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   BFH, 11.01.1994 - VII B 200/93   

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https://dejure.org/1994,5070
BFH, 11.01.1994 - VII B 200/93 (https://dejure.org/1994,5070)
BFH, Entscheidung vom 11.01.1994 - VII B 200/93 (https://dejure.org/1994,5070)
BFH, Entscheidung vom 11. Januar 1994 - VII B 200/93 (https://dejure.org/1994,5070)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Überlange Verfahrensdauer (§ 76 FGO )

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 804
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.04.1968 - VI B 47/67

    Beteiligter - Begründung der Beschwerde - Begründungsschrift - Frist - Erledigung

    Auszug aus BFH, 11.01.1994 - VII B 200/93
    Die trotz fehlender Begründung zulässige Beschwerde (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. April 1968 VI B 47/67, BFHE 92, 469, BStBl II 1968, 608) ist nicht begründet.
  • BFH, 26.04.1988 - VII R 124/85
    Auszug aus BFH, 11.01.1994 - VII B 200/93
    Insbesondere durfte sich das FG dabei die Feststellungen des in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteils gegen X auch gegenüber dem Antragsteller zu eigen machen, da dessen Vorbringen in der Klageschrift und in dem weiteren Schriftsatz vom ..., wovon das FG zu Recht ausgeht, kein substantiiertes Bestreiten dieser Feststellungen darstellt (Senatsurteil vom 26. April 1988 VII R 124/85, BFHE 153, 463, 467).
  • BFH, 19.02.2004 - VII B 260/03

    Erkenntnisse aus Telefonüberwachung - Verwertungsverbot

    Die Feststellungen aus dem Strafurteil, die auf dem Geständnis der Zeugin H beruhten, durfte das FG seiner Überzeugungsbildung zugrunde legen, weil die Klägerin diese Feststellungen seiner Auffassung nach nicht substantiiert bestritten hatte (vgl. Senatsurteil vom 26. April 1988 VII R 124/85, BFHE 153, 463, 467; Senatsbeschluss vom 11. Januar 1994 VII B 200/93, BFH/NV 1994, 804, 805).
  • BFH, 30.03.2000 - X B 50/99

    NZB; Rüge nicht ordnungsgemäßer Ladung; Umdeutung einer NZB

    Unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Modalitäten sich die FG strafrechtliche Ermittlungsergebnisse zu Eigen machen dürfen, kann als grundsätzlich geklärt gelten (s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. Januar 1994 VII B 200/93, BFH/NV 1994, 804, 805; vom 29. Juli 1998 VII B 4/98, BFH/NV 1999, 324, und vom 21. Mai 1999 VII B 37/99, BFH/NV 1999, 1496; Gräber, a.a.O., § 76 Rz. 20 - jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.06.2001 - VII B 57/01

    Schlüssige Begründung eines Verfahrensmangels; Rüge gegen die Pflicht zur

    Soweit der Kläger rügt, dass die Feststellungen des Strafbefehls gegen seine Ehefrau und des Strafbefehls gegen Frau B, soweit sie ihn betrafen, dem Urteil nicht hätten zu Grunde gelegt werden dürfen, steht dem die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) entgegen, wonach sich das Gericht auch die einem Strafurteil gegen einen am finanzgerichtlichen Verfahren nicht Beteiligten zu Grunde liegenden Feststellungen zu Eigen machen darf, wenn diese --wie im Streitfall vom FG im Einzelnen ausgeführt-- nicht substantiiert bestritten werden und keine entsprechenden Beweisanträge gestellt werden (vgl. u.a. BFH, Urteile vom 26. April 1988 VII R 124/85, BFHE 153, 463; vom 14. Oktober 1999 IV R 63/98, BFH/NV 2000, 357, und Beschluss vom 11. Januar 1994 VII B 200/93, BFH/NV 1994, 804).
  • BFH, 29.07.1998 - VII B 4/98

    PKH; Maßgeblichkeit der Feststellungen eines rechtskräftig gewordenen

    Da der Antragsteller auch in der Klagebegründung keine substantierten Einwendungen gegen die strafgerichtlichen Feststellungen erhoben hat, konnte sich das FG insbesondere die Feststellungen aus den rechtskräftig gewordenen Strafbefehlen gegen A und B zu eigen machen und seine ablehnende Entscheidung im wesentlichen auf dieser Grundlage treffen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 11. Januar 1994 VII B 200/93, BFH/NV 1994, 804).
  • FG Düsseldorf, 10.12.1999 - 4 K 2057/96

    Zigaretteneinfuhr; vorschriftswidriges Verbringen; Gestellungspflicht der Post;

    Dabei darf sich das Finanzgericht ordnungsgemäß in das Verfahren eingeführte strafgerichtliche Feststellungen auch dann zu eigen machen, wenn der Beteiligte des finanzgerichtlichen Verfahrens an dem Strafverfahren nicht beteiligt war und diese Feststellungen nicht substantiiert bestritten hat (vgl.: BFH, Beschluß vom 11. Januar 1994 - VII B 200/93 - BFH/NV 1994, 804 (805)).
  • FG München, 06.07.1998 - 7 K 4050/95

    Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme für vor der Veräußerung der Anteile

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