Rechtsprechung
BFH, 07.12.1993 - VIII R 66/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Beschränkung des Streitgegenstandes bei Feststellungsbescheiden auf die Gewinnverteilung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Notwendige Beiladung in einem Rechtsstreit
Papierfundstellen
- BFH/NV 1994, 630
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 10.02.1988 - VIII R 352/82
Sonderbetriebsgewinn oder -verlust eines Gesellschafters als alleiniger …
Auszug aus BFH, 07.12.1993 - VIII R 66/92
Zutreffend hat das FG deshalb die Frage, ob und in welcher Höhe im Streitjahr ein steuerfreier Sanierungsgewinn entstanden ist, nicht geprüft (zur Zulässigkeit der Beschränkung des Streitgegenstandes bei Feststellungsbescheiden auf die Gewinnverteilung vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1988 VIII R 352/82, BFHE 152, 414, BStBl II 1988, 544 und Beschluß vom 23. Oktober 1989 GrS 2/87, BFHE 159, 4, BStBl II 1990, 327 unter C II. 3. der Gründe). - BFH, 31.01.1992 - VIII B 33/90
Beiladung einer Personenhandelsgesellschaft (§ 60 Abs. 3 FGO )
Auszug aus BFH, 07.12.1993 - VIII R 66/92
Die Klägerin ist zwar auch bei einem Streit über die Gewinnverteilung nach § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO befugt, Klage gegen den Feststellungsbescheid zu erheben; denn sie ist Verfahrensbeteiligte auch dann, wenn sie vom Umfang des Verfahrens unmittelbar nicht betroffen ist (BFH-Beschluß vom 31. Januar 1992 VIII B 33/90, BFHE 167, 5, BStBl II 1992, 559). - BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87
Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen …
Auszug aus BFH, 07.12.1993 - VIII R 66/92
Zutreffend hat das FG deshalb die Frage, ob und in welcher Höhe im Streitjahr ein steuerfreier Sanierungsgewinn entstanden ist, nicht geprüft (zur Zulässigkeit der Beschränkung des Streitgegenstandes bei Feststellungsbescheiden auf die Gewinnverteilung vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1988 VIII R 352/82, BFHE 152, 414, BStBl II 1988, 544 und Beschluß vom 23. Oktober 1989 GrS 2/87, BFHE 159, 4, BStBl II 1990, 327 unter C II. 3. der Gründe).
- BFH, 21.10.1997 - VIII R 65/96
Sanierungsgewinn einer KG bei negativen Kapitalkonten
Zutreffend hat das FG deshalb die Frage, ob und in welcher Höhe im Streitjahr ein steuerfreier Sanierungsgewinn tatsächlich entstanden ist, nicht geprüft (vgl. dazu u.a. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Dezember 1993 VIII R 66/92, BFH/NV 1994, 630, m.w.N.). - BFH, 23.11.1994 - X R 159/93
Voraussetzungen für die Aussetzung des Verfahren
Dort ist auch ausgeführt, daß der BFH bei der Frage, ob § 74 FGO anzuwenden ist, sein eigenes Ermessen auszuüben hat und daß er in Fällen wie dem vorliegenden die Aussetzung des Verfahrens für geboten hält (vgl. ferner Senatsbeschlüsse vom 10. November 1993 X B 69/93, BFH/NV 1994, 630, betreffend den Sonderausgabenhöchstbetrag für 1984; vom 9. August 1994 X B 26/94, BFHE 174, 498, BStBl II 1994, 803, unter II. 1.).
Rechtsprechung
BFH, 10.11.1993 - X B 69/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,26853) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1994, 630
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 10.11.1993 - X B 41/93
Voraussetzungen der Verfahrensaussetzung wegen Anhängigkeit eines Verfahrens über …
Auszug aus BFH, 10.11.1993 - X B 69/93
Anmerkung:Siehe Gründe im Beschluß vom 10. November 1993 X B 41/93 (…BFH/NV 1994, 568). - BFH, 22.11.1993 - IX R 4/91
Einlegung der Revision stets beim Finanzgericht (§ 120 FGO )
Auszug aus BFH, 10.11.1993 - X B 69/93
Anmerkung:Siehe Gründe im Beschluß vom 10. November 1993 X B 41/93 (BFH/NV 1994, 568).
- BFH, 07.08.1996 - X R 147/94
Voraussetzungen für die Aussetzung des Verfahrens
Dort ist auch ausgeführt, daß der BFH bei der Frage, ob § 74 FGO anzuwenden ist, sein eigenes Ermessen auszuüben hat und daß er in Fällen wie dem vorliegenden die Aussetzung des Verfahrens für geboten hält (vgl. ferner Senatsbeschlüsse vom 10. November 1993 X B 69/93, BFH/NV 1994, 630, betreffend den Sonderausgabenhöchstbetrag für 1984; vom 9. August 1994 X B 26/94, BFHE 174, 498; BStBl II 1994, 803, unter II. 1.). - BFH, 23.11.1994 - X R 159/93
Voraussetzungen für die Aussetzung des Verfahren
Dort ist auch ausgeführt, daß der BFH bei der Frage, ob § 74 FGO anzuwenden ist, sein eigenes Ermessen auszuüben hat und daß er in Fällen wie dem vorliegenden die Aussetzung des Verfahrens für geboten hält (vgl. ferner Senatsbeschlüsse vom 10. November 1993 X B 69/93, BFH/NV 1994, 630, betreffend den Sonderausgabenhöchstbetrag für 1984; vom 9. August 1994 X B 26/94, BFHE 174, 498, BStBl II 1994, 803, unter II. 1.).