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   BFH, 14.01.1994 - III B 47/93   

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https://dejure.org/1994,10200
BFH, 14.01.1994 - III B 47/93 (https://dejure.org/1994,10200)
BFH, Entscheidung vom 14.01.1994 - III B 47/93 (https://dejure.org/1994,10200)
BFH, Entscheidung vom 14. Januar 1994 - III B 47/93 (https://dejure.org/1994,10200)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung von vor dem Wirksamwerden des Beitritts ergangenen Steuerverwaltungsakte der DDR - Besteuerung von Einkünften aus dem Verkauf von gesammelten Altmaterialien

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 602
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.04.1968 - III R 78/67

    Einheitswertbescheid - Grundsteuermeßbescheid - Baulandsteuer -

    Auszug aus BFH, 14.01.1994 - III B 47/93
    Eine enteignende Wirkung, die dann gegeben ist, wenn die Gewinne vollständig weggesteuert oder aufgezehrt werden (BFH-Urteil vom 19. April 1968 III R 78/67, BFHE 92, 495, BStBl II 1968, 620), ist im Streitfall nicht anzunehmen.
  • BFH, 26.02.1992 - I R 149/90

    Steuerpflichtigkeit von Altkleidersammlungen (§§ 14 , 64 AO 1 977)

    Auszug aus BFH, 14.01.1994 - III B 47/93
    Auch nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) vor Herstellung der deutschen Einheit unterlagen Einkünfte aus dem Verkauf von gesammelten Altmaterialien nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) der Besteuerung (§§ 2, 15 EStG; vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Februar 1992 I R 149/90, BFHE 167, 147, BStBl II 1992, 693).
  • BFH, 13.11.1998 - VII B 141/98

    EinigVtr; Produktionsfondssteuer DDR

    Es sind auch keine Umstände dafür erkennbar, daß der Kläger insoweit aus einer politisch sachwidrigen Motivation der DDR-Behörden und unter Mißbrauch des Steuerrechts zu Abgaben herangezogen worden wäre, die eine enteignende Wirkung derart gehabt hätten, daß die Gewinne des Betriebes vollständig weggesteuert oder aufgezehrt worden wären (vgl. dazu die von der Rechtsprechung des BFH zur Annahme gröblich gegen das Willkürverbot verstoßender Steuerverwaltungsakte entwickelten Grundsätze in den Entscheidungen vom 19. April 1968 III R 78/67, BFHE 92, 495, BStBl II 1968, 620; vom 14. Januar 1994 III B 47/93, BFH/NV 1994, 602; in BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686, und in BFH/NV 1996, 874).

    Entsprach damit die Inanspruchnahme des Klägers zur Produktionsfondssteuer, zur Erhebung der Preisbestandteile Forschung und Entwicklung und der VVB-Umlage dem allgemein für Handwerksbetriebe geltenden Recht in der DDR, so könnte sich die Frage willkürlicher Steuererhebung durch die DDR-Behörden nur noch dann stellen, wenn die Belastung des klägerischen Betriebes mit diesen Steuern eine erdrosselnde, enteignende bzw. die Substanz des Betriebes zerstörende Wirkung gehabt hätte (vgl. BFH-Entscheidungen in BFH/NV 1994, 602, 603, und in BFHE 92, 495, BStBl II 1968, 620).

  • BFH, 25.01.1995 - X R 146/93

    Ein von DDR-Behörden erlassener Steuerbescheid ist mit rechtsstaatlichen

    a) Der III. Senat des BFH hat mit Beschluß vom 14. Januar 1994 III B 47/93 (BFH/NV 1994, 602) unter Bezugnahme auf Dürr (Deutsche Steuer-Zeitung - DStZ - 1991, 651, 652; Die Information über Steuer und Wirtschaft - Inf - 1993, 408) entschieden, das Merkmal "rechtsstaatliche Grundsätze" könne nicht im Sinne des Rechtsstaatsbegriffs des Grundgesetzes (GG) verstanden werden.
  • FG Thüringen, 25.11.1998 - I 147/95

    Steuerbescheid einer DDR-Behörde; Politisch motivierte Willkürmaßnahme; Aufhebung

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