Rechtsprechung
BFH, 24.08.1993 - VII S 25/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Streitwert bei Widerruf der Bestellung als Steuerberater
Papierfundstellen
- BFH/NV 1994, 335
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 18.02.2000 - VII E 2/00
Streitwert bei Rücknahme der vorläufigen Bestellung als Steuerberater
In früheren Entscheidungen hat der Senat, worauf der Kostenschuldner zutreffend hingewiesen hat, den Streitwert in Widerrufssachen mit 10 000 DM angenommen (…Senatsbeschlüsse in BFH/NV 1992, 405, und vom 24. August 1993 VII S 25/93, BFH/NV 1994, 335). - BFH, 10.04.2003 - VII S 9/03
Prüfungsfreie Bestellung als Steuerberater, Gegenstandswert
Nachdem der Senat in seinem Beschluss vom 13. Juli 1998 VII E 5/98 (veröffentlicht in der juris-Datenbank) den Streitwert in einem Verfahren, in dem es um den Widerruf der Bestellung als Steuerberater geht, mit Rücksicht auf die Entwicklung der Einkommensverhältnisse --vorbehaltlich besser geeigneter, konkreter Anhaltspunkte im Einzelfall-- pauschal auf 25 000 EUR angesetzt hat und damit seine frühere Rechtsprechung (Beschluss vom 24. August 1993 VII S 25/93, BFH/NV 1994, 335) aufgegeben hat, wonach der Streitwert in einem solchen Verfahren ebenfalls auf 5 000 EUR anzusetzen war, ist es aus den gleichen Gründen geboten, auch den Gegenstandswert in einem Verfahren, in dem es --wie hier-- um den Zugang zum Beruf des Steuerberaters geht, mit 25 000 EUR anzusetzen. - BFH, 13.07.1998 - VII E 5/98
Steuerberater - Widerruf der Bestellung - Kostenrechnung - Kostenschuldner - …
In früheren Entscheidungen hat der Senat den Streitwert in Widerrufssachen mit 10 000 DM angenommen (…Senatsbeschlüsse in BFH/NV 1992, 405, und vom 24. August 1993 VII S 25/93, BFH/NV 1994, 335). - FG Hamburg, 02.09.2004 - V 12/02
Steuerberatungsrecht: Streitwert in Prüfungssachen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Köln, 11.04.2001 - 10 Ko 2249/00
Gerichtskosten nach Klagerücknahme
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Rechtsprechung
BFH, 08.09.1993 - II E 1/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Kostenerhebung bei Kostenentstehung aufgrund unrichtiger Sachbehandlung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1994, 335
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 17.11.1987 - II E 1/87
Unrichtige Sachbehandlung bei einer Kostenentscheidung
Auszug aus BFH, 08.09.1993 - II E 1/93
Eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne dieser Vorschrift wäre im Streitfall gegeben, wenn das Gericht im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung offensichtlich gegen eine eindeutige gesetzliche Norm verstoßen hätte oder wenn dem Gericht in diesem Verfahren ein offensichtliches Versehen unterlaufen wäre (vgl. BFH-Beschluß vom 17. November 1987 II E 1/87, BFH/ NV 1988, 324). - BFH, 17.02.1993 - II R 83/90
Steuererklärungspflicht auch dann "auf Grund gesetzlicher Vorschrift", wenn sie - …
Auszug aus BFH, 08.09.1993 - II E 1/93
Auf die Revision des FA hin hob der erkennende Senat in der Sitzung vom 17. Februar 1993 die Vorentscheidung auf und wies die Klage ab (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Februar 1993 II R 83/90, BFHE 170, 305).
- BFH, 25.03.2013 - X E 1/13
Erinnerung
Die "Sache" im Sinne der Vorschrift ist das Verfahren, in dem die Kosten erhoben werden (vgl. BFH-Beschluss vom 8. September 1993 II E 1/93, BFH/NV 1994, 335). - LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2014 - L 11 SF 229/14
Erinnerung gegen eine Kostenrechnung
Die "Sache" i.S.d. Vorschrift ist das Verfahren, in dem die Kosten erhoben werden (BFH, Beschluss vom 08.09.1993 - II E 1/93 -). - BFH, 07.09.2007 - II E 10/07
Kostenpflicht bei Anhörungsrüge
Der Kläger trägt weder vor noch ist erkennbar, dass der BFH im betreffenden Verfahren (hier also im Verfahren über die Anhörungsrüge) gegen eine eindeutige gesetzliche Norm verstoßen hat oder ihm ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (BFH-Beschluss vom 8. September 1993 II E 1/93, BFH/NV 1994, 335). - FG Köln, 11.04.2001 - 10 Ko 2249/00
Gerichtskosten nach Klagerücknahme
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Rechtsprechung
BFH, 20.12.1993 - VIII S 10/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1994, 335
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 15.04.1981 - IV S 3/81
Zwangsvollstreckung - Einstellung
Auszug aus BFH, 20.12.1993 - VIII S 10/93
Unterläßt es das FG entgegen § 711 ZPO i.V.m. § 151 FGO in seinem Urteil die Abwendungsbefugnis zugunsten des Schuldners auszusprechen und hat es das FG abgelehnt, das Urteil insoweit gemäß § 716 ZPO i.V.m. § 109 FGO zu ergänzen, kann das Revisionsgericht auf Antrag anordnen, daß die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt wird (§ 719 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 151 FGO; und dazu Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. April 1981 IV S 3/81, BFHE 132, 407, BStBl II 1981, 402). - BFH, 23.06.1972 - III R 8/71
Vollstreckung - Finanzgerichtliche Kostenentscheidungen - Achtes Buch der ZPO - …
Auszug aus BFH, 20.12.1993 - VIII S 10/93
Der Gesetzgeber hat dieser Überlegung bei den Vorschriften über die vorläufige Vollstreckbarkeit von Urteilen keine entscheidende Bedeutung beigemessen (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 23. Juni 1972 III R 8/71, BFHE 106, 23, BStBl II 1972, 709). - BFH, 22.08.1989 - VII S 12/89
Auszug aus BFH, 20.12.1993 - VIII S 10/93
Der Zweck der Vorschrift ist es, die Vollstreckung aus einem Urteil zu verhindern, das noch nicht rechtskräftig ist (vgl. BFH-Beschluß vom 22. August 1989 VII S 12/89, nicht veröffentlicht - NV -).
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2007 - 2 P 237/07
Abänderung des Ausspruchs über die vorläufige Vollstreckbarkeit; …
Der Gesetzgeber hat der Leistungsfähigkeit der Kostenschuldners oder -gläubigers keine Bedeutung beigemessen (vgl. BFH, Beschl. v. 20.12.1993 - VIII S 10/93 -, BFH/NV 1994, 335;… Sodan/Ziekow, a. a. O., § 167 RdNr. 24, Fußn. 45).
Rechtsprechung
BFH, 14.10.1992 - IV R 134/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gegenstandslosigkeit einer Vorentscheidung wegen übereinstimmender gegenseitiger Erledigungserklärungen
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1994, 335
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 13.11.1990 - VII R 14/89
Kostenentscheidung bei beidseitiger Erledigungserklärung
Auszug aus BFH, 14.10.1992 - IV R 134/90
Aufgrund beiderseitig übereinstimmender, wirksamer Erledigungserklärungen der Beteiligten in der Revisionsinstanz hat sich der verbleibende Rechtsstreit wegen Gewinnfeststellung 1985 in der Hauptsache erledigt, so daß die Vorentscheidung gegenstandslos ist und nur noch gemäß § 138 der Finanzgerichtsordnung (FGO) über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden ist (BFH-Beschluß vom 13. November 1990 VII R 14/89, BFH/NV 1991, 619). - BFH, 24.07.1990 - VIII R 39/84
Zur Höhe der Rückstellung für Versorgungsleistungen an ehemalige Gesellschafter …
Auszug aus BFH, 14.10.1992 - IV R 134/90
Während des Revisionsverfahrens entsprach das FA im Hinblick auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. Juli 1990 VIII R 39/84 (BFHE 161, 504 [BFH 24.07.1990 - VIII R 39/84], BStBl II 1992, 229) in der Gewinnfeststellungssache dem Antrag der Klägerin und änderte den Gewinnfeststellungsbescheid 1985 entsprechend.