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   BFH, 21.01.1994 - VIII B 100/93   

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https://dejure.org/1994,6392
BFH, 21.01.1994 - VIII B 100/93 (https://dejure.org/1994,6392)
BFH, Entscheidung vom 21.01.1994 - VIII B 100/93 (https://dejure.org/1994,6392)
BFH, Entscheidung vom 21. Januar 1994 - VIII B 100/93 (https://dejure.org/1994,6392)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache, Divergenz und Vorliegen von Verfahrensmängeln

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 805
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 14.02.1989 - V B 72/87

    Inhaltliche Anforderungen an das Geltendmachen der Zulassungsgründe nach § 115

    Auszug aus BFH, 21.01.1994 - VIII B 100/93
    Ebenso sind die weiteren Beanstandungen der Beweiswürdigung durch das FG dem materiellen Recht zuzuordnen, dessen Verletzung nicht mit einer Verfahrensrüge geltend gemacht werden kann (BFH-Beschluß vom 14. Februar 1989 V B 72/87, BFH/NV 1990, 108, 110).
  • BFH, 17.05.1985 - III R 213/82

    Einspruchsverfahren - Klage gegen Steuerbescheid - Zulässigkeit der Klage -

    Auszug aus BFH, 21.01.1994 - VIII B 100/93
    Vielmehr wird über die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage erst im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung befunden (vgl. BFH-Urteil vom 17. Oktober 1990 I R 118/88, BFHE 162, 534, BStBl II 1991, 242, 243), und zwar unabhängig davon, ob es sich bei einem bestimmten Merkmal um eine sog. Zugangsvoraussetzung handelt, die zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens nicht mehr nachgeholt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 17. Mai 1985 III R 213/82, BFHE 143, 509, BStBl II 1985, 521, 522).
  • BFH, 13.04.1993 - III B 88/91

    Anforderungen an die Darstellung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage

    Auszug aus BFH, 21.01.1994 - VIII B 100/93
    Die Beschwerde legt keine im allgemeinen Interesse klärungsbedürftige Rechtsfrage hinreichend substantiiert dar (§ 115 Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung - FGO - Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. April 1993 III B 88/91, BFH/NV 1994, 44, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 05.11.1970 - V R 71/67

    Spinnweber-Zusatzsteuer - Entstehungsvoraussetzungen - Bekannte Sachverhalte -

    Auszug aus BFH, 21.01.1994 - VIII B 100/93
    Soweit die Beschwerde mit ihrer Beanstandung, es dürfe nach fünfeinhalbjähriger Verfahrensdauer nicht zu Lasten der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) gehen, wenn das FG den Briefumschlag, mit dem die Klageschrift übersandt worden sei, nicht vollständig zu den Akten genommen habe, eine Minderung des Beweismaßes oder sogar eine Umkehr der grundsätzlich die Klägerin treffenden Beweislast (vgl. BFH-Beschluß vom 18. Januar 1993 X B 14/92, BFH/NV 1993, 667, 668) geltend machen will, so sind beide Fragen revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht zuzuordnen (vgl. BFH-Beschluß vom 23. April 1992 VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671, 672; BFH-Urteil vom 5. November 1970 V R 71/67, BFHE 101, 156, BStBl II 1971, 220, 224).
  • BFH, 23.04.1992 - VIII B 49/90

    Revisionszulassung bei übersehen einer gesetzlichen Vorschrift

    Auszug aus BFH, 21.01.1994 - VIII B 100/93
    Soweit die Beschwerde mit ihrer Beanstandung, es dürfe nach fünfeinhalbjähriger Verfahrensdauer nicht zu Lasten der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) gehen, wenn das FG den Briefumschlag, mit dem die Klageschrift übersandt worden sei, nicht vollständig zu den Akten genommen habe, eine Minderung des Beweismaßes oder sogar eine Umkehr der grundsätzlich die Klägerin treffenden Beweislast (vgl. BFH-Beschluß vom 18. Januar 1993 X B 14/92, BFH/NV 1993, 667, 668) geltend machen will, so sind beide Fragen revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht zuzuordnen (vgl. BFH-Beschluß vom 23. April 1992 VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671, 672; BFH-Urteil vom 5. November 1970 V R 71/67, BFHE 101, 156, BStBl II 1971, 220, 224).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 21.01.1994 - VIII B 100/93
    Selbst wenn man die unter Bezugnahme auf das Urteil des BFH vom 3. Oktober 1986 III R 207/81 (BFHE 148, 205, BStBl II 1987, 131) vorgenommene rechtliche Würdigung der Beschwerde als Divergenzrüge i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO ansieht, so fehlt es bereits an der in ständiger Rechtsprechung geforderten Gegenüberstellung zweier abstrakter Rechtssätze (vgl. BFH-Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 03.10.1986 - III R 207/81

    Schriftliche Klageerhebung - Klageschrift - Eigenhändige Unterzeichnung -

    Auszug aus BFH, 21.01.1994 - VIII B 100/93
    Selbst wenn man die unter Bezugnahme auf das Urteil des BFH vom 3. Oktober 1986 III R 207/81 (BFHE 148, 205, BStBl II 1987, 131) vorgenommene rechtliche Würdigung der Beschwerde als Divergenzrüge i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO ansieht, so fehlt es bereits an der in ständiger Rechtsprechung geforderten Gegenüberstellung zweier abstrakter Rechtssätze (vgl. BFH-Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 17.10.1990 - I R 118/88

    - Für Bestimmung des Klageantrages die Bezeichnung der anderweitig anzusetzenden

    Auszug aus BFH, 21.01.1994 - VIII B 100/93
    Vielmehr wird über die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage erst im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung befunden (vgl. BFH-Urteil vom 17. Oktober 1990 I R 118/88, BFHE 162, 534, BStBl II 1991, 242, 243), und zwar unabhängig davon, ob es sich bei einem bestimmten Merkmal um eine sog. Zugangsvoraussetzung handelt, die zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens nicht mehr nachgeholt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 17. Mai 1985 III R 213/82, BFHE 143, 509, BStBl II 1985, 521, 522).
  • BFH, 18.01.1993 - X B 14/92

    Beschwerde gegen Verwerfung eines Ablehnungsgeseuchs als Verfahrensrüge im Rahmen

    Auszug aus BFH, 21.01.1994 - VIII B 100/93
    Soweit die Beschwerde mit ihrer Beanstandung, es dürfe nach fünfeinhalbjähriger Verfahrensdauer nicht zu Lasten der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) gehen, wenn das FG den Briefumschlag, mit dem die Klageschrift übersandt worden sei, nicht vollständig zu den Akten genommen habe, eine Minderung des Beweismaßes oder sogar eine Umkehr der grundsätzlich die Klägerin treffenden Beweislast (vgl. BFH-Beschluß vom 18. Januar 1993 X B 14/92, BFH/NV 1993, 667, 668) geltend machen will, so sind beide Fragen revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht zuzuordnen (vgl. BFH-Beschluß vom 23. April 1992 VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671, 672; BFH-Urteil vom 5. November 1970 V R 71/67, BFHE 101, 156, BStBl II 1971, 220, 224).
  • BFH, 21.02.2005 - VIII B 209/03

    Beweiswürdigung

    Denn das Beweismaß und die Feststellungslast (objektive Beweislast) sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht und nicht dem Verfahrensrecht zuzuordnen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Januar 1994 VIII B 100/93, BFH/NV 1994, 805, m.w.N.; vom 10. Juli 2002 X B 170/00, BFH/NV 2002, 1481).
  • BFH, 01.10.1998 - VII B 1/98

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Kein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, sondern allenfalls ein materiell-rechtlicher Fehler liegt vor, wenn das FG --wie von der Beschwerde vorgetragen wird-- eine von seinem Standpunkt aus unerhebliche Zeugenaussage in seinem Urteil nicht erwähnt oder nicht in der vom Kläger für richtig gehaltenen Weise gewürdigt hat (vgl. BFH-Beschluß vom 21. Januar 1994 VIII B 100/93, BFH/NV 1994, 805).
  • BSG, 20.08.1996 - 2 RU 30/96

    Statthaftigkeit von Rechtsmitteln oder Gegenvorstellungen gegen Entscheidung des

    Es besteht jedoch auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit und des fairen Verfahrens kein Anlaß, einen durch einen Rechtsanwalt vertretenen Kläger darauf hinzuweisen, daß eine im Urteil des LSG nicht zugelassene und dennoch schon mit der Nichtzulassungsbeschwerde und somit vor einer Entscheidung über die Zulassung der Revision durch den Senat eingelegte Revision nach allgemeinen Verfahrensgrundsätzen und ständiger Rechtsprechung nicht nur des BSG unzulässig ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 1; BFH/NV 1994, 805).
  • BFH, 07.11.2000 - III K 1/98

    Nichtzulassungsbeschwerde - Ordnungegemäße Vertretung - Wahrung der

    Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 Abs. 1 FGO, an den man bei dem Schriftsatz des Klägers ebenfalls denken könnte, scheitert zwar nicht daran, dass der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde bereits durch Beschluss vom 7. November 1997 als unzulässig verworfen hat (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Januar 1994 IX S 11/93, BFH/NV 1994, 805; vom 20. Oktober 1993 IX S 6/93, BFH/NV 1994, 331).
  • BFH, 23.01.1995 - X R 126/94

    Zulässigkeit einer gleichzeitig mit einer erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde

    Eine gleichzeitig mit der Nichtzulassungsbeschwerde eingelegte unzulässige Revision wird aber nicht dadurch statthaft, daß die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg hat (ständige Rechtsprechung, BFH-Beschlüsse vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638; vom 3. Februar 1992 X R 8/92, nicht veröffentlicht; vom 21. September 1993 III R 53/89, BFHE 172, 349, 351; vom 26. Januar 1994 IV R 47/93, BFH/NV 1994, 805; vom 10. März 1994 IX R 43/90, BFH/NV 1994, 813, jeweils m. w. N. der Rechtsprechung; vgl. auch BFH-Beschluß vom 16. Juni 1994 IX R 60/93, BFH/NV 1994, 897).
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Rechtsprechung
   BFH, 26.01.1994 - IV R 47/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8470
BFH, 26.01.1994 - IV R 47/93 (https://dejure.org/1994,8470)
BFH, Entscheidung vom 26.01.1994 - IV R 47/93 (https://dejure.org/1994,8470)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 1994 - IV R 47/93 (https://dejure.org/1994,8470)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 805
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 31.08.1992 - V R 9/92

    Rüge der nicht vollständeigen Ermittlung eines Beweisangebots durch ein

    Auszug aus BFH, 26.01.1994 - IV R 47/93
    Diese Frage richtet sich ausschließlich nach § 116 Abs. 1 FGO (gl.A. Beschluß des BFH vom 31. August 1992 V R 9/92, BFH/NV 1993, 313).

    Allerdings hat der BFH in BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638, und in BFH/NV 1993, 313 vor seiner Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerden über die Revisionen entschieden und die Statthaftigkeit der Revision auch für den Fall des Erfolgs der Nichtzulassungsbeschwerden verneint.

  • BFH, 12.04.1991 - III R 181/90

    Unzulässige Revision wird nicht durch Erfolg gleichzeitig eingelegter

    Auszug aus BFH, 26.01.1994 - IV R 47/93
    Wie der III.Senat des BFH mit Beschluß vom 12. April 1991 III R 181/90 (BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638) in Abgrenzung von älterer, zur Streitwertrevision ergangener Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 28. März 1979 I R 58-59/78, BFHE 128, 135, BStBl II 1979, 650) entschieden hat, geht es bei einer ohne vorherige Zulassung durch das FG oder den BFH eingelegten Revision allein um die Frage, ob diese eingelegte Revision zulässig ist.

    Allerdings hat der BFH in BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638, und in BFH/NV 1993, 313 vor seiner Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerden über die Revisionen entschieden und die Statthaftigkeit der Revision auch für den Fall des Erfolgs der Nichtzulassungsbeschwerden verneint.

  • BVerwG, 29.08.1985 - 3 CB 13.85

    Unzulässigkeit der Revision - Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus BFH, 26.01.1994 - IV R 47/93
    Nach Auffassung des Senats kann es jedoch keinen Unterschied machen, ob das Gericht im Zeitpunkt der Entscheidung über die Revision noch über eine anhängige Nichtzulassungsbeschwerde zu entscheiden hat und diese Erfolg haben könnte, oder ob das Gericht der Nichtzulassungsbeschwerde bereits stattgegeben hat (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 1985 3 CB 13/85, Buchholz, Sammlung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 133 VwGO Nr. 57).
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Rechtsprechung
   BFH, 24.01.1994 - IX S 11/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,28976
BFH, 24.01.1994 - IX S 11/93 (https://dejure.org/1994,28976)
BFH, Entscheidung vom 24.01.1994 - IX S 11/93 (https://dejure.org/1994,28976)
BFH, Entscheidung vom 24. Januar 1994 - IX S 11/93 (https://dejure.org/1994,28976)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 805
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 23.08.2000 - III S 9/00

    Wiedereinsetzung nach Verwerfung der Revision

    Einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) steht zwar nicht entgegen, dass der Senat die Revision durch Beschluss vom 2. Februar 2000 bereits als unzulässig verworfen hat (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Januar 1994 IX S 11/93, BFH/NV 1994, 805; vom 20. Oktober 1993 IX S 6/93, BFH/NV 1994, 331); sie ist indes abzulehnen, weil der Kläger innerhalb der Antragsfrist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO die versäumte Rechtshandlung --im Streitfall die Begründung der Revision-- entgegen § 56 Abs. 2 Satz 3 FGO nicht in einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Form nachgeholt hat.
  • BFH, 07.11.2000 - III K 1/98

    Nichtzulassungsbeschwerde - Ordnungegemäße Vertretung - Wahrung der

    Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 Abs. 1 FGO, an den man bei dem Schriftsatz des Klägers ebenfalls denken könnte, scheitert zwar nicht daran, dass der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde bereits durch Beschluss vom 7. November 1997 als unzulässig verworfen hat (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Januar 1994 IX S 11/93, BFH/NV 1994, 805; vom 20. Oktober 1993 IX S 6/93, BFH/NV 1994, 331).
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