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   BFH, 17.12.1992 - V R 135/89   

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https://dejure.org/1992,3820
BFH, 17.12.1992 - V R 135/89 (https://dejure.org/1992,3820)
BFH, Entscheidung vom 17.12.1992 - V R 135/89 (https://dejure.org/1992,3820)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 1992 - V R 135/89 (https://dejure.org/1992,3820)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuerbescheide für vollbeendete Personengesellschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bekanntgabe von Steuerbescheiden für voll beendete Personengesellschaft (§ 157 AO )

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 354
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.03.1986 - VII B 147/85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BFH, 17.12.1992 - V R 135/89
    In diesem Fall tritt das Erlöschen der Gesellschaft durch Vollbeendigung sofort ein; denn das Gesellschaftsvermögen ist durch Anwachsung in einem Akt Alleinvermögen des übernehmenden Gesellschafters geworden (vgl. auch BFH-Beschluß vom 5. März 1986 VII B 147/85, BFH/NV 1987, 338).
  • BFH, 18.09.1980 - V R 175/74

    Erlöschen einer Personengesellschaft bei Übernahme des Gesamthandsvermögens durch

    Auszug aus BFH, 17.12.1992 - V R 135/89
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann ein die Umsätze einer Personengesellschaft betreffender Umsatzsteuerbescheid nicht mehr rechtswirksam an die Personengesellschaft oder die für sie handelnden Personen bekanntgegeben werden, wenn ein Gesellschafter das Vermögen der Gesellschaft (mit Aktiven und Passiven) ohne Liquidation durch das Ausscheiden der übrigen Gesellschafter übernimmt (vgl. BFH-Urteil vom 18. September 1980 V R 175/74, BFHE 132, 348, BStBl II 1981, 293).
  • BFH, 13.10.2005 - IV R 55/04

    Wirksamkeit einer Prüfungsanordnung, die an eine durch Ausscheiden des vorletzten

    Vielmehr musste von diesem Zeitpunkt an die Klägerin als Gesamtrechtsnachfolgerin die Ansprüche und Verpflichtungen, die aus der Unternehmertätigkeit der KG abgeleitet wurden, auch verfahrensrechtlich abwickeln (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18. September 1980 V R 175/74, BFHE 132, 348, BStBl II 1981, 293, und vom 17. Dezember 1992 V R 135/89, BFH/NV 1994, 354, m.w.N.).
  • BFH, 24.11.2005 - V R 37/04

    Prüfung der Anwendung von Verwaltungsvorschriften durch die Gerichte -

    Indem die Ehefrau des Klägers diesem unentgeltlich ihren Anteil an der GbR übertrug, wurde das bisherige Gesellschaftsvermögen durch Anwachsung Alleinvermögen des Klägers als dem übernehmenden Gesellschafter (vgl. BFH-Urteile vom 18. September 1980 V R 175/74, BFHE 132, 384, BStBl II 1981, 293; vom 17. Dezember 1992 V R 135/89, BFH/NV 1994, 354; BFH-Beschluss vom 16. Februar 1993 V R 107/86, BFH/NV 1994, 355).
  • BFH, 25.04.2006 - VIII R 46/02

    Unterbrechung Einspruchsverfahren

    Ein nicht an den Rechtsnachfolger, sondern an einen nicht mehr existierenden Rechtsvorgänger gerichteter Verwaltungsakt entfaltet (diesem gegenüber) keine Rechtswirkungen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21. Oktober 1985 GrS 4/84, BFHE 145, 110, BStBl II 1986, 230; BFH-Urteile vom 17. September 1992 V R 17/86, BFH/NV 1993, 279, und vom 17. Dezember 1992 V R 135/89, BFH/NV 1994, 354; Klein/Brockmeyer, a.a.O., § 122 Rz. 33; so auch: Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 122 Tz. 4.1.2).
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