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   BFH, 15.12.1993 - X R 158/90   

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https://dejure.org/1993,3275
BFH, 15.12.1993 - X R 158/90 (https://dejure.org/1993,3275)
BFH, Entscheidung vom 15.12.1993 - X R 158/90 (https://dejure.org/1993,3275)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 1993 - X R 158/90 (https://dejure.org/1993,3275)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entnahme- oder Aufgabewert als AfA-Bemessungsgrundlage für nach Überführung aus einem Betriebsvermögen in das Privatvermögen fortan privat genutztes Gebäude

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AfA-Bemessungsgrundlage nach Betriebsaufgabe ohne Aufdeckung stiller Reserven (§ 7 EStG )

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 476
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 29.04.1992 - XI R 5/90

    Versagung der Zustimmung zur Revisionsrücknahme

    Auszug aus BFH, 15.12.1993 - X R 158/90
    Der XI.Senat des BFH hat es für möglich erachtet, daß der Steuerpflichtige bei späteren Einkommensteuerveranlagungen geltend macht, bei der Ermittlung des Entnahme- oder Aufgabegewinns sei ein zu niedriger Gebäudewert zugrunde gelegt worden (Urteil vom 29. April 1992 XI R 5/90, BFHE 168, 161, BStBl II 1992, 969; dazu BMF-Nichtanwendungsschreiben vom 30. Oktober 1992, BStBl I 1992, 651).
  • BFH, 02.02.1990 - III R 173/86

    Gemeiner Wert von Grundstücken, die im Rahmen einer Betriebsaufgabe in das

    Auszug aus BFH, 15.12.1993 - X R 158/90
    Der erkennende Senat schließt sich der Auffassung des VIII.Senats an (so schon der III.Senat in seinem Urteil vom 2. Februar 1990 III R 173/86, BFHE 159, 505, 512, BStBl II 1990, 497).
  • BFH, 22.10.1992 - III R 7/91

    Betriebsaufgabe bei Einstellung der gewerblichen Tätigkeit und Auflösung des

    Auszug aus BFH, 15.12.1993 - X R 158/90
    Es kann dahingestellt bleiben, ob das Lebensmittelgeschäft des Klägers schon Anfang der 70er Jahre aufgegeben wurde und ob der Kläger nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (venire contra factum proprium) gehindert ist, sich auf diese Betriebsaufgabe zu berufen (dazu BFH-Urteil vom 22. Oktober 1992 III R 7/91, BFH/NV 1993, 358).
  • BFH, 11.12.1984 - VIII R 131/76

    Eine Verständigung über schwierig zu ermittelnde tatsächliche Umstände ist

    Auszug aus BFH, 15.12.1993 - X R 158/90
    Ungeachtet dessen, daß Vergleiche über Rechtsfragen unzulässig sein sollen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. Dezember 1984 VIII R 131/76, BFHE 142, 549, BStBl II 1985, 354), erfordere es die Rechtssicherheit, daß darüber, ob ein feststehender Sachverhalt das Vorliegen eines unbestimmten Rechtsbegriffs erfülle, verbindliche Verständigungen getroffen werden könnten.
  • BFH, 09.08.1983 - VIII R 177/80

    Gebäude - Erhöhte Absetzung - Betriebsvermögen - AfA - Ermittlung des Teilwerts

    Auszug aus BFH, 15.12.1993 - X R 158/90
    Der VIII.Senat des BFH hat mit Urteil vom 9. August 1983 VIII R 177/80 (BFHE 139, 187, 189, BStBl II 1983, 759) entschieden, daß nach der Überführung eines Gebäudes aus einem Betriebsvermögen in das Privatvermögen der Entnahmewert oder der Aufgabewert AfA-Bemessungsgrundlage für das fortan privat genutzte Gebäude ist.
  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus BFH, 15.12.1993 - X R 158/90
    Der Kläger rügt mit der Revision: Zu Unrecht habe das FG das Verpächterwahlrecht (BFH-Urteil vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124) auch auf Fälle angewendet, in denen rechtsirrig eine Verpachtung erklärt worden sei.
  • BFH, 05.12.1996 - IV R 83/95

    Auch für vor dem 1. Januar 1980 vorgenommene Einlagen entspricht der Einlagewert

    Im Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG ist die Betriebsaufgabe einer Entnahme gleichzustellen, wobei anstelle des Teilwerts der gemeine Wert tritt (BFH-Urteile vom 9. August 1983 VIII R 177/80, BFHE 139, 187, BStBl II 1983, 759, und vom 15. Dezember 1993 X R 158/90, BFH/NV 1994, 476).

    Mit seiner Auffassung weicht der Senat nicht von dem BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 476 ab.

  • BFH, 20.04.2005 - X R 53/04

    AfA-Bemessungsgrundlage im Fall der Einlage in das Betriebsvermögen innerhalb von

    Dem vom Senat befürworteten Ergebnis steht die Rechtsprechung des IX. Senats nicht entgegen, nach welcher die AfA für eine gemäß § 52 Abs. 15 EStG a.F. steuerfrei entnommene Wohnung, die zur Erzielung privater Überschusseinkünfte eingesetzt wird, nicht nach dem Entnahmewert, sondern nach den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bemessen ist (BFH-Urteile vom 3. Mai 1994 IX R 59/92, BFHE 174, 422, BStBl II 1994, 749, und vom 21. Juni 1994 IX R 24/92, BFH/NV 1995, 287; vgl. auch Senatsurteil vom 15. Dezember 1993 X R 158/90, BFH/NV 1994, 476).
  • BFH, 03.05.1994 - IX R 59/92

    Die AfA ist bei einer vermieteten Wohnung nach den ursprünglichen Anschaffungs-

    Diesen Rechtsgrundsätzen haben sich sowohl der III. Senat im Urteil vom 2. Februar 1990 III R 173/86 (BFHE 159, 505, 512, BStBl II 1990, 497) als auch der X. Senat im Urteil vom 15. Dezember 1993 X R 158/90 (BFH/NV 1994, 476) angeschlossen.

    Der Streitfall unterscheidet sich von dem Fall des XI. Senats auch darin, daß hier aufgrund einer gesetzlichen Regelung der Entnahmegewinn steuerlich nicht zu erfassen ist (§ 52 Abs. 15 Satz 7 EStG), während im Fall des XI. Senats nach dem mitgeteilten Sachverhalt nicht ausgeschlossen werden kann, daß im Zeitpunkt der Geltendmachung der angehobenen AfA (für 1984) noch eine Änderung der Veranlagung des Betriebsaufgabejahres (1981) in Betracht kam (vgl. auch BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 476).

  • FG Niedersachsen, 23.11.2005 - 12 K 429/02

    Bemessungsgrundlage für die Gebäudeabschreibung nach Betriebsaufgabe bei

    Für die im Streitjahr geltende Gesetzesfassung ist der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass es dem Sinn und Zweck der Vorschriften über die AfA (§§ 7 ff. EStG) entspricht, die Bemessungsgrundlage für die weiteren AfA eines vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsguts grundsätzlich mit dem Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) oder dem gemeinen Wert im Zeitpunkt der Überführung anzusetzen, mit dem das Gebäude bei der Überführung steuerlich erfasst wurde (BFH-Urteile vom 9. August 1983 VIII R 177/80, BStBl II 1983, 759; vom 2. Februar 1990 III R 173/86, BStBl II 1990, 497; vom 15. Dezember 1993 X R 158/90, BFH/NV 1994, 476; vom 29. April 1992 XI R 5/90, BStBl II 1992, 969; BStBl II 1994, 749).

    Bei der Überführung eines Betriebsgrundstücks in das Privatvermögen sind als künftige AfA-Bemessungsgrundlage weiterhin die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde zu legen, wenn die stillen Reserven nicht steuerlich erfasst worden sind, etwa wenn eine Betriebsaufgabe zunächst nicht als solche erkannt worden ist und die Veranlagung aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr geändert werden kann (BFH-Urteile vom 10. Mai 1995 IX R 54/91 , BFH/NV 1995, 1055; vom 10. Mai 1995 IX R 68/93, BFH/NV 1995, 1056) oder wenn für das Jahr der Betriebsaufgabe Verjährung eingetreten ist (BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 476; vom 3. Mai 1994 IX R 153/88 , BFH/NV 1995, 19; vom 27. Juni 1995 IX R 11/93, IX R 12/93, BFH/NV 1996, 319).

  • BFH, 03.05.1994 - IX R 153/88

    Gebäude-AfA nach einer Betriebsaufgabe

    Diesen Rechtsgrundsätzen haben sich sowohl der III. Senat im Urteil vom 2. Februar 1990 III R 173/86 (BFHE 159, 505, 512, BStBl II 1990, 497) als auch der X. Senat im Urteil vom 15. Dezember 1993 X R 158/90 (BFH/NV 1994, 476) angeschlossen.

    Der Streitfall unterscheidet sich von dem des XI. Senats auch darin, daß hier Verjährung eingetreten ist, während im Falle des XI. Senats nach dem mitgeteilten Sachverhalt nicht ausgeschlossen werden kann, daß im Zeitpunkt der Geltendmachung der angehobenen AfA (für 1984) noch eine Änderung der Veranlagung des Betriebsaufgabejahres (1981) in Betracht kam (ebenso BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 476).

  • FG Düsseldorf, 22.08.1995 - 8 K 5188/94

    Berechnung des Volumens der Abschreibungen für Abnutzungen; Übergang von

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  • FG Düsseldorf, 14.05.2009 - 15 K 2503/07

    Voraussetzungen der Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an

    Wenn aber die gesetzliche Fiktion eines Veräußerungsgeschäfts ( § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG) im Einzelfall nicht tatsächlich umgesetzt werden kann, entfällt die Rechtfertigung für den Ansatz fiktiver Anschaffungskosten als künftige AfA-Bemessungsgrundlage (vgl. BFH-Urteil vom 15.12.1993 X R 158/90, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1994, 476).
  • BFH, 21.06.1994 - IX R 24/92

    Steuerliche Berücksichtigung der stillen Reserven eines entnommenen Gebäudes bei

  • FG München, 24.10.1996 - 15 K 1102/96

    Bemessungsgrundlage für die Abschreibung für Abnutzung (AfA) für eine Wohnung ;

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