Rechtsprechung
BFH, 18.04.1994 - IX B 155/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beurteilung von Renovierungskosten und Modernisierungskosten in Bezug auf finanzrechtliche Einordnung als anschaffungsnaher Aufwand
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Steuerbegünstigte Kapitalanlagen; Anschaffungskosten bei Beteiligung an einem Modernisierungsmodell
Papierfundstellen
- BFH/NV 1994, 852
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 29.10.1991 - IX R 117/90
Im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Erhaltungsaufwendungen (sog. anschaffungsnahe …
Auszug aus BFH, 18.04.1994 - IX B 155/93
In einem solchen Fall sind die Kosten der Renovierung und Modernisierung nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 30. Juli 1991 IX R 43/89, BFHE 165, 245, BStBl II 1991, 918; Beschluß vom 4. Februar 1992 IX B 39/91, BFHE 167, 102, BStBl II 1992, 883) als Anschaffungskosten zu beurteilen, weil sie zu den Aufwendungen gehören, die geleistet werden, um den Erwerbsgegenstand (die renovierte und modernisierte Eigentumswohnung) zu erlangen; auf das Vorliegen der (besonderen) Voraussetzungen des anschaffungsnahen Aufwandes (vgl. dazu Senatsurteil vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BFHE 166, 203 [BFH 29.10.1991 - IX R 117/90], BStBl II 1992, 285 m.w.N.) kommt es daher nicht an. - BFH, 30.07.1991 - IX R 43/89
Anteilige Kosten des Käufers für künftige Renovierung des Gemeinschaftseigentums …
Auszug aus BFH, 18.04.1994 - IX B 155/93
In einem solchen Fall sind die Kosten der Renovierung und Modernisierung nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 30. Juli 1991 IX R 43/89, BFHE 165, 245, BStBl II 1991, 918; Beschluß vom 4. Februar 1992 IX B 39/91, BFHE 167, 102, BStBl II 1992, 883) als Anschaffungskosten zu beurteilen, weil sie zu den Aufwendungen gehören, die geleistet werden, um den Erwerbsgegenstand (die renovierte und modernisierte Eigentumswohnung) zu erlangen; auf das Vorliegen der (besonderen) Voraussetzungen des anschaffungsnahen Aufwandes (vgl. dazu Senatsurteil vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BFHE 166, 203 [BFH 29.10.1991 - IX R 117/90], BStBl II 1992, 285 m.w.N.) kommt es daher nicht an. - BFH, 04.02.1992 - IX B 39/91
Keine Werbungskosten durch Provisionen für Vermittlung des Gesellschaftskapitals
Auszug aus BFH, 18.04.1994 - IX B 155/93
In einem solchen Fall sind die Kosten der Renovierung und Modernisierung nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 30. Juli 1991 IX R 43/89, BFHE 165, 245, BStBl II 1991, 918; Beschluß vom 4. Februar 1992 IX B 39/91, BFHE 167, 102, BStBl II 1992, 883) als Anschaffungskosten zu beurteilen, weil sie zu den Aufwendungen gehören, die geleistet werden, um den Erwerbsgegenstand (die renovierte und modernisierte Eigentumswohnung) zu erlangen; auf das Vorliegen der (besonderen) Voraussetzungen des anschaffungsnahen Aufwandes (vgl. dazu Senatsurteil vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BFHE 166, 203 [BFH 29.10.1991 - IX R 117/90], BStBl II 1992, 285 m.w.N.) kommt es daher nicht an.
Rechtsprechung
BFH, 16.03.1994 - I B 155/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Grundlagen für die Bestimmung der Einkommessteuer
- datenbank.nwb.de
Keine Anwendung des § 2 Abs. 7 Satz 3 EStG bei Wechsel von der normalen unbeschränkten zur erweitert unbeschränkten Einkommensteuerpflicht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Beim Wechsel innerhalb eines Kalenderjahres von der normalen unbeschränkten zur erweitert unbeschränkten Einkommensteuerpflicht darf für den Veranlagungszeitraum nur ein Einkommensteuerbescheid erlassen werden.
Papierfundstellen
- BFH/NV 1994, 852
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97
Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels …
Danach wurde zwar erst durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30. Juli 1991 (BFHE 165, 245; seither st. Rspr., vgl. BFHE 167, 102; BFH/NV 1994, 852), mithin nach der Erstellung des "persönlichen Berechnungsbeispiels", endgültig geklärt, daß Reparaturaufwendungen beim sog. Erhaltungsmodell zu den Anschaffungskosten zählen und nicht, auch nicht in begrenztem Umfang (vgl. Abschn. 157 Abs. 5 EStR; BFHE 166, 203), als Erhaltungsaufwand sofort abzugsfähig sind. - BFH, 17.04.1996 - I R 78/95
Werbungskostenabzug beim Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten …
So werden, bezogen auf den Streitfall, zwei getrennte Gesamtbeträge der Einkünfte bzw. Einkommen ermittelt (…vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. Mai 1995 I R 163/94, BFH/NV 1996, 310, Internationales Steuerrecht 1995, 536; BFH-Beschluß vom 16. März 1994 I B 155/93, BFH/NV 1994, 852; Gesetzesbegründung zum dritten Steuerreformgesetz - StRG - BTDrucks 7/1470 S. 239).