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Rechtsprechung
   BFH, 24.08.1993 - VII S 25/93   

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https://dejure.org/1993,5420
BFH, 24.08.1993 - VII S 25/93 (https://dejure.org/1993,5420)
BFH, Entscheidung vom 24.08.1993 - VII S 25/93 (https://dejure.org/1993,5420)
BFH, Entscheidung vom 24. August 1993 - VII S 25/93 (https://dejure.org/1993,5420)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Streitwert bei Widerruf der Bestellung als Steuerberater

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 335
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 18.02.2000 - VII E 2/00

    Streitwert bei Rücknahme der vorläufigen Bestellung als Steuerberater

    In früheren Entscheidungen hat der Senat, worauf der Kostenschuldner zutreffend hingewiesen hat, den Streitwert in Widerrufssachen mit 10 000 DM angenommen (Senatsbeschlüsse in BFH/NV 1992, 405, und vom 24. August 1993 VII S 25/93, BFH/NV 1994, 335).
  • BFH, 10.04.2003 - VII S 9/03

    Prüfungsfreie Bestellung als Steuerberater, Gegenstandswert

    Nachdem der Senat in seinem Beschluss vom 13. Juli 1998 VII E 5/98 (veröffentlicht in der juris-Datenbank) den Streitwert in einem Verfahren, in dem es um den Widerruf der Bestellung als Steuerberater geht, mit Rücksicht auf die Entwicklung der Einkommensverhältnisse --vorbehaltlich besser geeigneter, konkreter Anhaltspunkte im Einzelfall-- pauschal auf 25 000 EUR angesetzt hat und damit seine frühere Rechtsprechung (Beschluss vom 24. August 1993 VII S 25/93, BFH/NV 1994, 335) aufgegeben hat, wonach der Streitwert in einem solchen Verfahren ebenfalls auf 5 000 EUR anzusetzen war, ist es aus den gleichen Gründen geboten, auch den Gegenstandswert in einem Verfahren, in dem es --wie hier-- um den Zugang zum Beruf des Steuerberaters geht, mit 25 000 EUR anzusetzen.
  • BFH, 13.07.1998 - VII E 5/98

    Steuerberater - Widerruf der Bestellung - Kostenrechnung - Kostenschuldner -

    In früheren Entscheidungen hat der Senat den Streitwert in Widerrufssachen mit 10 000 DM angenommen (Senatsbeschlüsse in BFH/NV 1992, 405, und vom 24. August 1993 VII S 25/93, BFH/NV 1994, 335).
  • FG Hamburg, 02.09.2004 - V 12/02

    Steuerberatungsrecht: Streitwert in Prüfungssachen

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  • FG Köln, 11.04.2001 - 10 Ko 2249/00

    Gerichtskosten nach Klagerücknahme

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Rechtsprechung
   BFH, 08.09.1993 - II E 1/93   

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https://dejure.org/1993,12608
BFH, 08.09.1993 - II E 1/93 (https://dejure.org/1993,12608)
BFH, Entscheidung vom 08.09.1993 - II E 1/93 (https://dejure.org/1993,12608)
BFH, Entscheidung vom 08. September 1993 - II E 1/93 (https://dejure.org/1993,12608)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 335
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.11.1987 - II E 1/87

    Unrichtige Sachbehandlung bei einer Kostenentscheidung

    Auszug aus BFH, 08.09.1993 - II E 1/93
    Eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne dieser Vorschrift wäre im Streitfall gegeben, wenn das Gericht im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung offensichtlich gegen eine eindeutige gesetzliche Norm verstoßen hätte oder wenn dem Gericht in diesem Verfahren ein offensichtliches Versehen unterlaufen wäre (vgl. BFH-Beschluß vom 17. November 1987 II E 1/87, BFH/ NV 1988, 324).
  • BFH, 17.02.1993 - II R 83/90

    Steuererklärungspflicht auch dann "auf Grund gesetzlicher Vorschrift", wenn sie -

    Auszug aus BFH, 08.09.1993 - II E 1/93
    Auf die Revision des FA hin hob der erkennende Senat in der Sitzung vom 17. Februar 1993 die Vorentscheidung auf und wies die Klage ab (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Februar 1993 II R 83/90, BFHE 170, 305).
  • BFH, 25.03.2013 - X E 1/13

    Erinnerung

    Die "Sache" im Sinne der Vorschrift ist das Verfahren, in dem die Kosten erhoben werden (vgl. BFH-Beschluss vom 8. September 1993 II E 1/93, BFH/NV 1994, 335).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2014 - L 11 SF 229/14

    Erinnerung gegen eine Kostenrechnung

    Die "Sache" i.S.d. Vorschrift ist das Verfahren, in dem die Kosten erhoben werden (BFH, Beschluss vom 08.09.1993 - II E 1/93 -).
  • BFH, 07.09.2007 - II E 10/07

    Kostenpflicht bei Anhörungsrüge

    Der Kläger trägt weder vor noch ist erkennbar, dass der BFH im betreffenden Verfahren (hier also im Verfahren über die Anhörungsrüge) gegen eine eindeutige gesetzliche Norm verstoßen hat oder ihm ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (BFH-Beschluss vom 8. September 1993 II E 1/93, BFH/NV 1994, 335).
  • FG Köln, 11.04.2001 - 10 Ko 2249/00

    Gerichtskosten nach Klagerücknahme

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Rechtsprechung
   BFH, 20.12.1993 - VIII S 10/93   

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https://dejure.org/1993,17170
BFH, 20.12.1993 - VIII S 10/93 (https://dejure.org/1993,17170)
BFH, Entscheidung vom 20.12.1993 - VIII S 10/93 (https://dejure.org/1993,17170)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 1993 - VIII S 10/93 (https://dejure.org/1993,17170)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 335
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.04.1981 - IV S 3/81

    Zwangsvollstreckung - Einstellung

    Auszug aus BFH, 20.12.1993 - VIII S 10/93
    Unterläßt es das FG entgegen § 711 ZPO i.V.m. § 151 FGO in seinem Urteil die Abwendungsbefugnis zugunsten des Schuldners auszusprechen und hat es das FG abgelehnt, das Urteil insoweit gemäß § 716 ZPO i.V.m. § 109 FGO zu ergänzen, kann das Revisionsgericht auf Antrag anordnen, daß die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt wird (§ 719 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 151 FGO; und dazu Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. April 1981 IV S 3/81, BFHE 132, 407, BStBl II 1981, 402).
  • BFH, 23.06.1972 - III R 8/71

    Vollstreckung - Finanzgerichtliche Kostenentscheidungen - Achtes Buch der ZPO -

    Auszug aus BFH, 20.12.1993 - VIII S 10/93
    Der Gesetzgeber hat dieser Überlegung bei den Vorschriften über die vorläufige Vollstreckbarkeit von Urteilen keine entscheidende Bedeutung beigemessen (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 23. Juni 1972 III R 8/71, BFHE 106, 23, BStBl II 1972, 709).
  • BFH, 22.08.1989 - VII S 12/89
    Auszug aus BFH, 20.12.1993 - VIII S 10/93
    Der Zweck der Vorschrift ist es, die Vollstreckung aus einem Urteil zu verhindern, das noch nicht rechtskräftig ist (vgl. BFH-Beschluß vom 22. August 1989 VII S 12/89, nicht veröffentlicht - NV -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2007 - 2 P 237/07

    Abänderung des Ausspruchs über die vorläufige Vollstreckbarkeit;

    Der Gesetzgeber hat der Leistungsfähigkeit der Kostenschuldners oder -gläubigers keine Bedeutung beigemessen (vgl. BFH, Beschl. v. 20.12.1993 - VIII S 10/93 -, BFH/NV 1994, 335; Sodan/Ziekow, a. a. O., § 167 RdNr. 24, Fußn. 45).
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   BFH, 14.10.1992 - IV R 134/90   

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https://dejure.org/1992,17877
BFH, 14.10.1992 - IV R 134/90 (https://dejure.org/1992,17877)
BFH, Entscheidung vom 14.10.1992 - IV R 134/90 (https://dejure.org/1992,17877)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 1992 - IV R 134/90 (https://dejure.org/1992,17877)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 335
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.11.1990 - VII R 14/89

    Kostenentscheidung bei beidseitiger Erledigungserklärung

    Auszug aus BFH, 14.10.1992 - IV R 134/90
    Aufgrund beiderseitig übereinstimmender, wirksamer Erledigungserklärungen der Beteiligten in der Revisionsinstanz hat sich der verbleibende Rechtsstreit wegen Gewinnfeststellung 1985 in der Hauptsache erledigt, so daß die Vorentscheidung gegenstandslos ist und nur noch gemäß § 138 der Finanzgerichtsordnung (FGO) über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden ist (BFH-Beschluß vom 13. November 1990 VII R 14/89, BFH/NV 1991, 619).
  • BFH, 24.07.1990 - VIII R 39/84

    Zur Höhe der Rückstellung für Versorgungsleistungen an ehemalige Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 14.10.1992 - IV R 134/90
    Während des Revisionsverfahrens entsprach das FA im Hinblick auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. Juli 1990 VIII R 39/84 (BFHE 161, 504 [BFH 24.07.1990 - VIII R 39/84], BStBl II 1992, 229) in der Gewinnfeststellungssache dem Antrag der Klägerin und änderte den Gewinnfeststellungsbescheid 1985 entsprechend.
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