Rechtsprechung
BFH, 26.11.1993 - VIII R 53/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1994, 644
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 06.11.1986 - V R 128/78
Zulässigkeit einer Revision ohne ordnungsgemäße Begründung
Auszug aus BFH, 26.11.1993 - VIII R 53/93
Auch einen Auszug aus dem Fristenkontrollbuch hat der Prozeßbevollmächtigte nicht vorgelegt (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 26. November 1986 IX R 64/86, BFH/NV 1988, 33). - BFH, 26.11.1986 - IX R 64/86
Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei schuldloser …
Auszug aus BFH, 26.11.1993 - VIII R 53/93
Auch einen Auszug aus dem Fristenkontrollbuch hat der Prozeßbevollmächtigte nicht vorgelegt (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 26. November 1986 IX R 64/86, BFH/NV 1988, 33). - BFH, 12.04.1989 - II B 197/88
Auslösen von Grunderwerbsteuer bei teilweisem Gesellschafteraustausch einer GbR, …
Auszug aus BFH, 26.11.1993 - VIII R 53/93
Dazu wäre erforderlich gewesen, daß der Prozeßbevollmächtigte schildert, welche Person zu welcher Zeit (Uhrzeit) in welcher Weise (Einwurf in einen bestimmten Briefkasten oder Abgabe in einem bestimmten Postamt) den Brief zur Post aufgegeben hat (vgl. BFH-Beschluß vom 12. April 1989 II B 197/88, BFH/NV 1990, 298).
- BFH, 25.08.1987 - IV R 41/87
Voraussetzungen für die Stattgabe eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BFH, 26.11.1993 - VIII R 53/93
Daß eine solche Einrichtung in der Kanzlei des Prozeßbevollmächtigten vorhanden war, hat er nicht vorgetragen (BFH-Beschluß vom 25. August 1987 IV R 41/87, BFH/NV 1988, 377). - BFH, 24.07.1989 - III R 83/88
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Revisionsfrist
Auszug aus BFH, 26.11.1993 - VIII R 53/93
Erforderlich ist allerdings die Versicherung der Person, die an dem Vorgang unmittelbar beteiligt war (BFH-Beschluß vom 13. Juli 1989 VIII R 55/88, BFH/NV 1990, 248 - nur Leitsatz -). - BFH, 13.07.1989 - VIII R 55/88
Auszug aus BFH, 26.11.1993 - VIII R 53/93
Erforderlich ist allerdings die Versicherung der Person, die an dem Vorgang unmittelbar beteiligt war (BFH-Beschluß vom 13. Juli 1989 VIII R 55/88, BFH/NV 1990, 248 - nur Leitsatz -).
- BFH, 31.01.2017 - IX R 19/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Ergänzung unvollständiger oder unklarer …
Auch der BFH-Beschluss vom 26. November 1993 VIII R 53/93 (BFH/NV 1994, 645) steht nicht entgegen. - BFH, 15.05.2019 - XI R 14/17
Zum Beweiswert eines "Freistempler"-Aufdrucks mit Datumsanzeige
Insbesondere sind Angaben dazu erforderlich, wann (Tag, Uhrzeit) und von wem die Sendung in welcher Weise (Einwurf in einem bestimmten Briefkasten oder Abgabe bei einer bestimmten Postfiliale) zur Post gegeben wurde (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1996 I R 13/96, BFH/NV 1997, 120; vom 26. November 1993 VIII R 53/93, BFH/NV 1994, 645; vom 4. August 1997 I B 22/97, juris, Rz 3; vom 10. August 2004 I B 40/04, juris, Rz 7;… BFH-Urteile in BFH/NV 2002, 358, unter II.2.b aa;… in BFH/NV 2017, 885, Rz 22). - BFH, 09.04.1998 - VIII R 35/96
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Nichtursächlichkeit eines Mangels …
Dies erfordert -- innerhalb der zweiwöchigen Antragsfrist (§ 56 Abs. 2 FGO) -- allerdings nicht nur die schlüssige und damit lückenlose Schilderung, welche Person, zu welcher Zeit (Uhrzeit), in welcher Weise (Einwurf in einen bestimmten Briefkasten oder Abgabe bei einem bestimmten Postamt) den Brief aufgegeben hat (…BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1996 I R 13/96, BFH/NV 1997, 120; vom 26. November 1993 VIII R 53/93, BFH/NV 1994, 644;… vom 24. Juli 1989 III R 83/88, BFH/NV 1990, 248); vielmehr bedarf es neben einer dergestalt konkreten Darstellung des Sachverhalts auch der Glaubhaftmachung, d. h. der Vorlage präsenter Beweismittel, die -- mit hinreichender Sicherheit -- den Schluß auf die Richtigkeit des zur Entschuldigung Vorgetragenen zulassen.Jedoch können Erklärungen dieser Art regelmäßig nur dann den für eine Glaubhaftmachung erforderlichen Beweiswert erlangen, wenn sie von unmittelbar an dem Vorgang der Absendung des Schriftstücks beteiligten Personen abgegeben werden (BFH-Beschluß in BFH/NV 1994, 644); zudem kann es erforderlich sein, dem Gericht weitere präsente Beweismittel vorzulegen (…Senatsbeschlüsse vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002;… vom 31. Januar 1996 VIII B 102--103/94, VIII R 30--31/94, BFH/NV 1996, 566).
Bieten somit weder die eidesstattliche Versicherung von Frau C noch die weiteren Erklärungen und vorgelegten Beweismittel einen hinreichend sicheren Anhalt dafür, wer die Revisionsschrift, zu welchem Zeitpunkt und an welcher Stelle tatsächlich zur Post gegeben hat, so kann auch der Vortrag des Klägers, der Schriftsatz sei rechtzeitig versandt worden, nicht als glaubhaft -- d. h., als mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zur Überzeugung des Senats feststehend -- angesehen werden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1994, 644, und in BFH/NV 1995, 1002).
- BFH, 09.02.2005 - X R 11/04
NZB: Versäumung der Revisionsbegründungsfrist, Wiedereinsetzung
a) Wird ein Wiedereinsetzungsantrag auf die Behauptung der fristgerechten Absendung eines beim Adressaten nicht eingegangenen Schriftsatzes gestützt, sind zum einen genaue Angaben dazu erforderlich, wann (an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit), in welcher Weise (Einwurf in einen bestimmten Postbriefkasten oder Abgabe in einer bestimmten Postfiliale) und von welcher Person der Schriftsatz zur Post gegeben worden ist (…BFH-Beschlüsse vom 25. April 1988 X R 90/87, BFH/NV 1989, 110;… in BFH/NV 1993, 616; vom 26. November 1993 VIII R 53/93, BFH/NV 1994, 644;… vom 19. Juni 1996 I R 13/96, BFH/NV 1997, 120, …und vom 9. April 1998 VIII R 35/96, BFH/NV 1998, 1242, unter 1.).Es kann dahinstehen, ob mit diesem Vortrag die Anforderungen der Rechtsprechung an die Bezeichnung des Postbriefkastens, in den die Sendungen eingeworfen worden sein sollen, erfüllt werden (…vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 12. April 1989 II B 197/88, BFH/NV 1990, 298, unter 2.; in BFH/NV 1994, 644;… in BFH/NV 1994, 813, unter 5.;… vom 14. Februar 2002 VII B 112/01, BFH/NV 2002, 798, und in BFH/NV 2003, 1206), zumal sich im räumlichen Ausdehnungsbereich größerer Universitäten regelmäßig mehrere Postbriefkästen befinden.
- FG Niedersachsen, 20.04.2016 - 9 K 178/14
Anerkennung der Zahlung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags als …
In diesen Entscheidungen hatte der BFH die bloße Vorlage des betreffenden Auszugs aus dem Postausgangsbuch jedenfalls nicht genügen lassen, weil aus ihm nicht zu entnehmen sei, dass die Sendung tatsächlich auch zur Post gegeben worden ist, sondern die Möglichkeit bleibe, dass die Sendung in der Kanzlei versehentlich liegen geblieben sei (so auch BFH- Beschlüsse vom 16. Dezember 2002 VII B 99/02, BStBl II 2003, 316;… vom 14. Februar 2002 VII B 112/00, BFH/NV 2002, 798, und vom 26. November 1993 VIII R 53/93, BFH/NV 1994, 644). - BFH, 25.04.1995 - VIII R 86/94
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Der Vortrag ist durch die Vorlage präsenter Beweismittel glaubhaft zu machen (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. März 1993 VI R 60/90, BFH/NV 1993, 616; vom 26. November 1993 VIII R 53/93, BFH/NV 1994, 644, …und vom 10. März 1994 IX R 43/90, BFH/NV 1994, 813, jeweils m. w. N.).Werden diese Urkunden dem Gericht nicht als präsente Beweismittel vorgelegt, fehlt es regelmäßig an der erforderlichen Glaubhaftmachung (…vgl. z. B. -- für Postausgangsbuch mit Absendevermerk -- BFH in BFH/NV 1987, 720;… Urteil vom 25. April 1988 X R 90/87, BFH/NV 1989, 110;… Beschlüsse in BFH/NV 1993, 616, und -- für Eintragung im Fristenkontrollbuch -- in BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681;… vom 26. November 1986 IX R 64/86, BFH/NV 1988, 33; in BFH/NV 1994, 644 a. E.;… in BFH/NV 1994, 813).
- BFH, 14.12.1994 - X R 176/93
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Wirksame Ausgangskontrolle in der …
Die Kläger haben innerhalb der hierfür maßgebenden Frist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO nicht dargelegt, welche Person namentlich mit der Fertigstellung der Revisionsschrift beauftragt worden war (…vgl. Beschlüsse in BFH/NV 1993, 611, m. w. N.; vom 26. November 1993 VIII R 53/93, BFH/NV 1994, 644).Hierzu enthält das Wiedereinsetzungsgesuch keinerlei Angaben (…vgl. zu Darlegungsmängeln dieser Art Beschlüsse in BFH/NV 1993, 611; BFH/NV 1994, 644; Buchholz 310, § 60 VwGO Nr. 175).
- BFH, 03.08.2005 - IX B 26/05
Wiedereinsetzung; Postausgangsbuch
Der Vortrag ist durch die Vorlage präsenter Beweismittel glaubhaft zu machen (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. März 1993 VI R 60/90, BFH/NV 1993, 616; vom 26. November 1993 VIII R 53/93, BFH/NV 1994, 644;… vom 10. März 1994 IX R 43/90, BFH/NV 1994, 813, jeweils m.w.N.). - FG Nürnberg, 21.11.2006 - I 149/05
Beurteilung einer einmaligen Kapitalleistung aufgrund einer Pensionszusage als …
Es kann nicht erwartet werden, dass er die weitere Rechtsentwicklung im Auge behält und hiernach - gleichsam vorbeugend - die Vertragsänderung durch die Gesellschafter genehmigen lässt (BFH-Urteil vom 22.11.1995 I R 168/94, BFH/NV 1994, 644). - BFH, 04.11.1999 - X B 81/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Glaubhaftmachung
Auch wenn aus den unter 2. genannten Gründen eine fehlerhafte Fristen- und Postausgangskontrolle nicht ursächlich für die Fristversäumnis ist, bedarf es nicht nur der schlüssigen und damit lückenlosen Schilderung, welche Person, zu welcher Zeit (Uhrzeit), in welcher Weise den Brief aufgegeben hat (…BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1996 I R 13/96, BFH/NV 1997, 120; vom 26. November 1993 VIII R 53/93, BFH/NV 1994, 644;… vom 24. Juli 1989 III R 83/88, BFH/NV 1990, 248), sondern es bedarf auch der Glaubhaftmachung, d.h. der Vorlage präsenter Beweismittel, die mit hinreichender Sicherheit den Schluß auf die Richtigkeit des zur Entschuldigung Vorgetragenen zulassen. - FG München, 23.01.1995 - 7 K 808/91
Antrag auf Wiedereinsetzung in versäumte Rechtsmittelfrist; Entgegennahme von …
- BFH, 15.07.2008 - I B 12/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; rechtliches Gehör
- BFH, 24.02.2000 - VII B 132/99
Geschäftsführer - Gesamtvollstreckung - Haftung - Wiedereinsetzung - …
- BFH, 23.10.2002 - IX R 24/01
Wiedereinsetzung; Postausgangsbuch - fehlende Eintragung
- BFH, 15.05.2003 - VII B 246/02
Wiedereinsetzung; Postausgangsbuch
- BFH, 10.08.2004 - I B 40/04
Glaubhaftmachung der Tatsachen zur Begr. eines Antrags auf Wiedereinsetzung …
- BFH, 07.02.1997 - III B 146/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist trotz …
- BFH, 14.02.2002 - VII B 112/01
Wiedereinsetzung; Glaubhaftmachung; Absendung von Schriftsätzen
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2005 - 2 K 510/03
Auslegung eines Schreibens des Steuerberaters als Einspruch
- BFH, 20.05.1998 - VII B 64/98
Erlaß von Kraftfahrzeugsteuer - Niederlegung beim Postamt - …
- BFH, 24.03.1995 - VIII B 62/94
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache …
- FG Hamburg, 05.05.2006 - 2 K 92/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- FG Hamburg, 14.03.2006 - I 108/05
Anforderungen an den Vortrag von Wiedereinsetzungsgründen bei einem nicht …
Rechtsprechung
BFH, 23.11.1993 - IX R 94/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Klagebefugnis des Ehegatten bei gegen den Ehepartner gerichteten Zinsbescheiden
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1994, 644
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 10.11.1987 - VIII R 397/83
Anforderungen an die Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden
Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 94/93
Die Klägerin ist zur Einlegung der Revision schon deshalb befugt, weil das finanzgerichtliche Urteil ihr gegenüber ergangen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. November 1987 VIII R 397/83, BFH/NV 1989, 560 m.w.N.).In der Einspruchsentscheidung kann nicht die Festsetzung von Stundungszinsen gegenüber der Klägerin gesehen werden; eine solche Festsetzung ergibt sich weder aus dem Tenor noch aus der Begründung (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1989, 560).
Die Revision ist danach als unbegründet zurückzuweisen mit der Maßgabe, daß die Klage als unzulässig abgewiesen wird (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1989, 560;… vom 10. August 1989 V R 36/84, BFH/NV 1990, 386).
- BFH, 27.07.1983 - II R 21/83
Kirchensteuerschuld - Eheleute
Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 94/93
Daß die Klägerin durch den Zinsbescheid als Ehefrau des Klägers wirtschaftlich betroffen sein kann, begründet nicht die Klagebefugnis (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juli 1983 II R 21/83, BFHE 138, 531, BStBl II 1983, 645;… Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 40 Anm. 56). - BFH, 10.08.1989 - V R 36/84
Unzureichende Vertretung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts durch nur …
Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 94/93
Die Revision ist danach als unbegründet zurückzuweisen mit der Maßgabe, daß die Klage als unzulässig abgewiesen wird (…vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1989, 560; vom 10. August 1989 V R 36/84, BFH/NV 1990, 386). - BFH, 20.04.1988 - I R 67/84
Empfängerbenennung - Verwaltungsakt - Vorbereitungshandlung - Rechtmäßigkeit - …
Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 94/93
Das angefochtene Urteil ist aber trotz dieses Rechtsfehlers nicht aufzuheben, weil die Entscheidungsformel richtig ist (BFH-Urteil vom 20. April 1988 I R 67/84, unter 1., BFHE 154, 5, BStBl II 1988, 927). - BFH, 23.11.1993 - IX R 28/89
Herabsetzung von Stundungszinsen (§ 234 AO )
Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 94/93
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) und ihr Ehemann, der Kläger und Revisionskläger (Kläger) im Verfahren IX R 28/89, sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Ehegatten.
- BFH, 23.11.1993 - IX R 28/89 Das Revisionsverfahren der Klägerin wird unter dem Aktenzeichen IX R 94/93 fortgeführt.