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Rechtsprechung
   BFH, 10.08.1994 - IX B 148/93   

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https://dejure.org/1994,8453
BFH, 10.08.1994 - IX B 148/93 (https://dejure.org/1994,8453)
BFH, Entscheidung vom 10.08.1994 - IX B 148/93 (https://dejure.org/1994,8453)
BFH, Entscheidung vom 10. August 1994 - IX B 148/93 (https://dejure.org/1994,8453)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 218
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.01.1993 - IX R 146/90

    Kein Abzug von AfaA bei einer Eigentumswohnung, die mit kleinerer als der

    Auszug aus BFH, 10.08.1994 - IX B 148/93
    Die von den Klägern aufgeworfene Rechtsfrage, ob Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung -- AfaA -- (§ 7 Abs. 1 Satz 4, Abs. 4 Satz 3 EStG) zulässig sind, wenn während der Errichtung eines Gebäudes bereits gebaute Teile wieder abgebrochen werden müssen, könnte allerdings möglicherweise von grundsätzlicher Bedeutung sein, zumal sie in den Senatsurteilen vom 31. März 1992 IX R 164/87 (BFHE 168, 104, BStBl II 1992, 805) und vom 27. Januar 1993 IX R 146/90 (BFHE 171, 42, BStBl II 1993, 702) nicht abschließend behandelt worden ist.
  • BFH, 16.03.1983 - IV R 147/80

    Aufforderung - Tatsachen - Frist

    Auszug aus BFH, 10.08.1994 - IX B 148/93
    Soweit die Kläger geltend machen, das FG hätte -- unbeschadet der vom FG (Berichterstatter) im Rahmen einer Aufklärungsanordnung gesetzten Frist -- ihren Schriftsatz vom 13. September 1993 mit Anlagen sowie die in der mündlichen Verhandlung übergebenen Unterlagen berücksichtigen müssen und -- davon abgesehen -- aus den bereits vorliegenden Akten den entscheidungserheblichen Sachverhalt entnehmen können, rügen sie neben einem Verstoß gegen § 79 b FGO sinngemäß eine Verletzung ihres Rechts auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO; vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 16. März 1983 IV R 147/80, BFHE 138, 143, BStBl II 1983, 476).
  • BFH, 30.06.1967 - VI R 248/66

    Verletzung der Sorgfaltspflicht durch einen Steuerberater

    Auszug aus BFH, 10.08.1994 - IX B 148/93
    Sie legen nicht dar, welche Vorkehrungen ihr Prozeßbevollmächtigter getroffen hatte, um die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 1967 VI R 248/66, BFHE 89, 330, BStBl III 1967, 613, und vom 9. Juli 1992 V R 62/91, BFH/NV 1993, 251).
  • BFH, 09.07.1992 - V R 62/91

    Anforderungen an das Vorliegen eines sogenanten "Büroversehens" als Voraussetzung

    Auszug aus BFH, 10.08.1994 - IX B 148/93
    Sie legen nicht dar, welche Vorkehrungen ihr Prozeßbevollmächtigter getroffen hatte, um die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 1967 VI R 248/66, BFHE 89, 330, BStBl III 1967, 613, und vom 9. Juli 1992 V R 62/91, BFH/NV 1993, 251).
  • BFH, 31.03.1992 - IX R 164/87

    Keine Werbungskosten durch Vorauszahlungen des Bauherren ohne Gegenleistung

    Auszug aus BFH, 10.08.1994 - IX B 148/93
    Die von den Klägern aufgeworfene Rechtsfrage, ob Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung -- AfaA -- (§ 7 Abs. 1 Satz 4, Abs. 4 Satz 3 EStG) zulässig sind, wenn während der Errichtung eines Gebäudes bereits gebaute Teile wieder abgebrochen werden müssen, könnte allerdings möglicherweise von grundsätzlicher Bedeutung sein, zumal sie in den Senatsurteilen vom 31. März 1992 IX R 164/87 (BFHE 168, 104, BStBl II 1992, 805) und vom 27. Januar 1993 IX R 146/90 (BFHE 171, 42, BStBl II 1993, 702) nicht abschließend behandelt worden ist.
  • BFH, 10.09.1997 - VIII B 55/96
    Hat ein Kläger -- wie im Streitfall -- in der mündlichen Verhandlung einen vom Antrag in der Klagebegründung abweichenden Antrag gestellt, so ist grundsätzlich der in der mündlichen Verhandlung gestellte und in der Niederschrift über die mündliche Verhandlung protokollierte Antrag für das FG maßgebend, sofern keine Einwände gegen die Richtigkeit des Protokolls erhoben wurden (BFH-Urteil vom 14. Juni 1994 IX R 36/89, BFH/NV 1995, 218).
  • BFH, 28.04.1998 - VII B 71/98

    Einstweilige Einstellung der Vollstreckung - Vollstreckungsaufschub - Nachreichen

    Dazu muß der Beschwerdeführer schlüssig Tatsachen vortragen, aus denen sich --ihre Richtigkeit unterstellt-- ein Verfahrensmangel ergibt und ferner dartun, daß das angefochtene Urteil unter Zugrundelegung der insoweit maßgebenden Rechtsauffassung des FG auf ihm beruhen kann (BFH-Beschluß vom 10. August 1994 IX B 148/93, BFH/NV 1995, 218).
  • BFH, 03.06.1997 - VIII B 69/96

    Verfahrensmangel der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Dazu muß der Beschwerdeführer schlüssig Tatsachen vortragen, aus denen sich -- ihre Richtigkeit unterstellt -- ein Verfahrensmangel ergibt und ferner dartun, daß das angefochtene Urteil unter Zugrundelegung der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des Finanzgerichts (FG) auf ihm beruhen kann (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 12. April 1994 VII S 31/93, BFH/NV 1995, 57, m. w. N.; vom 10. August 1994 IX B 148/93, BFH/NV 1995, 218).
  • FG Hamburg, 09.12.1999 - II 60/98

    Festsetzung von Investitionszulagen; Maßgeblicher Zeitpunkt für den Antrag auf

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Rechtsprechung
   BFH, 14.06.1994 - IX R 36/89   

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https://dejure.org/1994,19582
BFH, 14.06.1994 - IX R 36/89 (https://dejure.org/1994,19582)
BFH, Entscheidung vom 14.06.1994 - IX R 36/89 (https://dejure.org/1994,19582)
BFH, Entscheidung vom 14. Juni 1994 - IX R 36/89 (https://dejure.org/1994,19582)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 218
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.07.1987 - VII R 14/84

    Auslegungsmöglichkeit von Prozesshandlungen

    Auszug aus BFH, 14.06.1994 - IX R 36/89
    Maßgebend ist damit dieser Antrag (vgl. § 92 Abs. 3 FGO), den auch der BFH als Revisionsgericht auslegen kann (BFH-Urteil vom 28. Juli 1987 VII R 14/84, BFH/NV 1988, 241).
  • BFH, 25.06.1985 - VIII R 14/84

    Einordnung des Verkaufs mehrerer Grundstücke als Teil einer gewerblichen

    Auszug aus BFH, 14.06.1994 - IX R 36/89
    Maßgebend ist damit dieser Antrag (vgl. § 92 Abs. 3 FGO), den auch der BFH als Revisionsgericht auslegen kann (BFH-Urteil vom 28. Juli 1987 VII R 14/84, BFH/NV 1988, 241).
  • BFH, 14.11.1989 - IX R 197/84

    Beteiligte an einem Bauherrenmodell sind im Regelfall Erwerber; die gesamten

    Auszug aus BFH, 14.06.1994 - IX R 36/89
    Nach der Rechtsprechung des Senats stellen alle in diesem Zusammenhang an die Anbieterseite geleisteten Aufwendungen, die auf den Erwerb des Grundstücks mit dem bezugsfertigen Gebäude gerichtet sind, grundsätzlich Anschaffungskosten dar (BFH-Urteil vom 14. November 1989 IX R 197/84, BFHE 158, 546, BStBl II 1990, 299).
  • BFH, 15.11.2011 - I R 96/10

    Grenzen revisionsrechtlicher Überprüfung - Aktivierung von

    Der Vortrag lässt außer Acht, dass das FG seiner Entscheidung auch dann die in der mündlichen Verhandlung gestellten Anträge zugrunde zu legen hat und über das hierdurch bestimmte Begehren nicht hinausgehen darf (§ 96 Abs. 1 Satz 2 FGO), wenn die Beteiligten zuvor schriftsätzlich weiterreichende Anträge formuliert haben (§ 92 Abs. 3 FGO; BFH-Beschluss vom 14. Juni 1994 IX R 36/89, BFH/NV 1995, 218).
  • BFH, 28.11.2012 - IV B 11/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anfechtung einer Einspruchsentscheidung, mit der

    Hat ein Kläger --wie im Streitfall-- in der mündlichen Verhandlung einen vom Antrag in der Klagebegründung abweichenden Antrag gestellt, so ist grundsätzlich der in der mündlichen Verhandlung gestellte und in der Niederschrift über die mündliche Verhandlung protokollierte Antrag für das FG maßgebend, sofern keine Einwände gegen die Richtigkeit des Protokolls erhoben wurden (BFH-Urteil vom 14. Juni 1994 IX R 36/89, BFH/NV 1995, 218).
  • BFH, 12.01.2012 - II S 9/11

    Entscheidung über den Erlass von Säumniszuschlägen; Geltendmachung der

    b) Im Übrigen kommt es entgegen der Ansicht des Antragstellers für die Entscheidung über eine Klage nach mündlicher Verhandlung nicht auf die schriftsätzlich formulierten Klageanträge, sondern auf die in der mündlichen Verhandlung gestellten Anträge an (§ 92 Abs. 3 FGO; BFH-Urteile vom 14. Juni 1994 IX R 36/89, BFH/NV 1995, 218, und vom 4. September 2008 IV R 1/07, BFHE 222, 220, BStBl II 2009, 335, unter II.3.a; BFH-Beschluss vom 30. Januar 2004 XI S 21/03, BFH/NV 2004, 802; Lange, a.a.O., § 96 FGO Rz 182).
  • BFH, 30.08.1994 - IX R 42/91
    Findet eine münd liche Verhandlung statt, so ist für den Umfang des Klagebegehrens nicht der in der Klageschrift enthaltene, sondern der in der mündlichen Verhandlung gestellte Antrag maßgebend (vgl. Senatsurteil vom 14. Juni 1994 IX R 36/89; vgl. auch Tipke/Kruse, a.a.O., § 65 FGO, Tz. 5).
  • BFH, 10.09.1997 - VIII B 55/96
    Hat ein Kläger -- wie im Streitfall -- in der mündlichen Verhandlung einen vom Antrag in der Klagebegründung abweichenden Antrag gestellt, so ist grundsätzlich der in der mündlichen Verhandlung gestellte und in der Niederschrift über die mündliche Verhandlung protokollierte Antrag für das FG maßgebend, sofern keine Einwände gegen die Richtigkeit des Protokolls erhoben wurden (BFH-Urteil vom 14. Juni 1994 IX R 36/89, BFH/NV 1995, 218).
  • FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 9 K 9121/08

    Gesonderter und einheitlicher Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1993

    Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des BFH werden alle Aufwendungen, die von Anlegern eines Bauherrenmodells geleistet worden sind, als Anschaffungskosten und nicht als sofort abziehbare Werbungskosten behandelt, wenn sich die Anlieger aufgrund eines vom Projektanbieter vorformulierten Vertragswerk beteiligen (vgl. Urteile vom 14. November 1989 IX R 197/84, BStBl II 1990, 299, und vom 14. Juni 1994 IX R 36/89, BFH/NV 1995, 218).
  • BFH, 09.04.2013 - IX B 16/13

    Kein Überschreiten des Klageantrags

    Maßgebend ist damit allein der Antrag des Klägers in der mündlichen Verhandlung (vgl. § 92 Abs. 3 FGO; s. auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Juni 1994 IX R 36/89, BFH/NV 1995, 218; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 96 FGO Rz 182).
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