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   BFH, 15.07.1993 - III B 8/93   

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https://dejure.org/1993,2801
BFH, 15.07.1993 - III B 8/93 (https://dejure.org/1993,2801)
BFH, Entscheidung vom 15.07.1993 - III B 8/93 (https://dejure.org/1993,2801)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 1993 - III B 8/93 (https://dejure.org/1993,2801)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei entsprechenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen einer Partei

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Veräußerungsgewinn bei Wegfall des negativen Kapitalkontos (§ 16 EStG )

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 439
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 15.07.1993 - III B 8/93
    Als Ermessensentscheidung kann im finanzgerichtlichen Verfahren die Ablehnung eines Erlaßantrags freilich gemäß § 102 FGO nur daraufhin überprüft werden, ob die Finanzbehörde die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603).
  • BFH, 13.03.1990 - VII S 3/90

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 15.07.1993 - III B 8/93
    Gegenstand der gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen auf Ermessensfehler können dementsprechend nur die tatsächlichen Verhältnisse sein, die der Finanzbehörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - hier der Beschwerdeentscheidung der OFD - bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. März 1990 VII S 3/90, BFH/NV 1991, 171, m.w.N.).
  • BFH, 24.10.1988 - X B 54/88

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 15.07.1993 - III B 8/93
    Voraussetzung dafür ist, daß sich die Billigkeitsmaßnahme konkret auf die wirtschaftliche Existenz des Steuerpflichtigen auswirken kann (BFH-Beschluß vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285).
  • BFH, 19.03.1991 - VIII R 214/85

    Freistellung von einer Verpflichtung als Gegenleistung für Unternehmensübernahme

    Auszug aus BFH, 15.07.1993 - III B 8/93
    Scheidet ein unbeschränkt haftender Gesellschafter, dessen Kapitalkonto durch Entnahmen oder Verlustzurechnung negativ geworden ist, wie hier der Kläger, aus der Gesellschaft aus, ohne einen Ausgleich leisten zu müssen, weil sein Anteil an den stillen Reserven offenbar höher ist als der Betrag des negativen Kapitalkontos, so entsteht ein Veräußerungsgewinn in Höhe des Minusbetrags des Kapitalkontos zuzüglich des erzielten Barpreises (vgl. BFH-Urteil vom 19. März 1991 VIII R 214/85, BFHE 164, 70, BStBl II 1991, 633; s. auch Schmidt, Einkommensteuergesetz, 13. Aufl., § 16 Anm. 85a).
  • BFH, 12.07.1990 - IV R 37/89

    Zeitpunkt der Gewinnminderung bei Bürgschaft eines Kommanditisten für KG

    Auszug aus BFH, 15.07.1993 - III B 8/93
    Eine Ausnahme, die z.B. dann angenommen wird, wenn der ausgeschiedene Gesellschafter ggf. künftig für Schulden der Gesellschaft in Anspruch genommen wird (BFH-Urteil vom 12. Juli 1990 V R 37/89, BFHE 162, 30, BStBl II 1991, 64), liegt hier nicht vor.
  • BFH, 12.07.1989 - X B 111/88

    Überprüfung der Ermessensentscheidung über einen Erlass der Ansprüche aus dem

    Auszug aus BFH, 15.07.1993 - III B 8/93
    Die Aussicht auf die künftige Erzielung von Einkünften ist ebenso wie die Möglichkeit der Erlangung von Vermögenswerten, die den Steuerpflichtigen möglicherweise in die Lage versetzen, die Rückstände zu tilgen, bei der Entscheidung über den Erlaß zu berücksichtigen (BFH-Beschluß vom 12. Juli 1989 X B 11/88, BFH/NV 1990, 213).
  • BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79

    Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten

    Auszug aus BFH, 15.07.1993 - III B 8/93
    Der steuerpflichtige Gewinn ist die rechtlich notwendige Folge aus der früheren Verlustzurechnung (BFH-Beschluß vom 10. November 1980 GrS l/79, BFHE 132, 244, BStBl II 1981, 164).
  • BFH, 21.10.1987 - X R 29/81

    Anforderungen an den Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis -

    Auszug aus BFH, 15.07.1993 - III B 8/93
    In dieser steuerlichen Behandlung kann keine sachliche Unbilligkeit - im Sinne eines Widerspruchs zu den Wertungen des Gesetzgebers (vgl. hierzu z.B. das BFH-Urteil vom 21. Oktober 1987 X R 29/81, BFH/NV 1988, 546) - gesehen werden.
  • BFH, 30.09.1996 - X B 131/96
    Die Besteuerung des beim Wegfall eines negativen Kapitalkontos entstehenden Veräußerungsgewinns ist grundsätzlich nicht sachlich unbillig (BFH-Beschluß vom 15. Juli 1993 III B 8/93, BFH/NV 1994, 439).

    Daran fehlt es, wenn das FA die Steueransprüche ohnehin nicht durchsetzen kann und der Erlaß folglich nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Steuerpflichtigen verbunden ist (BFH-Beschlüsse vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285; vom 1. April 1993 X B 197/92, BFH/NV 1993, 640; vom 15. Juli 1993 III B 8/93, BFH/NV 1994, 439).

  • BFH, 14.01.2002 - XI B 146/00

    Prozeßkostenhilfe - Erlaß von Einkommensteuer - Erlaß von Säumniszuschlägen -

    Beides ist bei der Entscheidung über einen Erlass zu berücksichtigen (BFH-Beschlüsse vom 15. Juli 1993 III B 8/93, BFH/NV 1994, 439, und in BFH/NV 1996, 728).

    Es bestanden nicht nur ganz vage Aussichten auf künftige Zuflüsse, welche auszuscheiden hätten (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 439).

  • FG Baden-Württemberg, 24.08.1995 - 6 K 73/94

    Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen; Persönliche Unbilligkeit;

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  • BFH, 06.09.2005 - X B 22/05

    Veräußerungsgewinn - Wegfall des negativen Kapitalkontos - Ausscheiden eines

    Im Übrigen ist durch die Rechtsprechung des BFH bereits geklärt, dass die Besteuerung des beim Wegfall eines negativen Kapitalkontos entstehenden Veräußerungsgewinns grundsätzlich nicht sachlich unbillig ist (BFH-Beschluss vom 15. Juli 1993 III B 8/93, BFH/NV 1994, 439).
  • BFH, 02.04.1996 - III B 171/95

    Besteuerung des Wegfalls eines negativen Kapitalkontos

    Die Aussicht auf die künftige Erzielung von Einkünften ist, wie auch die Möglichkeit der Erlangung von Vermögenswerten, die den Steuerpflichtigen in die Lage versetzen könnten, die Rückstände zu tilgen, bei der Entscheidung über einen Erlaß zu berücksichtigen (BFH-Beschluß vom 15. Juli 1993 III B 8/93, BFH/NV 1994, 439).
  • FG Baden-Württemberg, 10.02.1995 - 9 K 173/91

    Duldungsbescheid zur Zwangsversteigerung bei Sicherungshypothek; Ermessensfehler

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  • FG Baden-Württemberg, 18.02.2000 - 9 K 267/95

    Umsatzsteuerkürzung für Erwerb von Waren ostdeutscher Organgesellschaften

    Das Finanzgericht (FG) darf im Streitfall gemäß § 102 FGO nur prüfen, ob die Ablehnung des begehrten Verwaltungsakts rechtswidrig war, weil die Finanzbehörde die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. z. B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 13.03.1990 VII S 3/90, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1991, 171 und vom 15.07.1993 III B 8/93, BFH/NV 1994, 439).
  • FG München, 26.09.2011 - 14 K 2885/10

    Kein Erlass von Steuern im Wege eines außergerichtlichen Vergleichs - Erlass von

    Daran fehlt es, wenn das FA die Steueransprüche ohnehin nicht durchsetzen kann und der Erlass folglich nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Steuerpflichtigen verbunden ist (BFH-Beschlüsse vom 1. April 1993 X B 197/92, BFH/NV 1993, 640 und vom 15. Juli 1993 III B 8/93, BFH/NV 1994, 439).
  • FG München, 26.10.2010 - 14 K 2094/09

    Erlass von Steuerschulden

    Daran fehlt es, wenn das FA die Steueransprüche ohnehin nicht durchsetzen kann und der Erlass folglich nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Steuerpflichtigen verbunden ist (BFH-Beschlüsse vom 1. April 1993 X B 197/92, BFH/NV 1993, 640 und vom 15. Juli 1993 III B 8/93, BFH/NV 1994, 439).
  • FG Baden-Württemberg, 25.09.2000 - 9 K 139/97

    Keine verbindliche Zusage des FA über Entnahmewert des Betriebsgrundstücks bei

    b) Da die Erteilung einer verbindlichen Auskunft oder Zusage im Ermessen des Beklagten steht, darf das Finanzgericht (FG) im Streitfall gemäß § 102 FGO nur prüfen, ob die Ablehnung des begehrten Verwaltungsakts rechtswidrig war, weil die Finanzbehörde die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise nicht Gebrauch gemacht hat (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13.03.1990 VII S 3/90, BFH/NV 1991, 171 und vom 15.07.1993 - III B 8/93, BFH/NV 1994, 439).
  • FG Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 9 K 49/99

    Trennung eines Verfahrens wegen Festsetzung von Kindergeld und eines Verfahrens

  • FG Baden-Württemberg, 05.09.2012 - 14 K 432/10

    Ermessensausübung: Erlass von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen

  • FG Hamburg, 22.04.2002 - VI 154/01

    Überprüfung der Ablehnung eines Billigkeitserlasses

  • FG Düsseldorf, 15.01.1998 - 14 K 4498/94

    Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen bei Schulgeldzahlungen

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