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   BFH, 14.12.1993 - VII R 113/92   

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BFH, 14.12.1993 - VII R 113/92 (https://dejure.org/1993,3391)
BFH, Entscheidung vom 14.12.1993 - VII R 113/92 (https://dejure.org/1993,3391)
BFH, Entscheidung vom 14. Dezember 1993 - VII R 113/92 (https://dejure.org/1993,3391)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung und Rücknahme der Festsetzung der Anlieferungs-Referenzmenge-Milch (ARM) als Verwaltungsakt - Gewährung von Vertrauensschutz hinsichtlich einer rückwirkenden Herabsetzung der ARM unter Berücksichtigung gemeinschaftsrechtlicher Grundsätze

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 748
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 13.03.1990 - VII R 47/88
    Auszug aus BFH, 14.12.1993 - VII R 113/92
    a)Bei der Berechnung der ARM handelt es sich um einen Bescheid im Rahmen einer Mengenregelung i.S. von § 8 MOG, der im Fall seiner Rechtswidrigkeit nach § 10 Abs. 1 MOG zurückzunehmen ist (Senatsurteil vom 13. März 1990 VII R 47/88, BFHE 164, 141 [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88]).

    Denn § 10 Abs. 1 MOG stellt die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Bescheides nicht, wie in § 48 Abs. 1 VwVfG geschehen, in das Ermessen der Behörde, sondern hat ihr dessen Rücknahme im Rahmen des § 48 Abs. 2 und 4 VwVfG zur Pflicht gemacht (BFHE 164, 141, 146) [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88].

    Ob die Voraussetzungen des § 48 Abs. 2 VwVfG vorliegen, hängt ebenfalls nicht von einer Ermessensentscheidung der Behörde ab, sondern ist eine Rechtsfrage, deren Beurteilung durch die Behörde gerichtlich voll zu überprüfen ist (BFHE 164, 141, 146 [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88]; vgl. auch BVerwG-Urteil vom 14. August 1986 3 C 9.85 in 451.90 Buchholz Nr. 66 EWG-Recht; Stelkens/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 3. Aufl., § 48 Rz. 95).

    In allen übrigen Fällen dagegen kommt somit regelmäßig nur eine Rücknahme des Bescheides ex nunc in Betracht (vgl. BFHE 164, 141, 147 [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88] m.w.N.); die rückwirkende Rücknahme eines begünstigenden Bescheides ist nur ausnahmsweise gerechtfertigt.

    Diese Abwägung hat auch der Senat in seiner zuvor genannten Entscheidung (BFHE 164, 141, 145) [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88] vorgenommen.

    Der Senat teilt diese Auffassung (vgl. oben unter 4. Buchst. a, bb und Senatsurteil in BFHE 164, 141, 147) [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88].

    Soweit die Herabsetzung der ARM durch das HZA Wirkungen für die Zukunft zeitigt, verweist der Senat auf sein Urteil in BFHE 164, 141, 147 [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88].

  • BFH, 30.10.1990 - VII R 101/89
    Auszug aus BFH, 14.12.1993 - VII R 113/92
    Rechtsfehlerfrei geht die Vorentscheidung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats auch davon aus, daß die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides nach § 10 Abs. 1 MOG i.V.m. § 48 Abs. 2 und 4 VwVfG zu beurteilen ist (Senatsurteil vom 30. Oktober 1990 VII R 101/89, BFHE 162, 156).

    Der Senat hat mehrfach entschieden, daß es sich bei der Festsetzung der ARM um einen Verwaltungsakt des HZA handelt (zuletzt in BFHE 162, 156 m.w.N.).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil in BFHE 162, 156 entschieden, daß sich der Vertrauensschutz bei einer in Betracht kommenden Rücknahme der ARM-Berechnung nach § 48 Abs. 2 VwVfG richtet (vgl. auch Dänzer-Vanotti, Anmerkung zu diesem Urteil in Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern - ZfZ - 1991, 149); davon geht auch die Vorinstanz richtigerweise aus.

    Wegen der Bindung des HZA an den Grundlagenbescheid im Hinblick auf die dadurch etwa erforderlich werdende Nacherhebung der Milch-Garantiemengenabgabe beim Kläger ist die durch die Nacherhebung eintretende nachträgliche Belastung des Klägers schon bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Herabsetzung der ARM zu berücksichtigen (BFHE 162, 156, 158; BVerwG-Urteil vom 20. März 1990 9 C 12.89, BVerwGE 85, 79 [BVerwG 20.03.1990 - 9 C 12/89]).

  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    Auszug aus BFH, 14.12.1993 - VII R 113/92
    Denn der EuGH hat unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diese Vorschrift entschieden, daß das Gemeinschaftsrecht bei Rückforderung von zu Unrecht gewährten Leistungen nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegensteht, die auf einen Vertrauensschutz oder den Grundsatz des Wegfalls der ungerechtfertigten Bereicherung abstellen, soweit das Interesse der Gemeinschaft voll berücksichtigt wird (Urteil vom 21. September 1983 Rs. 205 bis 215/82, EuGHE 1983, 2633, 2666).
  • EuGH, 26.04.1988 - 316/86

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Krücken

    Auszug aus BFH, 14.12.1993 - VII R 113/92
    Dem stehen im Streitfall die für das Gemeinschaftsrecht entwickelten Grundsätze für einen Vertrauensschutz, die möglicherweise einen geringeren Schutz des Vertrauens gewähren (vgl. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH -, Urteil vom 26. April 1988 Rs. 316/86, EuGHE 1988, 2213, 2239f.), nicht entgegen.
  • EuGH, 10.01.1992 - C-177/90

    Kühn / Landwirtschaftskammer Weser-Ems

    Auszug aus BFH, 14.12.1993 - VII R 113/92
    Rechtsgrundlage dafür sind vielmehr allein die nationalen Rechtsvorschriften in § 4 Abs. 2 Satz 2 und § 7 Abs. 1 MGV, die im Rahmen der in Art. 5 Unterabs.2 der Verordnung (EWG) Nr. 1371/84 der Kommission vom 16. Mai 1984 (ABlEG L 132/11) - ersetzt durch Art. 7 Unterabs.2 der Verordnung (EWG) Nr. 1546/88 der Kommission vom 3. Juni 1988 (ABlEG L 139/12) - enthaltenen Ermächtigung ergangen sind (EuGH-Urteil vom 10. Januar 1992 Rs. C-177/90, ZfZ 1992, 75).
  • BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 47.92

    Verwaltungsverfahren - Verwaltungsakt - Rücknahme - Investitionszulage -

    Auszug aus BFH, 14.12.1993 - VII R 113/92
    Allerdings hat das BVerwG darauf hingewiesen, daß die drei in § 48 Abs. 2 Satz 3 VwVfG genannten Fälle nicht die einzigen sind, in denen Vertrauensschutz selbst bei Vorliegen einer Vermögensdisposition i.S. von § 48 Abs. 2 Satz 2 VwVfG ausscheidet (BVerwG-Urteil vom 17. Februar 1993 II C 47/92, Neue Juristische Wochenschrift 1993, 2764ff.).
  • BFH, 16.07.1985 - VII B 53/85

    Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung - Finanzrechtsweg - Milcherzeuger

    Auszug aus BFH, 14.12.1993 - VII R 113/92
    Der Käufer ist gemäß § 4 MGV mit der Berechnung der ARM betraut und wird demgemäß gleichsam als Beauftragter des Fiskus (Senatsbeschluß vom 16. Juli 1985 VII B 53/85, BFHE 143, 523, 525), nach einer im Schrifttum vertretenen Meinung (Schrömbges, ZfZ, 1992, 101) sogar als beliehener Unternehmer, tätig.
  • EuGH, 20.09.1990 - C-5/89

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BFH, 14.12.1993 - VII R 113/92
    Das nationale Gericht hat diese Umstände im Einzelfall zu würdigen (vgl. EuGH-Urteil vom 20. September 1990 Rs. C-5/89, EuGHE 1990 I-3453, 3457).
  • EuGH - C-47/92 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Sodifa

    Auszug aus BFH, 14.12.1993 - VII R 113/92
    Allerdings hat das BVerwG darauf hingewiesen, daß die drei in § 48 Abs. 2 Satz 3 VwVfG genannten Fälle nicht die einzigen sind, in denen Vertrauensschutz selbst bei Vorliegen einer Vermögensdisposition i.S. von § 48 Abs. 2 Satz 2 VwVfG ausscheidet (BVerwG-Urteil vom 17. Februar 1993 II C 47/92, Neue Juristische Wochenschrift 1993, 2764ff.).
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BFH, 14.12.1993 - VII R 113/92
    Für die Kenntnisnahme kommt es auf die Kenntnis des für die Entscheidung über die Rücknahme im Einzelfall zuständigen Amtswalters an (vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - Beschluß des Großen Senats vom 19. Dezember 1984 GrS 1 und 2.84, BVerwGE 70, 356, 364; Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 28. April 1987 IX R 9/83, BFH/NV 1988, 151, 154; Kopp, Verwaltungsverfahrensgesetz, 5. Aufl., § 48 Rz. 99a m.w.N.).
  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 12.89

    Vertriebenenausweis - Vertrauensschutz - Ausweiseinziehungsverfahren -

  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

  • BFH, 28.04.1987 - IX R 9/83

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Ausgaben zur Förderung der als

  • FG Düsseldorf, 29.07.1992 - 4 K 262/88
  • BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Gleichheitswidriger

    Aufgrund mündlicher Verhandlung am 7. Dezember 1995 hat der erkennende Senat mit Beschluß vom gleichen Tag das Verfahren ausgesetzt und dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes im Hinblick auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Dezember 1993 (BFH VII R 113/92) die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 7 Abs. 1 Milch-Garantiemengen-Verordnung (a.F.) insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als er im Falle eines Betriebsübergangs zwischen dem 1. Januar 1983 und dem 1. April 1984 eine Berücksichtigung der vom früheren Betriebsleiter im Referenzjahr angelieferten Milch oder Milchprodukte nur unter den dort genannten Voraussetzungen zuläßt.
  • BFH, 21.10.1999 - VII B 133/99

    Rücknahme einer Milchreferenzmenge; Vertrauensschutz

    Diesen Rechtssatz habe der BFH in seinen Urteilen in BFH/NV 1995, 173 und vom 14. Dezember 1993 VII R 113/92 (BFH/NV 1994, 748) bestätigt.

    Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (BGBl I 1995, 1146) sind Bescheide zur Feststellung einer Referenzmenge nach der Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) zurückzunehmen, wenn sie rechtswidrig sind; dabei ist § 48 Abs. 2 bis 4 VwVfG, soweit mit jener Vorschrift vereinbar, anzuwenden, wie der beschließende Senat seit seinem Urteil vom 13. März 1990 VII R 47/88 (BFHE 164, 141) wiederholt ausgesprochen hat (vgl. u.a. Urteile in BFH/NV 1994, 748, und vom 13. Juli 1993 VII R 92/92, BFH/NV 1994, 137), wobei sich der Vertrauensschutz bei einer Rücknahme der Festsetzung einer Referenzmenge nach § 48 Abs. 2 VwVfG richtet.

    Aus den von der Beschwerde angeführten Entscheidungen in BFH/NV 1994, 512, BFH/NV 1994, 748 und BFH/NV 1995, 173 ergeben sich keine Rechtssätze, die insofern die Richtigkeit seiner rechtlichen Beurteilung, daß die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 VwVfG vom HZA eingehalten worden ist, in Frage stellen könnten.

  • FG Düsseldorf, 09.08.1995 - 4 K 7649/91

    Rückwirkende Festsetzung der Anlieferungsreferenzmenge für Milch (ARM);

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  • BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 12.92

    Recht der Landwirtschaft: Teilverfassungswidrigkeit des § 7 Abs. 1 MGV

    Dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes wird im Hinblick auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Dezember 1993 (BFH VII R 113/92) die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 7 Abs. 1 Milch-Garantiemengen-Verordnung (a.F.) insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als er im Falle eines Betriebsübergangs zwischen dem 1. Januar 1983 und dem 1. April 1984 eine Berücksichtigung der vom früheren Betriebsleiter im Referenzjahr angelieferten Milch oder Milchprodukte nur unter den dort genannten Voraussetzungen zuläßt.

    An einer Entscheidung im dargelegten Sinne sieht sich der Senat gehindert durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Dezember 1993 - VII R 113/92 - (BFH/NV 10/94 S. 748).

  • VG Düsseldorf, 22.02.2006 - 20 K 6661/04

    Übergang einer Milchreferenzmenge; Ausstellung von Bescheinigungen nach der

    In allen übrigen Fällen dagegen kommt somit regelmäßig nur eine Rücknahme des Bescheides ex nunc in Betracht; die rückwirkende Rücknahme eines begünstigenden Bescheides ist nur ausnahmsweise gerechtfertigt, BFH, Urteil vom 7. September 1993 - VII R 110/92 - und Urteil vom 14. Dezember 1993 VII R 113/92 -.

    Das nationale Gericht hat diese Umstände im Einzelfall zu würdigen, vgl. EuGH, Urteil vom 20. September 1990 - 5/89 - und hierauf Bezug nehmend BFH, Urteil vom 14. Dezember 1993 - VII R 113/92.

  • BFH, 16.05.2000 - VII B 232/99

    Referenzmenge; Bindungswirkung der Bescheinigung der Landwirtschaftskammer

    Wie der beschließende Senat bereits in seinem Urteil vom 30. Oktober 1990 VII R 101/89 (BFHE 162, 156) entschieden hat, richtet sich die Rücknahme einer rechtswidrigen Feststellung der Referenzmenge nach § 10 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen i.V.m. § 48 Abs. 2 und 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes --VwVfG-- (vgl. auch Senatsurteil vom 14. Dezember 1993 VII R 113/92, BFH/NV 1994, 748); aus diesen Vorschriften ergeben sich die Voraussetzungen des dem zu Unrecht begünstigten Milchproduzenten zu gewährenden Vertrauensschutzes.

    Der beschließende Senat hat insofern bereits in seinem Urteil in BFH/NV 1994, 748 sinngemäß ausgeführt, dass die Voraussetzungen des Vertrauensschutzes für die Vergangenheit anders zu beurteilen sein können, als die Rücknahme einer Referenzmenge für die Zukunft.

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 19.00

    Referenzmengenübergang bei Rückgabe ganzer Betriebe; Referenzmengenberechnung der

    Dies zeigt sich u.a. darin, dass eine Rücknahme der durch einen Käufer erfolgten Referenzmengenberechnung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur im Wege des § 10 Abs. 1 MOG i.V.m. § 48 Abs. 2 und 4 VwVfG erfolgen kann (vgl. Urteile vom 13. Juli 1993 - VII R 92/92 - BFH/NV 1994, 137; sowie vom 14. Dezember 1993 - VII R 113/92 - BFH/NV 1994, 748).
  • FG Hamburg, 10.12.1998 - IV 400/98

    Übergang einer Referenzmenge mit dem Erwerb eines Milch erzeugenden Betriebs;

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  • BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 28.96

    Anforderungen an die Rücknahme einer erteilten Referenzmengenbescheinigung bei

    Aufgrund mündlicher Verhandlung am 7. Dezember 1995 hat der erkennende Senat mit Beschluß vom gleichen Tag das Verfahren ausgesetzt und dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes im Hinblick auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Dezember 1993 (BFH VII R 113/92) die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 7 Abs. 1 Milch-Garantiemengen-Verordnung (a.F.) insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als er im Falle eines Betriebsübergangs zwischen dem 1. Januar 1983 und dem 1. April 1984 eine Berücksichtigung der vom früheren Betriebsleiter im Referenzjahr angelieferten Milch oder Milchprodukte nur unter den dort genannten Voraussetzungen zuläßt.
  • BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 7.93

    Recht der Landwirtschaft: Vorrang der gemeinschaftsrechtlichen Regelung gegenüber

    Der erkennende Senat, bei dem das Revisionsverfahren anhängig ist, möchte der Klage stattgeben, sieht sich daran aber durch das entgegenstehende Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Dezember 1993 - BFH VII R 113/92 - gehindert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2004 - 20 A 2293/02

    Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung über einen Referenzmengenübergang;

  • BFH, 14.05.1996 - VII ER -- P -- 2/96

    Unwirksamkeit des § 7 Abs. 1 Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) alte Fassung

  • BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 29.93

    Zuteilung einer besonderen Referenzmenge nach der Milch-Garantiemengen-Verordnung

  • FG Hamburg, 22.06.2005 - IV 262/03

    Voraussetzungen für die Annahme schützenswerten Vertrauens bei der Rückforderung

  • FG Hamburg, 24.02.2004 - IV 275/00

    Ausfuhrerstattung: Keine Rückforderung, wenn die Frist des § 48 Abs. 4 VwVfg

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