Rechtsprechung
   BFH, 01.06.1994 - X B 140/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8566
BFH, 01.06.1994 - X B 140/92 (https://dejure.org/1994,8566)
BFH, Entscheidung vom 01.06.1994 - X B 140/92 (https://dejure.org/1994,8566)
BFH, Entscheidung vom 01. Juni 1994 - X B 140/92 (https://dejure.org/1994,8566)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,8566) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 223
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.10.1991 - III B 95/90

    Voraussetzung für die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 01.06.1994 - X B 140/92
    Soweit der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin dieses Mißtrauen in bezug auf sich für unberechtigt hält und deshalb ein unsachliches Verhalten ihm gegenüber bemängelt, fehlt es an einem eigenen Ablehnungsrecht eines Prozeßbevollmächtigten (vgl. BFH- Beschluß vom 30. Oktober 1991 III B 95/90, BFH/NV 1992, 524).

    Soweit die Klägerin dem abgelehnten Richter vorwirft, er habe die Steuerakten vor der mündlichen Verhandlung nicht angefordert und ihrem Prozeßbevollmächtigten die Einsicht in diese Akten nicht ermöglicht, macht sie unrichtige Entscheidungen in Verfahrensfragen geltend, aus denen sich grundsätzlich kein Ablehnungsgrund herleiten läßt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Januar 1971 V B 67/69, BFHE 101, 207, BStBl II 1971, 243; vom 26. Juli 1989 IV B 106--109/88, BFH/NV 1991, 165, und in BFH/NV 1992, 524).

  • BFH, 26.07.1989 - IV B 106/88

    Unterhaltung eines Gewerbebetriebs in Abgrenzung zu vermögensverwaltender

    Auszug aus BFH, 01.06.1994 - X B 140/92
    Soweit die Klägerin dem abgelehnten Richter vorwirft, er habe die Steuerakten vor der mündlichen Verhandlung nicht angefordert und ihrem Prozeßbevollmächtigten die Einsicht in diese Akten nicht ermöglicht, macht sie unrichtige Entscheidungen in Verfahrensfragen geltend, aus denen sich grundsätzlich kein Ablehnungsgrund herleiten läßt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Januar 1971 V B 67/69, BFHE 101, 207, BStBl II 1971, 243; vom 26. Juli 1989 IV B 106--109/88, BFH/NV 1991, 165, und in BFH/NV 1992, 524).
  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 01.06.1994 - X B 140/92
    Unerheblich ist, ob ein solcher Grund wirklich vorliegt (ständige Rechtsprechung z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555).
  • BFH, 14.01.1971 - V B 67/69

    Ablehnung wegen Befangenheit - Rechtsauffassung des Richters

    Auszug aus BFH, 01.06.1994 - X B 140/92
    Soweit die Klägerin dem abgelehnten Richter vorwirft, er habe die Steuerakten vor der mündlichen Verhandlung nicht angefordert und ihrem Prozeßbevollmächtigten die Einsicht in diese Akten nicht ermöglicht, macht sie unrichtige Entscheidungen in Verfahrensfragen geltend, aus denen sich grundsätzlich kein Ablehnungsgrund herleiten läßt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Januar 1971 V B 67/69, BFHE 101, 207, BStBl II 1971, 243; vom 26. Juli 1989 IV B 106--109/88, BFH/NV 1991, 165, und in BFH/NV 1992, 524).
  • BFH, 11.02.2003 - VII B 330/02

    Richterablehnung - grenzüberschreitende Steuerberatung

    Zwar haben das Ablehnungsrecht grundsätzlich nur die am Verfahren Beteiligten (§ 57 FGO), nicht aber deren Prozessbevollmächtigte (vgl. BFH, Beschluss vom 1. Juni 1994 X B 140/92, BFH/NV 1995, 223).
  • BFH, 11.02.2003 - VII S 41/02
    Zwar haben das Ablehnungsrecht grundsätzlich nur die am Verfahren Beteiligten (§ 57 FGO), nicht aber deren Prozessbevollmächtigte (vgl. BFH, Beschluss vom 1. Juni 1994 X B 140/92, BFH/NV 1995, 223).
  • BFH, 11.02.2003 - VII 5 41/02

    Rechtsmissbräuchliches Gesuch auf Ablehnung der Richter eines Senats -

    Zwar haben das Ablehnungsrecht grundsätzlich nur die am Verfahren Beteiligten (§ 57 FGO), nicht aber deren Prozessbevollmächtigte (vgl. BFH, Beschluss vom 1. Juni 1994 X B 140/92, BFH/NV 1995, 223).
  • BFH, 30.10.1997 - X B 12/97
    Aus einem Fehler oder Irrtum des Richters läßt sich allein kein Ablehnungsgrund herleiten (vgl. BFH-Beschluß vom 1. Juni 1994 X B 140/92, BFH/NV 1995, 223, m. w. N.).
  • BFH, 23.06.2000 - VIII B 136/99

    Richterablehnung; dienstliche Äußerung eines Senatsmitglieds

    Ein derartiger Grund ist nur gegeben, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus, jedoch nach Maßgabe einer vernünftigen objektiven Betrachtung, davon ausgehen kann, der Richter werde nicht unvoreingenommen entscheiden (vgl. BFH-Beschluss vom 1. Juni 1994 X B 140/92, BFH/NV 1995, 223).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht