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Rechtsprechung
   BFH, 07.06.1994 - IX R 121/92   

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https://dejure.org/1994,1402
BFH, 07.06.1994 - IX R 121/92 (https://dejure.org/1994,1402)
BFH, Entscheidung vom 07.06.1994 - IX R 121/92 (https://dejure.org/1994,1402)
BFH, Entscheidung vom 07. Juni 1994 - IX R 121/92 (https://dejure.org/1994,1402)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Mietverhältnis zwischen Angehörigen über Zweitwohnung

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 112
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.01.1992 - IX R 33/89

    Gestaltungsmissbrauch durch Vermietung von Einliegerwohnung an Eltern der Ehefrau

    Auszug aus BFH, 07.06.1994 - IX R 121/92
    Ein solcher Mißbrauch liegt dann vor, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die gemessen an dem erstrebten Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (Senatsurteil vom 14. Januar 1992 IX R 33/89, BFHE 167, 55, BStBl II 1992, 549, m. w. N.).

    Nur in Ausnahmefällen kann auch unter diesen Voraussetzungen das Mietverhältnis nach § 42 AO 1977 nicht zu berücksichtigen sein, etwa wenn die Einliegerwohnung den Eltern überlassen wird, um diesen die Betreuung eines Kindes der Hauseigentümer zu ermöglichen (Senatsurteil in BFHE 167, 55, BStBl II 1992, 549).

  • BFH, 05.11.1970 - V R 71/67

    Spinnweber-Zusatzsteuer - Entstehungsvoraussetzungen - Bekannte Sachverhalte -

    Auszug aus BFH, 07.06.1994 - IX R 121/92
    Denn sie stützen hierauf die von ihnen in Anspruch genommene Rechtsfolge von § 21 a Abs. 1 Satz 3 EStG für den von ihnen begehrten Werbungskostenabzug (vgl. zur Feststellungslast Urteile des Bundesfinanzhofs vom 5. November 1970 V R 71/67, BFHE 101, 156, BStBl II 1971, 220; vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462).
  • BFH, 19.06.1991 - IX R 306/87

    Ausschluß der pauschalierten Nutzungswertbesteuerung nach § 21a EStG bei

    Auszug aus BFH, 07.06.1994 - IX R 121/92
    Auch eine Vermietung an nahe Angehörige ist grundsätzlich möglich und steuerrechtlich zu berücksichtigen, wenn der Mietvertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden üblichen entsprechen (Senatsurteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75; vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834).
  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus BFH, 07.06.1994 - IX R 121/92
    Denn sie stützen hierauf die von ihnen in Anspruch genommene Rechtsfolge von § 21 a Abs. 1 Satz 3 EStG für den von ihnen begehrten Werbungskostenabzug (vgl. zur Feststellungslast Urteile des Bundesfinanzhofs vom 5. November 1970 V R 71/67, BFHE 101, 156, BStBl II 1971, 220; vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462).
  • BFH, 31.03.1992 - IX R 299/87

    Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines Mietvertrages zwischen

    Auszug aus BFH, 07.06.1994 - IX R 121/92
    Zwischen einander fremden Vertragspartnern eines Mietvertrages ist es nicht üblich, daß der Vermieter die Wohnung in nicht unerheblichem Umfang selbst benutzt (Senatsurteil vom 31. März 1992 IX R 299/87, BFH/NV 1992, 656).
  • BFH, 25.05.1993 - IX R 17/90

    Keine Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen, wenn die

    Auszug aus BFH, 07.06.1994 - IX R 121/92
    Auch eine Vermietung an nahe Angehörige ist grundsätzlich möglich und steuerrechtlich zu berücksichtigen, wenn der Mietvertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden üblichen entsprechen (Senatsurteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75; vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834).
  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Das gilt auch für Mietverträge (BFH-Urteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75, und vom 7. Juni 1994 IX R 121/92, BFH/NV 1995, 112).
  • FG Baden-Württemberg, 07.12.2005 - 5 K 151/05

    Fremdvergleich bei Vermietung unter nahen Angehörigen - Mitbenutzung der

    Sie verweise auf das Urteil des BFH vom 7. Juni 1994 IX R 121/92 (BFH/NV 1995, 112).

    Dem habe der BFH in dem genannten Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 121/92 (a.a.O.) in der Weise Rechnung getragen, dass er die Aufnahme von Kindern des Vermieters in die Wohnung der Mieter, die deren Enkelkinder gewesen seien, als unschädlich unter dem Gesichtspunkt des Fremdvergleichs beurteilt habe.

    Zwischen einander fremden Vertragspartnern eines Mietvertrages ist es nämlich nicht üblich, dass der Vermieter die Wohnung - wie im Streitfall die Klin - in nicht unerheblichem Umfang selbst nutzt (Urteil des BFH vom 7. Juni 1994 IX R 121/92, a.a.O, und vom 31. März 1992 IX 299/97, BFH/NV 1992, 656).

    Ein anderes Entscheidungsergebnis ergibt sich nicht aus den Ausführungen des Urteils des BFH vom 7. Juni 1994 IX R 121/92 (a.a.O).

  • FG Hessen, 30.08.2001 - 8 K 2238/99

    Mietverhältnis; Naher Angehöriger; Räumliche Trennung; Abgegrenzter Wohnbereich;

    Das in BFH/NV 1995, 112, 113 veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs könne auf den Streitfall keine Anwendung finden, weil es einen anders gelagerten Sachverhalt betreffe.

    Die beiden Wohnungen besitzen eigene Zugänge und sind nicht durch eine Tür unmittelbar miteinander verbunden (BFH, Urteil vom 07.06.1994 IX R 121/92, BFH/NV 1995, 112, 113).

    Das in BFH/NV 1995, 113 veröffentlichte Urteil des IX. Senats des BFH findet auch auf den Streitfall Anwendung, denn der BFH hat - losgelöst vom zugrundeliegenden Sachverhalt - abstrakt durch eine Aufreihung verschiedener Merkmale die Voraussetzungen für eine hinreichend deutliche Trennung der Bereiche des Vermieters und des Mieters umschrieben.

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Rechtsprechung
   BFH, 04.08.1994 - VI R 22/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6971
BFH, 04.08.1994 - VI R 22/94 (https://dejure.org/1994,6971)
BFH, Entscheidung vom 04.08.1994 - VI R 22/94 (https://dejure.org/1994,6971)
BFH, Entscheidung vom 04. August 1994 - VI R 22/94 (https://dejure.org/1994,6971)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besuch von Schule und Lehrgängen als Ausbildung oder Fortbildung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 112
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 06.03.1992 - VI R 163/88

    Keine Werbungskosten durch Masseur-Lehrgang

    Auszug aus BFH, 04.08.1994 - VI R 22/94
    Entgegen der Auffassung der Vorinstanz sei der Streitfall mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. März 1992 VI R 163/88 (BFHE 167, 392, BStBl II 1992, 661) vergleichbar, in dem eine Praxishilfe in einer Massagepraxis die Masseurschule besucht habe.

    In dem Urteil in BFHE 167, 392, BStBl II 1992, 661 sind die Aufwendungen einer Praxishilfe in einem Massagebetrieb für die Teilnahme an einem Lehrgang mit dem Ziel, Masseurin zu werden, nicht als Fortbildungs-, sondern als Ausbildungskosten i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG gewertet worden.

  • BFH, 17.12.2002 - VI R 121/01

    WK-Abzug, Umschulungsmaßnahme

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. z.B. Urteil vom 4. August 1994 VI R 22/94, BFH/NV 1995, 112) könne bei der Abgrenzung zwischen Ausbildung (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG) und Fortbildung nicht ganz auf formale Kriterien, wie z.B. eine durch Zeugnisse nachweisbare erstmalige Berufsausbildung, verzichtet werden.
  • FG Schleswig-Holstein, 20.02.2001 - IV 1207/98

    Ausbildung zum Krankengymnasten als Fortbildungskosten eines Medizinstudenten;

    Nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs -BFH- (Urteil vom 6. März 1992 VI R 163/88, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1992, 661 und vom 4. August 1994 VI R 22/94, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1995, 112) kommt es im Streitfall darauf an, ob der Kl. eine abgeschlossene Berufsausbildung als Krankenpfleger hatte, da bei der Abgrenzung zwischen Aus- und Fortbildung nicht gänzlich auf formale Kriterien, wie z. B. eine durch Zeugnisse nachweisbare Berufsausbildung, verzichtet werden kann.
  • FG Sachsen, 13.06.2001 - 1 K 1829/97

    Umschulung eines Landwirts zum Dachdecker als Ausbildungskosten; Einkommensteuer

    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. z. B. Urteil vom 04. August 1994 - VI R 22/94, BFH/NV 1995, 112), der sich der Senat anschließt, kann bei der Abgrenzung zwischen Ausbildung (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes - EStG -) und Fortbildung nicht ganz auf formale Kriterien, wie z. B. eine durch Zeugnisse nachweisbare erstmalige Berufsausbildung, verzichtet werden.
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