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   BFH, 11.05.1995 - IV R 6/94   

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https://dejure.org/1995,5479
BFH, 11.05.1995 - IV R 6/94 (https://dejure.org/1995,5479)
BFH, Entscheidung vom 11.05.1995 - IV R 6/94 (https://dejure.org/1995,5479)
BFH, Entscheidung vom 11. Mai 1995 - IV R 6/94 (https://dejure.org/1995,5479)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung von Einkünften einer Gemeinschaftspraxis - Geltendmachung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 1057
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 22.11.1991 - VI R 77/89

    Ein einem Arbeitsplatzwechsel nachfolgender Umzug ist beruflich veranlaßt, wenn

    Auszug aus BFH, 11.05.1995 - IV R 6/94
    Die Motive für die Auswahl einer Wohnung und die Bestimmung des Wohnorts sind nahezu stets durch die private Lebensgestaltung geprägt (vgl. BFH-Urteil vom 22. November 1991 VI R 77/89, BFHE 166, 534 [BFH 22.11.1991 - VI R 77/89], BStBl II 1992, 494).

    Nach der vom FG herangezogenen Rechtsprechung des BFH zur Abziehbarkeit von Umzugskosten wird bei einem Auszug aus einer Dienstwohnung in der Tat eine nahezu ausschließlich berufliche Veranlassung des Umzugs bejaht; die privaten Motive für die Auswahl einer Wohnung und die Bestimmung des Wohnortes werden hier nicht als erheblich gewertet (z. B. BFH in BFHE 166, 534 [BFH 22.11.1991 - VI R 77/89], BStBl II 1992, 494 m. w. N.).

  • BFH, 06.11.1986 - VI R 106/85

    1. Beruflich veranlaßte Umzugskosten ohne Arbeitsplatzwechsel bei

    Auszug aus BFH, 11.05.1995 - IV R 6/94
    Im Streitfall war die Erwägung maßgeblich, daß der Kläger und seine Ehefrau an den Ort, an dem sich bis 1973 der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen befunden hatte, zurückkehren wollten; auch der Bezug und die Nutzung des Eigenheims sind Umstände, die als solche dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen sind (vgl. BFH- Urteil vom 6. November 1986 VI R 106/85, BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81).
  • BFH, 10.11.1978 - VI R 21/76

    Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei einem

    Auszug aus BFH, 11.05.1995 - IV R 6/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist eine beruflich veranlaßte doppelte Haushaltsführung zu verneinen, wenn der Steuerpflichtige die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt hat und weiterhin von der am Beschäftigungsort begründeten oder beibehaltenen Zweitwohnung seiner bisherigen Beschäftigung nachgeht; es genügt nicht, daß die Einrichtung oder Beibehaltung der Zweitwohnung am Beschäftigungsort -- für sich gesehen -- aus beruflichen Gründen erforderlich ist (z. B. Urteile vom 10. November 1978 VI R 21/76, BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219, vom 2. Dezember 1981 VI R 22/80, BFHE 135, 182, BStBl II 1982, 323; vom 22. September 1988 VI R 14/86, BFHE 154, 522, BStBl II 1989, 94).
  • BFH, 22.09.1988 - VI R 14/86

    Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann beruflich veranlaßt sein, wenn der

    Auszug aus BFH, 11.05.1995 - IV R 6/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist eine beruflich veranlaßte doppelte Haushaltsführung zu verneinen, wenn der Steuerpflichtige die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt hat und weiterhin von der am Beschäftigungsort begründeten oder beibehaltenen Zweitwohnung seiner bisherigen Beschäftigung nachgeht; es genügt nicht, daß die Einrichtung oder Beibehaltung der Zweitwohnung am Beschäftigungsort -- für sich gesehen -- aus beruflichen Gründen erforderlich ist (z. B. Urteile vom 10. November 1978 VI R 21/76, BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219, vom 2. Dezember 1981 VI R 22/80, BFHE 135, 182, BStBl II 1982, 323; vom 22. September 1988 VI R 14/86, BFHE 154, 522, BStBl II 1989, 94).
  • BFH, 30.10.1987 - VI R 76/84

    Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann beruflich veranlaßt sein, wenn der

    Auszug aus BFH, 11.05.1995 - IV R 6/94
    Die berufliche Veranlassung für die Begründung der doppelten Haushaltsführung wird darin gesehen, daß die Einrichtung einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort auf der Entfernung zur Familienwohnung beruht und mit einer Ersparnis von Zeit und Fahrtkosten verbunden ist (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 30. Oktober 1987 VI R 76/84, BFHE 152, 78, BStBl II 1988, 358 unter 2; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 13. Aufl., § 9 Anm. 9 d).
  • BFH, 21.07.1989 - VI R 129/86

    Umzug - Umzugskosten - Berufliche Veranlassung - Umzug der Familie - Umzug zehn

    Auszug aus BFH, 11.05.1995 - IV R 6/94
    Die Räumung der Dienstwohnung sei dienstlich veranlaßt gewesen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 21. Juli 1989 VI R 129/86, BFHE 158, 26, BStBl II 1989, 917 zur beruflichen Veranlassung von Umzugskosten).
  • BFH, 02.12.1981 - VI R 22/80

    Zur beruflichen Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 11.05.1995 - IV R 6/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist eine beruflich veranlaßte doppelte Haushaltsführung zu verneinen, wenn der Steuerpflichtige die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt hat und weiterhin von der am Beschäftigungsort begründeten oder beibehaltenen Zweitwohnung seiner bisherigen Beschäftigung nachgeht; es genügt nicht, daß die Einrichtung oder Beibehaltung der Zweitwohnung am Beschäftigungsort -- für sich gesehen -- aus beruflichen Gründen erforderlich ist (z. B. Urteile vom 10. November 1978 VI R 21/76, BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219, vom 2. Dezember 1981 VI R 22/80, BFHE 135, 182, BStBl II 1982, 323; vom 22. September 1988 VI R 14/86, BFHE 154, 522, BStBl II 1989, 94).
  • FG Niedersachsen, 17.09.2004 - 11 K 579/00

    Abzugsfähigkeit von Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung;

    Der Streitfall sei nicht mit dem Fall vergleichbar, der dem BFH in seinem Urteil vom 11. Mai 1995 (Az.: IV R 6/94, BFH/NV 1995, 1057) zu Grunde lag.

    Der Entscheidung steht auch nicht das Urteil des BFH vom 11. Mai 1995 (Az.: IV R 6/94, BFH/NV 1995, 1057) entgegen.

  • FG Nürnberg, 17.09.2008 - 7 K 1848/07

    Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung nur bei beruflicher Veranlassung

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung zu verneinen, wenn der Steuerpflichtige die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt hat und weiterhin von der am Beschäftigungsort begründeten oder beibehaltenen Zweitwohnung seiner bisherigen Beschäftigung nachgeht; es genügt nicht, dass die Einrichtung oder Beibehaltung der Zweitwohnung am Beschäftigungsort - für sich gesehen - aus beruflichen Gründen erforderlich ist (z.B. BFH-Urteile vom 10.11.1978 VI R 21/76, BStBl II 1979, 219, vom 02.12.1981 VI R 22/80, BStBl II 1982, 323; vom 22.09.1988 VI R 14/86, BStBl II 1989, 94; vom 11.05.1995 IV R 6/94, BFH/NV 1995, 1057).

    Es genügt nicht, dass die Einrichtung oder Beibehaltung der Zweitwohnung am Beschäftigungsort - für sich gesehen - aus beruflichen Gründen erforderlich ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10.11.1978, VI R 21/76, BStBl II 1979, 219; in BFH/NV 1995, 1057).

  • FG Schleswig-Holstein, 26.10.2006 - 5 K 29/06

    Aufwendungen für eine geltend gemachte doppelte Haushaltsführung als

    Es genügt nicht, dass die Einrichtung oder Beibehaltung der Zweitwohnung am Beschäftigungsort - für sich gesehen - aus beruflichen Gründen erforderlich ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. November 1978, VI R 21/76, BStBl II 1979, 219; vom 11. Mai 1995, IV R 6/94, BFH/NV 1995, 1057 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.09.2011 - 12 K 12092/09

    Doppelte Haushaltsführung Auf dem elterlichen Grundstück gemeinsam mit den Eltern

    Der BFH interpretiert dies in seiner neueren Rechtsprechung, der der Senat folgt, in der Weise, dass zum Hausstand des Steuerpflichtigen aus beruflicher Veranlassung in einer Wohnung am Beschäftigungsort ein zweiter (doppelter) Haushalt hinzutreten muss (BFH, Urteil vom 05. März 2009 - VI R 58/06, Bundessteuerblatt [BStBl.] II 2009, 1012, in Abgrenzung zu der früher geforderten "Aufspaltung" eines zunächst einheitlichen Hausstandes durch die Begründung einer zweiten Wohnung am Beschäftigungsort - vgl. insoweit die Urteile vom 25. März 1993 - VI R 148/88, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofes [BFH/NV] 1993, 538, sowie vom 11. Mai 1995 - IV R 6/94, BFH/NV 1995, 1057).
  • FG Sachsen, 09.12.2002 - 3 K 191/98

    Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten ; Eheleute,

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  • FG Sachsen-Anhalt, 09.12.2002 - 3 K 191/98

    Heirat kein beruflicher Anlass für eine doppelte Haushaltsführung;

    Für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung kommt es allein darauf an, welche Umstände - solche privater oder solche beruflicher Natur - die Aufspaltung der Haushalte hervorgerufen haben (so auch Urteile des BFH vom 02. Dezember 1981, VI R 167/79, BStBl. II 1982, 279; vom 30. Oktober 1987, VI R 76/84, BStBl. II 1988, 358; vom 11. Mai 1995, IV R 6/94 BFH/NV 1995, 1057; Blümich-Thürmer § 9 EStG Rdn. 368; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach § 9 EStG Rdn. 486).

    Aus welchen Gründen der Steuerpflichtige diese beibehält, ist nicht maßgeblich (vgl. Urteile des BFH vom 02. Dezember 1981, a. a. O.; vom 11. Mai 1995 a. a. O.; Schmidt-Drenseck § 9 EStG Rdn. 149; Blümich-Thürmer § 9 EStG Rdn. 369; Hartz, Meeßen, Wolf, Stichwort "doppelte Haushaltsführung" Rdn. 54).

  • BFH, 10.07.2001 - XI B 73/99

    Zulässigkeit des Rechtsbehelfs - Beschwerdeschrift - Form - Rüge fehlerhafter

    Dies gilt auch für ihre Geltendmachung als Betriebsausgaben (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 11. Mai 1995 IV R 6/94, BFH/NV 1995, 1057).
  • BFH, 28.08.2002 - VI B 39/01

    Doppelte Haushaltsführung

    Das Finanzgericht (FG) ist unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 11. Mai 1995 IV R 6/94 (BFH/NV 1995, 1057) davon ausgegangen, dass die Begründung der doppelten Haushaltsführung der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) nicht beruflich veranlasst war, weil die Eheleute den Familienwohnsitz aus privaten Gründen vom gemeinsamen Beschäftigungsort wegverlegt hätten und die Anmietung der neuen Wohnung für die Ehefrau damit in engem zeitlichem Zusammenhang gestanden habe.
  • FG Köln, 11.05.2000 - 7 K 499/94

    Keine Umwandlung einer privaten doppelten Haushaltsführung in

    Der BFH geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nur abziehbar sind, wenn die Aufsplitterung eines zunächst einheitlichen Hausstandes durch die Begründung einer zweiten Wohnung am Beschäftigungsort beruflich veranlaßt gewesen ist (Urteile vom 14. Februar 1975 VI R 125/74, BFHE 115, 322 , BStBl II 1975, 607 [608]; vom 2. Dezember 1981 VI R 167/79, BFHE 137, 37, BStBl II 1982, 297 [299], vom 25. März 1993 VI R 148/88, BFH/NV 1993, 538 und vom 11. Mai 1995 IV R 6/94, BFH/NV 1995, 1057).
  • FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 339/98

    Doppelte Haushaltsführung; Wegzug; Zweitwohnsitz

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, dem der Senat insoweit folgt, ist eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung zu verneinen, wenn der Steuerpflichtige die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt hat und weiterhin von der am Beschäftigungsort begründeten oder beibehaltenen Zweitwohnung seiner bisherigen Beschäftigung nachgeht; es genügt nicht, dass die Einrichtung oder Beibehaltung der Zweitwohnung am Beschäftigungsort für sich gesehen aus beruflichen Gründen erforderlich ist ( BFH, Urteil vom 10.11.1978, VI R 21/76 , BStBl II 1979, 219; Urteil vom 02.12.1981, VI R 22/80 , BStBl II 1982, 323; Urteil vom 22.09.1988, VI R 14/86 , BStBl II 1989, 94: Urteil vom 11.05.1995, IV R 4/96, BFH/NV 1995, 1057 [BFH 11.05.1995 - IV R 6/94] ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 30.07.2002 - 6 K 1276/00

    Berücksichtigung von vergeblichen Aufwendungen als Betriebsausgaben, die - wären

  • FG Niedersachsen, 27.02.1997 - X 128/96

    Anforderungen an eine Ermessensentscheidung nach § 364b Abgabenordnung (AO);

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.01.1997 - 1 K 2531/94

    Einkommensteuer; doppelte Haushaltsführung eines ärztlichen Praxisvertreters

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.06.1996 - 3 K 1798/94
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