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Rechtsprechung
   BFH, 01.07.1993 - V B 102/92   

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https://dejure.org/1993,10573
BFH, 01.07.1993 - V B 102/92 (https://dejure.org/1993,10573)
BFH, Entscheidung vom 01.07.1993 - V B 102/92 (https://dejure.org/1993,10573)
BFH, Entscheidung vom 01. Juli 1993 - V B 102/92 (https://dejure.org/1993,10573)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 280
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.05.1990 - V R 47/86

    Zur Frage der Behandlung einer "Gewinnverteilung" bei einer landwirtschaftlichen

    Auszug aus BFH, 01.07.1993 - V B 102/92
    Hieran ändert sich auch dann nichts, wenn diese Leistungen zugleich auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage ausgeführt worden waren, wie die Klägerin vorträgt; denn nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ist unerheblich, ob die Leistung auf gesellschaftsrechtlicher Verpflichtung beruht oder nicht, wenn der Gesellschafter - wie nach Auffassung der Klägerin hier der jeweilige Erzeuger - eine Leistung erbringt, der konkrete, auf den Austausch von Leistung und dafür gewährtem Entgelt ausgerichtete Leistungsbeziehungen zugrunde liegen (vgl. Senatsurteil vom 10. Mai 1990 V R 47/86, BFHE 161, 185, BStBl II 1990, 757 m.w.N.).
  • BFH, 13.09.1984 - V B 10/84

    Leistungen für das Unternehmen liegen grundsätzlich nur dann vor, wenn der

    Auszug aus BFH, 01.07.1993 - V B 102/92
    Soweit die Klägerin in der Beschwerde Abweichung der Vorentscheidung von den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. September 1984 V B 10/84 (BFHE 142, 164, BStBl II 1985, 21), vom 26. November 1987 V R 85/83 (BFHE 151, 479, BStBl II 1988, 158) sowie vom 13. März 1987 V R 33/89 (BFHE 149, 313, BStBl II 1987, 524) rügt, genügt die Begründung nicht den Voraussetzungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO).
  • BFH, 04.06.1992 - V R 33/89

    Übernahme der Tierkörperbeseitigung mi Sinne einer steuerbaren Leistung

    Auszug aus BFH, 01.07.1993 - V B 102/92
    Soweit die Klägerin in der Beschwerde Abweichung der Vorentscheidung von den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. September 1984 V B 10/84 (BFHE 142, 164, BStBl II 1985, 21), vom 26. November 1987 V R 85/83 (BFHE 151, 479, BStBl II 1988, 158) sowie vom 13. März 1987 V R 33/89 (BFHE 149, 313, BStBl II 1987, 524) rügt, genügt die Begründung nicht den Voraussetzungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO).
  • BFH, 13.03.1987 - V R 33/79

    1. Rechtsanwaltssozietät oder einzelner Rechtsanwalt als Leistender bei

    Auszug aus BFH, 01.07.1993 - V B 102/92
    Soweit die Klägerin in der Beschwerde Abweichung der Vorentscheidung von den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. September 1984 V B 10/84 (BFHE 142, 164, BStBl II 1985, 21), vom 26. November 1987 V R 85/83 (BFHE 151, 479, BStBl II 1988, 158) sowie vom 13. März 1987 V R 33/89 (BFHE 149, 313, BStBl II 1987, 524) rügt, genügt die Begründung nicht den Voraussetzungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO).
  • BFH, 23.04.1992 - VIII B 49/90

    Revisionszulassung bei übersehen einer gesetzlichen Vorschrift

    Auszug aus BFH, 01.07.1993 - V B 102/92
    Die Klägerin hat insoweit nicht dargelegt, daß das FG im angefochtenen Urteil einen die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat, der von einem - ebenfalls tragenden - abstrakten Rechtssatz in einer der genannten Entscheidungen des BFH abweicht (vgl. BFH-Beschluß vom 23. April 1992 VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671, m.w.N.).
  • BFH, 26.11.1987 - V R 85/83

    Rechnungserteilung und Vorsteuerabzug bei Leistungsvergabe durch Ehegatten

    Auszug aus BFH, 01.07.1993 - V B 102/92
    Soweit die Klägerin in der Beschwerde Abweichung der Vorentscheidung von den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. September 1984 V B 10/84 (BFHE 142, 164, BStBl II 1985, 21), vom 26. November 1987 V R 85/83 (BFHE 151, 479, BStBl II 1988, 158) sowie vom 13. März 1987 V R 33/89 (BFHE 149, 313, BStBl II 1987, 524) rügt, genügt die Begründung nicht den Voraussetzungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO).
  • FG Hessen, 30.06.2004 - 6 K 4328/01

    Nicht abgeschlossenes Strafverfahren als Aussetzungsgrund; Vorsteuerabzug bei

    Aus dem Zweck der Rechnung, aus ihr die Person des Leistenden leicht und eindeutig bestimmen zu können, folgt zum einen, dass bei einer GmbH der in der Rechnung angegebene Sitz der Gesellschaft im Zeitpunkt der Ausführung der Leistung und dem Zeitpunkt der Rechnungserstellung tatsächlich bestanden haben muss (BFH Beschluss vom 1. Juli 1993 V B 102/92, BFH/NV 1994, 281).
  • FG München, 07.03.2007 - 14 K 4111/04

    Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs für ausgeführte Lieferungen und sonstige

    Aus dem Zweck der Rechnung, aus ihr die Person des Leistenden leicht und eindeutig bestimmen zu können, folgt zum einen, dass bei einer GmbH der in der Rechnung angegebene Sitz der Gesellschaft im Zeitpunkt der Ausführung der Leistung und dem Zeitpunkt der Rechnungserstellung tatsächlich bestanden haben muss (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. Juli 1993 V B 102/92, BFH/NV 1994, 281).
  • FG München, 07.03.2007 - 14 K 4895/04

    Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs für ausgeführte Lieferungen und sonstige

    Aus dem Zweck der Rechnung, aus ihr die Person des Leistenden leicht und eindeutig bestimmen zu können, folgt zum einen, dass bei einer GmbH der in der Rechnung angegebene Sitz der Gesellschaft im Zeitpunkt der Ausführung der Leistung und dem Zeitpunkt der Rechnungserstellung tatsächlich bestanden haben muss (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. Juli 1993 V B 102/92, BFH/NV 1994, 281).
  • FG München, 25.01.2011 - 14 K 1587/09

    Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen

    Aus dem Zweck der Rechnung, aus ihr die Person des Leistenden leicht und eindeutig bestimmen zu können, folgt, dass bei einer GmbH der in der Rechnung angegebene Sitz der Gesellschaft im Zeitpunkt der Ausführung der Leistung und dem Zeitpunkt der Rechnungserstellung tatsächlich bestanden haben muss (BFH-Beschluss vom 1. Juli 1993 V B 102/92, BFH/NV 1994, 281).
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Rechtsprechung
   BFH, 17.06.1993 - V B 36/93   

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https://dejure.org/1993,10933
BFH, 17.06.1993 - V B 36/93 (https://dejure.org/1993,10933)
BFH, Entscheidung vom 17.06.1993 - V B 36/93 (https://dejure.org/1993,10933)
BFH, Entscheidung vom 17. Juni 1993 - V B 36/93 (https://dejure.org/1993,10933)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache, Divergenz und Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 280
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.06.1989 - V R 37/84

    1. Der Annahme eines Leistungsaustausches steht nicht entgegen, daß sich die

    Auszug aus BFH, 17.06.1993 - V B 36/93
    Das Urteil des FG weiche auch von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. Juni 1989 V R 37/84 (BFHE 158, 144, BStBl II 1989, 913) ab; danach sei bei Verträgen zwischen Angehörigen der Fremdvergleich lediglich für die Frage von Bedeutung, ob der Leistende bei Abschluß des Vertrages ernsthaft damit gerechnet habe, ein Entgelt für seine Leistung zu erhalten.

    Die Klägerin entnimmt dem Urteil in BFHE 158, 144, BStBl II 1989, 913 den Rechtssatz, daß bei Verträgen zwischen Angehörigen der Fremdvergleich lediglich für die Frage von Bedeutung sei, ob der Leistende bei Abschluß des Vertrages ernsthaft damit gerechnet habe, ein Entgelt für seine Leistung zu erhalten.

  • BFH, 19.09.1990 - X R 79/88

    Auf bis zuletzt nicht angesprochenen rechtlichen Gesichtspunkt gestützte

    Auszug aus BFH, 17.06.1993 - V B 36/93
    Zwar verletzt eine Entscheidung, die maßgeblich auf einen bis zuletzt nicht angesprochenen rechtlichen Gesichtspunkt gestützt wird, das Recht auf Gehör (BFH-Urteil vom 19. September 1990 X R 79/88, BFHE 162, 199, BStBl II 1991, 100).
  • BFH, 29.04.1992 - XI S 19/91

    Bekanntgabe einer Ausfertigung an zusammenveranlagte Eheleute - Zugang eines

    Auszug aus BFH, 17.06.1993 - V B 36/93
    Eine umfassende Erörterung aller rechtlichen Gesichtspunkte und Rechtsnormen war nicht erforderlich (BFH-Urteil vom 22. Mai 1984 VIII R 60/79, BFHE 141, 211, BStBl II 1984, 697, und Beschluß vom 29. April 1992 XI S 19/91, BFH/NV 1992, 641).
  • BFH, 22.05.1984 - VIII R 60/79

    Zinsbescheid - Festsetzung von Zinsen - Wirksamkeit des Festsetzungsbescheids -

    Auszug aus BFH, 17.06.1993 - V B 36/93
    Eine umfassende Erörterung aller rechtlichen Gesichtspunkte und Rechtsnormen war nicht erforderlich (BFH-Urteil vom 22. Mai 1984 VIII R 60/79, BFHE 141, 211, BStBl II 1984, 697, und Beschluß vom 29. April 1992 XI S 19/91, BFH/NV 1992, 641).
  • BFH, 04.03.2004 - V B 21/04

    Vorliegen eines Scheingeschäftes bei erheblicher Wertdifferenz zwischen

    Ob ein derartiges Scheingeschäft vorliegt, ist weitgehend eine Tatfrage, die einer Klärung durch das Revisionsgericht nicht zugänglich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Juni 1993 V B 36/93, BFH/NV 1994, 280).
  • BFH, 04.03.2004 - V B 22/04

    Vorliegen eines Scheingeschäftes bei erheblicher Wertdifferenz zwischen

    Ob ein derartiges Scheingeschäft vorliegt, ist weitgehend eine Tatfrage, die einer Klärung durch das Revisionsgericht nicht zugänglich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Juni 1993 V B 36/93, BFH/NV 1994, 280).
  • BFH, 28.04.1998 - VII B 228/97

    Umsatzsteuererstattungsanspruch - Abtretung - Mietkaufvertrag -

    Der Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs beinhaltet lediglich das Recht der Beteiligten vor Gericht Gelegenheit zu erhalten, den eigenen Standpunkt darzulegen; d.h. sich zum Gegenstand des Verfahrens und zum Vorbringen der Gegenseite sachgemäß, zweckentsprechend und erschöpfend zu äußern (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Juni 1993 V B 36/93, BFH/NV 1994, 280).
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