1 UStG 1980, weil sie im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers bewirkt worden sind. - FG Düsseldorf, 07.10.2010 - 16 K 1298/09
Freigrenze von 110,00 EUR bei Firmenjubiläum
Zugleich entfällt die Besteuerung in diesem Fall auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer bloßen Aufmerksamkeit (zum Begriff: BFH-Urteil vom 24.11.1992 V R 44/88, BFH/NV 1994, 200; auch § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG 2005: Vorteile bis 44 Euro). - FG Münster, 06.05.2010 - 5 K 3950/07
Aufwendungen für Betriebsausflüge als unentgeltliche Wertabgaben an Arbeitnehmer
Aufmerksamkeiten sind Zuwendungen des Arbeitgebers, die ihrer Art nach und ihrem Wert Geschenken entsprechen, die im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung des Arbeitnehmers führen (BFH-Urteil vom 24. November 1992 V R 44/88, BFH/NV 1994, 200).
- FG Düsseldorf, 18.12.1997 - 1 K 5485/93
Umsatzsteuerpflicht für Aufwendungen für die Gartenpflege bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Düsseldorf, 07.10.2010 - 16 K 1294/09
Betriebsveranstaltung zum Firmenjubiläum
Zugleich entfällt die Besteuerung in diesem Fall auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer bloßen Aufmerksamkeit (zum Begriff: BFH-Urteil vom 24.11.1992 V R 44/88, BFH/NV 1994, 200; auch § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG 2005: Vorteile bis 44 Euro). - FG Düsseldorf, 07.10.2010 - 16 K 1295/09
Freigrenze von 110,00 EUR bei Firmenjubiläum
Zugleich entfällt die Besteuerung in diesem Fall auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer bloßen Aufmerksamkeit (zum Begriff: BFH-Urteil vom 24.11.1992 V R 44/88, BFH/NV 1994, 200; auch § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG 2005: Vorteile bis 44 Euro). - FG Rheinland-Pfalz, 08.06.2005 - 1 K 1602/04
Umsatzsteuer bei Gestellung von Arbeitskleidung
Eine solche Leistung liegt vor, wenn eine betrieblich veranlasste Maßnahme auch die Befriedigung eines privaten Bedarfs des Arbeitnehmers zur Folge hat, diese Folge aber durch den mit der Maßnahme angestrebten betrieblichen Zweck überlagert wird (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1992 V R 44/88, BFH/NV 1994, 200).