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   BFH, 06.10.1993 - X B 85-86/93, X B 85/93, X B 86/93   

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https://dejure.org/1993,33765
BFH, 06.10.1993 - X B 85-86/93, X B 85/93, X B 86/93 (https://dejure.org/1993,33765)
BFH, Entscheidung vom 06.10.1993 - X B 85-86/93, X B 85/93, X B 86/93 (https://dejure.org/1993,33765)
BFH, Entscheidung vom 06. Oktober 1993 - X B 85-86/93, X B 85/93, X B 86/93 (https://dejure.org/1993,33765)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 680
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BFH, 20.11.2008 - III R 66/07

    Wiedereinsetzung bei Bekanntgabe eines vordatierten Steuerbescheids -

    Denn nach § 110 Abs. 2 Satz 4 AO kann Wiedereinsetzung auch ohne Antrag gewährt werden, wenn die versäumte Handlung --hier die Einspruchseinlegung-- innerhalb der Antragsfrist nachgeholt worden ist und die Tatsachen, aus denen sich das fehlende Verschulden ergibt, offenkundig oder der Behörde bekannt sind (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Oktober 1993 X B 85-86/93, BFH/NV 1994, 680).
  • BFH, 21.10.1999 - V R 76/98

    Form und Frist für Anträge auf Vorsteuervergütung

    Auch soweit ein Wiedereinsetzungsantrag nicht erforderlich ist, sind die Tatsachen zur Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs innerhalb der Antragsfrist vorzutragen (vgl. BFH-Urteile vom 15. September 1992 VIII R 26/91, BFH/NV 1993, 219, m.w.N., und vom 17. September 1987 III R 259/84, BFH/NV 1988, 681, sowie Beschlüsse vom 6. Oktober 1993 X B 85-86/93, BFH/NV 1994, 680, und vom 15. Dezember 1995 V B 88/95, BFH/NV 1996, 452).

    Da die Umstände, wie es zur Verwendung des falschen Vordrucks gekommen war, nicht aktenkundig waren, war der rechtzeitige Vortrag von Wiedereinsetzungsgründen nicht entbehrlich (vgl. BFH in BFH/NV 1994, 680).

  • BFH, 14.09.1999 - III R 78/97

    Wiedereinsetzung für Investitionszulagenantrag

    Amtsbekannt sind Wiedereinsetzungsgründe, die ausschließlich das individuelle Besteuerungsverhältnis (bzw. hier die Bewilligung der Investitionszulage) betreffen, nur dann, wenn sie aktenkundig sind (BFH-Beschluß vom 6. Oktober 1993 X B 85-86/93, BFH/NV 1994, 680; Urteil des erkennenden Senats vom 27. August 1998 III R 15/96, BFH/NV 1999, 368).
  • BFH, 27.08.1998 - III R 15/96

    InvZul; gesonderte Feststellung i.S.v. § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b AO;

    Amtsbekannt sind Wiedereinsetzungsgründe, die ausschließlich das individuelle Besteuerungsverhältnis (bzw. die Bewilligung der Investitionszulage) betreffen, nur dann, wenn sie aktenkundig sind (BFH-Beschluß vom 6. Oktober 1993 X B 85-86/93, BFH/NV 1994, 680).

    Denn andernfalls hielte sich die Unsicherheit darüber, ob es bei den Folgen der Fristversäumung verbleibt, nicht in engen Grenzen (BFH in BFH/NV 1994, 680).

  • BFH, 19.10.2001 - XI S 27/01

    Revisionszulassung - Antrag auf Prozesskostenhilfe - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Sie ist zu verneinen (vgl. BFH-Beschluss vom 6. Oktober 1993 X B 85-86/93, BFH/NV 1994, 680).

    Da sich das FG hinsichtlich der Frage, welche Rechtsfolgen bei einer vom FA schuldhaft unterlassenen Niederschrift eines persönlich eingelegten Einspruchs ausdrücklich auf die Entscheidung des BFH in BFH/NV 1994, 680 gestützt hat, ist insbesondere keine Erfolg versprechende Divergenzrüge zu erwarten.

  • FG Köln, 13.07.2011 - 2 K 459/08

    Formale Erfordernisse eines wirksamen Antrages auf Vergütung der Vorsteuer

    Auch soweit ein Wiedereinsetzungsantrag nicht erforderlich ist, weil die versäumte Handlung innerhalb der Frist des § 110 Abs. 2 Satz 1 AO nachgeholt worden ist und somit Wiedereinsetzung ohne Antrag gewährt werden könnte (vgl. § 110 Abs. 2 Satz 4 AO), sind die Tatsachen zur Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs innerhalb der Antragsfrist vorzutragen (vgl. BFH-Urteile vom 15. September 1992 VIII R 26/91, BFH/NV 1993, 219, m.w.N.; vom 17. September 1987 III R 259/84, BFH/NV 1988, 681; Beschlüsse vom 6. Oktober 1993 X B 85-86/93, BFH/NV 1994, 680; vom 15. Dezember 1995 V B 88/95, BFH/NV 1996, 452).
  • BFH, 23.07.2004 - XI B 42/03

    Erklärung eines Rechtsbehelfs zur Niederschrift; Begründung einer

    Die Tatsachen zur Begründung eines Wiedereinsetzungsgesuchs sind innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist auch dann schlüssig vorzutragen, wenn der Steuerpflichtige behauptet, mündlich Einspruch eingelegt zu haben (BFH-Beschluss vom 6. Oktober 1993 X B 85, 86/93, BFH/NV 1994, 680).
  • BFH, 13.07.2000 - III B 10/97

    Vertrauenstatbestand durch telefonische Auskunft?

    Amtsbekannt sind Wiedereinsetzungsgründe, die wie im Streitfall ausschließlich das individuelle Besteuerungsverhältnis (hier die Bewilligung der Investitionszulage) betreffen, nur dann, wenn sie aktenkundig sind (BFH-Beschluss vom 6. Oktober 1993 X B 85-86/93, BFH/NV 1994, 680; Urteil des erkennenden Senats vom 27. August 1998 III R 15/96, BFH/NV 1999, 368).
  • FG Niedersachsen, 26.11.2002 - 6 K 812/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beweisvereitelung durch die Beseitigung

    Amtsbekannt sind Wiedereinsetzungsgründe grds. dann, wenn sie aktenkundig sind (BFH Beschluss vom 06.10.1993, X B 85-86/93, BFH/NV 1994, 680).
  • FG Hamburg, 27.03.2006 - VI 317/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Amtsbekannt sind Wiedereinsetzungsgründe, die wie im Streitfall ausschließlich das individuelle Besteuerungsverhältnis betreffen, nur dann, wenn sie aktenkundig sind (BFH-Urteil vom 27. August 1998, III R 15/96, BFH/NV 1999, 368 ; Beschluss vom 6. Oktober 1993, X B 85-86/93, BFH/NV 1994, 680).
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