Weitere Entscheidung unten: LG Mühlhausen, 28.10.1993

Rechtsprechung
   BFH, 02.03.1994 - I R 134/93, I S 18/93   

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https://dejure.org/1994,36184
BFH, 02.03.1994 - I R 134/93, I S 18/93 (https://dejure.org/1994,36184)
BFH, Entscheidung vom 02.03.1994 - I R 134/93, I S 18/93 (https://dejure.org/1994,36184)
BFH, Entscheidung vom 02. März 1994 - I R 134/93, I S 18/93 (https://dejure.org/1994,36184)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 121
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BFH, 09.12.1999 - III R 37/97

    Bekanntgabefiktion bei Prozessbevollmächtigten

    Nach § 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung i.V.m. § 155 FGO muss sich ein Prozessbeteiligter, hier der Kläger, auch das Verschulden seines Bevollmächtigten wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (vgl. BFH-Beschluss vom 2. März 1994 I R 134/93, I S 18/93, BFH/NV 1995, 121, 122; Koch/Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 56 Rz. 6, m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung).
  • FG Hamburg, 28.06.2023 - 2 K 6/23

    Richtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung in einer Einspruchsentscheidung -

    Doch selbst wenn unterstellt werden kann, dass die Rechtshandlung vor Wegfall des Hindernisses nachgeholt werden kann, so sind innerhalb der Frist jedoch die Tatsachen zur Begründung des Wiedereinsetzungsbegehrens vorzutragen (BFH, Beschlüsse vom 2. März 1994, I R 134/93, I S 18/93, BFH/NV 1995, 121; vom 1. Juni 1992, V B 57/92, BFH/NV 1993, 249).
  • LSG Bayern, 02.08.2016 - L 15 SF 206/16

    Vergesslichkeit und seit langem psychische Erkrankung sind kein

    Bei Vorliegen der in § 2 Abs. 2 Satz 1 JVEG vorgegebenen gesetzlichen Voraussetzungen ist auch eine Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist des § 2 Abs. 2 Satz 1 JVEG möglich (vgl. Beschluss des Senats vom 09.10.2015, Az.: L 15 SF 256/15; zur Frage der Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist vgl. auch Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 19.03.2009, Az.: 2 BvR 277/09, und vom 17.02.2016, Az.: 2 BvR 854/15; Bundessozialgericht, Beschluss vom 02.04.2009, Az.: B 2 U 284/08 B; Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 02.03.1994, Az.: I R 134/93, I S 18/93, I R 134/93, I S 18/93; Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 20.06.1995, Az.: 1 C 38/93; Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 06.10.2010, Az.: XII ZB 22/10).
  • FG Köln, 23.08.2000 - 5 K 4463/98

    Erschütterung der Zugangsvermutung bei Bekanntgabe durch die Post

    Nach § 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung i. V. m. § 155 FGO muß sich ein Prozeßbeteiligter, hier der Kläger, auch das Verschulden eines Bevollmächtigten wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (vgl. BFH-Beschluß vom 02.03.1994 I R 134/93, BFH/NV 1995, 121; Koch/Gräber, FGO , 4. Aufl., § 56 Tz. 6).
  • FG Hamburg, 04.08.1998 - II 128/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Krankheit und eingeschränkter

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  • BFH, 15.10.1997 - II B 79/97
    Eine Wiedereinsetzung bezüglich der versäumten Frist zur Nachholung der Rechtshandlung scheiterte am Verschulden des Prozeßbevollmächtigten, das der Klägerin gemäß § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung zuzurechnen wäre (vgl. BFH-Beschluß vom 2. März 1994 I R 143/93, I S 18/93, BFH/NV 1995, 121).
  • FG Thüringen, 27.11.2002 - I 898/00

    Hinreichende Bezeichnung der einzelnen Bestandteile einer Ladeneinrichtung in

    Selbst wenn der Berater des Klägers sich aber rechtzeitig, also spätestens Anfang oder Mitte September 1998, bei dem Konkursverwalter um die Unterlagen bemüht haben sollte - in diesem Sinne könnte der Hinweis des Klägers in der mündlichen Verhandlung auf eine Aktennotiz vom 5. November 1998 verstanden werden - und dann, beispielsweise am 31. Dezember 1998, das "EA-Protokoll" erhalten und so das entscheidende Hindernis beseitigt hätte, das der Einhaltung der Antragsfrist entgegenstand, so hätte er in dem Schreiben vom 8. Januar 1999 an den Beklagten, das den Antrag als die nachgeholte Handlung enthielt, spätestens aber binnen eines Monats (§ 110 Abs. 2 Satz 2 AO ; vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 2. März 1994 I R 134/93 BFH/NV 1995, 121, mit weiteren Nachweisen), also bis zum 31. Januar 1999, geltend und glaubhaft machen müssen, dass er bereits geraume Zeit vor Ablauf der Antragsfrist den unvorhersehbaren Schwierigkeiten mit dem Konkursverwalter des Lieferanten ausgesetzt gewesen sei, dass er also den Antrag bei hinweggedachter Verzögerung rechtzeitig gestellt hätte, ihn durch deren Hinzutreten aber nur verspätet habe stellen können; das ist unterblieben.
  • FG Baden-Württemberg, 19.07.2000 - 2 K 185/99

    Drei-Tages-Zugangsvermutung bei Einsortierung einer Einspruchsentscheidung in das

    Nach § 85 Abs. 2 Zivilprozeßordnung i.V.m. § 155 FGO muß sich der Kläger auch das Verschulden seines Bevollmächtigten zurechnen lassen (Beschluß des BFH vom 2. März 1994 I R 134/93, I S 18/93, BFH/NV 1995, 21).
  • FG München, 30.03.2006 - 15 K 405/05

    Glaubhaftmachung von Wiedereinsetzungsgründen auch noch im Klageverfahren

    Die Tatsachen zur Begründung des Antrags müssen innerhalb dieser Frist dargelegt werden (BFH-Beschluss vom 2. März 1994 I R 134/93, I S 18/93, I R 134/93, I S 18/93, BFH/NV 1995, 121).
  • FG München, 17.12.2001 - 13 K 2525/01

    Bekanntgabe von Bescheiden bei Lagerung von Postsendungen; gesonderter und

    Nach § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO muss sich die Klin das Verschulden ihres Bevollmächtigten wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 2.3.1994 I R 134/93, 1 S 18/93, BFH/NV 1995, 121, 122 m.w.H.).
  • FG Hessen, 26.09.2000 - 8 K 5486/97
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Rechtsprechung
   LG Mühlhausen, 28.10.1993 - 1 S 18/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7820
LG Mühlhausen, 28.10.1993 - 1 S 18/93 (https://dejure.org/1993,7820)
LG Mühlhausen, Entscheidung vom 28.10.1993 - 1 S 18/93 (https://dejure.org/1993,7820)
LG Mühlhausen, Entscheidung vom 28. Oktober 1993 - 1 S 18/93 (https://dejure.org/1993,7820)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (11)

  • KG, 13.04.2015 - 8 U 212/14

    Gewerberaummiete: Erfüllung der Rückgabepflicht bei Zurücklassen von Sperrmüll

    Das Zurücklassen von Sperrmüll in den Kellerräumen, welchen innerhalb des Mietvertrages nur untergeordnete Bedeutung zukommt, steht der Erfüllung der Rückgabepflicht nicht entgegen (vgl. BezirksG Cottbus WuM 1994, 146; LG Braunschweig WuM 1996, 272; Schmidt-Futterer/Streyl, a.a.O., § 546 BGB, Rdnr. 43 m.w.N.).
  • KG, 22.01.1998 - 8 REMiet 6765/97

    Altes Recht der neuen Bundesländer; Kündigungsfrist

    Der Senat folgt im Ergebnis der Auffassung der vorlegenden Zivilkammer 65 des Landgerichts Berlin (ebenso wie hier schon in GE 96, 1113; ebenso u.a.: LG Berlin [ZK 62] in GE 97, 1107; LG Chemnitz in WuM 1996, 475 ; LG Potsdam in MM 95, 144; LG Mühlhausen und BezG Cottbus in WuM 94, 146; LG Zwickau in WuM 96, 40; AG Berlin Mitte in GE 93, 1339 und Urteil vom 10. Juni 1996 - 3 C 615/95 - AG Berlin Pankow/Weißensee in DWW 97, 76; Fischer-Dieskau, Wohnungsbaurecht, Bd. 6, Art. 232 § 2 EGBGB , Seite 6 Anm. 2; Janke in NJ 1994, 390, 391; Sonnenschein in PIG 38, 32, Staudinger, 1996, Art. 232 § 2 EGBGB , Rdn. 65; Sternel, Mietrecht aktuell, 3. Aufl., Rdn. A 222), daß die Kündigungsklausel unter der Geltung des ZGB wirksam vereinbart wurde.
  • FG Köln, 23.08.2000 - 5 K 4463/98

    Erschütterung der Zugangsvermutung bei Bekanntgabe durch die Post

    Nach § 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung i. V. m. § 155 FGO muß sich ein Prozeßbeteiligter, hier der Kläger, auch das Verschulden eines Bevollmächtigten wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (vgl. BFH-Beschluß vom 02.03.1994 I R 134/93, BFH/NV 1995, 121; Koch/Gräber, FGO , 4. Aufl., § 56 Tz. 6).
  • FG Hamburg, 04.08.1998 - II 128/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Krankheit und eingeschränkter

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  • BFH, 15.10.1997 - II B 79/97
    Eine Wiedereinsetzung bezüglich der versäumten Frist zur Nachholung der Rechtshandlung scheiterte am Verschulden des Prozeßbevollmächtigten, das der Klägerin gemäß § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung zuzurechnen wäre (vgl. BFH-Beschluß vom 2. März 1994 I R 143/93, I S 18/93, BFH/NV 1995, 121).
  • LG Berlin, 05.09.1997 - 65 S 23/97
    Die Vorlagefrage ist u.a. bejaht worden in Entscheidungen des AG Mitte (GE 1993, 1339), des AG Lichtenberg (MM 1994, 283), des Landgerichts Mühlhausen (WuM 1994, 146 ), des Bezirksgerichts Cottbus (WuM 1994, 146 ), des Landgerichts Potsdam (MM 1995, 145) und der hier zuständigen Kammer (GE 1996, 1113) sowie von Sonnenschein (in: Staudinger, Kommentar zum BGB , Art. 232 § 2 EGBGB Rdn. 27 und 62), Sternel (Mietrecht aktuell, 3. Aufl., Rdn. A 222) und Franke (in: Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, Art. 232 § 2 EGBGB Rdn. 2).
  • FG Thüringen, 27.11.2002 - I 898/00

    Hinreichende Bezeichnung der einzelnen Bestandteile einer Ladeneinrichtung in

    Selbst wenn der Berater des Klägers sich aber rechtzeitig, also spätestens Anfang oder Mitte September 1998, bei dem Konkursverwalter um die Unterlagen bemüht haben sollte - in diesem Sinne könnte der Hinweis des Klägers in der mündlichen Verhandlung auf eine Aktennotiz vom 5. November 1998 verstanden werden - und dann, beispielsweise am 31. Dezember 1998, das "EA-Protokoll" erhalten und so das entscheidende Hindernis beseitigt hätte, das der Einhaltung der Antragsfrist entgegenstand, so hätte er in dem Schreiben vom 8. Januar 1999 an den Beklagten, das den Antrag als die nachgeholte Handlung enthielt, spätestens aber binnen eines Monats (§ 110 Abs. 2 Satz 2 AO ; vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 2. März 1994 I R 134/93 BFH/NV 1995, 121, mit weiteren Nachweisen), also bis zum 31. Januar 1999, geltend und glaubhaft machen müssen, dass er bereits geraume Zeit vor Ablauf der Antragsfrist den unvorhersehbaren Schwierigkeiten mit dem Konkursverwalter des Lieferanten ausgesetzt gewesen sei, dass er also den Antrag bei hinweggedachter Verzögerung rechtzeitig gestellt hätte, ihn durch deren Hinzutreten aber nur verspätet habe stellen können; das ist unterblieben.
  • FG München, 30.03.2006 - 15 K 405/05

    Glaubhaftmachung von Wiedereinsetzungsgründen auch noch im Klageverfahren

    Die Tatsachen zur Begründung des Antrags müssen innerhalb dieser Frist dargelegt werden (BFH-Beschluss vom 2. März 1994 I R 134/93, I S 18/93, I R 134/93, I S 18/93, BFH/NV 1995, 121).
  • FG München, 17.12.2001 - 13 K 2525/01

    Bekanntgabe von Bescheiden bei Lagerung von Postsendungen; gesonderter und

    Nach § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO muss sich die Klin das Verschulden ihres Bevollmächtigten wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 2.3.1994 I R 134/93, 1 S 18/93, BFH/NV 1995, 121, 122 m.w.H.).
  • LG Berlin, 30.07.1996 - 65 S 29/96

    Anforderungen an eine Berufungsschrift; Anforderungen an eine

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  • FG Hessen, 26.09.2000 - 8 K 5486/97
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