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   BFH, 22.10.1993 - IX R 39/92   

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https://dejure.org/1993,7593
BFH, 22.10.1993 - IX R 39/92 (https://dejure.org/1993,7593)
BFH, Entscheidung vom 22.10.1993 - IX R 39/92 (https://dejure.org/1993,7593)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 1993 - IX R 39/92 (https://dejure.org/1993,7593)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Berichtigung eines Verlustabzuges nach § 10 d EStG a.F.

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 700
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.10.1993 - IX R 35/92

    Ermittlung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung im eigenen

    Auszug aus BFH, 22.10.1993 - IX R 39/92
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 22. Oktober 1993 IX R 35/92 (BFHE 174, 51) erneut ausgeführt hat, ist der Nutzungswert der eigengenutzten Wohnung im eigenen Zweifamilienhaus i.S. des § 21 Abs. 2 EStG dann anhand der Kostenmiete zu ermitteln, wenn dieses Haus besonders aufwendig gestaltet oder ausgestattet ist.

    Im zweiten Rechtsgang wird das FG den Nutzungswert der eigengenutzten Wohnung nach Maßgabe des Urteils vom 22. Oktober 1993 IX R 35/92 zu ermitteln haben.

  • BFH, 18.09.1991 - XI R 36/90

    Abänderung eines Steuerbescheides nach § 10 d S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG)

    Auszug aus BFH, 22.10.1993 - IX R 39/92
    Ein bereits gewährter Verlustabzug kann danach im Rücktragsjahr nicht nur aufgrund neuer Tatsachen, sondern auch wegen eines Rechtsfehlers berichtigt werden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. November 1989 VIII R 209/85, BFHE 160, 219, BStBl II 1990, 620; vom 18. September 1991 XI R 36/90, BFH/NV 1992, 37; vom 9. Juli 1992 XI R 23/91, BFH/NV 1992, 815).

    Die gesetzliche Regelung bezweckt die richtige und vollständige Verwirklichung des Verlustabzugs und stellt in diesem Bereich die Rechtmäßigkeit des Bescheids vor das Vertrauen auf dessen Bestand (BFH-Urteile in BFH/NV 1992, 37 und 815).

  • BFH, 14.11.1989 - VIII R 209/85

    Berichtigung nach § 10d Sätze 2 und 3 EStG 1979 bei irrtümlich gewährtem

    Auszug aus BFH, 22.10.1993 - IX R 39/92
    Ein bereits gewährter Verlustabzug kann danach im Rücktragsjahr nicht nur aufgrund neuer Tatsachen, sondern auch wegen eines Rechtsfehlers berichtigt werden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. November 1989 VIII R 209/85, BFHE 160, 219, BStBl II 1990, 620; vom 18. September 1991 XI R 36/90, BFH/NV 1992, 37; vom 9. Juli 1992 XI R 23/91, BFH/NV 1992, 815).
  • BFH, 27.09.1988 - VIII R 432/83

    Bei der Gewährung des Verlustrücktrags sind innerhalb des Korrekturspielraums

    Auszug aus BFH, 22.10.1993 - IX R 39/92
    Verfahrensrechtliche Gründe für eine Erhöhung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Verlustrücktragsjahr 1984 ist vorbehaltlich eines etwaigen Vertrauensschutzes nach § 177 Abs. 3 i.V.m. § 176 der Abgabenordnung (AO 1977) die Vorschrift des § 177 Abs. 2 AO 1977 (BFH-Urteil vom 27. September 1988 VIII R 432/83, BFHE 155, 83, BStBl II 1989, 225).
  • BFH, 09.07.1992 - XI R 23/91

    Korrektur eines Verlustabzuges im Steuerbescheid

    Auszug aus BFH, 22.10.1993 - IX R 39/92
    Ein bereits gewährter Verlustabzug kann danach im Rücktragsjahr nicht nur aufgrund neuer Tatsachen, sondern auch wegen eines Rechtsfehlers berichtigt werden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. November 1989 VIII R 209/85, BFHE 160, 219, BStBl II 1990, 620; vom 18. September 1991 XI R 36/90, BFH/NV 1992, 37; vom 9. Juli 1992 XI R 23/91, BFH/NV 1992, 815).
  • BFH, 18.12.1970 - VI R 313/68

    Gewinnfeststellungsverfahren - Beteiligter - Beschwer - Herabsetzung des

    Auszug aus BFH, 22.10.1993 - IX R 39/92
    Für das Streitjahr 1984 ist das FG-Urteil aufzuheben, weil es durch ersatzloses Aufheben des Bescheids vom 17. September 1987, der gegenüber dem ursprünglichen Bescheid vom 24. Mai 1985 für die Klägerin günstiger war, die Rechtsposition der Klägerin in unzulässiger Weise verschlechtert hat (Verböserungsverbot; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1970 VI R 313/68, BFHE 102, 202, BStBl II 1971, 591 m.w.N.).
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