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   BFH, 18.06.1993 - V R 19/89   

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https://dejure.org/1993,10576
BFH, 18.06.1993 - V R 19/89 (https://dejure.org/1993,10576)
BFH, Entscheidung vom 18.06.1993 - V R 19/89 (https://dejure.org/1993,10576)
BFH, Entscheidung vom 18. Juni 1993 - V R 19/89 (https://dejure.org/1993,10576)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 587
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.11.1984 - V R 96/84

    Allgemeiner Umsatzsteuersatz für die Vermietung von Videokassetten zur privaten -

    Auszug aus BFH, 18.06.1993 - V R 19/89
    Der Senat knüpft dabei an den Begriff der Filmvorführung in § 19 Abs. 4 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) an (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. November 1984 V R 96/84, BFHE 142, 319, BStBl II 1985, 271).

    Hierunter fällt auch die bespielte Videokassette (Urteil in BFHE 142, 319, BStBl II 1985, 271; Birkenfeld, Großes Umsatzsteuerhandbuch, IV Rdnr. 92; Husmann in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b Rdnr. 12).

    Entgegen der Auffassung des FA liegt im Streitfall eine umsatzsteuerrechtlich unbeachtliche Selbstvorführung nicht vor; denn die Leistungsempfänger der Klägerin haben keine von ihnen zuvor gekauften oder gemieteten Videokassetten betrachtet (vgl. dazu BFH in BFHE 142, 325, BStBl II 1985, 271).

  • BFH, 10.09.1992 - V R 99/88

    Steuerfreiheit von Baubetreuungsleistungen (§ 4 Nr. 9 lit. a UStG (1980)

    Auszug aus BFH, 18.06.1993 - V R 19/89
    Ohne Rechtsirrtum sah das FG aufgrund des von ihm festgestellten Sachverhalts in dem Zurverfügungstellen der Kabine eine Nebenleistung (vgl. dazu BFH-Urteile vom 8. Oktober 1991 V R 46/88, BFHE 167, 200, BStBl II 1992, 368 unter II.2. d); vom 10. September 1992 V R 99/88, BFHE 169, 255, BStBl II 1993, 316, unter II.1.
  • BFH, 08.10.1991 - V R 46/88

    - Überlassung von Wasser- und Landliegeplätzen für Sportboote als Vermietung von

    Auszug aus BFH, 18.06.1993 - V R 19/89
    Ohne Rechtsirrtum sah das FG aufgrund des von ihm festgestellten Sachverhalts in dem Zurverfügungstellen der Kabine eine Nebenleistung (vgl. dazu BFH-Urteile vom 8. Oktober 1991 V R 46/88, BFHE 167, 200, BStBl II 1992, 368 unter II.2. d); vom 10. September 1992 V R 99/88, BFHE 169, 255, BStBl II 1993, 316, unter II.1.
  • Drs-Bund, 17.03.1967 - BT-Drs V/1581
    Auszug aus BFH, 18.06.1993 - V R 19/89
    Aus den Erörterungen des Finanzausschusses zur Frage der Einbeziehung des Rundfunks und des Fernsehens in die Mehrwertsteuer ergibt sich nur, daß die Filmwirtschaft, die in Konkurrenz zu den öffentlich-rechtlichen Medien tritt, begünstigt werden sollte (vgl. BTDrucks V/1581, S. 3 zu Nr. 4. c).
  • FG München, 09.10.2003 - 14 K 5016/00

    Abonnentengebühren für Fernsehsendungen; Umsatzsteuer 1990

    Die Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 18. Juni 1993 V R 19/89) spreche ebenfalls dafür, dass auch das Ausüben von Senderechten zu den begünstigten Bereichen zähle.

    Da sich das Tatbestandsmerkmal "Überlassenvon Filmen zur Auswertung und Vorführung von Filmen" im Verhältnis Produktion, Verleih und Kino unmittelbar auf urheberrechtliche geschützte Rechte bezieht, teilt der Senat die Auffassung des Schrifttums und des BFH, dass insoweit auch unmittelbar urheberrechtliche Begriffsbestimmungen herangezogen werden können (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juni 1993 V R 19/89, BFH/NV 1994, 587).

    Mithin sind in erster Linie die Eintrittserlöse für Kinobesuche dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7b UStG zu unterwerfen und zwar auch dann, wenn die Vorführung von Filmen in allgemein zugänglichen Einzelkabinen erfolgt, weil es nicht entscheidend ist, dass die Adressaten gemeinsam in einem Raum anwesend sind (vgl. BFH in BFH/NV 1994, 587).

    Teilt man die Auffassung des BFH, wonach sich die Auslegung des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b UStG an der vorgegebenen urheberrechtlichen Rechtslage und dabei insbesondere an § 19 Abs. 4 Satz 1 UrhG zu orientieren hat (vgl. BFH-Urteile vom 29. November 1984 V R 96/84, BStBl. II 1985, 271, vom 18. Juni 1993 V R 19/89, BFH/NV 1994, 587, und vom 7. März 1995 XI R 46/93, BStBl. II 1995, 429), scheidet eine Steuerbegünstigung für die in Rede stehenden klägerischen Umsätze gleichfalls aus.

    Unter "Filmwerk" ist eine bewegte Bildfolge zu verstehen, die durch Aneinanderreihen aufgenommener Einzelbilder geschaffen wird (vgl. BFH in BFH/NV 1994, 587).

    Eine nichtöffentliche Wiedergabe liegt vor, wenn der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und sie durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehungen zum Veranstalter persönlich untereinander verbunden sind (vgl. BFH/NV 1994, 587).

  • BFH, 26.01.2006 - V R 70/03

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Umsätzen des Bezahlfernsehens (sog.

    Der Senat knüpft bei der Auslegung dieses Begriffs an den Begriff der öffentlichen Filmvorführung in § 19 Abs. 4 Satz 1 UrhG an (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juni 1993 V R 19/89, BFH/NV 1994, 587).
  • FG Köln, 22.11.2007 - 15 K 3601/04

    Umsatzsteuerpflicht für die durch den Betrieb eines Internetservices erzielten

    Eine Filmvorführung liegt vor, wenn ein Filmwerk durch technische Einrichtungen öffentlich wahrgenommen werden kann (BFH-Urteil vom 18.6.1993 V R 19/89, BFH/NV 1994, 587 m.w.Nachw.).
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