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Rechtsprechung
   BFH, 12.10.1993 - X B 122/93   

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https://dejure.org/1993,4913
BFH, 12.10.1993 - X B 122/93 (https://dejure.org/1993,4913)
BFH, Entscheidung vom 12.10.1993 - X B 122/93 (https://dejure.org/1993,4913)
BFH, Entscheidung vom 12. Oktober 1993 - X B 122/93 (https://dejure.org/1993,4913)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beteiligtenfähigkeit bei Einlegung einer Revision oder einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Abziehbarkeit von Vermächtnis-Spenden (§ 10 b EStG )

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 712
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.12.1973 - VI B 105/73

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Verhältnis im Zeitpunkt der

    Auszug aus BFH, 12.10.1993 - X B 122/93
    Ob eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde zu beurteilen (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 19. Dezember 1973 VI B 105/73, BFHE 111, 396, BStBl II 1974, 321; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 6 m.w.N.).
  • BFH, 22.09.1993 - X R 107/91

    Vermächtniszuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen sind beim Erben keine

    Auszug aus BFH, 12.10.1993 - X B 122/93
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 22. September 1993 X R 107/91, BFHE 172, 362, BStBl II 1993, 874) entschieden, daß Zahlungen an einen i.S. des § 10b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes begünstigten Empfänger nicht als Spenden abziehbar sind, wenn der Steuerpflichtige mit der Zahlung eine ihm aufgrund testamentarischer Anordnung auferlegte rechtliche Verpflichtung erfüllt.
  • BFH, 25.06.2008 - X B 210/05

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen i.S. von § 115 Abs.

    Eine auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO gestützte Nichtzulassungsbeschwerde hat deshalb keinen Erfolg, wenn zwar im Zeitpunkt der Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die grundsätzliche Bedeutung der bezeichneten Rechtsfrage zu bejahen war, diese aber später durch eine klärende Entscheidung des BFH, die mit der vom FG vertretenen Ansicht übereinstimmt, entfallen ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 2000 III B 66/97, BFH/NV 2001, 158, und vom 12. Oktober 1993 X B 122/93, BFH/NV 1994, 712; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 61, m.w.N.).
  • BFH, 27.04.2010 - X B 85/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zeitpunkt der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Hat das Finanzgericht (FG) die Revision nicht zugelassen und muss der BFH über die Nichtzulassungsbeschwerde befinden, ist der Zeitpunkt der Entscheidung des BFH maßgebend (Senatsbeschluss vom 12. Oktober 1993 X B 122/93, BFH/NV 1994, 712).
  • BFH, 09.05.2007 - X B 33/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Zeitpunkt der Klärungsbedürftigkeit

    Hat das FG die Revision nicht zugelassen und hat der Bundesfinanzhof (BFH) über die Nichtzulassungsbeschwerde zu befinden, ist deshalb der Zeitpunkt der Entscheidung des BFH maßgebend (Senatsbeschluss vom 12. Oktober 1993 X B 122/93, BFH/NV 1994, 712).
  • BFH, 26.03.2009 - V B 179/07

    Vorliegen eines Revisionszulassungsgrunds - Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen

    Eine auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO gestützte Nichtzulassungsbeschwerde hat deshalb keinen Erfolg, wenn zwar im Zeitpunkt der Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die grundsätzliche Bedeutung der bezeichneten Rechtsfrage zu bejahen war, diese aber später durch eine klärende Entscheidung des BFH, die mit der vom FG vertretenen Ansicht übereinstimmt, entfallen ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 1993 X B 122/93, BFH/NV 1994, 712; vom 28. Juli 2000 III B 66/97, BFH/NV 2001, 158; vom 25. Juni 2008 X B 210/05, BFH/NV 2008, 1649; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 61, m.w.N.).
  • BFH, 10.08.2011 - X B 7/10

    Besteuerung einer Erwerbsminderungsrente

    a) Ob einer der genannten Zulassungsgründe besteht, beurteilt sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde (Senatsbeschluss vom 12. Oktober 1993 X B 122/93, BFH/NV 1994, 712, und Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 61).
  • BFH, 16.09.2008 - X B 191/07

    Wegfall der grundsätzlichen Bedeutung nach klärender Entscheidung des BFH

    Eine auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO gestützte Nichtzulassungsbeschwerde hat deshalb keinen Erfolg, wenn zwar im Zeitpunkt der Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die grundsätzliche Bedeutung der bezeichneten Rechtsfrage zu bejahen war, diese aber später durch eine klärende Entscheidung des BFH, die mit der vom Finanzgericht (FG) vertretenen Ansicht übereinstimmt, entfallen ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 2000 III B 66/97, BFH/NV 2001, 158, und vom 12. Oktober 1993 X B 122/93, BFH/NV 1994, 712; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 61, m.w.N.).
  • BFH, 21.06.2005 - X B 64/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Klärungsbedürftigkeit der Frage

    Hat das Finanzgericht (FG) die Revision nicht zugelassen und hat der Bundesfinanzhof (BFH) über die Nichtzulassungsbeschwerde zu befinden, ist deshalb der Zeitpunkt der Entscheidung des BFH maßgebend (Senatsbeschlüsse vom 12. Oktober 1993 X B 122/93, BFH/NV 1994, 712, und vom 23. August 2004 X B 71/03, juris Nr. STRE200451215).
  • BFH, 25.11.1999 - I B 91/99

    NZB; Einlegungsbefugnis

    Befugt zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 115 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) sind nur die Personen, die am Klageverfahren beteiligt waren und daher gemäß § 115 Abs. 1 FGO auch befugt sind, gegen das Urteil des FG Revision einzulegen (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 12. Oktober 1993 X B 122/93, BFH/NV 1994, 712; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, Vor § 115 Rz. 22, § 115 Rz. 49).
  • BFH, 22.12.1999 - I B 159/98

    Sachaufklärungspflicht - Amteermittlungsgrundsatz - Steuererstattungsanspruch -

    Dies ist aber, wie bereits unter Nr. 1 dargestellt, nicht der Fall (vgl. hierzu z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 1993 X B 122/93, BFH/NV 1994, 712; vom 10. März 1995 VIII B 98/94, BFH/NV 1995, 992; vom 28. April 1998 IX B 120, 121/97, BFH/NV 1998, 1497, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 23.02.1994 - IX B 90/93   

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https://dejure.org/1994,5339
BFH, 23.02.1994 - IX B 90/93 (https://dejure.org/1994,5339)
BFH, Entscheidung vom 23.02.1994 - IX B 90/93 (https://dejure.org/1994,5339)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 1994 - IX B 90/93 (https://dejure.org/1994,5339)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 712
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 25.06.2008 - X B 210/05

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen i.S. von § 115 Abs.

    Eine auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO gestützte Nichtzulassungsbeschwerde hat deshalb keinen Erfolg, wenn zwar im Zeitpunkt der Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die grundsätzliche Bedeutung der bezeichneten Rechtsfrage zu bejahen war, diese aber später durch eine klärende Entscheidung des BFH, die mit der vom FG vertretenen Ansicht übereinstimmt, entfallen ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 2000 III B 66/97, BFH/NV 2001, 158, und vom 12. Oktober 1993 X B 122/93, BFH/NV 1994, 712; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 61, m.w.N.).
  • BFH, 26.03.2009 - V B 179/07

    Vorliegen eines Revisionszulassungsgrunds - Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen

    Eine auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO gestützte Nichtzulassungsbeschwerde hat deshalb keinen Erfolg, wenn zwar im Zeitpunkt der Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die grundsätzliche Bedeutung der bezeichneten Rechtsfrage zu bejahen war, diese aber später durch eine klärende Entscheidung des BFH, die mit der vom FG vertretenen Ansicht übereinstimmt, entfallen ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 1993 X B 122/93, BFH/NV 1994, 712; vom 28. Juli 2000 III B 66/97, BFH/NV 2001, 158; vom 25. Juni 2008 X B 210/05, BFH/NV 2008, 1649; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 61, m.w.N.).
  • BFH, 07.02.2002 - VII B 14/01

    Duldungsbescheid

    Denn es ergibt sich klar aus dem Gesetz (s. zu diesem Kriterium z.B. den BFH-Beschluss vom 23. Februar 1994 IX B 90/93, BFH/NV 1994, 712), dass vor dem 1. Januar 1999 erlassene Duldungsbescheide durch das AnfG 1999 nicht berührt werden sollen.
  • BFH, 30.04.2001 - VII B 28/01

    Urteil, Form, Inhalt, Entscheidungsfindung

    Sie ist entgegen der Auffassung des Klägers nicht klärungsbedürftig, denn ihre Beantwortung ergibt sich ohne weiteres aus dem Gesetz (s. zu diesem Kriterium etwa Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 23. Februar 1994 IX B 90/93, BFH/NV 1994, 712).
  • BFH, 27.01.2000 - VII B 90/99

    Duldungsbescheid

    Denn es ergibt sich klar aus dem Gesetz (s. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 23. Februar 1994 IX B 90/93, BFH/NV 1994, 712), dass vor dem 1. Januar 1999 erlassene Duldungsbescheide durch das AnfG 1999 nicht berührt werden sollen.
  • BFH, 30.08.1995 - V B 72/95

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung über die Rechtsbehelfsfrist zur

    Klärungsbedürftigkeit fehlt, wenn sich die von dem Beschwerdeführer aufgeworfene Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten läßt (ständige Rechtsprechung, z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 23. Februar 1994 IX B 90/93, BFH/NV 1994, 712; vgl. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 115 Anm. 9 m. w. N.).
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