Rechtsprechung
BFH, 07.06.1994 - IX R 121/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten durch Umgehung des Rechts
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Mietverhältnis zwischen Angehörigen über Zweitwohnung
Papierfundstellen
- BFH/NV 1995, 112
Wird zitiert von ... (31) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 14.01.1992 - IX R 33/89
Gestaltungsmissbrauch durch Vermietung von Einliegerwohnung an Eltern der Ehefrau
Auszug aus BFH, 07.06.1994 - IX R 121/92
Ein solcher Mißbrauch liegt dann vor, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die gemessen an dem erstrebten Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (Senatsurteil vom 14. Januar 1992 IX R 33/89, BFHE 167, 55, BStBl II 1992, 549, m. w. N.).Nur in Ausnahmefällen kann auch unter diesen Voraussetzungen das Mietverhältnis nach § 42 AO 1977 nicht zu berücksichtigen sein, etwa wenn die Einliegerwohnung den Eltern überlassen wird, um diesen die Betreuung eines Kindes der Hauseigentümer zu ermöglichen (Senatsurteil in BFHE 167, 55, BStBl II 1992, 549).
- BFH, 05.11.1970 - V R 71/67
Spinnweber-Zusatzsteuer - Entstehungsvoraussetzungen - Bekannte Sachverhalte - …
Auszug aus BFH, 07.06.1994 - IX R 121/92
Denn sie stützen hierauf die von ihnen in Anspruch genommene Rechtsfolge von § 21 a Abs. 1 Satz 3 EStG für den von ihnen begehrten Werbungskostenabzug (vgl. zur Feststellungslast Urteile des Bundesfinanzhofs vom 5. November 1970 V R 71/67, BFHE 101, 156, BStBl II 1971, 220; vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462). - BFH, 19.06.1991 - IX R 306/87
Ausschluß der pauschalierten Nutzungswertbesteuerung nach § 21a EStG bei …
Auszug aus BFH, 07.06.1994 - IX R 121/92
Auch eine Vermietung an nahe Angehörige ist grundsätzlich möglich und steuerrechtlich zu berücksichtigen, wenn der Mietvertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden üblichen entsprechen (Senatsurteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75; vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834).
- BFH, 15.02.1989 - X R 16/86
Beweiswürdigung - Schätzung
Auszug aus BFH, 07.06.1994 - IX R 121/92
Denn sie stützen hierauf die von ihnen in Anspruch genommene Rechtsfolge von § 21 a Abs. 1 Satz 3 EStG für den von ihnen begehrten Werbungskostenabzug (vgl. zur Feststellungslast Urteile des Bundesfinanzhofs vom 5. November 1970 V R 71/67, BFHE 101, 156, BStBl II 1971, 220; vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462). - BFH, 31.03.1992 - IX R 299/87
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines Mietvertrages zwischen …
Auszug aus BFH, 07.06.1994 - IX R 121/92
Zwischen einander fremden Vertragspartnern eines Mietvertrages ist es nicht üblich, daß der Vermieter die Wohnung in nicht unerheblichem Umfang selbst benutzt (Senatsurteil vom 31. März 1992 IX R 299/87, BFH/NV 1992, 656). - BFH, 25.05.1993 - IX R 17/90
Keine Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen, wenn die …
Auszug aus BFH, 07.06.1994 - IX R 121/92
Auch eine Vermietung an nahe Angehörige ist grundsätzlich möglich und steuerrechtlich zu berücksichtigen, wenn der Mietvertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden üblichen entsprechen (Senatsurteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75; vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834).
- BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94
Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen …
Das gilt auch für Mietverträge (BFH-Urteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75, und vom 7. Juni 1994 IX R 121/92, BFH/NV 1995, 112). - FG Baden-Württemberg, 07.12.2005 - 5 K 151/05
Fremdvergleich bei Vermietung unter nahen Angehörigen - Mitbenutzung der …
Sie verweise auf das Urteil des BFH vom 7. Juni 1994 IX R 121/92 (BFH/NV 1995, 112).Dem habe der BFH in dem genannten Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 121/92 (…a.a.O.) in der Weise Rechnung getragen, dass er die Aufnahme von Kindern des Vermieters in die Wohnung der Mieter, die deren Enkelkinder gewesen seien, als unschädlich unter dem Gesichtspunkt des Fremdvergleichs beurteilt habe.
Zwischen einander fremden Vertragspartnern eines Mietvertrages ist es nämlich nicht üblich, dass der Vermieter die Wohnung - wie im Streitfall die Klin - in nicht unerheblichem Umfang selbst nutzt (Urteil des BFH vom 7. Juni 1994 IX R 121/92, a.a.O, …und vom 31. März 1992 IX 299/97, BFH/NV 1992, 656).
Ein anderes Entscheidungsergebnis ergibt sich nicht aus den Ausführungen des Urteils des BFH vom 7. Juni 1994 IX R 121/92 (…a.a.O).
- FG Hessen, 30.08.2001 - 8 K 2238/99
Mietverhältnis; Naher Angehöriger; Räumliche Trennung; Abgegrenzter Wohnbereich; …
Das in BFH/NV 1995, 112, 113 veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs könne auf den Streitfall keine Anwendung finden, weil es einen anders gelagerten Sachverhalt betreffe.Die beiden Wohnungen besitzen eigene Zugänge und sind nicht durch eine Tür unmittelbar miteinander verbunden (BFH, Urteil vom 07.06.1994 IX R 121/92, BFH/NV 1995, 112, 113).
Das in BFH/NV 1995, 113 veröffentlichte Urteil des IX. Senats des BFH findet auch auf den Streitfall Anwendung, denn der BFH hat - losgelöst vom zugrundeliegenden Sachverhalt - abstrakt durch eine Aufreihung verschiedener Merkmale die Voraussetzungen für eine hinreichend deutliche Trennung der Bereiche des Vermieters und des Mieters umschrieben.
- BFH, 04.08.2003 - IX R 25/02
Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen
So ist es zwischen einander fremden Vertragspartnern eines Mietvertrages nicht üblich, dass der Vermieter die vermietete Wohnung in nicht unerheblichem Umfang selbst benutzt (BFH-Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 121/92, BFH/NV 1995, 112). - FG Baden-Württemberg, 18.10.2011 - 8 K 4663/09
Zuordnung eines Mietverhältnisses zwischen "nahe stehenden Personen" zum privaten …
Nach ständiger BFH-Rechtsprechung sind Verträge unter nahen Angehörigen der Besteuerung jedoch nur dann zugrunde zu legen, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (vgl. BFH-Urteile vom 28. März 1995 IX R 47/93, BFHE 177, 416, BStBl II 1996, 59; vom 13. Dezember 1995 X R 261/93, BFHE 179, 350, BStBl II 1996, 180;… vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BFH/NV 2000, 176; vom 25. Juli 2000 IX R 6/97, BFH/NV 1995, 112).Das gilt auch für Mietverträge (vgl. BFH-Urteile vom 19. Juni 1991, IX R 306/87, BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75; vom 7. Juni 1994 IX R 121/92, BFH/NV 1995, 112;… vom 27. Juli 2004 IX R 73/01, BFH/NV 2005, 192; vom 7 Juni 2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294;… vom 31. Juli 2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350).
- BFH, 28.07.2004 - IX B 50/04
Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Fremdvergleich
Das Finanzgericht (FG) ist insbesondere nicht vom BFH-Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 121/92 (BFH/NV 1995, 112) abgewichen. - FG Düsseldorf, 17.09.1997 - 17 K 320/89
Indizien für eine Eigennutzung bzw. Vermietung von Räumen ; Einkunftsermittlung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG München, 25.09.2007 - 13 K 2766/04
Letztmalige Anwendung von § 21 Abs. 2 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) und § 21a …
Es reicht aus, wenn ihnen die Wohnung ständig zur Nutzung zur Verfügung steht (BFH-Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 121/92, BFH/NV 1995, 112).Nach der Rechtsprechung des BFH gilt nur bei einem Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen der Grundsatz, dass dies einem Fremdvergleich nicht standhält und der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden kann, wenn die Bereiche der Vermieter einerseits und der Mieter andererseits nicht hinreichend deutlich voneinander abgegrenzt sind (BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 112).
- FG Thüringen, 02.09.1998 - III 326/97
Zum Gestaltungsmissbrauch bei Ersetzung eines unentgeltlichen Nutzungsrechts …
Das gilt auch für Mietverträge (BFH-Urteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359 , BStBl II 1992, 75 , und vom 7. Juni 1994 IX R 121/92, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1995, 112). - FG Thüringen, 10.10.2002 - III 891/01
Fluggeräte als Betriebsvermögen - Fahrtenbuch für Flugzeug - Steuerlich nicht …
Das gilt auch für Mietverträge (vgl. BFH-Urteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75 und vom 7. Juni 1994 IX R 121/92, BFH/NV 1995, 112). - FG Thüringen, 25.10.2001 - III 1084/99
Büro- und Praxisräume im Wohnhaus als Betriebsstätte oder häusliches …
- FG Hessen, 15.09.2011 - 12 K 1960/06
Vermietung zweier Wohnungen eines Mehrfamilienhauses an die volljährigen Söhne …
- FG Rheinland-Pfalz, 17.10.2002 - 4 K 2346/00
Zur Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen - hier: Eltern …
- FG Thüringen, 12.11.2003 - III 917/01
Fremdvergleich bei Angehörigen-Mietvertrag; Einkommensteuer 1999
- FG Sachsen-Anhalt, 26.05.2003 - 1 K 228/02
Steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Angehörigen; …
- FG Baden-Württemberg, 24.06.1998 - 12 K 343/94
Höhe der Bemessungsgrundlage für die Steuerbegünstigung der zu eigenen …
- FG Sachsen-Anhalt, 25.09.2002 - 2 K 345/00
Steuerliche Anerkennung von Mietverhältnissen zwischen Eheleuten und ihrer …
- FG München, 26.06.2001 - 6 K 763/00
Einkommensteuer 1995 und 1996; Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen …
- FG München, 23.02.2010 - 13 K 3571/07
Kein Mietverhältnis bei einer Lebensgemeinschaft - Vermieter trägt …
- FG Thüringen, 19.02.2003 - III 459/00
Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung
- FG Thüringen, 28.11.2001 - III 1503/98
Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen; Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag …
- FG Baden-Württemberg, 24.05.2000 - 2 K 21/99
Vermietung "zur dauernden Nutzung" als Voraussetzung für die …
- FG München, 24.03.1998 - 2 K 3643/96
- FG München, 13.11.2001 - 6 K 4611/99
Anerkennung eines Angehörigen-Mietvertrages; Einkommensteuer 1993, 1994 und 1995
- FG Baden-Württemberg, 14.10.1998 - 12 K 369/95
Voraussetzungen für den Anspruch auf die Grundförderung nach § 10e Abs. 1 und …
- FG Thüringen, 13.02.1997 - I 355/95
Voraussetzungen für die steuerrechtliche Anerkennung eines Mietvertrages unter …
- FG München, 24.09.1996 - 2 K 131/96
- FG Baden-Württemberg, 05.03.1997 - 2 K 388/94
Wohnungsmietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Unentgeltliche …
- FG Thüringen, 03.09.2002 - III 407/01
Steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses mit nahen Angehörigen bei …
- FG Hessen, 23.07.1996 - 5 K 2387/93
Steuerliche Berücksichtigung negativer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; …
- FG Hessen, 29.10.1998 - 12 K 2609/98
Erzielung negativer Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung; Erfordernis eines …
Rechtsprechung
BFH, 04.08.1994 - VI R 22/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Besuch von Schule und Lehrgängen als Ausbildung oder Fortbildung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Ausbildung zur Altenpflegerin
Papierfundstellen
- BFH/NV 1995, 112
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 06.03.1992 - VI R 163/88
Keine Werbungskosten durch Masseur-Lehrgang
Auszug aus BFH, 04.08.1994 - VI R 22/94
Entgegen der Auffassung der Vorinstanz sei der Streitfall mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. März 1992 VI R 163/88 (BFHE 167, 392, BStBl II 1992, 661) vergleichbar, in dem eine Praxishilfe in einer Massagepraxis die Masseurschule besucht habe.In dem Urteil in BFHE 167, 392, BStBl II 1992, 661 sind die Aufwendungen einer Praxishilfe in einem Massagebetrieb für die Teilnahme an einem Lehrgang mit dem Ziel, Masseurin zu werden, nicht als Fortbildungs-, sondern als Ausbildungskosten i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG gewertet worden.
- BFH, 17.12.2002 - VI R 121/01
WK-Abzug, Umschulungsmaßnahme
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. z.B. Urteil vom 4. August 1994 VI R 22/94, BFH/NV 1995, 112) könne bei der Abgrenzung zwischen Ausbildung (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG) und Fortbildung nicht ganz auf formale Kriterien, wie z.B. eine durch Zeugnisse nachweisbare erstmalige Berufsausbildung, verzichtet werden. - FG Schleswig-Holstein, 20.02.2001 - IV 1207/98
Ausbildung zum Krankengymnasten als Fortbildungskosten eines Medizinstudenten; …
Nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs -BFH- (Urteil vom 6. März 1992 VI R 163/88, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1992, 661 und vom 4. August 1994 VI R 22/94, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1995, 112) kommt es im Streitfall darauf an, ob der Kl. eine abgeschlossene Berufsausbildung als Krankenpfleger hatte, da bei der Abgrenzung zwischen Aus- und Fortbildung nicht gänzlich auf formale Kriterien, wie z. B. eine durch Zeugnisse nachweisbare Berufsausbildung, verzichtet werden kann. - FG Sachsen, 13.06.2001 - 1 K 1829/97
Umschulung eines Landwirts zum Dachdecker als Ausbildungskosten; Einkommensteuer …
Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. z. B. Urteil vom 04. August 1994 - VI R 22/94, BFH/NV 1995, 112), der sich der Senat anschließt, kann bei der Abgrenzung zwischen Ausbildung (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes - EStG -) und Fortbildung nicht ganz auf formale Kriterien, wie z. B. eine durch Zeugnisse nachweisbare erstmalige Berufsausbildung, verzichtet werden.