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   BFH, 14.06.1995 - II B 106/94   

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https://dejure.org/1995,10472
BFH, 14.06.1995 - II B 106/94 (https://dejure.org/1995,10472)
BFH, Entscheidung vom 14.06.1995 - II B 106/94 (https://dejure.org/1995,10472)
BFH, Entscheidung vom 14. Juni 1995 - II B 106/94 (https://dejure.org/1995,10472)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Bezeichnung einer behaupteten Divergenz oder eines geltend gemachten Verfahrensmangels bei einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 1005
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 14.06.1995 - II B 106/94
    Die in § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO vorgeschriebene Bezeichnung der Abweichung erfordert demgemäß, daß zu ihrer Kenntlichmachung abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil und aus der Entscheidung, zu der die geltend gemachte Divergenz bestehen soll, einander gegenübergestellt werden müssen (BFH- Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BAG, 22.02.1983 - 1 ABN 33/82

    Falsche Anwendung - Rechtssatz - Abstrakt - Neuaufstellung

    Auszug aus BFH, 14.06.1995 - II B 106/94
    Das ist der Fall, wenn das FG seiner Würdigung einen -- nach der Rechtsprechung des BFH -- unrichtigen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, nicht aber, wenn der -- richtige -- Rechtssatz vom FG unrichtig angewendet worden ist (vgl. BFH-Beschluß vom 20. Februar 1980 II B 26/79, BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211; Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Februar 1983 1 ABN 33/82, Neue Juristische Wochenschrift 1983, 1510).
  • BFH, 24.05.1977 - IV R 45/76

    Revisionsbegründung - Rüge mangelnder Sachaufklärung - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BFH, 14.06.1995 - II B 106/94
    Die Klägerin hat insoweit auch nicht, wie aber erforderlich (BFH-Beschluß vom 24. Mai 1977 IV R 45/76, BFHE 122, 396, BStBl II 1977, 694), die Beweismittel bezeichnet, die das Gericht zur Beweiserhebung hätte heranziehen können und müssen.
  • BFH, 15.01.1986 - II R 14/84

    Festsetzung von Erbschaftsteuer

    Auszug aus BFH, 14.06.1995 - II B 106/94
    Zwar hat die Klägerin aus dem Urteil des BFH vom 15. Januar 1986 II R 14/84 (BFH/NV 1987, 302) als Rechtssatz herausgestellt, daß zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft durch schlüssiges Handeln eine Innengesellschaft entstehen könne.
  • BFH, 20.02.1980 - II B 26/79

    Abweichung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz

    Auszug aus BFH, 14.06.1995 - II B 106/94
    Das ist der Fall, wenn das FG seiner Würdigung einen -- nach der Rechtsprechung des BFH -- unrichtigen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, nicht aber, wenn der -- richtige -- Rechtssatz vom FG unrichtig angewendet worden ist (vgl. BFH-Beschluß vom 20. Februar 1980 II B 26/79, BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211; Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Februar 1983 1 ABN 33/82, Neue Juristische Wochenschrift 1983, 1510).
  • BFH, 01.12.1998 - III B 78/97

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Schätzung

    Für das Vorhandensein einer Abweichung ist es hingegen ohne Bedeutung, ob die Würdigung des Sachverhalts durch das FG, ohne daß eine Abweichung in dem zuvor umschriebenen Sinne vorliegt, als zwingend oder als sachlich zutreffend angesehen werden kann (vgl. BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890; BFH-Beschluß vom 14. Juni 1995 II B 106/94, BFH/NV 1995, 1005 unter Ziff. 1. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 27.03.1996 - II B 126/95

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Soweit das FA bezüglich der Flächenberechnung eine Abweichung der Vorinstanz von der BFH-Rechtsprechung geltend macht, ist die Rüge der Divergenz bereits unzulässig, da es insoweit an der nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO erforderlichen Darlegung eines das angegriffene Urteil tragenden Rechtssatzes fehlt, dem ein abweichender Rechtssatz aus einer genau bezeichneten Entscheidung des BFH gegenübergestellt wird (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Juni 1995 II B 106/94, BFH/NV 1995, 1005, m. w. N.).

    Soweit das FA in seiner Beschwerdebegründung darauf abstellt, daß das FG die von der BFH-Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze unrichtig angewandt und die Nutzflächen unzutreffend berechnet habe, vermag dies keine Abweichung zu begründen (vgl. Senatsbeschluß in BFH/NV 1995, 1005).

  • BFH, 08.12.1998 - VIII B 105/97

    Divergenz; Verletzung der Hinweispflicht; NZB

    Damit wird ein Fehler des FG bei der Anwendung des materiellen Rechts behauptet, der die Zulassung der Revision wegen Divergenz nicht rechtfertigt (BFH-Beschluß vom 14. Juni 1995 II B 106/94, BFH/NV 1995, 1005).
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