Rechtsprechung
BFH, 27.10.1993 - XI R 69/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Steuerpflicht sämtlicher Umsätze aus nicht dauerhafter Vermietung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Umsatzsteuer; Kurzfristige Beherbergung von Fremden (§ 4 UStG )
Verfahrensgang
- BFH, 27.10.1993 - XI R 69/90
- BFH, 29.10.1993 - XI R 69/90
Papierfundstellen
- BFH/NV 1994, 744
Wird zitiert von ... (40) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 26.10.1989 - V R 88/86
Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen …
Auszug aus BFH, 27.10.1993 - XI R 69/90
Hält er hingegen nur einzelne bestimmte Räume zur kurzfristigen Vermietung bereit, so ist nur die Vermietung dieser Räume steuerpflichtig (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1989 V R 88/86, BFH/NV 1990, 810). - BFH, 08.10.1991 - V R 95/89
Überlassung eines Dauerparkplatzes als Vermietung von Grundstücken i. S. des § 4 …
Auszug aus BFH, 27.10.1993 - XI R 69/90
Diese Zeitgrenze hat der V.Senat für die Vermietung von Abstellplätzen aufgestellt (vgl. BFH-Urteile vom 8. Oktober 1991 V R 95/89, BFHE 166, 191, BStBl II 1992, 209, V R 46/88, BFHE 167, 200, BStBl II 1992, 368; vgl. ferner List, in Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz, § 4 Nr. 12 Bemerkung 61; Abschn. 45 der Umsatzsteuer-Richtlinien - UStR - 1992). - BFH, 13.09.1988 - V R 46/83
Steuerpflicht, wenn dieselben Räume wahlweise zur vorübergehenden Beherbergung …
Auszug aus BFH, 27.10.1993 - XI R 69/90
Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Dauer der Vermietung an, sondern auf die aus den äußeren Umständen ableitbare Absicht des Vermieters (BFH-Urteile vom 20. April 1988 X R 5/82, BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795, und vom 13. September 1988 V R 46/83, BFHE 154, 280, BStBl II 1988, 1021). - BFH, 20.04.1988 - X R 5/82
Steuerpflicht, wenn dieselben Räume wahlweise zur lang- oder kurzfristigen …
Auszug aus BFH, 27.10.1993 - XI R 69/90
Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Dauer der Vermietung an, sondern auf die aus den äußeren Umständen ableitbare Absicht des Vermieters (BFH-Urteile vom 20. April 1988 X R 5/82, BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795, und vom 13. September 1988 V R 46/83, BFHE 154, 280, BStBl II 1988, 1021). - BFH, 08.10.1991 - V R 46/88
- Überlassung von Wasser- und Landliegeplätzen für Sportboote als Vermietung von …
Auszug aus BFH, 27.10.1993 - XI R 69/90
Diese Zeitgrenze hat der V.Senat für die Vermietung von Abstellplätzen aufgestellt (vgl. BFH-Urteile vom 8. Oktober 1991 V R 95/89, BFHE 166, 191, BStBl II 1992, 209, V R 46/88, BFHE 167, 200, BStBl II 1992, 368; vgl. ferner List, in Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz, § 4 Nr. 12 Bemerkung 61; Abschn. 45 der Umsatzsteuer-Richtlinien - UStR - 1992).
- BFH, 06.08.1998 - V R 26/98
Wohnheim - Bürgerkriegsflüchtlinge - Asylbewerber - Kostenübernahmescheine der …
Etwas anderes könnte nur angenommen werden, wenn mehreren Personen lediglich Schlafmöglichkeit in einem großen Raum (z.B. ohne Schlafstellen) bei täglich wechselnder örtlicher Nutzung gewährt würde (…vgl. dazu BFH-Urteile vom 26. Oktober 1989 V R 88/86, BFH/NV 1990, 810, m.w.N., und vom 27. Oktober 1993 XI R 69/90, BFH/NV 1994, 744; s.a. FG Nürnberg, rechtskräftiges Urteil vom 24. Juli 1990 II 30/88, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1991, 157 zu Gemeinschaftsunterkünften).Für die Frage, welche Absicht der Vermieter wirklich hatte, sind die Gesamtumstände maßgeblich (…vgl. BFH-Beschluß vom 11. Januar 1990 V B 109/89, BFH/NV 1990, 607, unter 4.; BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 744).
Schließlich sind auch außervertragliche Umstände in die Gesamtabwägung einzubeziehen (BFH in BFH/NV 1994, 744, unter 2.; s. im einzelnen dazu Lange, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1995, 425 ff., 428, m.w.N.).
Die Tatsachenwürdigung wird durch die sog. Sechs-Monats-Grenze erleichtert: Wenn das FG zu der Überzeugung gelangt, daß das konkrete Mietverhältnis nach den Vorstellungen des Vermieters nicht länger als sechs Monate dauern sollte, kann von einer nur kurzfristigen Beherbergung ausgegangen werden (vgl. BFH in BFH/NV 1994, 744, unter 1.).
- VG München, 29.07.2015 - M 9 K 14.5596
Zweckentfremdung von Wohnraum
Letztere zeitliche Grenze befindet sich im Einklang mit der Abgrenzung der kurzfristigen Vermietung zur Beherbergung von Fremden von der umsatzsteuerfreien Vermietung von Grundstücken nach § 4 Nr. 12 UStG (BFH, U.v. 27.10.1993 - XI R 69/90 - juris Rn. 13). - BFH, 19.11.1998 - V R 21/98
Überlassung von Wohn- oder Schlafräumen; Unterbringung von Asylbewerbern als …
Für die Frage, welche Absicht der Vermieter wirklich hatte, sind die Gesamtumstände maßgeblich (…vgl. BFH-Beschluß vom 11. Januar 1990 V B 109/89, BFH/NV 1990, 607, unter 4.; BFH-Urteil vom 27. Oktober 1993 XI R 69/90, BFH/NV 1994, 744).Die notwendige Tatsachenwürdigung wird durch die sog. Sechs-Monats-Grenze erleichtert: Wenn das Gericht zu der Überzeugung gelangt, daß das konkrete Mietverhältnis nach den Vorstellungen des Vermieters nicht länger als sechs Monate dauern sollte, kann von einer nur kurzfristigen Beherbergung ausgegangen werden (vgl. BFH in BFH/NV 1994, 744, unter 1.).
In diesem Zusammenhang durfte es auch die tatsächliche Verweildauer der Mieter von jeweils höchstens vier Monaten berücksichtigen, da dieser objektive Umstand als ein Indiz unter mehreren Rückschlüsse auf die ursprüngliche Absicht der Klägerin bei Eingehung der Mietverhältnisse erlaubt (vgl. dazu allgemein BFH in BFH/NV 1994, 744, unter 2.; Lange, UR 1995, 425, 428).
- FG München, 20.09.1995 - 3 K 4271/93
Anfall von Umsatzsteuer für die Beherbergung von Aussiedlern; Vermietung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 23.09.2014 - V B 37/14
Begriff der kurzfristigen Beherbergung von Fremden i. S. d. § 4 Nr. 12 Satz 2 …
Entscheidend für die Frage, ob eine kurzfristige oder eine auf Dauer angelegte Überlassung von Räumen i.S. von § 4 Nr. 12 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) vorliegt, ist nicht die tatsächliche Dauer der Vermietung, sondern die aus den äußeren Umständen ableitbare diesbezügliche Absicht des Vermieters (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1996, 583;… vom 21. September 1989 V R 170/84, BFH/NV 1990, 532; vom 27. Oktober 1993 XI R 69/90, BFH/NV 1994, 744). - BFH, 25.01.1996 - V R 6/95
Maßgeblichkeit der Absicht des Vermieters im Falle einer Umsatsteuerbefreiung
Entscheidend für die Frage, ob eine kurzfristige oder eine auf Dauer angelegte Überlassung von Räumen vorliegt, ist nicht die tatsächliche Dauer der Vermietung, sondern die aus den äußeren Umständen ableitbare diesbezügliche Absicht des Vermieters (…ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH- Urteile vom 21. September 1989 V R 170/84, BFH/NV 1990, 532, unter 1. b und c; vom 27. Oktober 1993 XI R 69/90, BFH/NV 1994, 744, unter 1.).Für die Frage, ob diese Absicht vorliegt, sind die Gesamtumstände maßgeblich (…vgl. BFH-Beschluß vom 11. Januar 1990 V B 109/89, BFH/NV 1990, 607, unter 4.; BFH- Urteil in BFH/NV 1994, 744 unter 2.).
- FG Saarland, 06.02.2002 - 1 K 90/99
Umsatzsteuerpflichtige Vermietung von Räumlichkeiten in einem Aussiedlerheim …
Wenn das Mietverhältnis nach den Vorstellungen des Vermieters nicht länger als sechs Monate dauern sollte, kann von einer nur kurzfristigen Beherbergung ausgegangen werden (vgl. BFH in BFH/NV 1994, 744, unter 1.).Wie alle inneren Tatsachen ist auch die Absicht des Vermieters anhand der objektiven Gesamtumstände des Einzelfalles festzustellen (…vgl. BFH-Beschluss vom 11. Januar 1990 V B 109/89, BFH/NV 1990, 607, unter 4.; BFH-Urteil vom 27. Oktober 1993 XI R 69/90, BFH/NV 1994, 744).
Dies ist ein objektiver Umstand, der Rückschlüsse auf die ursprüngliche Absicht der Klägerin bei Eingehung der Mietverhältnisse erlaubt (vgl. dazu allgemein BFH in BFH/NV 1994, 744, unter 2.; Lange, UR 1995, 425, 428).
- VG München, 29.07.2015 - M 9 K 15.1154
Fortsetzungsfeststellungsklage; Zweckentfremdung von Wohnraum; Überlassung als …
Letztere zeitliche Grenze befindet sich im Einklang mit der Abgrenzung der kurzfristigen Vermietung zur Beherbergung von Fremden von der umsatzsteuerfreien Vermietung von Grundstücken nach § 4 Nr. 12 UStG (BFH, U.v. 27.10.1993 - XI R 69/90 - juris Rn. 13). - BFH, 11.03.1998 - V B 125/97
Unterbringung von Aussiedlern als dauerhafte Vermietung?
Zur Begründung führte es u. a. aus: Entscheidend für die Frage, ob eine (steuerpflichtige) kurzfristige oder eine auf Dauer angelegte (steuerfreie) Vermietung von Wohn- oder Schlafräumen vorliege, sei nicht die tatsächliche Dauer der Vermietung, sondern die aus den äußeren Umständen ableitbare diesbezügliche Absicht des Vermieters (…Hinweis auf Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 21. September 1989 V R 170/84, BFH/NV 1990, 532, und vom 27. Oktober 1993 XI R 69/90, BFH/NV 1994, 744).Die jeweilige Absicht des Vermieters sei anhand der Gesamtumstände des Falles zu ermitteln (Hinweis auf BFH-Entscheidungen vom 11. Januar 1990 V B 109/89, BFH/NV 1990, 607, sowie in BFH/NV 1994, 744).
- BFH, 12.03.1998 - V B 127/97
Berücksichtigung von Einnahmen aus der Verpflegung von Asylbewerbern bei der …
Zur Begründung führte es u. a. aus: Entscheidend für die Frage, ob eine (steuerpflichtige) kurzfristige oder eine auf Dauer angelegte (steuerfreie) Vermietung von Wohn- und Schlafräumen vorliege, sei nicht die tatsächliche Dauer der Vermietung, sondern die aus den äußeren Umständen ableitbare diesbezügliche Absicht des Vermieters (…Hinweis auf Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 21. September 1989 V R 170/84, BFH/NV 1990, 532, und vom 27. Oktober 1993 XI R 69/90, BFH/NV 1994, 744).Die jeweilige Absicht des Vermieters sei anhand der Gesamtumstände des Falles zu ermitteln (Hinweis auf BFH-Entscheidungen vom 11. Januar 1990 V B 109/89, BFH/NV 1990, 607 sowie in BFH/NV 1994, 744).
- BFH, 27.04.1995 - V R 112/93
Steuerbarkeit der Umsätze aus der Vermietung eines Hotels an das Land …
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2022 - 5 B 2.20
- FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 1612/11
Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen eines Landwirts an seine Erntehelfer
- FG München, 10.06.1998 - 3 K 2017/98
Umsatzsteuer; steuerfreie Beherbergung von Asylbewerbern und Aussiedlern
- VG München, 12.02.2020 - M 9 K 19.2400
Zweckentfremdende Nutzung einer Wohnung zu Fremdenverkehrszwecken
- VG München, 12.02.2020 - M 9 K 19.2398
Untersagung der Nutzung als Boardinghouse
- VG München, 12.02.2020 - M 9 K 19.2198
Beendigung der Nutzung eines Boardinghouse zu Fremdenverkehrszwecken
- VG München, 12.02.2020 - M 9 K 19.2402
Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
- BFH, 25.02.1999 - V R 34/98
Fortsetzungsfeststellungsklage und Revisionsantrag
- VG Ansbach, 21.08.2023 - AN 3 S 23.1454
Zur Abgrenzung von Wohnnutzung und gewerblicher Fremdenbeherbergung - hier …
- VG München, 12.02.2020 - M 9 K 18.5426
Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
- VG München, 12.02.2020 - M 9 K 19.2401
Vermietung von Wohnraum für Begleitung zu medizinischer Behandlung
- VG München, 12.02.2020 - M 9 K 19.2200
Zweckentfremdung in Form eines Boardinghouses
- VG Ansbach, 21.08.2023 - AN 3 S 23.1476
Zweckentfremdung von Wohnraum als Arbeiterunterkunft
- VG München, 12.02.2020 - M 9 K 18.5377
Boardinghouse als unerlaubte Fremdenverkehrsnutzung
- VG München, 12.02.2020 - M 9 K 19.2396
Androhung von Zwangsgeld - Nutzung der Wohnung zur Fremdenbeherbergung
- VG München, 12.02.2020 - M 9 K 19.2395
Beendigung der Nutzung der Wohnung zur Fremdenbeherbergung
- VG München, 12.02.2020 - M 9 K 19.2393
Abgrenzung einer Wohnnutzung von einem Boardinghaus als gewerblichen …
- VG München, 12.02.2020 - M 9 K 19.2207
Betrieb eines Boardinghouse als Zweckentfremdung von Wohnraum
- VG München, 12.02.2020 - M 9 K 19.2210
Zweckentfremdung in Form eines Boardinghouses
- VG München, 12.02.2020 - M 9 K 19.2202
Zweckentfremdung in Form eines Boardinghouses - Fälligstellung eines Zwangsgeldes
- VG München, 12.02.2020 - M 9 K 19.2394
Untersagung der Nutzung als Boardinghouse
- FG Hessen, 05.08.1997 - 6 K 2777/94
Kurzfristige Vermietung an Arbeitnehmer
- BFH, 10.01.1995 - XI B 26/94
Einordnung der auf die Unterbringung der Aussiedler und Übersiedler entfallenden …
- VG München, 12.02.2020 - M 9 K 19.1800
Abgrenzung Boardinghouse von Wohnnutzung
- FG Baden-Württemberg, 04.11.1998 - 12 K 138/98
Steuerfreiheit der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und die Ausnahme …
- VG München, 12.02.2020 - M 9 K 19.1799
Abgrenzung Boardinghouse von Wohnnutzung
- FG Köln, 16.12.1996 - 1 K 4823/94
- VG München, 12.02.2020 - M 9 K 19.2204
Zweckentfremdungsrechtlich unzulässige Nutzung als Boardinghaus
- FG München, 16.09.1998 - 3 K 3164/95