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   BFH, 22.10.1993 - IX R 3/92, 18/92   

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https://dejure.org/1993,3617
BFH, 22.10.1993 - IX R 3/92, 18/92 (https://dejure.org/1993,3617)
BFH, Entscheidung vom 22.10.1993 - IX R 3/92, 18/92 (https://dejure.org/1993,3617)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 1993 - IX R 3/92, 18/92 (https://dejure.org/1993,3617)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Nutzungswert der eigenen Wohnung im eigenen Haus (§ 21 EStG )

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 698
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.10.1993 - IX R 33/91

    Ansatz der Kostenmiete (§ 21 EStG )

    Auszug aus BFH, 22.10.1993 - IX R 3/92
    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 22. Oktober 1993 IX R 35/92 und IX R 33/91 (BFHE 174, 51, 120) ausgeführt hat, ist bei der Ermittlung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung im eigenen Haus als Rohmietwert die Kostenmiete anzusetzen, wenn die nach den Bestimmungen der Zweiten Berechnungsverordnung (II.BVO) berechnete privat genutzte Wohnfläche dieser Wohnung größer als 250 qm ist oder zu dem Haus eine Schwimmhalle gehört.

    Vielmehr würden sowohl die Einbeziehung der Anschaffungskosten für Grund und Boden (vgl. Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 2. Oktober 1986 IV B 1 - S 2253 - 103/86, BStBl I 1986, 486) als auch die Berechnung der Kostenmiete auf der Grundlage der II.BVO (vgl. Senatsurteil vom 22. Oktober 1993 IX R 33/91) zu einem noch höheren Nutzungswert führen.

  • BFH, 15.12.1988 - IV R 36/84

    Eine Betriebsaufgabe liegt auch vor, wenn bei einer Betriebsaufspaltung die

    Auszug aus BFH, 22.10.1993 - IX R 3/92
    Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn die Finanzbehörde über einen längeren Zeitraum hinweg eine rechtsirrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hat, selbst wenn diese Auffassung in einem Bericht über eine Außenprüfung zum Ausdruck gekommen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. Dezember 1988 IV R 36/84, BFHE 155, 538, BStBl II 1989, 363, m.w.N.).
  • BFH, 27.10.1992 - IX R 152/89

    Verteilung von im Entstehungsjahr nicht abgezogenen Werbungskosten auf Folgejahre

    Auszug aus BFH, 22.10.1993 - IX R 3/92
    Dieses Begehren ist zulässig (Senatsurteile vom 27. Oktober 1992 IX R 152/89, BFHE 170, 57, BStBl II 1993, 589; vom 16. Februar 1993 IX R 63/88, BFHE 170, 543, BStBl II 1993, 659).
  • BFH, 22.10.1993 - IX R 35/92

    Ermittlung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung im eigenen

    Auszug aus BFH, 22.10.1993 - IX R 3/92
    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 22. Oktober 1993 IX R 35/92 und IX R 33/91 (BFHE 174, 51, 120) ausgeführt hat, ist bei der Ermittlung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung im eigenen Haus als Rohmietwert die Kostenmiete anzusetzen, wenn die nach den Bestimmungen der Zweiten Berechnungsverordnung (II.BVO) berechnete privat genutzte Wohnfläche dieser Wohnung größer als 250 qm ist oder zu dem Haus eine Schwimmhalle gehört.
  • BFH, 16.02.1993 - IX R 63/88

    Schaffung eines bisher nicht vorhandenen Badezimmers als Ausbau i. S. des § 21a

    Auszug aus BFH, 22.10.1993 - IX R 3/92
    Dieses Begehren ist zulässig (Senatsurteile vom 27. Oktober 1992 IX R 152/89, BFHE 170, 57, BStBl II 1993, 589; vom 16. Februar 1993 IX R 63/88, BFHE 170, 543, BStBl II 1993, 659).
  • BFH, 12.07.2006 - IV B 9/05

    NZB: Abschnittsbesteuerung - keine Bindung des FA an frühere Rechtsauffassung

    Dies gilt auch dann, wenn die --fehlerhafte-- Auffassung im Prüfungsbericht niedergelegt worden ist (BFH-Urteile vom 16. Juli 1964 V 92/61 S, BFHE 80, 446, BStBl III 1964, 634, und vom 22. Oktober 1993 IX R 3/92, BFH/NV 1994, 698, sowie Senatsbeschluss vom 16. März 1999 IV B 137/97, BFH/NV 1999, 1188) oder wenn die Finanzbehörde über eine längere Zeitspanne eine rechtsirrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hatte (BFH-Urteil vom 22. Juni 1971 VIII 23/65, BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749).
  • FG München, 25.05.2011 - 1 K 4079/09

    Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung keine Werbungskosten - Abschaffung des

    Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn die Finanzbehörde über einen längeren Zeitraum hinweg eine irrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hat (vgl. BFH-Urteil vom 22. Oktober 1993 IX R 3/92, BFH/NV 1994, 698).
  • FG München, 14.01.2016 - 7 K 2205/15

    Steuerermäßigung bei Handwerkerleistungen; Angaben auf der Rechnung

    Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn die Finanzbehörde über einen längeren Zeitraum hinweg eine irrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hat (BFH-Urteil vom 22. Oktober 1993 IX R 3/92, BFH/NV 1994, 698).
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